XXI/II : Änderung § 22
+2
Tyz
Yulivee
6 verfasser
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Öffentliche Urne
Seite 1 von 1
XXI/II : Änderung § 22
§22 Klageverfahren
(1) Der Staatsanwalt des Erzherzogtum Österreich ist alleiniger Ankläger beim Gericht des Erzherzogtums Österreich. Ausnahmen, werden durch §22 (4) geregelt.
(2) Der Staatsanwalt wird bei vorliegenden Klageanträgen tätig.
(2a) Der Staatsanwalt kann eine Prozessabwicklung nach §34 EGfö initiieren, wenn alle Parteien damit einverstanden sind.
(3) Der Staatsanwalt kann auch ohne vorliegende Anzeige Klage bei Gericht erheben.
(4) Der Regent des Erzherzogtum Österreich kann einem Bürgermeister die Anweisung zu einer Anklage erteilen, sofern es dem Staatsanwalt nicht möglich ist, Anklage zu erheben, z.B. bei Abwesenheit des Staatsanwaltes oder fehlenden Justizpunkten. Der Bürgermeister hat einer solchen Anweisung umgehend folge zu leisten.
(5) Vergehen gegen §22 (4) können mit Verrat oder Hochverrat bestraft werden
(6) Bei Verfahren, die vor dem Militärgericht verhandelt und zur Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft des Erzherzogtums Österreich übergeben wurden, sind die Reden der Anklage und das Urteil aus dem Prozess des Militärgerichts zu übernehmen.
(7) Der Staatsanwalt kann neben einer Bestrafung nach dem Gesetz im gleichen Verfahrenszug Ersatz nachweisbarer Sach- und Eigentumsschäden zu Gunsten von Geschädigten einklagen.
So Abstimmung läuft 72h, bis 14.01.1459, 23h
Ergo alle alten Ratsmitglieder sind Stimmberechtigt .
Zuletzt von Herour am Do Jan 13, 2011 3:55 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Amstetten
Tyz- Anzahl der Beiträge : 6976
Anmeldedatum : 29.03.10
Alter : 45
Ort : Ternitz
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
Anmeldedatum : 06.04.10
Ort : Mistelbach, Zum See 38
Re: XXI/II : Änderung § 22
dafür
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20821
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Lilira- Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 36
Ort : Linz
Re: XXI/II : Änderung § 22
Abstimmung beendet
Stimmberechtigt waren 12 Ratsmitglieder des alten Rates
Abgestimmt haben 7 Ratsmitglieder mit ja zur Änderung des § 22 des Erzherzogliches Gesetzbuch für Österreich (EGfÖ)
Damit wurde der Änderung zugestimmt
Stimmberechtigt waren 12 Ratsmitglieder des alten Rates
Abgestimmt haben 7 Ratsmitglieder mit ja zur Änderung des § 22 des Erzherzogliches Gesetzbuch für Österreich (EGfÖ)
Damit wurde der Änderung zugestimmt
Gast- Gast
Ähnliche Themen
» [XLI] Änderung §8 (3) und §17
» Änderung MGÖ §6, 7, 23
» Änderung des §24
» Änderung von Verjährungsfristen §36/1 (I?)
» Änderung § 39 (0)
» Änderung MGÖ §6, 7, 23
» Änderung des §24
» Änderung von Verjährungsfristen §36/1 (I?)
» Änderung § 39 (0)
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Öffentliche Urne
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|