[LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Ich gebe zu, von Gesetzen verstehe ich wenig und in deutscher Sprache noch weniger . Aber ich weiss, das man im realen Leben auch auf einen Ausnahmezustand reagieren kann und wie man diesen auslegt ist immer im ermessen des jeweiligen Regierungschefs. Weil in Ausnahmen kann man manchmal nicht auf die Demokratie vertrauen, wenn es schnell gehen muss, kommt man da nie zu einem Ergebnis.
Auf RK bezogen würde das bedeuten der Regent kann in bestimmten Fällen Beschlüsse treffen und umsetzen ohne den Rat vorher zu befragen.
Das kann sein Nachfolger ja dann wieder ändern oder wenn sich die Situation ändert auch er selbst.
Man könnte eventuell die Situationen oder Krisenzustände formulieren in denen das zutrifft.
Ich hoffe das war jetzt nicht total am Thema vorbei.
Auf RK bezogen würde das bedeuten der Regent kann in bestimmten Fällen Beschlüsse treffen und umsetzen ohne den Rat vorher zu befragen.
Das kann sein Nachfolger ja dann wieder ändern oder wenn sich die Situation ändert auch er selbst.
Man könnte eventuell die Situationen oder Krisenzustände formulieren in denen das zutrifft.
Ich hoffe das war jetzt nicht total am Thema vorbei.
Juan_jacinto_cordes- Ratsmitglied
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Nein, das war nicht am Thema vorbei, denke ich und stimme dir auch überwiegend zu.
Wir befinden uns allerdings nicht in einer Demokratie sondern in einer Monarchie.
Es ist schwiegrig alle Eventualitäten vorher zu formulieren, da man nie weiss was passiert und wann etwas passiert.
Aber um nochmal auf die Monarchie zurück zu kommen, sollte es wirklich mal einen Regenten geben der übers Ziel hinaus schiesst, kann man immer noch den König darüber informieren.
Wir befinden uns allerdings nicht in einer Demokratie sondern in einer Monarchie.
Es ist schwiegrig alle Eventualitäten vorher zu formulieren, da man nie weiss was passiert und wann etwas passiert.
Aber um nochmal auf die Monarchie zurück zu kommen, sollte es wirklich mal einen Regenten geben der übers Ziel hinaus schiesst, kann man immer noch den König darüber informieren.
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Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Also mit all den Abstimmungen glaubte ich wir spielen Demokratie. Wo ist denn dann das Problem? Was der Regent sagt ist Gesetz, so war das jedenfalls in der Monarchie
Juan_jacinto_cordes- Ratsmitglied
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Da hätte ich dann doch mal eine Frage zu.Bela schrieb:an der letzten Schnellabstimmung haben sich im Rat genau 3 Leute beteiligt. ne absolute Mehrheit sieht andres aus. sie wurde auch nicht in der Urne platziert, sondern war mitten in irgendeinem Thema.
Drei von Zwölf Ratsmitgliedern haben an einer Abstimmung teilgenommen?
Wurde das dann als gültige Abstimmung deklariert und ein Gesetz/Dekret damit in Kraft gesetzt?
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
nein. das nicht es ging auch viel mehr um diese schnellabstimmungen die dann absaufen,
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Danke für die Information, ich war schon sehr erschrocken.
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Einige Sachen wurde angesprochen, die er sich auf einen Zettel notiert hatte, um darauf einzugehen.
Zu dem Thema regieren. Ist der § 2 tatsächlich das größte Problem, dass wir aktuell haben? So viele LPs hindurch, seit dem Beschluß durch Euch und dem Erzherzog, ist dieser Paragraph nun nicht mehr gut genug, weil man reagieren muss.
Verstehe. Würde mich interessieren worauf und wann eine Eilabstimmung ins Leere lief, weil keine Beteiligung? Kann mich nicht erinnern, verzeiht.
Augsburg ist aber auch ein schlechtes Beispiel. Wenn man die Armee von Augsburg vergleicht mit der von Österreich.... alleine die Späherabteilungen.... ist wie der Vergleich von Äpfeln und Steinen.
Ich bin der Ansicht lediglich, dass es momentan kein Szenario gibt, dass tatsächlich eine Änderung mit deutlichem Verschieben der rechtlichen Wirkungen rechtfertigt.
Wir sind ein durchaus aktiver Rat und in 24-48h ist jede Abstimmung SPÄTESTENS durch. So schätze ich die Lage nun mal ein.
Zum Theme "Monarchie". Verzeiht aber dies wird dann doch sehr einseitig ausgelegt. Wenn man es konsequent bei Monarchie belässt, dann würde ich aber mich fragen, warum man so oft auf irgendein Wählerwillen abstellt und/oder von dem Regenten erwartet, dass er vor dem Volke sich verantwortet? Das alles würde ein Monarch nicht tun, und das finde ich schlecht.
Also fürchte ich um die Diskussion, wenn die wir die Büchse der Pandora eröffnen und uns darüber streiten was eine Monarchie ist und wie sie zu sein hat. Ich würde dringlichst raten, dass Thema nicht aufzurollen, da ich befürchte hier hat jeder seine eigene Meinung und Vorstellung.
Selbst wenn der Regent über das Ziel hinausschießt, so kann der König rechtlich was?
Wäre mir neu, dass er ihn absetzen kann. Oder übersehe ich was?
Zu dem Thema regieren. Ist der § 2 tatsächlich das größte Problem, dass wir aktuell haben? So viele LPs hindurch, seit dem Beschluß durch Euch und dem Erzherzog, ist dieser Paragraph nun nicht mehr gut genug, weil man reagieren muss.
Verstehe. Würde mich interessieren worauf und wann eine Eilabstimmung ins Leere lief, weil keine Beteiligung? Kann mich nicht erinnern, verzeiht.
Augsburg ist aber auch ein schlechtes Beispiel. Wenn man die Armee von Augsburg vergleicht mit der von Österreich.... alleine die Späherabteilungen.... ist wie der Vergleich von Äpfeln und Steinen.
Ich bin der Ansicht lediglich, dass es momentan kein Szenario gibt, dass tatsächlich eine Änderung mit deutlichem Verschieben der rechtlichen Wirkungen rechtfertigt.
Wir sind ein durchaus aktiver Rat und in 24-48h ist jede Abstimmung SPÄTESTENS durch. So schätze ich die Lage nun mal ein.
Zum Theme "Monarchie". Verzeiht aber dies wird dann doch sehr einseitig ausgelegt. Wenn man es konsequent bei Monarchie belässt, dann würde ich aber mich fragen, warum man so oft auf irgendein Wählerwillen abstellt und/oder von dem Regenten erwartet, dass er vor dem Volke sich verantwortet? Das alles würde ein Monarch nicht tun, und das finde ich schlecht.
Also fürchte ich um die Diskussion, wenn die wir die Büchse der Pandora eröffnen und uns darüber streiten was eine Monarchie ist und wie sie zu sein hat. Ich würde dringlichst raten, dass Thema nicht aufzurollen, da ich befürchte hier hat jeder seine eigene Meinung und Vorstellung.
Selbst wenn der Regent über das Ziel hinausschießt, so kann der König rechtlich was?
Wäre mir neu, dass er ihn absetzen kann. Oder übersehe ich was?
Irving- Anzahl der Beiträge : 1429
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Sehe ich sehr ähnlich wie Irving hier.
Der König ist ein reines RP Amt - nicht mehr nicht weniger. Die Spielmechanik ist hier sehr geradlinig.
Es hiess ja immer dass der Kaiser da ja jeden Regenten kicken könnte - Also ich weiss aus erster Hand - dass dieser Knopf schön wäre aber ich hab ihn in 14 Tagen täglich mind 12h in Rk online - nicht gefunden.
Einzig der Celsius Machthaber kann hier was machen. Wie wir wissen ist denen das so ziemlich völlig wurscht - weil wir hier haben einen mächtigen Fehler in deren Augen! Sogar mehrere ^^
1. Wir sind keine Franzosen
2. Wir buttern weit nicht die Menge Euro rein wie Italiener oder Franzosen!
Geld regiert und dort agieren die werten Herren.
Also von der Theorie kann - wenn wir diese Gesetz/Dekret Änderung wirklich so durchziehen - ein Regent sich so richtig ähm selbst verwirklichen - Das Argument dass so ein Regent dann schneller abgestraft werden würde als er/sie es dann gern hätte - nun dass lass ich mal in dieser Multi Welt dahin gestellt - Also zieht für mich nicht als Sicherheitsargumentation - dass so ein REgent sicher nicht so überleben würde.
Der König ist ein reines RP Amt - nicht mehr nicht weniger. Die Spielmechanik ist hier sehr geradlinig.
Es hiess ja immer dass der Kaiser da ja jeden Regenten kicken könnte - Also ich weiss aus erster Hand - dass dieser Knopf schön wäre aber ich hab ihn in 14 Tagen täglich mind 12h in Rk online - nicht gefunden.
Einzig der Celsius Machthaber kann hier was machen. Wie wir wissen ist denen das so ziemlich völlig wurscht - weil wir hier haben einen mächtigen Fehler in deren Augen! Sogar mehrere ^^
1. Wir sind keine Franzosen
2. Wir buttern weit nicht die Menge Euro rein wie Italiener oder Franzosen!
Geld regiert und dort agieren die werten Herren.
Also von der Theorie kann - wenn wir diese Gesetz/Dekret Änderung wirklich so durchziehen - ein Regent sich so richtig ähm selbst verwirklichen - Das Argument dass so ein Regent dann schneller abgestraft werden würde als er/sie es dann gern hätte - nun dass lass ich mal in dieser Multi Welt dahin gestellt - Also zieht für mich nicht als Sicherheitsargumentation - dass so ein REgent sicher nicht so überleben würde.
Seyfenstein- Anzahl der Beiträge : 213
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Nun ich habe so meine Bedenken zu den Thema:
NEU
§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen.
(A) Erlassene Dekrete durch den Erzherzog von Österreich können nur durch eine 2/3 Mehrheit durch den Rat aufgehoben werden.
Zu (2)
Dem würde ich wenn überhaupt nur im äußersten Notfall zustimmen, was dann wäre der Feind steht vor der den Toren Österreichs.
Zu (A)
Wenn überhaupt müsste dies nicht durch eine 2/3 Mehrheit aufgehoben werden können sondern durch die einfache Mehrheit.
Ich kann auch durchaus die Bedenken einiger hier nachvollziehen, sei es aus der Erfahrung heraus die der ein oder andere schon gemacht hat hier in Österreich. Das durch die Zustimmung der Änderung man dem Regenten allein, wenn er/sie es drauf anlegen wollte, eindeutig zu viel Macht geben würde.
Würde es dann zukünftig für alles Dekret gelten, das diese nur „vom Erzherzog“ erlassen?
Versteht mich nicht falsch aber entmündige ich damit nicht den Rat, der ja so wie wir alle Wissen insgesamt 12 Ratsmitglieder hat, von dem einer den Posten des Regenten innehat.
Sicherlich sind nicht immer alle aktiv, jeder von uns wird mal mehr oder weniger von der (RL-Krankheit) befallen.
NEU
§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen.
(A) Erlassene Dekrete durch den Erzherzog von Österreich können nur durch eine 2/3 Mehrheit durch den Rat aufgehoben werden.
Zu (2)
Dem würde ich wenn überhaupt nur im äußersten Notfall zustimmen, was dann wäre der Feind steht vor der den Toren Österreichs.
Zu (A)
Wenn überhaupt müsste dies nicht durch eine 2/3 Mehrheit aufgehoben werden können sondern durch die einfache Mehrheit.
Ich kann auch durchaus die Bedenken einiger hier nachvollziehen, sei es aus der Erfahrung heraus die der ein oder andere schon gemacht hat hier in Österreich. Das durch die Zustimmung der Änderung man dem Regenten allein, wenn er/sie es drauf anlegen wollte, eindeutig zu viel Macht geben würde.
Würde es dann zukünftig für alles Dekret gelten, das diese nur „vom Erzherzog“ erlassen?
Versteht mich nicht falsch aber entmündige ich damit nicht den Rat, der ja so wie wir alle Wissen insgesamt 12 Ratsmitglieder hat, von dem einer den Posten des Regenten innehat.
Sicherlich sind nicht immer alle aktiv, jeder von uns wird mal mehr oder weniger von der (RL-Krankheit) befallen.
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Chibalein- Anzahl der Beiträge : 1242
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Irving, dieses Thema ist sicher nicht das Dringlichste das wir haben. Aber es wurde jetzt vom Regenten angesprochen und dann sollten wir auch darüber reden.
In einem Punkt gebe ich dir Recht: Das Banner in Augsburg ist kein gutes Beispiel, denn als Oberfehlshaber der Armee kann der Erzherzog militärisch sowieso sofort und ohne jegliche Zustimmung des Rates agieren.
Weil es ja wenigstens von einem (Danke, Lorencz ) gewünscht wurde, habe ich mir mal rausgesucht, wie Dekrete in den anderen Provinzen des DKR gehandhabt werden:
In Baden werden Dekrete wie bei uns durch den Rat erlassen. (Und geändert und aufgehoben, aber das lasse ich in Folge der Übersichtlichkeit halber weg.) Zusätzlich ist dort festgeschrieben, dass Dekrete Gesetzen nicht widersprechen dürfen.
In Württemberg kann der Graf Dekrete ohne jegliche Einschränkung alleine erlassen. Sie sind für maximal 3 Monate gültig.
In Augsburg gibt es überhaupt nur Dorfdekrete, keine Provinzdekrete.
In Bayern kann sowohl der Rat als auch der Herzog im Alleingang Dekrete erlassen. Auch dort dürfen Dekrete Gesetzen nicht widersprechen.
Und auch in Nürnberg kann der Burggraf Dekrete alleine erlassen. Der Rat kann ein Dekret mit mindestens 7 Stimmen aufheben. Ein Dekret ist max. 2 Monate gültig und kann einmalig verlängert werden, wenn es als Gesetzesantrag in den Rat eingebracht wird. Weiters kann der Burggraf Ratsmitgliedern ein Dekretsrecht für ihren Amtsbereich gewähren.
Wie man also sieht gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten und es liegt an uns zu entscheiden, welche wir als die für uns Beste erachten.
In einem Punkt gebe ich dir Recht: Das Banner in Augsburg ist kein gutes Beispiel, denn als Oberfehlshaber der Armee kann der Erzherzog militärisch sowieso sofort und ohne jegliche Zustimmung des Rates agieren.
Weil es ja wenigstens von einem (Danke, Lorencz ) gewünscht wurde, habe ich mir mal rausgesucht, wie Dekrete in den anderen Provinzen des DKR gehandhabt werden:
In Baden werden Dekrete wie bei uns durch den Rat erlassen. (Und geändert und aufgehoben, aber das lasse ich in Folge der Übersichtlichkeit halber weg.) Zusätzlich ist dort festgeschrieben, dass Dekrete Gesetzen nicht widersprechen dürfen.
In Württemberg kann der Graf Dekrete ohne jegliche Einschränkung alleine erlassen. Sie sind für maximal 3 Monate gültig.
In Augsburg gibt es überhaupt nur Dorfdekrete, keine Provinzdekrete.
In Bayern kann sowohl der Rat als auch der Herzog im Alleingang Dekrete erlassen. Auch dort dürfen Dekrete Gesetzen nicht widersprechen.
Und auch in Nürnberg kann der Burggraf Dekrete alleine erlassen. Der Rat kann ein Dekret mit mindestens 7 Stimmen aufheben. Ein Dekret ist max. 2 Monate gültig und kann einmalig verlängert werden, wenn es als Gesetzesantrag in den Rat eingebracht wird. Weiters kann der Burggraf Ratsmitgliedern ein Dekretsrecht für ihren Amtsbereich gewähren.
Wie man also sieht gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten und es liegt an uns zu entscheiden, welche wir als die für uns Beste erachten.
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Twoflower- Richter
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
danke für das zusammen tragen
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Ich bin nicht sonderlich der Anhänger der Einstellung "Aber die anderen machen das so"
Hier wäre das Beispiel mit der Brücke passend und wenn sich alle runterstürzen.
Wie gesagt, ich würde gerne ein Beispiel hören aus der Zeit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes, so wie es ist, bis hin zum heutigen Zeitpunkt an dem die Konstellation die wir haben ein Problem war.
Wenn man unbedingt was ändern wollt, so würde ich eher andere Gesetze empfehlen.
Hier wäre das Beispiel mit der Brücke passend und wenn sich alle runterstürzen.
Wie gesagt, ich würde gerne ein Beispiel hören aus der Zeit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes, so wie es ist, bis hin zum heutigen Zeitpunkt an dem die Konstellation die wir haben ein Problem war.
Wenn man unbedingt was ändern wollt, so würde ich eher andere Gesetze empfehlen.
Irving- Anzahl der Beiträge : 1429
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Ich bin auch kein Anhänger dieser Einstellung, vor allem funktioniert sie in diesem Fall eh nicht, weil es alle etwas anders machen.
Aber es kann trotzdem nicht schaden, sich auch von anderen Ideen zu holen. Es ist ja nicht so, dass nicht auch andere gute Ideen haben können.
Ich möchte noch einmal betonen, dass dieser Absatz nicht mit dem neuen EGfÖ in Kraft getreten ist. Bereits in der vorigen Version war dieser Absatz genau so enthalten.
Das Beispiel, warum ich die jetzige Regelung problematisch finde, ist, dass seit ich das erste Mal im Rat war (6.11.1460, wenn man es genau wissen will ), meines Wissens über kein einziges Dekret im Rat abgestimmt wurde.
D.h. mir geht es darum, das Gesetz der tatsächlichen Praxis anzupassen und die ist nun mal, dass der Regent Dekrete alleine erlässt. Andernfalls möge sich bitte der Rat an die von ihm selbst beschlossenen Gesetze halten.
Aber es kann trotzdem nicht schaden, sich auch von anderen Ideen zu holen. Es ist ja nicht so, dass nicht auch andere gute Ideen haben können.
Ich möchte noch einmal betonen, dass dieser Absatz nicht mit dem neuen EGfÖ in Kraft getreten ist. Bereits in der vorigen Version war dieser Absatz genau so enthalten.
Das Beispiel, warum ich die jetzige Regelung problematisch finde, ist, dass seit ich das erste Mal im Rat war (6.11.1460, wenn man es genau wissen will ), meines Wissens über kein einziges Dekret im Rat abgestimmt wurde.
D.h. mir geht es darum, das Gesetz der tatsächlichen Praxis anzupassen und die ist nun mal, dass der Regent Dekrete alleine erlässt. Andernfalls möge sich bitte der Rat an die von ihm selbst beschlossenen Gesetze halten.
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Irving schrieb:
Wenn man unbedingt was ändern wollt, so würde ich eher andere Gesetze empfehlen.
für mich stellt sich die Frage, wenn doch wohl Handlungsbedarf besteht, warum, dass denn nicht in der Vergangenheit getan wurde? Die letzten Änderungen und arbeiten zur Überarbeitung des EGfÖ gehen zurück auf den Erzherzogin Anna_die_Rose, Anfang diesen Jahres. Da nach war mit dieser Thematik nicht mehr zu finden oder zusehen. Weder im Öffentlichen noch im Internen. Diese Frage drängt sich mir auf...
Seis drum ich war so Frei dieses auf Zugreifen, die werte Jurina hat mir ein Plakat für die Einberufung einer Gesetzteskommision erstellt. Welches am 21.12 in der Weinstube aufgehangen werden wird. Fühlt Euch herzlichst eingeladen dann jetzt dort mitzuarbeiten. ich bitte abstand davon zu nehmen, dass Es Aktionismus sei. Es ist der Job des Rates zu arbeiten. Auch wenn das Altmodische Ansichten sind, aus vergessenen Jahren.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Werter Two ich war auch Regent und muss gestehen, der Umstand dass meine Dekrete erst "durch den Rat" müssen fand ich weder hinderlich noch störend noch hemmend noch sonstige Adjektiv, die es madig reden sollen.
Im Gegenteil, eine wachsame Kontrolle von 12 ist gut, eher ein Dekret seine Wirksamkeit entfaltet und Konsequenzen setzt.
In der "Neufassung" muss der Rat dann erst durch ein Votum das Ding einkassieren, bis dato bleibt das Dekret gültig und wirksam. Und alle daraus sich ergebenen Folgen sind legal. Also wenn der Regent ganz böse Dekrete erlässt um eine bestimmte Minderheit zu benachteiligen, braucht er nicht zu fürchten, dass sein Handeln gesetzeswidrig ist. Es wird erst dann, wenn der Rat das Ding einkassiert, aber in der Zeitspanne zw. Erlass und Einkassieren ist jeder Blödsinn legal und gesetzeskonform.
Und erzählt mir bitte bitte bitte nicht, dann wird der Regent bei der nächsten Wahl die Quittung vom Volk bekommen. Ich weiß wie die Wahlen laufen und das in Österreich, wie auch sonst überall Lagerwahlkampf herrscht. Vielleicht gibts 5 Stimmen die tatsächlich kippen. Aber generell wählt man die Nase unabhängig was sie absondert.
Hoheit, ich würde ungern Abstand von meiner Meinung nehmen. Wenn es Euch genehm ist, behalte ich sie. Ich finde Gesetze werden nicht durch die Zeit schlecht, sondern werden von der Realität eingeholt. Sprich es müssen Umstände eintreten, die mit der Rechtsordnung wie sie ist nicht mehr vereinbart werden können. Und hier habt ihr sogleich die Antwort, warum keine weiteren Gesetze auf der Agenda landeten, zum verändern. Ich sah keine Notwendigkeit. Aber wenn man ändert, was man halt ändern kööönnte, da fallen mir einige ein. Ist weder akut noch notwendig, aber einiges Passagen im MGÖ können durchaus wieder überarbeitet werden.
Im Gegenteil, eine wachsame Kontrolle von 12 ist gut, eher ein Dekret seine Wirksamkeit entfaltet und Konsequenzen setzt.
In der "Neufassung" muss der Rat dann erst durch ein Votum das Ding einkassieren, bis dato bleibt das Dekret gültig und wirksam. Und alle daraus sich ergebenen Folgen sind legal. Also wenn der Regent ganz böse Dekrete erlässt um eine bestimmte Minderheit zu benachteiligen, braucht er nicht zu fürchten, dass sein Handeln gesetzeswidrig ist. Es wird erst dann, wenn der Rat das Ding einkassiert, aber in der Zeitspanne zw. Erlass und Einkassieren ist jeder Blödsinn legal und gesetzeskonform.
Und erzählt mir bitte bitte bitte nicht, dann wird der Regent bei der nächsten Wahl die Quittung vom Volk bekommen. Ich weiß wie die Wahlen laufen und das in Österreich, wie auch sonst überall Lagerwahlkampf herrscht. Vielleicht gibts 5 Stimmen die tatsächlich kippen. Aber generell wählt man die Nase unabhängig was sie absondert.
Hoheit, ich würde ungern Abstand von meiner Meinung nehmen. Wenn es Euch genehm ist, behalte ich sie. Ich finde Gesetze werden nicht durch die Zeit schlecht, sondern werden von der Realität eingeholt. Sprich es müssen Umstände eintreten, die mit der Rechtsordnung wie sie ist nicht mehr vereinbart werden können. Und hier habt ihr sogleich die Antwort, warum keine weiteren Gesetze auf der Agenda landeten, zum verändern. Ich sah keine Notwendigkeit. Aber wenn man ändert, was man halt ändern kööönnte, da fallen mir einige ein. Ist weder akut noch notwendig, aber einiges Passagen im MGÖ können durchaus wieder überarbeitet werden.
Irving- Anzahl der Beiträge : 1429
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
ich verbiete keinem seine Meinung, auch wenn ihr hier Anspielungen macht. Jeder kann frei sagen was er will und denkt. und wieder erwähnt ihr den Lagerwahlkampf. Wenn Ihr ein Problem mit dem Ausgang der letzten Wahl habt, Eurer Hochwohlgeboren Irving. so kann ich Euch nur empfehlen bei der großkaiserlichen Administration nach zu fragen ... und mit der Antwort zu leben. was auch immer Ihr seht, was dort gelaufen sein Soll. Dieser Rat ist aktive wie seit langer Zeit nicht mehr trotz der Jahrszeit. Was an sich schon Positiv ist.
847 Beträge seid dieser Rat in amt und würden ist. Wovon 400 auf dem Rat selbst und die jeweiligen Ratmitglieder entfallen
847 Beträge seid dieser Rat in amt und würden ist. Wovon 400 auf dem Rat selbst und die jeweiligen Ratmitglieder entfallen
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Also eher Masse statt Klasse...
Genau was der Wähler will!
Genau was der Wähler will!
Freygunn- Anzahl der Beiträge : 475
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
nun offensichtlich war die "Klasse" des letzten Rates ich spreche mit Absicht keine Liste an. und rede vom Rat in der Qualität so erhaben das Sie wohl nicht verstanden wurde.
so das die Bürger sich entschieden die Arbeit des letzten Rates anderes zubeurteilen als dieser selbst. das ist nur meine Einschätzung. aber auch nur eine subjektive Meinung.
so das die Bürger sich entschieden die Arbeit des letzten Rates anderes zubeurteilen als dieser selbst. das ist nur meine Einschätzung. aber auch nur eine subjektive Meinung.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Freygunn schrieb:Also eher Masse statt Klasse...
Genau was der Wähler will!
Interessant woher Ihr so genau wisst was "der Wähler" will?
Zumindest denke ich nicht dass der Wähler den alten Rat wollte, denn dann wäre wohl das Wahlergebnis anders ausgefallen.
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Nun, ich bin Wähler...
Und ich glaube nicht, das der jetzige Rat durch seine Arbeit überzeugen wird, es sind vielmehr die "großen" Namen die Wähler anzogen... aber jetzt ist es auch nicht besser, weil eben niemand zaubern kann
Und ich glaube nicht, das der jetzige Rat durch seine Arbeit überzeugen wird, es sind vielmehr die "großen" Namen die Wähler anzogen... aber jetzt ist es auch nicht besser, weil eben niemand zaubern kann
Freygunn- Anzahl der Beiträge : 475
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Ihr mögt ein Wähler sein, einer von vielen ja, aber sicher nicht "der Wähler" schlechthin.
In wieweit der neue Rat überzeugt oder nicht sehen wir dann am Ende dieser LP würde ich vorschlagen, bzw bei der nächsten Wahl.
In wieweit der neue Rat überzeugt oder nicht sehen wir dann am Ende dieser LP würde ich vorschlagen, bzw bei der nächsten Wahl.
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avallyn- Erzherzog
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
So nun is aber schluss... das geht zu weit am thema vorbei
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Ich denke das ist genau der Punkt, warum der jetzige Rat ohne Not ausgerechnet diesen Paragraphen schnellstmöglich ändern will.
Aber das ist meine persöhnliche Meinung, mag sich jeder Bürger seine Eigene bilden
Aber das ist meine persöhnliche Meinung, mag sich jeder Bürger seine Eigene bilden
Freygunn- Anzahl der Beiträge : 475
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Ob ich nun ein Wähler bin oder nicht tut nichts zu Sache, eine Meinung, vor allem noch eine eigen bilden darf ich aber auch und scusi ... auch ich gehe am Thema vorbei aber bei allem was hier letztendlich nur noch gesagt wurde fällt mir nur eines ein:
Ist es nicht in jeder Legislaturperiode so, versucht es nicht jeder neu gewählte Rat auf diese Weise mit angeblich ihm ungelegenen Dingen umzugehen? Wird das nicht jedem Regenten unterstellt der Gesetze oder Dekrete oder Modalitäten - oder wie auch immer man es nennen will - abschaffen oder neu formulieren will?
War das nicht auch so in der letzten LP als auf Biegen und Brechen ein neues Wahlsystem festgelegt werden sollte um andere evtl. auszubremsen?
Gibt es nicht immer wieder Bestrebungen die Arbeit eines nicht-wiedergewählten Regentenrates nach eigenem Gutdünken des neuen Regenten/Rates zunichte zu machen, entweder in Teilen oder ganz? In der einen LP werden Mindestlöhne außer Kraft gesetzt weil die Mehrheit um den Regen dafür ist, in der folgenden LP macht man es rückgängig weil wieder eine Mehrheit unter einem anderen Regenten anderer Meinung ist.
Oh ja es ist leicht mit dem Finger auf Leute zu zeigen deren Auffassung man nicht teilt und ihnen dann Dinge unterstellt, die anderswo bei eigener Beteiligung kein bissl fragwürdig sind. Nichts, was man in solche Diskussion vorbringen muss. Ist so, war immer so und wird es auch weiterhin geben. Es sei denn man mag die Steiermark.
Und nun darf sich gerne auch darüber das Mäulchen zerissen werden, die Meinungsäußerung gelöscht werden oder ganz einfach das eigentliche Thema weiter besprochen werden.
Ist es nicht in jeder Legislaturperiode so, versucht es nicht jeder neu gewählte Rat auf diese Weise mit angeblich ihm ungelegenen Dingen umzugehen? Wird das nicht jedem Regenten unterstellt der Gesetze oder Dekrete oder Modalitäten - oder wie auch immer man es nennen will - abschaffen oder neu formulieren will?
War das nicht auch so in der letzten LP als auf Biegen und Brechen ein neues Wahlsystem festgelegt werden sollte um andere evtl. auszubremsen?
Gibt es nicht immer wieder Bestrebungen die Arbeit eines nicht-wiedergewählten Regentenrates nach eigenem Gutdünken des neuen Regenten/Rates zunichte zu machen, entweder in Teilen oder ganz? In der einen LP werden Mindestlöhne außer Kraft gesetzt weil die Mehrheit um den Regen dafür ist, in der folgenden LP macht man es rückgängig weil wieder eine Mehrheit unter einem anderen Regenten anderer Meinung ist.
Oh ja es ist leicht mit dem Finger auf Leute zu zeigen deren Auffassung man nicht teilt und ihnen dann Dinge unterstellt, die anderswo bei eigener Beteiligung kein bissl fragwürdig sind. Nichts, was man in solche Diskussion vorbringen muss. Ist so, war immer so und wird es auch weiterhin geben. Es sei denn man mag die Steiermark.
Und nun darf sich gerne auch darüber das Mäulchen zerissen werden, die Meinungsäußerung gelöscht werden oder ganz einfach das eigentliche Thema weiter besprochen werden.
Jurina- Anzahl der Beiträge : 4118
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Eben wegen dem was die werte Jurina hier jetzt äussert ist es wohl nicht angemessen dem erwähnten Antrag auf Änderung des §2 zu entsprechen...
Gibt es andere Meinungen?
Gibt es andere Meinungen?
Freygunn- Anzahl der Beiträge : 475
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