Erzherzogtum Österreich
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Gesetzeskommission: Änderungsvorschlag §24

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Gesetzeskommission: Änderungsvorschlag §24 Empty Gesetzeskommission: Änderungsvorschlag §24

Beitrag von Lilira So Sep 26, 2010 10:55 am

Die alte Fassung:

§24 Revolte

(1) Revolten gelten als legal, sofern der Erzherzog von Österreich zuvor schriftlich seine Zustimmung erteilt hat und sind daher dann für sich von jeder Strafe ausgenommen.
(2) Eine Revolte oder ein Angriff gegen das Erzherzogtum Österreich, einem Rathaus oder einem Hafen im Erzherzogtum Österreich, gilt als Hochverrat.
(3) Der Aufruf zu sowie eine Planung der Teilnahme an einer Revolte oder einem Angriff gelten als Verschwörung zum Hochverrat.

Und hier die Neue:

§24 Revolte

(1) Eine Revolte gilt nur dann als legal, wenn der Erzherzog von Österreich zuvor schriftlich seine Zustimmung dafür erteilt hat. Sie ist damit eine genehmigte Revolte , welche keinen Straftatbestand erfüllt.
(2) Eine nicht genehmigte Revolte oder ein Angriff gegen das Erzherzogtum Österreich, eines Rathauses oder einem Hafen im Erzherzogtum Österreich, wird als Hochverrat geahndet.
(3) Der Aufruf zu einer nicht genehmigten Revolte oder zu einem Angriff, sowie die Planung als auch die Teilnahme daran gelten als Verschwörung zum Hochverrat und werden als solcher geahndet.
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Beitrag von Yulivee So Sep 26, 2010 11:31 am

Sehr gut, ich denke das ist klar verständlich und deckt soweit alles ab. Danke
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Beitrag von Blaue*Fee So Sep 26, 2010 11:36 am

2 Dinge gehen mir durch den Kopf

Man muß auch planen können, bevor der Regent anwesend ist und sein ok gibt.
Durch den Regenten beauftragte Personen (zb Armee) und der Rat
dürfen dieses, ohne mit einer Anklage rechnen zu müssen (nach 3 wäre das)
Man muß schon morgens aufrufen, nicht arbeiten zu gehen, damit man das stürmen koordinieren kann.

Auch sollte man reinschreiben, dass der Rat und der Erzherzog auch nach einer Revolte - auch wenn sie nicht auf ihren Stühlen sitzen - volles Weisungsrecht über die Armee haben und auch weiterhin für die Bürger arbeiten.
Die Stürmer haben zwar die Burg kurzzeitig, mehr aber auch nicht.

Zweites ist zwar logisch, aber im Prinzip,könnten die Stürmer ein Dekret veröffentlichen und uns alle munter anklagen.. und wir könnten das hinterher nicht mehr zurücknehmen.



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Beitrag von Lilira So Sep 26, 2010 11:48 am

Also 1) muss ich mir genauer durch den Kopf gehen lassen, aber 2) is eigentlich egal, denn die Stürmer können den Paragraphen hier genauso umändern wie ein neues Dekret erlassen, dass uns alle in den Knast bringt. Die Entwürfe könnten sie beim Sturm schon dabei haben und das innerhalb von 5 Minuten beschließen, da würd ein zusätzlicher Passus hier nicht viel dran ändern.
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Beitrag von avallyn So Sep 26, 2010 11:57 am

Planen kann man immer, denn das Planen ansich stellt ja keinen Straftatbestand dar, sondern nur das Stürmen.
Ausserdem gibt es einen stellvertretenden Regenten, sollte dieser nicht anwesend sein, der alles Rechte und Pflichten inne hat.

Beim zweiten Teil bin ich im Moment überfragt.
Aber meiner Meinung nach hat der Kaiser mal etwas dazu geschrieben.
Es macht einen Unterschied, ob es sich um einen Haufen wilder Burgstürmer handelt oder um eine feindliche Armee.

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Beitrag von Quarke So Sep 26, 2010 1:21 pm

Planung und Vorbereitung für einen Sturm/Rücksturm kann man ja durch AF, HM oder Stelv Regent absegnen lassen. Bei langfristiger Abwesenheit Regent genehmigt halt der Stelv
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Beitrag von Tyz Mo Sep 27, 2010 10:58 am

für mich passt es so wies oben steht..
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Beitrag von Blaue*Fee Mo Sep 27, 2010 11:31 am

Nein, was ihr sagt stimmt ja nicht.
Nur der Erzherzog, darf sein "ok" geben.
Nur der Erzherzog, darf somit überhaupt die Planung genehmigen

Auch nach dem neuen

(3) Der Aufruf zu einer nicht genehmigten Revolte oder zu einem Angriff, sowie die Planung als auch die Teilnahme daran gelten als Verschwörung zum Hochverrat und werden als solcher geahndet.


Zuletzt von Blaue*Fee am Mo Sep 27, 2010 2:31 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Gast Mo Sep 27, 2010 1:30 pm

Wir sollten verankern, dass der Rat und/oder die Armeeführung schon planen darf, aber der Regent das ok geben muss (in dessen Abwesenheit natürlich der jeweilige Stellvertreter). Mit der Änderung wäre eine Planung ja wie ein Aufruf und strafbar. Auch wenn es von der Armee kommt. Es könnte ja wie ein Putsch aussehen. Wink

Es sollte also klar definiert werden, wer schon einen (Rück)Sturm planen darf.

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Beitrag von Gast Di Okt 05, 2010 7:35 am

Hat keiner einen Vorschlag dazu?

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Beitrag von Lilira Fr Okt 08, 2010 5:25 am

Also King ich hab mir das jetzt nochmal durch den Kopf gehen lassen. Eine Revolte für einen Rücksturm ist eine genehmigte Revolte, denn auch wenn der Herzog vielleicht noch nicht gesagt hat plant dies und das wird er am Ende sein Kürzel drunter machen und sagen "Fein das ihr mitdenkt, machen wa so". Eine nicht genehmigte Revolte ist eine Revolte gegen den Willen des Volkes oder das Wohle des Landes.

Beispiel: Kommen 30 Leute und stürmen die Burg. Wir planen eine Revolte auch wenn du vielleicht noch im Bett liegst oder arbeitest. Dann wirst du 100% unterschreiben, denn wir sind der gewählte Rat und das wir regieren ist der Wille des Volkes. Aber du bist nicht mehr der Erzherzog in diesem Moment also wärst du nicht berechtigt zur Unterschrift sondern der Herzog der sich reingestürmt hat. Auch wenn wir hier einen Passus festlegen das man Zurückstürmen darf und das es legal wäre, kann jeder neue Herzog den auch genauso schnell wieder streichen lassen und zack is es genauso illegal.

Daher find ich es wie es oben steht in Ordnung, denn ein zusätzlicher Passus macht es nur unnötig lang. Jeder halbwegs vernünftige Stürmer wird als erstes alle Befügnisse und Rücksturmrechte aus dem EGfÖ streichen lassen, weils ihm net in den Kram passt und ich bin mir sehr sicher wer einen Sturm plant der in Österreich erfolg hat, der wird sich auch mit den Gesetzen auseinander setzen, damit es nicht daran scheitert und seine machtposition dadruch untergraben wird.
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Beitrag von Tyz Fr Okt 08, 2010 6:26 am

Jup das denk ich mir auch Lili,... davon abgesehen... bis jetzt warens ja nur Notstürmungen von Rathäusern wo der Bm verschwand oder verstarb ... und soweit ich das da mitbekam wurde gleichzeitig um Genehmigung geguck sowie die ersten Vorbereitungen getroffen ...

Wenn uns mal eine andere Provinz stürmt und wir zurück stürmen wollen und da scheitern dann werden wir von denen so oder so angeklagt ... den zu der Zeit gelten sowieso des Besetzers Gesetze .... die ein guter Stürmer schon fertig mit im Gepäck hat und einfach nur einsetzt und fertig.

*murmelt leis* davon abgesehen wird hier aufgepasst, so schnell wird Österreich nicht gestürmt
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Beitrag von avallyn Fr Okt 08, 2010 10:50 am

Ich sehe das genauso.
Ich denke auch, dass ein Stürmer nullkommanix die Gesetze ändert.
Aber ich denke, in so einem Fall, sollte er überhaupt je passieren, könnte immer noch die Königin eingreifen und ihre Zustimmung geben.

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Beitrag von Gast Mo Okt 11, 2010 7:50 pm

Stimmt eigentlich auch wieder.

Wenn man es von der Seite sieht, dass die Burg gestürmt würde, ist der eigentlich gewählte Regent eben nicht mehr Regent. Damit kann er ja einen Rücksturm genehmigen wie er will. Denn den müsste dann ja der Regent genehmigen der gestürmt hatte.

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Beitrag von Gast Sa Okt 16, 2010 4:52 pm

§24 Revolte

(1) Eine Revolte gilt nur dann als legal, wenn der Erzherzog von Österreich zuvor schriftlich seine Zustimmung dafür erteilt hat. Sie ist damit eine genehmigte Revolte , welche keinen Straftatbestand erfüllt.
(2) Eine nicht genehmigte Revolte oder ein Angriff gegen das Erzherzogtum Österreich, eines Rathauses oder einem Hafen im Erzherzogtum Österreich, wird als Hochverrat geahndet.
(3) Der Aufruf zu einer nicht genehmigten Revolte oder zu einem Angriff, sowie die Planung als auch die Teilnahme daran gelten als Verschwörung zum Hochverrat und werden als solcher geahndet.

Auch hier gebe ich bis Morgen Zeit sich dazu zu äussern. Ansonsten gebe ich es in die öffentliche Urne.

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Beitrag von Tyz Sa Okt 16, 2010 5:44 pm

Arrow keine Einwände
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Beitrag von Quarke Sa Okt 16, 2010 6:01 pm

Einverstanden
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Beitrag von avallyn Sa Okt 16, 2010 6:20 pm

Arrow keine Einwände

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Beitrag von Lilira Sa Okt 16, 2010 8:03 pm

Arrow Nix dagegen
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Beitrag von Gast Mo Okt 18, 2010 9:09 am


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