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Einflußnahme auf das Gericht

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Beitrag von Irving So Jan 31, 2016 5:01 pm

Das Thema kam bereits in Skype auf, also würde ich es gerne hier ausweiten. Ich finde, es sollte verboten sein über laufende Verfahren mit den Gerichtsbeteiligten zu reden. Das Reden würde ich natürlich konkretisieren. Weil wenn ich lediglich frage "Und ? Schon Anklagerede verfasst?" ist dies noch kein Einflußnahme.

Die Frage, die uns hier stellt, ist eine Einflussnahme zu definieren und diese unter ein Verbot zu stellen. Ich würde sowohl den Staatsanwalt als auch den Richter mit reinnehmen. Niemand sollte deren Arbeit machen außer Ihnen selbst.
Den Opfern und der Angeklagten wird die Chance eingeräumt sich am Gerichtshof zu äußern. Dies sollte ausreichen um seine Meinung zu schildern und die Begebenheiten zu skizzieren.

Wie aus dem aktuellen Anlass, sollte es weder dem Angeklagten noch dem Opfer die Freiheit zustehen, außerhalb des Gerichts die Protagonisten anzuschreiben oder auf den Verlauf hin ansprechen.
Dies hat viele Gründe:

1. Man nimmt sich mehr Rechte raus als die Gegenpartei.
2. Man gibt der Gegenpartei keine Chance, sich zu wehren, da diese ja nicht darüber informiert ist, wer heimlich Briefe an die Stawa oder Richter schreibt
3. Liegt außerhalb des Gerichtshof, was eigentlich die Ingamefunktion umgeht, da es ja bereits festgelegt ist, wie man sich zu äußern hat.


Vielleicht wisst Ihr noch weitere? Wie könnte so ein Gesetz aussehen?

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Beitrag von Anna_die_Rose So Jan 31, 2016 7:09 pm

Ich würde das eigentlich gerne in den öffentlichen Sitzungssaal verschieben.
Jemand Einwände?

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Beitrag von Irving So Jan 31, 2016 7:12 pm

Nein

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Beitrag von Tiba So Jan 31, 2016 7:29 pm

Nö, kannst rüber schieben.

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Beitrag von Cunadus So Jan 31, 2016 7:33 pm

Mein ok haste.
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Beitrag von Lorencz So Jan 31, 2016 7:49 pm

Rüberschieben geht in Ordnung.
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Beitrag von Twoflower Mo Feb 01, 2016 3:50 pm

Aus meiner Sicht ist das sehr schwer allgemein zu regeln.

Ein generelles Verbot für Angeklagte oder Opfer, mit Staatsanwalt oder Richter in Kontakt zu treten, macht wenig Sinn. Wenn z.B. der Angeklagte dem Staatsanwalt einen Vergleich anbietet, etwa dass er geraubtes Diebesgut zurück gibt und dem Opfer eine Entschädigung zahlt, ist das natürlich auch eine Einflussnahme auf den Prozess, aber eine durchaus gewünschte.

Andererseits kann es natürlich nicht angehen, dass eine Prozesspartei z.B. den Richter bedroht, sollte er nicht in ihrem Sinne entscheidet.
Allerdings ist so etwas bereits jetzt nach §27 EGfÖ als Verbrechen gegen die guten Sitten strafbar und kann in einem weiteren Verfahren (da es ja ein neues Delikt ist) abgehandelt werden.

Somit stellt sich mir die Frage, ob man diesen Fall überhaupt gesetzlich regeln muss oder nicht einfach darauf vertraut, dass sich Staatsanwalt und Richter nicht so leicht beeinflussen lassen und gegebenenfalls die bestehenden Gesetze nutzen, um gegen eine (schwere) versuchte Einflussnahme vorzugehen.

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Beitrag von Irving Mo Feb 01, 2016 7:06 pm

Die Frage die ich mir stelle, ist in wie weit da der Kontakt sein sollte. Ich meine wenn eine Partei Romane an die Staatsanwaltschaft schreibt und die andere Partei sich nicht zu Wehr setzen kann?
Der Prozess ist ja im Gerichtshof auszutragen. Natürlich sind Bedrohungen das eine, aber was ist mit Aussagen, die den für den Prozess relevant sind? Die aber nicht vor Gericht getätigt werden.
Wenn die Angaben die per Briefverkehr mit dem Staatsanwaltschaft fehlerhaft sind?
Der Gerichtshof hat eigentlich eine Abfolge der Ereignisse. Eine zusätzliche Aussage der Brief ist außerhalb dieser angesiedelt. Auch ist es der anderen Partei ungerecht, wenn diese sich am die Abfolge hält.
Natürlich kann die andere Partei ebenfalls Briefe schreiben, was letztendlich völlig nicht öffentlich wird.

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Beitrag von Jurina Mo Feb 01, 2016 7:50 pm

Zitat: 1. Man nimmt sich mehr Rechte raus als die Gegenpartei.
2. Man gibt der Gegenpartei keine Chance, sich zu wehren, da diese ja nicht darüber informiert ist, wer heimlich Briefe an die Stawa oder Richter schreibt

zu1.: Dies mag auf den aktuellen Vorfall vllt. zutreffen, ich verfolge das nicht, ergo keine Ahnung ob dem so ist. Aber generell kann man nicht davon ausgehen dass eine Seite sich mehr Rechte herausnimmt als die andere. Es steht ja beiden Seiten frei (oder eben nicht, was ja jetzt mit einem Verbot geregelt werden soll) Gericht/Staatsanwalt/Richter anzuschreiben und nochmals die eigene Sicht der Dinge - ob nun als Lügengeschichte oder Tatsache sei dahingestellt - darzulegen.

zu2: Wie schon bei 1. dargelegt, kann jede Seite unerlaubten Einfluss auf das Gericht nehmen. Folglich kann man auch nicht von Chancengleichheit reden. Beiden Seiten zu verbieten mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen, kann nicht unterbunden werden. ((Es sei denn, es würde eine Ingame Ignorier Funktion geben, die von vornherein unerwünschte Post aussortiert.)) Wie der werte Twoflower bereits anmerkte, man sollte auf die Loyalität und damit auf den gesunden Menschenverstand der Gerichtsbarkeit hoffen.

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Beitrag von Irving Mo Feb 01, 2016 8:19 pm

Bei mir liegt der Schwerpunkt nicht bei dem Misstrauen gegenüber den Amtsträgern.
Laut Gerichtshofverfahren werden ja die Zeugenaussagen und Plädoyers öffentlich gehalten.
Wenn nun jeder anfängt, während des Prozesses auf Staatsanwalt und Richter einzureden, geschieht das außerhalb des Gerichtshofes. Die Frage ist, ob das im Sinne der kaiserlichen Administration wäre?
Würde man damit nicht von einem öffentlichen Prozess zu einer Prozessführung gelangen, die ausschließlich schriftlich vollzogen wird?
Und sollte es zu Berufung kommen, so muss der Stawa und der Richter eigentlich,dann die ganze Zettelwirtschaft, sei es 1 Brief oder 100 Briefe dem RKG vorlegen.
Ob sich hier nicht die Gefahr des Verzettelns auftut ? Und bei Verlust eines Dokuments? Wenn es von den 100 Briefen das Wichtigeste Argument überhaupt war? Wie ist dies dann zu werten?
Ich würde es weiterhin so belassen, wie es gehandhabt wird. Alles was man sagen will, soll man am Gerichtshof sagen und wenn man festsetzt, dass außergerichtliche Äußerungen ... und damit meine ich geographisch verboten sind, kann man nur so feststellen, dass keine der Parteien dies tut.
Alternativ, kann man anfragen, ob man den Prozess in die Weinstube verlegen kann.
Ich glaube nicht, dass es im Sinne des Gerichts ist, alle Posteingänge zu checken, ob nicht vielleicht eine Aussage, oder eine Ergänzung oder gar Widerruf des eigenen Aussage eingetrudelt ist?

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Beitrag von avallyn Mo Feb 01, 2016 9:51 pm

Es erscheint mir ohnehin schwierig, denn niemand kann das kontrollieren.
Zudem kann man kaum jemanden verbieten einen Brief zu schreiben.

Ich denke hier sind Stawa und Richter gefragt indem sie solche Briefe gleichermaßen ignorieren.
Am RKG hätten diese wohl Briefe ohnehin keinen Bestand da sie eben nicht "offiziell" sind.

Aber das Ganze jetzt als Gesetz einzubringen, darin würde ich keine Notwendigkeit sehen.

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Beitrag von Twoflower Mo Feb 01, 2016 10:07 pm

Da stimme ich Euch schon zu, werter Irving. Es ist sicher nicht Sinn der Sache, ein Gerichtsverfahren nicht-öffentlich per Brieftauben oder Boten zu führen.
Die Parteien haben in je 2 Plädoyers und 2 Zeugenaussagen genug Möglichkeiten, alles zu sagen, was sie als für das Verfahren wichtig erachten.

Ich sehe hier allerdings einen gewissen Unterschied zwischen Staatsanwalt und Richter: Der Staatsanwalt ist der Ankläger und hat Hinweisen nachzugehen. Inwieweit er sie berücksichtigt, indem er z.B. einen Zeugen benennt, obliegt seiner Entscheidung.
Ich gehe aber auf jeden Fall davon aus, dass der Richter sich von so etwas keinesfalls beeinflussen lässt und sein Urteil nur auf Grund der im Verfahren getätigten Aussagen und der dort vorgelegten Beweise fällt.


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Beitrag von Irving Di Feb 02, 2016 7:12 am

Vielleicht könnte man dann eine Passage einführen mit : "Aussagen oder Beweise, die nicht innerhalb des Gerichtsverfahrens eingebracht werden, werden vor Gericht nicht berücksichtigt."
Ja Stawa/Richter Trennung haben wir ausgiebig diskutiert. Können dabei belassen, dass nur der Richter nicht beeinflusst werden darf.
Allerdings sollten Schreiben der einen Partei, die als Ziel Beleidigung, Hetze oder sonstige rechtswidrige Angriffe auf die andere Partei haben, veröffentlicht werden und der Partei die Möglichkeit geben, sich dagegen im Rahmen des Rechtsschutzes zu wehren.

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Beitrag von Kryptokrat Di Feb 02, 2016 9:21 pm

Irving schrieb:Vielleicht könnte man dann eine Passage einführen mit : "Aussagen oder Beweise, die nicht innerhalb des Gerichtsverfahrens eingebracht werden, werden vor Gericht nicht berücksichtigt."

Eigentlich sollte das jedem sowieso klar sein, denn nur die Aussagen im Gerichtshof sind für einen Prozess relevant. Ob man das ein einem Gesetz extra betonen muss, nun, ich halte es nicht für nötig. Aber da mag es vielleicht andere Meinungen hierzu geben. Ich würde jedoch sicher einem Solchen Punkt zustimmen.
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Beitrag von Joline Fr Feb 19, 2016 9:02 pm

Wenn ich dazu mal was sagen könnte.

Ich selber bin öfters als BM als Zeugin vor Gericht. Ich habe nur ein Mal die Möglichkeit auszusagen, aber wenn ein Beklagter seine Aussage nach der Aussage des Zeugen gemacht hat, kann es sein, dass man als Zeuge noch mal was zu sagen hat und hier bei Gericht sehe ich die Möglichkeit nicht. Ein Mal aussagen und das wars.
Vielleicht sollte man hier auch die Möglichkeit eines Zeugen noch mal geben, dass dieser einer Aussage machen kann. Das wird doch vor Gericht möglich sein, oder?
Falls es so sein sollte und der Zeuge möchte nichts mehr dazu sagen, dann kann man das erwähnen.

Ich denke, dass hier deshalb manche Post hinten herum laufen, will es aber nicht nun als Begründung festsetzen.
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Beitrag von frieda19 So Feb 21, 2016 10:35 am

Erstaunlich, welche Blüten der Hass auf Frieda trägt. Ich nehme mal an, dass sie der Anlass für diese Debatte war. Sagt, habt ihr nichts wichtigeres zu tun?
Dieses ewige "nachtreten" bringt euch auch nicht weiter.
Für jene, die es nicht wissen, Frieda wurde im Amtshilfeverfahren frei gesprochen.
Ich weiß nicht, was ihr mit dieser Debatte hier bezwecken wollt? Frieda ist bald keine Österreich Bürgerin mehr und sollte somit für euch nicht mehr existenzbedrohend sein.
Mit dem Empfangskomitee in Person des "Austrian_Bub" betreibt ihr eine schlimmere hetze, als es Frieda je als "Reaktion" gemacht hat.
Jedenfalls seid ihr zum zum Gespött in halb Europa geworden.
Was seid ihr bloß für Charaktäre? RK soll ein Spiel zur Entspannung sein.
Viele von euch nutzen es für das Gegenteil. Haben wir im RL nicht schon genug Regeln, Vorschriften und Beschränkungen, dass das hier noch erbärmlicher weiter gesponnen werden muss?
Spieltechnisch gesehen, ist die Ansicht Jolines vollkommen richtig.

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Beitrag von Kryptokrat So Feb 21, 2016 1:08 pm

Letztendlich ist es dennoch keine Art, "hinten herum" Einflussnahme zu versuchen! Wenn ein Zeuge was vergessen hat, dann ist das halt Pech, da die Systematik nicht mehr zu lässt. Man muss sich eben Gedanken machen, was man sagt und was nicht.
Abhilfe gäbe es nur durch Prozessführung im öffentlichen Forum, wie das am RKG der Fall ist.
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Beitrag von frieda19 So Feb 21, 2016 2:23 pm

puhhhhhhhhh. ich will mich jetzt da nicht wieder in etwas hinein reiten lassen.

Aber, ich kann euch versichern, mein Schreiben an die Staatsanwältin war ohne bösen Hintergedanken. Die Idee dazu ist entstanden, weil ich als Junge Staatsanwältin, dem "auf dem Leim" gegangen bin, indem ich praktisch eine Anklageschrift von Vor-Vorgängerin Mirabella kopiert habe und mit den neuen Daten versehen habe. "Den Erfolg" konnte man sehen, genau davor wollte ich die Staatsanwältin schützen, ganz ohne Hintergedanken.
Es muss doch erlaubt sein, ganz privat einen Boten zu schicken. Ob das Wissen dadurch verwendet wird oder nicht ist eigentlich egal. Aber einen privaten Boten schicken, darf nicht verboten sein, egal wer ihn, wem schickt. Und das so ein Brief nichts in der Öffentlichkeit verloren hat, muss auch klar sein!
Wäre aber eine Idee, mal versuchen, die Inhalte mancher privaten Briefe vor Gericht zerpflücken zu lassen. hihi...

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Beitrag von Joline So Feb 21, 2016 5:32 pm

Naja Krypto, da gebe ich dir schon Recht, aber man sieht es ja, dass es dennoch geht, Kontakt zur Stawa aufzunehmen.
Es geht nicht darum, das man was vergessen hat, sondern auch, um auf die Reaktion oder Aussage eines Beschuldigten noch mal aussagen zu können, aber wenn es technisch nicht geht, dann nehme ich das wieder zurück. Ich hatte nur den Gedanken daran, dass dies noch möglich sei.
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Beitrag von Belafarinrod Sa Jan 14, 2017 5:32 pm

besteht hier noch bedarf?

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Beitrag von Irving So Jan 15, 2017 11:52 am

Meinerseits nicht.

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Beitrag von avallyn So Jan 15, 2017 3:17 pm

Meinerseits auch nicht, wobei mich höchstens interessieren würde ob man damals zu einem Ergebnis gekommen ist, bzw. wie es heute gehandhabt wird wenn Richter und Stawa von den beteiligten Personen angeschrieben werden?

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Beitrag von Twoflower So Jan 15, 2017 8:43 pm

Ich sehe hier keinen weiteren Gesprächsbedarf.

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Beitrag von Lorencz Mo Jan 16, 2017 7:26 am

Ich sehe nach wie vor kein Problem damit (und habe damals auch nicht die Aufregung verstanden), wenn jemand den Staatsanwalt anschreibt und ihm Informationen zukommen lässt. Anders freilich beim Richter, denn der Richter muss neutral sein, der Staatsanwalt hingegen nicht.
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Beitrag von Irving Mo Jan 16, 2017 1:18 pm

Als Richter kann ich nur sagen, ignoriere ich die komplette Korrepondenz seitens Dritter. Ich lese mir ausschließlich die Sachen durch, die in der Anklageschrift, Anklagerede, Verteidigungsplädoyers  und Zeugenaussagen sind.
Wegen dem Staatsanwalt, so kann ich sicher von meiner Meinung ab und sagen, dass er in der Tat auch Korrespondenz mit allen möglichen Personen unterhalten kann, was gilt ist die Anklagerede. Wenn er dort einen Freispruch fordert, weil er beeinflusst wurde, so ist dieser noch nicht gesprochen oder?

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