XVIII/1ö - §1 Geltungsbereich des EGfÖ
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XVIII/1ö - §1 Geltungsbereich des EGfÖ
Ich bitte um Abstimmung §1
Diskussionen hierzu sind
- in der Gesetzeskommission
- im öffentlichen Ratsbereich
zu finden
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Dienstag 20 Uhr
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- im öffentlichen Ratsbereich
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§1 Geltungsbereich des EGfÖ
Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich, einschließlich der dazugehörenden Weinstube und aller Gemeinden,
- den Regierungsbereich (Schloss) des Erzherzogtums Österreich mit der Kaserne.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Dienstag 20 Uhr
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Re: XVIII/1ö - §1 Geltungsbereich des EGfÖ
dafür
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Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
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Re: XVIII/1ö - §1 Geltungsbereich des EGfÖ
Die Auszählung der Stimmen ergab:
dafür: 8
dagegen: 0
Enthaltung: 0
Unentschuldigt gefehlt:
Anna_die_Rose
Pius
Paula
Stoertebeker
angenommen
Blaue*Fee
Erzherzogin
dafür: 8
dagegen: 0
Enthaltung: 0
Unentschuldigt gefehlt:
Anna_die_Rose
Pius
Paula
Stoertebeker
angenommen
Blaue*Fee
Erzherzogin
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