Erzherzogtum Österreich
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XVIII/2ö - §5 Verhalten gegenüber Mitbürgern

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Beitrag von Blaue*Fee So Mai 23, 2010 1:59 pm

Ich bitte um Abstimmung §5

Diskussionen hierzu sind
- in der Gesetzeskommission
- im öffentlichen Ratsbereich
zu finden

§5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
(1) Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen, Drohungen, Verfolgungen, Hetze, Rufmord sowie jede Form von Gewalt und Aufruf zu genannten Delikten sind verboten.
(1.a) Eine Ausnahme bildet der Turnierplatz in den einzelnen Gemeinden und Wettkämpfe, in denen angekündigte Kämpfe nicht strafbar sind.
(2) Falschaussagen, Bestechungen oder der Versuch der Bestechungen von Amtspersonen oder Zeugen sind verboten.
(3) Vergehen gegen §5 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.

Dafür
Dagegen
Enthaltung

Abstimmung endet Dienstag 20 Uhr
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Beitrag von Quarke So Mai 23, 2010 5:39 pm

dafür
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Beitrag von Yulivee So Mai 23, 2010 5:43 pm

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Beitrag von avallyn So Mai 23, 2010 5:47 pm

dafür

_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens  
XVIII/2ö -  §5 Verhalten gegenüber Mitbürgern D2tytiz1udw8zrdg8XVIII/2ö -  §5 Verhalten gegenüber Mitbürgern Kniglicheversorgersha1ukjcXVIII/2ö -  §5 Verhalten gegenüber Mitbürgern Orden_10
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
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Beitrag von Gast So Mai 23, 2010 5:52 pm

dafür

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Beitrag von Gast So Mai 23, 2010 7:46 pm

Dafür

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Beitrag von Blaue*Fee Mo Mai 24, 2010 11:48 am

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Beitrag von Gast Mo Mai 24, 2010 12:13 pm

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Beitrag von Gast Mo Mai 24, 2010 8:09 pm

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Beitrag von Blaue*Fee Mi Mai 26, 2010 10:50 pm

Die Auszählung der Stimmen ergab:

Dafür: 8
Dagegen: 0
Enthaltung: 0

Unentschuldigt gefehlt:
Anna_die_Rose
Pius
Paula
Stoertebeker

Arrow angenommen

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