Erzherzogtum Österreich
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Dekrete Linz

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Beitrag von Gast Sa Mai 01, 2010 12:56 pm

Dekrete von Linz:
Dekrete Linz Linz1kz3

A: Mindestlöhne:

Geltende Mindestlöhne der Provinz

Nach §11 (Mindestlöhne) des Gesetzbuches von Österreich gelten folgende Mindestlöhne:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 - 16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17 + Attributspunkten



B: Handel und Lizenzen

Keine Lizenzpflicht!
Bis auf weiteres sind alle Bürger von einer Lizenzpflicht befreit.
Reisende und Händler mögen den Bürgermeister jedoch bitte Ihr Angebot und Ihre Preisvorstellungen mitteilen.


Geltende Handelsbeschränkungen:
Zuwiderhandeln führt zur Anzeige!


* Holz zu Preisen von 5.05, 7.05 und 15.05 Taler sind für den Erwerb von Losen für Kohschiet´s Lotto vorbehalten!
Außer zum Losein- und verkauf ist es untersagt, Holz zu diesen Preisen zu handeln.

* Holz zu 4,01 Talern ist für Linzer Handwerker bestimmt; max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden. Das Rathaus versucht immer, ausreichend Holz zu lagern, so dass Hamsterkäufe in der Regel nicht notwendig sind. Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Linzer Handwerker.

* Erz wird weiterhin zu 18,91 Talern vom Rh an einheimische Schmiede bzw. Zimmerern herausgegeben.

* Waren zu 1Taler bzw. die mit xx,x1 Taler gekennzeichnet sind, sind nur durch das Rh möglich und somit nur von der Authorisierten Person zu kaufen die diese zugesagt bekommen hat.

* Mandatswaren für Entlohnung und Aufträge (z.B. Holz, Mais und Brot zu 2 Talern) sind bei Fehlkauf sofort an den Mandatsträger zurück zu erstatten. Im Zweifel ist ein Screen dem Büttel vorzulegen, der dessen Richtigkeit feststellt.

* Wer Waren kauft um sie innerhalb einer Woche zu höheren Preis auf den Markt stellt, unabhängig davon, welche Waren er selbst produziert , macht sich der Spekulation strafbar.


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Beitrag von Gast Di Mai 18, 2010 4:29 pm

Mindestlöhne dem §11 angepasst.

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Beitrag von Gast Fr Okt 22, 2010 7:16 pm

Neubearbeitung der Lose und der Holzpreise:

Dekrete von Linz:
Dekrete Linz Linz1kz3

A: Mindestlöhne:

Geltende Mindestlöhne der Provinz

Nach §11 (Mindestlöhne) des Gesetzbuches von Österreich gelten folgende Mindestlöhne:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 - 16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten



B: Handel und Lizenzen

Keine Lizenzpflicht!
Bis auf weiteres sind alle Bürger von einer Lizenzpflicht befreit.
Reisende und Händler mögen den Bürgermeister jedoch bitte Ihr Angebot und Ihre Preisvorstellungen mitteilen.


Geltende Handelsbeschränkungen:
Zuwiderhandeln führt zur Anzeige!


* Holz zu 3,91 Talern ist für Linzer Handwerker bestimmt; max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden. Das Rathaus versucht immer, ausreichend Holz zu lagern, so dass Hamsterkäufe in der Regel nicht notwendig sind. Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Linzer Handwerker.

* Erz wird weiterhin zu 18,91 Talern vom Rh an einheimische Schmiede bzw. Zimmerern herausgegeben.

* Waren zu 1Taler bzw. die mit xx,x1 Taler gekennzeichnet sind, sind nur durch das Rh möglich und somit nur von der Authorisierten Person zu kaufen die diese zugesagt bekommen hat.

* Mandatswaren für Entlohnung und Aufträge (z.B. Holz, Mais und Brot zu 2 Talern) sind bei Fehlkauf sofort an den Mandatsträger zurück zu erstatten. Im Zweifel ist ein Screen dem Büttel vorzulegen, der dessen Richtigkeit feststellt.

* Wer Waren kauft um sie innerhalb einer Woche zu höheren Preis auf den Markt stellt, unabhängig davon, welche Waren er selbst produziert , macht sich der Spekulation strafbar.


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Beitrag von Gast Fr Mai 27, 2011 9:09 pm

ÄNDERUNG DER DEKRETE

Dekrete von Linz:
Dekrete Linz Linz1kz3

A: Mindestlöhne:

Geltende Mindestlöhne der Provinz

Nach §11 (Mindestlöhne) des Gesetzbuches von Österreich gelten folgende Mindestlöhne:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 - 16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten



B: Handel und Lizenzen

Keine Lizenzpflicht!
Bis auf weiteres sind alle Bürger von einer Lizenzpflicht befreit.
Reisende und Händler mögen den Bürgermeister jedoch bitte Ihr Angebot und Ihre Preisvorstellungen mitteilen.


Geltende Handelsbeschränkungen:
Zuwiderhandeln führt zur Anzeige!

* Holz zu 3,90 Talern ist für Linzer Handwerker bestimmt; max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden. Das Rathaus versucht immer, ausreichend Holz zu lagern, so dass Hamsterkäufe in der Regel nicht notwendig sind. Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Linzer Handwerker.

*Diese Stücke Holz dürfen gekauft werden von: Bäcker, Schmiede, Zimmerer sowie von Personen, denen der Kauf (vom Bürgermeister persönlich) erlaubt worden ist. Fehlkäufe sind zu einem Preis von 3,5 Taler zurück zu geben. Bei wiederholten Fehlkäufen hält sich das Rathaus weitere rechtliche Schritte vor.

* Erz wird weiterhin zu 18,90 Talern vom Rh an einheimische Schmiede bzw. Zimmerern herausgegeben. Fehlkäufe sind zu einem Preis von 18,5 Taler zurück zu geben. Bei wiederholten Fehlkäufen hält sich das Rathaus weitere rechtliche Schritte vor.


* Mandatswaren sowie Entlohnung sind in der Linzer-Dorfhalle (Forum), im Raum „Mandatskäufe & Entlohnungen“ mit Datum, Uhrzeit, Preis und Art der Ware zu melden. Dort gemeldete Waren gelten als „Verboten“. Somit ist es keiner anderen Person erlaubt diese Waren zu kaufen.


* Mandatswaren für Entlohnung und Aufträge (z.B. Holz, Mais und Brot zu 2 Talern) sind bei Fehlkauf sofort an den Mandatsträger zurück zu erstatten. Im Zweifel ist ein Screen dem Büttel vorzulegen, der dessen Richtigkeit feststellt.

* Wer Waren kauft um sie innerhalb einer Woche zu höheren Preis auf den Markt stellt, unabhängig davon, welche Waren er selbst produziert , macht sich der Spekulation strafbar.


C: Strafbemessung bei Nichtigkeitsdekret

Bei Verstößen gegen die Dorfdekrete bzw §11 EGfÖ der Provinz hat das Strafmaß nach folgender Tabelle bemessen zu werden

Lvl 0 -1 : Verwarnung bei wiederholtem Vergehen im Verwarnzeitraum Strafe wie bei Level 2
Lvl 2: Bei Vergehen hat der Täter 5 Taler Bußgeld zu entrichten und erhält zusätzlich einen Aktenvermerk. Bei wiederholten vergehen erfolgt die Regelung wie bei Level 3
Lvl 3-4: Bei Vergehen hat der Täter 10 Taler Bußgeld zu entrichten und erhält überdies einen Aktenvermerk. Bei wiederholten Vergehen erfolgt sofortige Anzeige beim Provinzgericht!

Richtet sich das Vergehen gegen §11 EGfÖ so ist zusätzlich noch eine Wiedergutmachung an den Geschädigten zu zahlen, bei Verstößen gegen die Dorfdekrete ist in jedem Fall der entstandene Schaden zu ersetzen.

Ist ein Fall nicht außergerichtlich zu lösen so ist er nach Ablauf der Fristen bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen.



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Beitrag von Gast Mi Jun 20, 2012 2:00 am


Rathausaushang der Stadt Linz:
------------------------------

Geltende Mindestlöhne der Provinz:
Nach §11 (Mindestlöhne) des Gesetzbuches von Österreich gelten folgende Mindestlöhne:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 - 16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten

Bitte achtet darauf das Ihr keine Stellen annehmt die unter den Mindestlöhne liegen! Ausgenommen hier von sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
----------------------------------

1.) Die Bürgerwehr hat ihre Sichtungen nach Beendigung ihres Dienstes an Anna_die_Rose zu schicken.
(Ich -> Meine Ereignisse -> Gedächniss und Sehvermögen)

2.) Bitte arbeitet verstärkt im Bergwerk.
(Das Bergwerk findet ihr unter: Auf dem Land -> Arbeiten)
Für verrichtete Arbeit im Bergwerk gibt es Förderungen! Hierzu geht ihr in die Linzer-Dorfhalle (1. Forum -> Die österreichische Weinstube -> Halle von Linz) und sucht den Lentia-Basar auf. Auch andere Förderungen sind dort ausgeschrieben. Der Lentiabasar ist nur vorzugsweise für Linzer Bürger und Bürgerinnen gedacht, die erhaltenden Lentiamünzen, können nur in Linz eingetauscht werden.

3.)Opfer eines Überfalles oder Raubes haben den Tatbestand folgendermaßen festzuhalten und zu melden:
-in der Browserleiste muss der Name der Person zu lesen sein.
(Beispiel: http://s14.directupload.net/images/111209/n2jorl4v.jpg)

-bei Screens vom Profil muss die letzte Onlinezeit zu sehen sein.
(Beispiel: http://s1.directupload.net/images/111209/sy8vpuk9.jpg)

-Bei Screens immer eine Atomuhr benutzen, da man die eigene verändern kann.
(Atomuhr mit Java: http://www.ptb.de/ntp/ntp.cgi)
---------------------------------------------------------------------------

Handel & Markt
4.0)
Es besteht in Linz keine Lizenzpflicht. Waren können am Markt frei angeboten werden.
Markteingriffe durch Kauf oder Verkauf von Waren, die auf spekulative Gewinnerzielung ausgerichtet sind und das wirtschaftliche Gleichgewicht schädigen, sind verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die Dekrete(Handel & Markt) von Linz sind strafbar nach (§12 (9), EGfÖ).

4.1)
Waren zum Mindestpreis sind für Transaktionen von Mandatsbesitzern und
dürfen nur durch jene erworben werden. Ausgenommen sind hiervon Handelsgeschäfte, welche unter gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Rathaus getätigt werden.

4.2)
Holz zu 3,80 Talern ist für Linzer Handwerker bestimmt; max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden. Das Rathaus versucht immer, ausreichend Holz zu lagern, so dass Hamsterkäufe in der Regel nicht notwendig sind. Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Linzer Handwerker. Dieses Holz ist nur den Linzer Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigen, gestattet aufzukaufen, sowie von Personen, denen der Kauf (vom Bürgermeister persönlich) erlaubt worden ist. Fehlkäufe sind zu einem Preis von 3,50 Taler zurück zu geben.

4.3)
Brote zu 5,50 Talern, Mehl zu 12,50 Talern und Weizen zu 10,50 Talern, sind nur für das Rathaus bestimmt und darf nur von jenes erworben werden. Ausgenommen sind hiervon Handelsgeschäfte, welche unter gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Rathaus getätigt werden.


4.4)
Die Bestellung von Waren, egal ob im Forum, Wirtshaus oder per Taube erfolgt, ist bindend, sobald Menge, Preis und Verkaufszeitpunkt zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt worden sind. Nichtabnahme der Waren wird als Betrug angesehen und strafrechtlich verfolgt. Ein Beweisstück über den Vertrag (Screen) ist vorzulegen.
-------------------------------------------------------------------------------

FISCHEREIKARTE:
Wenn ihr fischen geht, tragt eure Erträge bitte im Forum in die Karte ein.
Foren-Übersicht -> Die Halle von Linz -> [Dorf] Fischereierträge

--------------------------------------------------------------------------------
Feldempfehlung:
Alle Felder bis auf Weizen

Mehr zu den Feldern erfahrt ihr hier:
http://forum.diekoenigreiche.com/viewforum.php?f=1729

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Strafbemessung bei Nichtigkeitsdekret

Bei Verstößen gegen die Dorfdekrete bzw §11 EGfÖ der Provinz hat das Strafmaß nach folgender Tabelle bemessen zu werden

Lvl 0 -1 : Verwarnung bei wiederholtem Vergehen im Verwarnzeitraum Strafe wie bei Level 2
Lvl 2: Bei Vergehen hat der Täter 5 Taler Bußgeld zu entrichten und erhält zusätzlich einen Aktenvermerk. Bei wiederholten vergehen erfolgt die Regelung wie bei Level 3
Lvl 3-4: Bei Vergehen hat der Täter 10 Taler Bußgeld zu entrichten und erhält überdies einen Aktenvermerk. Bei wiederholten Vergehen erfolgt sofortige Anzeige beim Provinzgericht!

Richtet sich das Vergehen gegen §11 EGfÖ so ist zusätzlich noch eine Wiedergutmachung an den Geschädigten zu zahlen, bei Verstößen gegen die Dorfdekrete ist in jedem Fall der entstandene Schaden zu ersetzen.

Ist ein Fall nicht außergerichtlich zu lösen so ist er nach Ablauf der Fristen bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


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Beitrag von Squrat Di Okt 09, 2012 9:34 am

Geltende Mindestlöhne der Provinz:
Nach §11 (Mindestlöhne) des Gesetzbuches von Österreich gelten folgende Mindestlöhne:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 - 16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten

Bitte achtet darauf das Ihr keine Stellen annehmt die unter den Mindestlöhne liegen! Ausgenommen hier von sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.

Arrow Aufgrund einer testweisen Lohnsteuer wird dieses Dekret bis 15.10.1460 ausgesetzt.
EDIT: Datumsänderung: 22.10.1460

gez.
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Beitrag von Shaia Di Dez 18, 2012 10:23 pm

Dekrete von Linz:
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Dekrete von Linz:

1.) Bitte arbeitet verstärkt im Bergwerk.
(Das Bergwerk findet ihr unter: Auf dem Land -> Arbeiten)
Für verrichtete Arbeit im Bergwerk gibt es Förderungen! Hierzu geht ihr in die Linzer-Dorfhalle (1. Forum -> Die österreichische Weinstube -> Halle von Linz) und sucht den Lentia-Basar auf. Auch andere Förderungen sind dort ausgeschrieben. Der Lentiabasar ist nur vorzugsweise für Linzer Bürger und Bürgerinnen gedacht, die erhaltenden Lentiamünzen, können nur in Linz eingetauscht werden.
---------------------------------------------------------------------------

Handel & Markt
2.0)
Es besteht in Linz keine Lizenzpflicht. Waren können am Markt frei angeboten werden.
Markteingriffe durch Kauf oder Verkauf von Waren, die auf spekulative Gewinnerzielung ausgerichtet sind und das wirtschaftliche Gleichgewicht schädigen, sind verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die Dekrete(Handel & Markt) von Linz sind strafbar nach (§12 (9), EGfÖ).

2.1)
Waren zum Mindestpreis sind für Transaktionen von Mandatsbesitzern und
dürfen nur durch jene erworben werden. Ausgenommen sind hiervon Handelsgeschäfte, welche unter gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Rathaus getätigt werden.

2.2)
Holz zu 3,80 Talern ist für Linzer Handwerker bestimmt; max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden. Das Rathaus versucht immer, ausreichend Holz zu lagern, so dass Hamsterkäufe in der Regel nicht notwendig sind. Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Linzer Handwerker. Dieses Holz ist nur den Linzer Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigen, gestattet aufzukaufen, sowie von Personen, denen der Kauf (vom Bürgermeister persönlich) erlaubt worden ist. Fehlkäufe sind zu einem Preis von 3,50 Taler zurück zu geben.

2.3)
Brote zu 5,50 Talern, Mehl zu 12,50 Talern und Weizen zu 10,50 Talern, sind nur für das Rathaus bestimmt und darf nur von jenes erworben werden. Ausgenommen sind hiervon Handelsgeschäfte, welche unter gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Rathaus getätigt werden.


2.4)
Die Bestellung von Waren, egal ob im Forum, Wirtshaus oder per Taube erfolgt, ist bindend, sobald Menge, Preis und Verkaufszeitpunkt zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt worden sind. Nichtabnahme der Waren wird als Betrug angesehen und strafrechtlich verfolgt. Ein Beweisstück über den Vertrag (Screen) ist vorzulegen.
-------------------------------------------------------------------------------

3.) Strafbemessung bei Nichtigkeitsdekret

Bei Verstößen gegen die Dorfdekrete bzw §11 EGfÖ der Provinz hat das Strafmaß nach folgender Tabelle bemessen zu werden

Lvl 0 -1 : Verwarnung bei wiederholtem Vergehen im Verwarnzeitraum Strafe wie bei Level 2
Lvl 2: Bei Vergehen hat der Täter 5 Taler Bußgeld zu entrichten und erhält zusätzlich einen Aktenvermerk. Bei wiederholten vergehen erfolgt die Regelung wie bei Level 3
Lvl 3-4: Bei Vergehen hat der Täter 10 Taler Bußgeld zu entrichten und erhält überdies einen Aktenvermerk. Bei wiederholten Vergehen erfolgt sofortige Anzeige beim Provinzgericht!

Richtet sich das Vergehen gegen §11 EGfÖ so ist zusätzlich noch eine Wiedergutmachung an den Geschädigten zu zahlen, bei Verstößen gegen die Dorfdekrete ist in jedem Fall der entstandene Schaden zu ersetzen.

Ist ein Fall nicht außergerichtlich zu lösen so ist er nach Ablauf der Fristen bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

4.) Bürgervertreter:

(1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
(2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
(3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
(4) Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
(5) Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(6) Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können die Abwahl des Bürgervertreters verlangen. Die Bestimmungen zu (5) gelten in diesem Falle.

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Beitrag von Amaranth So Sep 08, 2013 11:11 am

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Dekrete von Linz:

1.) Bitte arbeitet verstärkt auf Feldern oder am See!
Die Produktion von Nahrungsmitteln für die Versorgung und den Handel ist eine wichtige Aufgabe - mehr Ressourcen halten die Preise niedriger als sie jetzt sind.

------------------------------------

Handel & Markt

(2.0)
Es besteht in Linz keine Lizenzpflicht. Waren können am Markt frei angeboten werden.
Markteingriffe durch Kauf oder Verkauf von Waren, die auf spekulative Gewinnerzielung ausgerichtet sind und das wirtschaftliche Gleichgewicht schädigen, sind verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die Dekrete(Handel & Markt) von Linz sind strafbar nach (§12 (9), EGfÖ).

(2.1)
Waren zum Mindestpreis sind für Transaktionen von Mandatsbesitzern und
dürfen nur durch jene erworben werden. Ausgenommen sind hiervon Handelsgeschäfte, welche unter gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Rathaus getätigt werden.

(2.2)
Der Holzhandel wird zum Großteil vom Linzer Rathaus überwacht und getätigt. Aufgrund der Holzknappheit gilt eine Rationierung - Linzer Handwerker sollen, wenn sie Holz benötigen, den Bürgermeister einen Brief mit einen Ansuchen mit einer konkreten Menge schreiben. Der Bürgermeister kann dies genehmigen, die Menge verringern oder ablehnen.

(2.2.a)
Mais zu 3,20 Talern und Brote zu 6,00 Talern werden vom Rathaus bereitgestellt und sind vorzugsweise für Linzer Bürger gedacht. Hamsterkäufe werden nicht mehr geduldet. Ausgenommen sind Bürger im Kriesenfall, die zum Schutze von Österreich und der Stadt Linz dienen (Reichsarmee, Erzherzogliche Armee von Österreich) und der Provinz von Österreich.

(2.2.b)
Weizen zu 11,50 Talern und Mehl zu 13,50 Talern, werden soweit wie möglich und vorhanden vom Rathaus bereitgestellt. Diese Waren dürfen NUR von Linzern Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigt, erworben werden. Hamsterkäufe sind hier auch zu unterbinden.

(3.0)
Die Bestellung von Waren, egal ob im Forum, Wirtshaus oder per Taube erfolgt, ist bindend, sobald Menge, Preis und Verkaufszeitpunkt zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt worden sind. Nichtabnahme der Waren wird als Betrug angesehen und strafrechtlich verfolgt. Ein Beweisstück über den Vertrag (Screen) ist vorzulegen.

(4.0)
Folgende Höchstpreise gelten auf den Markt von Linz:
Fleisch: 18 Taler
Fisch: 18 Taler
Holz: 4 Taler

Jeder Verstoß gegen die Höchstpreise kann bei Scheitern des Nichtigkeitsverfahren als Betrug vor Gericht angeklagt werden.

***************************************************************

(5.0) Bürgervertreter:

(1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
(2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
(3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
(4) Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
(5) Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(6) 5 Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können die Abwahl des Bürgervertreters verlangen. Die Bestimmungen zu (5) gelten in diesem Falle.

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Beitrag von Amaranth Di Sep 17, 2013 12:00 am

Dekrete von Linz:
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Dekrete von Linz:

1.) Bitte arbeitet verstärkt auf Feldern oder am See!
Die Produktion von Nahrungsmitteln für die Versorgung und den Handel ist eine wichtige Aufgabe - mehr Ressourcen halten die Preise niedriger als sie jetzt sind.

------------------------------------

Handel & Markt

(2.0)
Es besteht in Linz keine Lizenzpflicht. Waren können am Markt frei angeboten werden.
Markteingriffe durch Kauf oder Verkauf von Waren, die auf spekulative Gewinnerzielung ausgerichtet sind und das wirtschaftliche Gleichgewicht schädigen, sind verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die Dekrete(Handel & Markt) von Linz sind strafbar nach (§12 (9), EGfÖ).

(2.1)
Waren zum Mindestpreis sind für Transaktionen von Mandatsbesitzern und
dürfen nur durch jene erworben werden. Ausgenommen sind hiervon Handelsgeschäfte, welche unter gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Rathaus getätigt werden.

(2.2)
Der Holzhandel wird zum Großteil vom Linzer Rathaus überwacht und getätigt. Aufgrund der Holzknappheit gilt eine Rationierung - Linzer Handwerker sollen, wenn sie Holz benötigen, den Bürgermeister einen Brief mit einen Ansuchen mit einer konkreten Menge schreiben. Der Bürgermeister kann dies genehmigen, die Menge verringern oder ablehnen.
Außerdem ist Holz zu 4 Talern ist für Linzer Handwerker bestimmt; max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden. Dieses Holz ist nur den Linzer Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigen, gestattet aufzukaufen, sowie von Personen, denen der Kauf (vom Bürgermeister persönlich) erlaubt worden ist. Fehlkäufe sind zu einem Preis von 3,70 Taler zurück zu geben.

(2.2.a)
Mais zu 3,20 Talern und Brote zu 6,00 Talern werden vom Rathaus bereitgestellt und sind vorzugsweise für Linzer Bürger gedacht. Hamsterkäufe werden nicht mehr geduldet. Ausgenommen sind Bürger im Kriesenfall, die zum Schutze von Österreich und der Stadt Linz dienen (Reichsarmee, Erzherzogliche Armee von Österreich) und der Provinz von Österreich.

(2.2.b)
Weizen zu 11,50 Talern und Mehl zu 13,50 Talern, werden soweit wie möglich und vorhanden vom Rathaus bereitgestellt. Diese Waren dürfen NUR von Linzern Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigt, erworben werden. Hamsterkäufe sind hier auch zu unterbinden.

(3.0)
Die Bestellung von Waren, egal ob im Forum, Wirtshaus oder per Taube erfolgt, ist bindend, sobald Menge, Preis und Verkaufszeitpunkt zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt worden sind. Nichtabnahme der Waren wird als Betrug angesehen und strafrechtlich verfolgt. Ein Beweisstück über den Vertrag (Screen) ist vorzulegen.

(4.0)
Folgende Höchstpreise gelten auf den Markt von Linz:
Fleisch: 18 Taler
Fisch: 18 Taler
Holz: 4 Taler

Jeder Verstoß gegen die Höchstpreise kann bei Scheitern des Nichtigkeitsverfahren als Betrug vor Gericht angeklagt werden.

***************************************************************

(5.0) Bürgervertreter:

(1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
(2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
(3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
(4) Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
(5) Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(6) 5 Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können die Abwahl des Bürgervertreters verlangen. Die Bestimmungen zu (5) gelten in diesem Falle.

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Beitrag von Amaranth Sa Okt 26, 2013 6:17 pm

Amaranth schrieb:
Dekrete von Linz:
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Dekrete von Linz:

1.) Bitte arbeitet verstärkt auf Feldern oder am See!
Die Produktion von Nahrungsmitteln für die Versorgung und den Handel ist eine wichtige Aufgabe - mehr Ressourcen halten die Preise niedriger als sie jetzt sind.

------------------------------------

Handel & Markt

(2.0)
Es besteht in Linz keine Lizenzpflicht. Waren können am Markt frei angeboten werden.
Markteingriffe durch Kauf oder Verkauf von Waren, die auf spekulative Gewinnerzielung ausgerichtet sind und das wirtschaftliche Gleichgewicht schädigen, sind verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die Dekrete(Handel & Markt) von Linz sind strafbar nach (§12 (9), EGfÖ).

(2.1)
Waren zum Mindestpreis sind für Transaktionen von Mandatsbesitzern und
dürfen nur durch jene erworben werden. Ausgenommen sind hiervon Handelsgeschäfte, welche unter gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Rathaus getätigt werden.

(2.2)
Der Holzhandel wird zum Großteil vom Linzer Rathaus überwacht und getätigt. Aufgrund der Holzknappheit gilt eine Rationierung - Linzer Handwerker sollen, wenn sie Holz benötigen, den Bürgermeister einen Brief mit einen Ansuchen mit einer konkreten Menge schreiben. Der Bürgermeister kann dies genehmigen, die Menge verringern oder ablehnen.
Außerdem ist Holz zu 4 Talern ist für Linzer Handwerker bestimmt; max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden. Dieses Holz ist nur den Linzer Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigen, gestattet aufzukaufen, sowie von Personen, denen der Kauf (vom Bürgermeister persönlich) erlaubt worden ist. Fehlkäufe sind zu einem Preis von 3,70 Taler zurück zu geben.

(2.2.a)
Mais zu 3,20 Talern und Brote zu 6,00 Talern werden vom Rathaus bereitgestellt und sind vorzugsweise für Linzer Bürger gedacht. Hamsterkäufe werden nicht mehr geduldet. Ausgenommen sind Bürger im Kriesenfall, die zum Schutze von Österreich und der Stadt Linz dienen (Reichsarmee, Erzherzogliche Armee von Österreich) und der Provinz von Österreich.

(2.2.b)
Weizen zu 11,50 Talern und Mehl zu 13,50 Talern, werden soweit wie möglich und vorhanden vom Rathaus bereitgestellt. Diese Waren dürfen NUR von Linzern Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigt, erworben werden. Hamsterkäufe sind hier auch zu unterbinden.

(3.0)
Die Bestellung von Waren, egal ob im Forum, Wirtshaus oder per Taube erfolgt, ist bindend, sobald Menge, Preis und Verkaufszeitpunkt zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt worden sind. Nichtabnahme der Waren wird als Betrug angesehen und strafrechtlich verfolgt. Ein Beweisstück über den Vertrag (Screen) ist vorzulegen.

(4.0)
Folgende Höchstpreise gelten auf den Markt von Linz:
Fleisch: 18 Taler
Fisch: 18 Taler
Holz: 4 Taler

Jeder Verstoß gegen die Höchstpreise kann bei Scheitern des Nichtigkeitsverfahren als Betrug vor Gericht angeklagt werden.

(5.0)
Hamsterkäufe über den täglichen Bedarf von Mais und Brot, der wie folgt festgelegt als 2 Stücke Brot und 5 Säcke Mais wird, ist verboten.
(5.1)
Ein jedes Brot oder Sack Mais über der erlaubten Höchstmenge definiert in (5.0) ist zurückzugeben. Die nicht erfolgte Rückgabe stellt einen eigenständigen Tatbestand dar und ist separat zu verfolgen.

***************************************************************

(6.0) Bürgervertreter:

(1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
(2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
(3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
(4) Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
(5) Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(6) 5 Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können die Abwahl des Bürgervertreters verlangen. Die Bestimmungen zu (5) gelten in diesem Falle.

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Beitrag von Amaranth So Nov 10, 2013 11:45 pm

Dekrete von Linz:
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Dekrete von Linz:

1.) Bitte arbeitet verstärkt auf Feldern oder am See!
Die Produktion von Nahrungsmitteln für die Versorgung und den Handel ist eine wichtige Aufgabe - mehr Ressourcen halten die Preise niedriger als sie jetzt sind.

------------------------------------

Handel & Markt

(2.0)
Es besteht in Linz keine Lizenzpflicht. Waren können am Markt frei angeboten werden.
Markteingriffe durch Kauf oder Verkauf von Waren, die auf spekulative Gewinnerzielung ausgerichtet sind und das wirtschaftliche Gleichgewicht schädigen, sind verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die Dekrete(Handel & Markt) von Linz sind strafbar nach (§12 (9), EGfÖ).

(2.1)
Waren zum Mindestpreis sind für Transaktionen von Mandatsbesitzern und
dürfen nur durch jene erworben werden. Ausgenommen sind hiervon Handelsgeschäfte, welche unter gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Rathaus getätigt werden.

(2.2)
Der Holzhandel wird zum Großteil vom Linzer Rathaus überwacht und getätigt. Aufgrund der Holzknappheit gilt eine Rationierung - Linzer Handwerker sollen, wenn sie Holz benötigen, den Bürgermeister einen Brief mit einen Ansuchen mit einer konkreten Menge schreiben. Der Bürgermeister kann dies genehmigen, die Menge verringern oder ablehnen.
Außerdem ist Holz zu 4 Talern ist für Linzer Handwerker bestimmt; max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden. Dieses Holz ist nur den Linzer Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigen, gestattet aufzukaufen, sowie von Personen, denen der Kauf (vom Bürgermeister persönlich) erlaubt worden ist. Fehlkäufe sind zu einem Preis von 3,70 Taler zurück zu geben.

(2.2.a)
Mais zu 3,20 Talern und Brote zu 6,00 Talern werden vom Rathaus bereitgestellt und sind vorzugsweise für Linzer Bürger gedacht. Hamsterkäufe werden nicht mehr geduldet. Ausgenommen sind Bürger im Kriesenfall, die zum Schutze von Österreich und der Stadt Linz dienen (Reichsarmee, Erzherzogliche Armee von Österreich) und der Provinz von Österreich.

(2.2.b)
Weizen zu 11,50 Talern und Mehl zu 13,50 Talern, werden soweit wie möglich und vorhanden vom Rathaus bereitgestellt. Diese Waren dürfen NUR von Linzern Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigt, erworben werden. Hamsterkäufe sind hier auch zu unterbinden.

(3.0)
Die Bestellung von Waren, egal ob im Forum, Wirtshaus oder per Taube erfolgt, ist bindend, sobald Menge, Preis und Verkaufszeitpunkt zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt worden sind. Nichtabnahme der Waren wird als Betrug angesehen und strafrechtlich verfolgt. Ein Beweisstück über den Vertrag (Screen) ist vorzulegen.

(4.0)
Folgende Höchstpreise gelten auf den Markt von Linz:
Fleisch: 18 Taler
Fisch: 18 Taler
Holz: 4 Taler

Jeder Verstoß gegen die Höchstpreise kann bei Scheitern des Nichtigkeitsverfahren als Betrug vor Gericht angeklagt werden.

***************************************************************

(6.0) Bürgervertreter:

(1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
(2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
(3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
(4) Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
(5) Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(6) 5 Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können die Abwahl des Bürgervertreters verlangen. Die Bestimmungen zu (5) gelten in diesem Falle.

Amaranth

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Beitrag von Luzi Sa Feb 22, 2014 3:37 am

Dekrete von Linz:
Dekrete Linz Linz1kz3

Dekrete von Linz:

1.) Bitte arbeitet verstärkt auf Feldern oder am See!
Die Produktion von Nahrungsmitteln für die Versorgung und den Handel ist eine wichtige Aufgabe - mehr Ressourcen halten die Preise niedriger als sie jetzt sind.

------------------------------------

Handel & Markt

(2.0)
Es besteht in Linz keine Lizenzpflicht. Waren können am Markt frei angeboten werden.
Markteingriffe durch Kauf oder Verkauf von Waren, die auf spekulative Gewinnerzielung ausgerichtet sind und das wirtschaftliche Gleichgewicht schädigen, sind verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die Dekrete(Handel & Markt) von Linz sind strafbar nach (§12 (9), EGfÖ).

(2.1)
Waren zum Mindestpreis sind für Transaktionen von Mandatsbesitzern und
dürfen nur durch jene erworben werden. Ausgenommen sind hiervon Handelsgeschäfte, welche unter gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Rathaus getätigt werden.

(2.2)
Der Holzhandel wird zum Großteil vom Linzer Rathaus überwacht und getätigt. Aufgrund der Holzknappheit gilt eine Rationierung - Linzer Handwerker sollen, wenn sie Holz benötigen, den Bürgermeister einen Brief mit einen Ansuchen mit einer konkreten Menge schreiben. Der Bürgermeister kann dies genehmigen, die Menge verringern oder ablehnen.
Außerdem ist Holz zu 4 Talern ist für Linzer Handwerker bestimmt; max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden. Dieses Holz ist nur den Linzer Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigen, gestattet aufzukaufen, sowie von Personen, denen der Kauf (vom Bürgermeister persönlich) erlaubt worden ist. Fehlkäufe sind zu einem Preis von 3,70 Taler zurück zu geben.

(2.2.a)
Mais zu 3,20 Talern und Brote zu 6,00 Talern werden vom Rathaus bereitgestellt und dient der Versorgung der Stadt. Jeder Mensch darf zu diesen Preisen nur jeweils 1 Brote und 1 Mais im Level3 und nur 1 Brot oder 2 Mais in allen anderen Leveln am Tag kaufen. Ausnahmen sind durch das Rathaus zu genehmigen.

(2.2.b)
Weizen zu 11,50 Talern und Mehl zu 13,50 Talern, werden soweit wie möglich und vorhanden vom Rathaus bereitgestellt. Diese Waren dürfen NUR von Linzern Bürgern mit der jeweiligen Berufsgruppe, welche diese Waren benötigt, erworben werden. Hamsterkäufe sind hier auch zu unterbinden.

(3.0)
Die Bestellung von Waren, egal ob im Forum, Wirtshaus oder per Taube erfolgt, ist bindend, sobald Menge, Preis und Verkaufszeitpunkt zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt worden sind. Nichtabnahme der Waren wird als Betrug angesehen und strafrechtlich verfolgt. Ein Beweisstück über den Vertrag (Screen) ist vorzulegen.

(4.0)
Folgende Höchstpreise gelten auf den Markt von Linz:
Fleisch: 18 Taler
Fisch: 18 Taler
Holz: 4 Taler

Jeder Verstoß gegen die Höchstpreise kann bei Scheitern des Nichtigkeitsverfahren als Betrug vor Gericht angeklagt werden.

***************************************************************

(5.0) Bürgervertreter:

(1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
(2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
(3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
(4) Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
(5) Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(6) 5 Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können die Abwahl des Bürgervertreters verlangen. Die Bestimmungen zu (5) gelten in diesem Falle.

gegeben zu Linz, 22.02.1462

Das Dekret ist somit ab 23.02.1462 wirksam.

Luzi von Schalkeberg
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Beitrag von Gast Mo März 17, 2014 6:43 am

Linz schrieb:~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Dekrete Linz Linz1kz3
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
#DORFVERORDNUNG zu LINZ#

(00) Gültigkeit
Die folgenden Vorschriften gelten für alle sich in Linz befindlichen Personen und Ortsansässigen

(01) Arbeitsmarkt und Handel
(1.1) Der Linzer-Markt ist frei von jeglichen Lizenzen und Waren können am Markt frei angeboten werden
(1.2) Ausnahme I: Eisenerz darf nur von ortsansässigen Schmieden und dem Rathaus gehandelt werden
(1.3) Ausnahme II: Spekulation; der Kauf und Wiederverkauf zu einem höheren Preis einer Ware ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht
(1.4) Ausnahme III: Holz, Mehl und Weizen dürfen nur von Linzern erworben werden

(02) Geltende Höchstpreise mit Steuern:
+ Fleisch: 18,50 Taler
+ Fisch: 18,50 Taler
+ Holz: 4 Taler
+ Gemüse: 9,70 Taler

(03) Bürgervertreter:
(3.1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
(3.2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
(3.3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
(3.4) Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
(3.5) Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(3.6) 5 Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können namentlich die Abwahl des Bürgervertreters verlangen.

(XX) Schlussbestimmung
(X.1) Dieses Dekret tritt mit Beginn des 02. Mai 1462 in Kraft.
(X.2) Alle anderen Dekrete der Gemeinde Linz verlieren mit Inkrafttreten ihre Gültigkeit.


~gez.
Quirianus von Trzebrzeszczyn
Bürgermeister zu Linz
01. Mai anno domini 1462
Dekrete Linz 1owq

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Dekrete Linz Linz1kz3
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

#Abänderung der Höchstpreise am 1. Mai 1462

Gast
Gast


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Beitrag von Devil66 Fr Jun 06, 2014 2:12 pm

Linz schrieb:#DORFVERORDNUNG zu LINZ#

(00) Gültigkeit
Die folgenden Vorschriften gelten für alle sich in Linz befindlichen Personen und Ortsansässigen

(01) Arbeitsmarkt und Handel
(1.1) Der Linzer-Markt ist frei von Lizenzen - Waren können am Markt frei angeboten werden
(1.2) Derzeit gültige Dekrete
(1.2.1) I. Dekret: Eisenerz darf nur von ortsansässigen Schmieden und dem Rathaus gehandelt werden
(1.2.2) II. Dekret: Spekulation; der Kauf und Wiederverkauf zu einem höheren Preis einer Ware ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht
(1.2.3) III. Dekret: Mehl und Weizen dürfen nur von Linzer Handwerkern erworben werden
(1.2.4) IV. Dekret: Holz, zu 4 Talern wird vom Rathaus gestellt, es darf nur von Linzer Handwerkern ( max. 6 Stück pro Tag) erworben werden. Werden größere Mengen Holz benötigt, bitte beim Bürgermeister anfragen.

(02) Geltende Höchstpreise mit Steuern:
+ Mais: 3,50 Taler
+Weizen: 12,50 Taler
+Mehl: 14,50 Taler

+ Fleisch: 18,50 Taler
+ Fisch: 18,50 Taler
+ Holz: 4,50 Taler
+ Gemüse: 9,70 Taler

(03) Bürgervertreter:
(3.1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
(3.2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
(3.3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
(3.4) Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
(3.5) Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(3.6) 5 Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können namentlich die Abwahl des Bürgervertreters verlangen.

(XX) Schlussbestimmung
(X.1) Dieses Dekret tritt mit Beginn des 08. Juni 1462 in Kraft.
(X.2) Alle anderen Dekrete der Gemeinde Linz verlieren mit Inkrafttreten ihre Gültigkeit.

~gez.
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06. Juni 1462

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Beitrag von Devil66 Fr Aug 08, 2014 5:04 pm

#DORFVERORDNUNG zu LINZ#

(00) Gültigkeit
Die folgenden Vorschriften gelten für alle sich in Linz befindlichen Personen und Ortsansässigen

(01) Arbeitsmarkt und Handel
(1.1) Der Linzer-Markt ist frei von Lizenzen - Waren können am Markt frei angeboten werden
(1.2) Derzeit gültige Dekrete
(1.2.1) I. Dekret: Eisenerz darf nur von ortsansässigen Schmieden und dem Rathaus gehandelt werden
(1.2.2) II. Dekret: Spekulation; der Kauf und Wiederverkauf zu einem höheren Preis einer Ware ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht
(1.2.3) III. Dekret: Mehl und Weizen dürfen nur von Linzer Handwerkern erworben werden
(1.2.4) IV. Dekret: Holz, zu 4 Talern wird vom Rathaus gestellt, es darf nur von Linzer Handwerkern ( max. 6 Stück pro Tag) erworben werden. Werden größere Mengen Holz benötigt, bitte beim Bürgermeister anfragen.

(02) Geltende Höchstpreise mit Steuern:
+ Mais: 3,50 Taler
+Weizen: 11,50 Taler
+Mehl: 14,00 Taler
+ Fleisch: 18,50 Taler
+ Fisch: 18,50 Taler
+ Holz: 4,50 Taler
+ Gemüse: 9,70 Taler

(XX) Schlussbestimmung
(X.1) Dieses Dekret tritt mit Beginn des 10. August 1462 in Kraft.
(X.2) Alle anderen Dekrete der Gemeinde Linz verlieren mit Inkrafttreten ihre Gültigkeit.

~gez.
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08. August 1462

(Änderungen in Rot)
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Beitrag von Twoflower So Jul 26, 2015 9:58 pm

Devil66 schrieb:
#DORFVERORDNUNG zu LINZ#

(00) Gültigkeit
Die folgenden Vorschriften gelten für den Markt Linz und beziehen sichauf alle in Linz befindlichen Personen (z.B. Händler, Ortsansässige usw.)

(01) Arbeitsmarkt und Handel
(1.1) Der Linzer-Markt ist frei von Lizenzen - Waren können am Markt frei angeboten werden
(1.2) Derzeit gültige Dekrete
(1.2.1) I. Dekret: Eisenerz darf nur von ortsansässigen Schmieden und dem Rathaus gehandelt werden
(1.2.2) II. Dekret: Spekulation; der Kauf und Wiederverkauf zu einem höheren Preis einer Ware ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht
(1.2.3) III. Dekret: Mehl und Weizen dürfen nur von Linzer Handwerkern erworben werden
(1.2.4) IV. Dekret: Holz, darf nur von ortsansässigen Handwerkern gekauft werden. Das Rathaus stellt Holz für 4 Talern zur Verfügung, bei Bedarf bitte beim Bürgermeister direkt bestellen.
(1.2.5) V. Dekret: Wolle, darf nicht an das Rathaus verkauft werden ((Hier handelt es sich um einen Bug, eine Zuwiederhandlung kann zur Löschung Eures Account führen))

(02) Geltende Höchstpreise mit Steuern:
+ Mais: 3,50 Taler
+Weizen: 11,50 Taler
+Mehl: 14,00 Taler
+ Fleisch: 18,50 Taler
+ Fisch: 18,50 Taler
+ Holz: 4,50 Taler
+ Gemüse: 9,70 Taler

(03) Bürgervertreter:
(3.1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
(3.2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
(3.3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
(3.4) Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
(3.5) Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(3.6) 5 Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können namentlich die Abwahl des Bürgervertreters verlangen.

(XX) Schlussbestimmung
(X.1) Dieses Dekret tritt mit Beginn des 10. August 1462 in Kraft.
(X.2) Alle anderen Dekrete der Gemeinde Linz verlieren mit Inkrafttreten ihre Gültigkeit.

~gez.
Devil66
Bürgermeister zu Linz
24. Juli 1463

______________________________
Die Dekrete wurden vom Regent Twoflower bestätigt und sind damit seit dem 24. Juli.1463 gültig

_________________
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Beitrag von Gerda_Helene Sa Okt 22, 2016 12:21 pm

Willkommen im schönen österreichischen Dorf LINZ
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
!!WICHTIGE INFOS VORWEG!!

- Mindestlöhne gelten erneut (07. April 1462)

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten

- Arbeitet verstärkt auf den Feldern und angelt am See

!! [Letzte Rathausaushang-Änderung:12.Juli 1464] !!
!! [Letzte Dorfverordnungsänderung: 12.Juli 1464] !!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
#DORF-ADMINISTRATION#

- Bürgermeister: Gerda_Helene
- Ebv-Leiter: Juan_jacinto_cordes

- Oberbüttel :Ravirr
-Büttel :
(Delikte und Raubüberfälle bitte immer mit Screens der jeweiligen Ereignisse)

- Kulturbeauftragter Stachl
- Pfarrer: Rodrigo_Manzanarez

- Bürgervertreter : Schmusi
Nächste Nominierungs-Phase:
Nächste BürgervertreterWahl:

- Hafenmeister(in) : Ravirr
- Stellvertreter: --

- Stadtkommandant : Anna_die_Rose (Ansprechpartner bei Interesse an der Armee)
-Stadkomm. Stellvertr.:

- Bürgerwehr: Ravirr u.A. [Wird gesucht! Bei Interesse bitte melden]
(MILIZ: Sichtungen bitte an Lieber_augustin senden - Danke)
Fringend!!!
Bitte alle die sich der Bürgerwehr zur Verfügung stellen wollen im Forum melden,
auch wer davon eine Lanze anführen kann.
Werte Einwohner von Linz, werte Gäste und werte Durchreisende
Bei gesundheitliche Beschwerden bitte unseren Medicus Juan_jacinto_cordes per Taube oder in der Spelunke am Hafen (RP 1. Forum Halle von Linz) kontakten. Ein Untersuchungstermin kann dann schnellsten vereinbart werden. Medizin ist auch vorrätig.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
#DORFVERORDNUNG zu LINZ#

(00) Gültigkeit
Die folgenden Vorschriften gelten für den Markt Linz und beziehen sichauf alle in Linz befindlichen Personen (z.B. Händler, Ortsansässige usw.)

(01) Arbeitsmarkt und Handel
(1.1) Der Linzer-Markt ist frei von Lizenzen - Waren können am Markt frei angeboten werden
(1.2) Derzeit gültige Dekrete
(1.2.1) I. Dekret: Eisenerz darf nur von ortsansässigen Schmieden und dem Rathaus gehandelt werden
(1.2.2) II. Dekret: Spekulation; der Kauf und Wiederverkauf zu einem höheren Preis einer Ware ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht ((Brot zu 2 Taler ist nur für Raubopfern und Neubürgern zu kaufen erlaubt))
(1.2.3) III. Dekret: Mehl ((Netto 11,90, inkl. Steuern 11, 92))und Weizen((Netto10Taler inkl. Steuern 10,10)) dürfen nur von Linzer Handwerkern erworben werden((Bäckern und Müllern))
(1.2.4) IV. Dekret: Holz((zu 4 Taler)), darf nur von ortsansässigen Handwerkern gekauft werden((Jene die Holz benötigen um ihr HAndwerk auszuüben)). Das Rathaus stellt Holz für 4 Talern zur Verfügung, bei Bedarf bitte beim Bürgermeister direkt bestellen.


(02) Geltende Höchstpreise mit Steuern:
+ Mais: 3,50 Taler
+Weizen: 11,50 Taler
+Mehl: 14,00 Taler
+ Fleisch: 18,50 Taler
+ Fisch: 18,50 Taler
+ Holz: 4,50 Taler
+ Gemüse: 9,70 Taler
dürfen bei auszahlungen durch die Provinz kurzfristig überboten werden,
allerdings nicht als Handelsgebot gelten.

(03) Bürgervertreter:
(3.1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
(3.2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
(3.3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
(3.4) Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
(3.5) Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(3.6) 5 Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können namentlich die Abwahl des Bürgervertreters verlangen.

(XX) Schlussbestimmung
(X.1) Dieses Dekret tritt mit Beginn des 10. August 1464 in Kraft.
(X.2) Alle anderen Dekrete der Gemeinde Linz verlieren mit Inkrafttreten ihre Gültigkeit.

~gez.
Gerda_Helene
Bürgermeister zu Linz
23.August 1464
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
#UNTERSTÜTZUNG des RATHAUSES#

Jeder, der dem Rathaus etwas spenden möchte, ist herzlichst dazu eingeladen

Möchte jemand größere Summen an das Rathaus spenden,
so stehen Spendenhölzer zu 100, 200,300 und 500 Taler auf dem Markt.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
#STELLENAUSSCHREIBUNG#

Kulturbeauftrager:
- Kultur ist ein wichtiges Gut und dieses müssen wir pflegen, wer sich gerne um kulturelle Ereignisse, wie Feste oder Spiel und Spaß kümmern möchte, der kann dem Bürgermeister gerne einen Brief schreiben.

Händler:
- Obwohl ein Dorf im stabilen und optimalen Zustand sich sehr gut selber versorgen könnte, ist dies nie der Fall. Wie auch in unserem Dorf, so auch überall anders kommt es öfters vor, dass es einige Waren nicht gibt. Dazu gibt es Händler die über Städte und Dörfer reisen und alle mit den benötigten Waren versorgen. Deswegen sucht unser schöne Linz ständig nach Händlern, die bereit wären lange und auch leider gefährliche Reisen zu übernehmen, um das Dorf mit allen benötigten Waren zu versorgen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
#EMPFEHLUNGEN UND WEITERE HINWEISE#
(Schreibt aber vorher den Bürgermeister an)

FELDEMPFEHLUNG:
- bitte beim Bürgermeister nachfragen

BERUFSEMPFEHLUNG:
- freie Auswahl

GESUNDHEIT:
-

HANDEL:
- Das Dorf braucht Holz, jeder der etwas über hat, bitte melden
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[AUTOEINKAUF Keiner]
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
FISCHEREIKARTE:
Wenn ihr fischen geht, tragt eure Erträge bitte im Forum in die Karte ein.
(Foren-Übersicht -> Die Halle von Linz -> [Dorf] Fischereierträge)

ÜBERFALL:
Opfer eines Überfalles oder Raubes haben den Tatbestand folgendermaßen festzuhalten und zu melden:
-in der Browserleiste muss der Name der Person zu lesen sein.
(Beispiel: http://s14.directupload.net/images/111209/n2jorl4v.jpg)

-bei Screens vom Profil muss die letzte Onlinezeit zu sehen sein.
(Beispiel: http://s1.directupload.net/images/111209/sy8vpuk9.jpg)

-Bei Screens immer eine Atomuhr benutzen, da man die eigene verändern kann.
(Atomuhr mit Java: http://www.ptb.de/ntp/ntp.cgi)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
#WICHTIGE WEGWEISER#

SCHLOSS: https://ezhoesterreich.forumieren.de/
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~[STAND 10.September 1464]~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Gerda_Helene
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Dekrete Linz Empty Re: Dekrete Linz

Beitrag von Reahgar So Jun 25, 2017 12:51 pm

Willkommen im schönen österreichischen Dorf LINZ
~~~~~
~~~~~
WICHTIGE INFOS VORWEG


    Mindestlöhne gelten erneut (07. April 1462)

    • 16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
    • 18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
    • 20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten

    Arbeitet verstärkt auf den Feldern und angelt am See

~~~~~
~~~~~
DORF-Verwaltung


  • Bürgermeister: Reahgar
  • Ebv-Leiter: wird gesucht

  • Oberbüttel : wird gesucht
  • Büttel : wird gesucht

  • Kulturbeauftragter Stachl
  • Pfarrer: Hannah_

  • Bürgervertreter : wird gesucht

    • Nächste Nominierungsphase: --
    • Nächste Bürgervertreterwahl: --


  • Hafenmeister(in): Silverphoenix
  • Stellvertreter: vakant

  • Stadtkommandant: Twoflower (Ansprechpartner bei Interesse an der Armee)
  • Stellvertr.: vakant
  • weitere Ansprechpartner: OSK Juni0rluke

  • Bürgerwehr: keine feste Bürgerwehr bekannt [Wird gesucht! Bei Interesse bitte melden]

      (MILIZ: Sichtungen bitte an Lieber_augustin senden - Danke)Dringend!!! Bitte alle die sich der Bürgerwehr zur Verfügung stellen wollen im Forum melden,auch wer davon eine Lanze anführen kann.




Hinweis für alle Einwohner und Reisende:


    Werte Einwohner von Linz, werte Gäste und werte Durchreisende Bei gesundheitliche Beschwerden wendet euch an unsere Heilkundigen im Dorf. Eine Liste der ortsansässigen Medici befindet sich in diesem Aushang. Um einen schnellstmöglichen Untersuchungstermin zu vereinbaren, wendet Euch per Taube an jene.


~~~~~
~~~~~
DORFVERORDNUNG zu LINZ

  • 1. Gültigkeit

    • Die folgenden Vorschriften gelten für den Markt Linz und beziehen sich auf alle in Linz befindlichen Personen (z.B. Händler, Ortsansässige usw.)


  • 2.  Arbeitsmarkt und Handel

    • 2.1. Der Linzer-Markt ist frei von Lizenzen - Waren können am Markt frei angeboten werden
    • 2.2. Derzeit gültige Dekrete

      • I. Dekret: Eisenerz darf nur von Ortsansässigen Schmieden gekauft und vom Rathaus gehandelt werden.
      • II. Dekret: Spekulation; der Kauf und Wiederverkauf zu einem höheren Preis einer Ware ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht ((Brot zu 2 Taler ist nur für Raubopfer und Neubürgern zu kaufen erlaubt))
      • III. Dekret: Mehl ((Netto 11,90, inkl. Steuern 11, 92))und Weizen((Netto10Taler inkl. Steuern 10,10)) dürfen nur von Linzer Handwerkern erworben werden((Bäckern und Müllern)
      • IV. Dekret: Holz  zu 4 Talern darf nur von ortsansässigen Handwerkern gekauft werden. Dies gilt nur für jene die Holz für ihre Arbeit als Handwerker benötigen.Das Rathaus stellt Holz zu 4 Taler zur Verfügung, bei bedarf bitte direkt beim Bürgermeister bestellen.


  • 3. geschützte Preise für ortsansässige Handwerker und Bauern ( alle Preise ohne Steuern )
    • Weizen: 10,00 Taler
    • Mehl: 11,90 Taler
    • Fisch: 16,25 Taler
    • Holz: 4,00 Taler
      dürfen bei Auszahlungen durch die Provinz kurzfristig überboten werden,allerdings nicht als Handelsangebot gelten.

  • 4. Bürgervertreter:
    • 4.1.  Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Linzer Bevölkerung im Dritten Stand.
    • 4.2. Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt.
    • 4.3. Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Linz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen.
    • 4.4. Vor der Wahl findet eine einwöchige Kandidatursphase statt.
    • 4.5. Die Wahl dauert 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
    • 4.6. 5 Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind, können namentlich die Abwahl des Bürgervertreters verlangen.

    5. Schlussbestimmung
    • 5.1. Dieses Dekret tritt mit Beginn des 27. Juni 1465 in Kraft.
    • 5.2. Alle anderen Dekrete der Gemeinde Linz verlieren mit Inkrafttreten ihre Gültigkeit.


    gez. Reahgar
    Bürgermeister zu Linz
    25. Juni 1465

    ~~~~~
    UNTERSTÜTZUNG des RATHAUSES:
    Jeder, der dem Rathaus etwas spenden möchte, ist herzlichst dazu eingeladen. Möchte jemand größere Summen an das Rathaus spenden,so stehen Spendenhölzer zu 100, 200,300 und 500 Taler auf dem Markt.
    ~~~~~
    STELLENAUSSCHREIBUNG
    • EBV - Leitung:
        Die Begrüßung und Anleitung neuer Bürger, ist eine wichtige Arbeit und bedarf einer großen Fürsorge und Akribie. Ein jeder der sich berufen fühlt, unsere Neuankömmlinge willkommen zu heißen, ist herzlich eingeladen sich zu melden.

    • Oberbüttel/Büttel
        Die Überwachung des Marktes, der Gesetze und Dekrete der Provinz und der Stadt sind ein Augenmerk der Arbeit des Büttels. Weiterhin ist die Annahme und Bearbeitung von Anzeigen eine wichtige Arbeit die der Büttel zu erledigen hat.Wenn ein Bürger der Stadt darin Ambitionen hat zu helfen, so darf er oder sie sich gerne melden.

    • Händler:
        Obwohl ein Dorf im stabilen und optimalen Zustand sich sehr gut selber versorgen könnte, ist dies nie der Fall. Wie auch in unserem Dorf, so auch überall anders kommt es öfters vor, dass es einige Waren nicht gibt. Dazu gibt es Händler die über Städte und Dörfer reisen und alle mit den benötigten Waren versorgen. Deswegen sucht unser schöne Linz ständig nach Händlern, die bereit wären lange und auch leider gefährliche Reisen zu übernehmen, um das Dorf mit allen benötigten Waren zu versorgen


    ~~~~~
    EMPFEHLUNGEN UND WEITERE HINWEISE
    (Schreibt aber vorher den Bürgermeister an)

    • FELDEMPFEHLUNG:
      • bitte beim Bürgermeister nachfragen


    • BERUFSEMPFEHLUNG:
      • freie Auswahl


    • GESUNDHEIT:
      Liste der ortsansässigen Medici:
      • Arontvondergerte
      • Pipperle_von_lentos
      • Yannah
      • Juan_jacinto_cordes
      • Grenzgaenger
      • Ladykracher (Kloster)
      • Pappsack
      • Sukram (Kloster)
      • Andrine
      • Chibalein
        Die Liste der Mediziner am Markt beinhaltet alle Mediziner mit Untersuchungsraum im Ort. Sie müssen aber hier nicht mehr wohnen.


    • HANDEL:
      • Das Dorf braucht Holz, jeder der etwas über hat, bitte melden.


    ~~~~
    [AUTOEINKAUF Keiner]
    ~~~~
    FISCHEREIKARTE:

    • Wenn ihr fischen geht, tragt eure Erträge bitte im Forum in die Karte ein.(Foren-Übersicht -> Die Halle von Linz ->[Dorf] Fischereierträge

    Überfall/Anzeigen:

    • Opfer eines Überfalles oder Raubes und Personen die eine Anzeige machen wollen,haben die Möglichkeit ihre Anzeige im Büttelbüro der Stadt zu hinterlegen.
      Ferner wäre eine Nachricht an den Oberbüttel und/oder amtierenden Bürgermeister wichtig, damit die Anzeige schnellstmöglich bearbeitet wird.Weiterhin bietet das Rathaus Opfern von Raubüberfällen eine vergünstigt Speise im Wirtshaus des Rathauses an.

    Wichtige Hilfen bei der Anzeige.

    • Tatort:
        Wo fand der Überfall/Raub statt. In welchem Ort wird die Anzeige abgegeben.

    • Tatzeitpunkt:
      • Wann fand die Tat statt?

    • Tathergang:
      • Was ist passiert ?
      • Schilderung des Sachverhaltes.

    • Täterbeschreibung:
      • Wie sah der oder die Täter aus?
      • Besondere Merkmale vorhanden ?
      • Sind Namen der Täter bekannt?

    • Beute/Anzeigeobjekt:
      • Was wurde geraubt?
      • Wie viel wurde geraubt?
      • Was ist Ausgangspunkt der Anzeige? (Beleidigung im Wirtshaus? Spekulation?)


    ~~~~~
    WICHTIGE WEGWEISER zum SCHLOSS:
    https://ezhoesterreich.forumieren.de/
    ~~~~~
    [STAND 25.Juni 1465]
    • Letzte Rathausaushang-Änderung.Juni 1465
    • Letzte Dorfverordnungsänderung: 25.Juni. 1465


Zuletzt von Reahgar am So Jun 25, 2017 2:16 pm bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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