XVIII/2ö - §5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
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XVIII/2ö - §5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
Ich bitte um Abstimmung §5
Diskussionen hierzu sind
- in der Gesetzeskommission
- im öffentlichen Ratsbereich
zu finden
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Dienstag 20 Uhr
Diskussionen hierzu sind
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- im öffentlichen Ratsbereich
zu finden
§5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
(1) Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen, Drohungen, Verfolgungen, Hetze, Rufmord sowie jede Form von Gewalt und Aufruf zu genannten Delikten sind verboten.
(1.a) Eine Ausnahme bildet der Turnierplatz in den einzelnen Gemeinden und Wettkämpfe, in denen angekündigte Kämpfe nicht strafbar sind.
(2) Falschaussagen, Bestechungen oder der Versuch der Bestechungen von Amtspersonen oder Zeugen sind verboten.
(3) Vergehen gegen §5 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Dienstag 20 Uhr
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Re: XVIII/2ö - §5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
dafür
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Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
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Re: XVIII/2ö - §5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
Die Auszählung der Stimmen ergab:
Dafür: 8
Dagegen: 0
Enthaltung: 0
Unentschuldigt gefehlt:
Anna_die_Rose
Pius
Paula
Stoertebeker
angenommen
Blaue*Fee
Erzherzogin
Dafür: 8
Dagegen: 0
Enthaltung: 0
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Anna_die_Rose
Pius
Paula
Stoertebeker
angenommen
Blaue*Fee
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