Erzherzogtum Österreich
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MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung

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Beitrag von Lorencz Fr Feb 03, 2017 8:48 pm

Meine zwei Heller:

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass der OFR weiter dafür administrativ zuständig ist. Der OFR hat ohnehin schon meiner Meinung nach zuwenig ordentliche Aufgaben, ihm die Bürgerwehr auch noch wegzunehmen ... na da könnten wir gleich einen Leerposten draus machen.

17 oder 18 Taler Entlohnung... mei, das is wirklich egal. Leisten kann sich die Provinz beides. Aber vielleicht könnte eine bessere Entlohnung ein Anreiz sein, sich quasi ständig für verfügbar zu melden, wenn mal was sein sollte. Das Annehmen einer Milizstelle - und bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege - ist ja eher eine tagesaktuelle Geschichte, je nachdem ob man die erwischt und man grad nix besseres findet. Das Melden zur Bürgerwehr hingegen erfordert mehr Engagement als bis zur eigenen Nasenspitze.

EGfÖ als gesetzlicher Ankerpunkt wäre vielleicht wirklich besser. Mir persönlich wärs zwar egal, ob MGÖ oder EGfÖ, aber wenn falsche Konnotationen dabei aufkommen...

Von einer Verpflichtung einer Aufstellung halte ich aber wenig. Wie Two schon angedeutet hat, wer sich drum kümmert, machts, wer sich nicht drum kümmert, den können wir einfach net zwingen.
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Beitrag von avallyn Fr Feb 03, 2017 8:56 pm

Über SK wäre dann meiner Meinung nach wieder zu militärisch.

Der BM sollte sich schon darum kümmern, denn es geht um die Sicherheit seiner Stadt.
Der OFR ist als Berater für die BM gedacht, um Infos von der Armee weiterzugeben, sowie für die Abrechnungen.
Es ist auch möglich dass der BM die Aufgaben an einen aktiven Bürger dem er vertraut, abgibt.
Das hatten wir mal eine Zeit in Ternitz, als Marthe die BGW dort geführt hat.
Sie hat das sehr gut gemacht.
Es muss also nicht zwingend der BM sein, nur muss er sich dann jemanden suchen der das übernimmt.

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Beitrag von Belafarinrod Fr Feb 10, 2017 9:17 am

weitere meinungen?

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Beitrag von Rajakel Fr Feb 10, 2017 7:08 pm

Logischerweise wären mir die 17 Taler lieber als die 18. Mit beiden Varianten können wir aber sicher leben.
Für den OFR als Inhaber der administratorischen Pflichten bin ich ebenfalls. Ansonsten kann ich zu dem Thema gar nicht so viel sagen.
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Beitrag von avallyn Do Feb 16, 2017 6:45 pm

Gibt es hier noch Meldungen, Meinungen, etc. der neuen Ratsmitglieder?

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Beitrag von Twoflower Do Feb 16, 2017 10:09 pm

Ich bin zwar nicht neu, aber ich versuche die bisherigen Erkenntnisse zusammenzufassen:

EGfÖ schrieb:
§17a Bürgerwehren

(1) Bürgerwehren sind zivile Gruppen zur Sicherung der Rathäuser, die vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde aufgestellt werden.
(2) Der Oberste Feldrichter unterstützt die Bürgermeister in allen Belangen, die die Bürgerwehr betreffen, und er koordiniert die Bürgerwehren und die erzherzögliche Armee.
(3) Mitgliedern der Bürgerwehr steht eine Entlohnung in der Höhe von 17/18 Talern pro Einsatztag und Person zu.

MGÖ schrieb:
§13 Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs

(1) Die Genehmigung zur Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs des Erzherzogtums Österreich wird von Armeeführer und Hauptmann erteilt. Besteht Uneinigkeit zwischen Hauptmann und Armeeführer, so entscheidet der Erzherzog.
(2) Zivile Personen, die in Einheiten des Militärs aufgenommen werden, gelten für die Dauer ihres Einsatzes als Soldaten und unterliegen damit den Regelungen des MGÖ. Die Armeeführung ist verpflichtet sie vor der Aufnahme über diese Regelungen aufzuklären.
(2.1) Ausgenommen ist die Beteiligung an Einsätzen zur Verteidigung oder Rückeroberung von Rathäusern eines Rathauses vor Stürmern. Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr.
(3) Zivile Personen können keine Befehlsgewalt ausüben.

Mir ist außerdem noch was in §18 EGfÖ aufgefallen, das wahrscheinlich sogar von mir, aber trotzdem völlig falsch ist. Embarassed
Das sollten wir bei der Gelegenheit auch gleich ändern, auch wenn es nichts mit dem Thema Bürgerwehr zu tun hat:

EGfÖ §18 schrieb:(2) Dieser Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten und bei der Ausreise ist der direkteste Weg aus der Provinz zu wählen.
(Als Erklärung für die Änderung empfehle ich diese Seite: http://www.einzigste.info/  Wink )

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Beitrag von avallyn Do Feb 16, 2017 10:30 pm

Danke Two.

Hab nur ein kleines Problem.
....und er koordiniert die Bürgerwehren und die erzherzögliche Armee."]
Ähm, ja wenn der OFR jetzt die Armee koordiniert, brauchen wir ja keinen AF mehr oder? Wink
Zumindest könnte man das aus dem Satz lesen, auch wenn ich weiss dass er anders gemeint ist.

Wie wäre es mit...er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Bürgerwehren und erherzöglicher Armee.

EGfÖ §18 schrieb:
(2) Dieser Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten und bei der Ausreise ist der direkteste Weg aus der Provinz zu wählen.
Man könnte auch schreiben "der kürzeste Weg"

Ansonsten finde ich es recht gut.

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Beitrag von Twoflower Do Feb 16, 2017 10:47 pm

Ja gut, wir wollen natürlich nicht den AF durch die Hintertür entmachten ... Wink

EGfÖ schrieb:
§17a Bürgerwehren

(1) Bürgerwehren sind zivile Gruppen zur Sicherung der Rathäuser, die vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde aufgestellt werden.
(2) Der Oberste Feldrichter unterstützt die Bürgermeister in allen Belangen, die die Bürgerwehr betreffen, und er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Bürgerwehren und erzherzöglicher Armee.
(3) Mitgliedern der Bürgerwehr steht eine Entlohnung in der Höhe von 17/18 Talern pro Einsatztag und Person zu.

MGÖ schrieb:
§13 Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs

(1) Die Genehmigung zur Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs des Erzherzogtums Österreich wird von Armeeführer und Hauptmann erteilt. Besteht Uneinigkeit zwischen Hauptmann und Armeeführer, so entscheidet der Erzherzog.
(2) Zivile Personen, die in Einheiten des Militärs aufgenommen werden, gelten für die Dauer ihres Einsatzes als Soldaten und unterliegen damit den Regelungen des MGÖ. Die Armeeführung ist verpflichtet sie vor der Aufnahme über diese Regelungen aufzuklären.
(2.1) Ausgenommen ist die Beteiligung an Einsätzen zur Verteidigung oder Rückeroberung von Rathäusern eines Rathauses vor Stürmern. Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr.
(3) Zivile Personen können keine Befehlsgewalt ausüben.

EGfÖ §18 schrieb:(2) Dieser Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten und bei der Ausreise ist der direkteste Weg aus der Provinz zu wählen.

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Beitrag von juni0rluke Fr Feb 17, 2017 9:08 am

So eigentlich gehts  ja nur mehr um die Entlohnung oder? Ich muss Two korrigieren, in Ternitz erhalten die Milizen 18 Taler Wink Sie machen zwar das gleiche wie die Milizen - das RH verteidigen, aber in einem unterschiedlichen Fall: und zwar wenn die Armee und die Milizen zusammen für die momentane Sicherheitslage nicht ausreichen sollte. Deswegen tendiere ich eher zu 18 Taler Entlohnung - eben wie gesagt ein Anreiz (auch wenn ich persönlich noch immer nicht verstehe wie ein Taler so viel ausmachen kann, aber das hab ich bei den Hellern bei den Steuern ja auch nie..) eher mitzumachen - auch wenn die meisten es wahrscheinlich nicht des Geldes wegen machen.

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Beitrag von Twoflower Fr Feb 17, 2017 10:23 am

Es geht auch noch darum, ob wir sonst noch etwas in den §17a packen wollen.
Nur weil mir nichts mehr eingefallen ist, heißt das ja nicht, dass es nix gibt. Wink

Wegen der Höhe der Entlohnung: Wir könnten natürlich auch ins Gesetz schreiben, dass die Entlohnung so hoch ist wie die der vom Rathaus eingestellten Milizen?
Dann kanns halt auch sein, dass die Bürgerwehr nur 10 Taler pro Tag kriegt, wenn die Gemeinde den Milizen nicht mehr zahlt. Und der Aufwand für den OFR wird etwas größer.

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Beitrag von Lorencz Fr Feb 17, 2017 11:01 am

Also ich würds ja schon gern sehen, wenn der OFR mehr zu tun hat, aber was würde es bringen, wenn die Bürgerwehr in verschiedenen Städten verschiedene Sätze bekommt?
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Beitrag von Twoflower Fr Feb 17, 2017 1:22 pm

Wie ich zuletzt schon sagte: Der Sinn der Bürgerwehr kann nicht sein, dass niemand mehr eine Milizstelle annimmt, nur weil die schlechter bezahlt ist. Deshalb die Idee, den Lohn dafür zu koppeln. Ist aber nur eine Idee, ich bestehe nicht darauf.

Und was würdest du dem OFR denn gern noch zu tun geben?

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Beitrag von juni0rluke Fr Feb 17, 2017 3:14 pm

Sinn der Bürgerwehr kann nicht sein, dass niemand mehr eine Milizstelle annimmt

Naja, wir müssen uns jetzt dann doch fragen, wie oft die Bürgerwehr denn wirklich zum Einsatz kommt? Die bekommen ja auch nur ihr Geld, wenn sie zusätzlich verteidigen/mit zurück stürmen. Und das ist ja Gott sei Dank dann doch nicht regelmäßig der Fall oder? Somit können wir ja nicht davon reden, dass dadurch die Milizstellen nicht mehr besetzt werden..?

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Beitrag von Twoflower Fr Feb 17, 2017 5:05 pm

Ja, gut. War nur so eine Idee.
Wie ich schon sagte, ich hab auch kein Problem mit einem fixen Lohn von 17 oder 18 Talern.

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Beitrag von Lorencz Fr Feb 17, 2017 5:08 pm

Also wenn ich ehrlich bin... bevor sich Avallyn eingemischt hat, hat mir die Formulierung sehr gut gefallen. Very Happy
Schmäh ohne: der OFR hat ja so gut wie nix zu tun. Alle paar Monate bespaßt er sich selber damit, die Bürgerwehrslisten aktuell zu halten und wenn eine Ehrung ansteht, fragt er herum, wer denn geehrt werden soll und dann Jurina, ob sie die Urkunden zeichnen mag, (und hofft, dass sie ja sagt) weil man selbst zu vertrottelt ist dafür. Also im Lexikon unter "abendfüllend" ist der OFR definitiv nicht zu finden.

Und zur Bezahlung siehe Luke. Die Bürgerwehr wird ja nur im Notfall aktiviert und patrouilliert nicht regelmäßig, zumindest in Mistelbach ist das so.
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Beitrag von Twoflower Fr Feb 17, 2017 5:40 pm

Naja, jedes Amt ist das, was man daraus macht. Wink

Aber du hast schon recht: Wahnsinnig viel hat der OFR wirklich nicht zu tun. Nur ich sehe halt nicht, was man ihm sonst zu tun geben könnte, das über reine Beschäftigungstherapie hinausgeht.


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Beitrag von avallyn Fr Feb 17, 2017 6:09 pm

Du bist also der Meinung der OFR sollte jetzt die Armee führen, Lorencz, damit er beschäftigt ist? Shocked

Na gut, dass das nie durchkommt ist wohl klar.
Abgesehen davon wäre ich schon sehr dafür der OFR würde sich mal mit den BM zusammensetzen und über die BGW reden, was man vllt anders oder besser machen könnte.
Auch neuen BM wie z.B. Olga in Wien helfen überhaupt etwas aufzubauen.
Gerade in Wien wäre die BGW sehr wichtig da es kaum Soldaten dort gibt.
Also ich finde es gibt genug zu tun wenn man als OFR aktiv arbeiten möchte.
Allerdings ward vom letzten OFR die ganze LP nichts gehört und gesehen.

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Beitrag von Belafarinrod Fr Feb 17, 2017 7:25 pm

Der OFR wird das sicherlich nicht tun. dafür werden sich in diesem Rat keine beschlussfähig mehrheit finden. Jedoch sollte uns allen klar sein das so eien Bürgerwehr nur selten zum einsatz kommt. wenn wird si abr dringend benötigt. also wir könnten die Entlohung auch in einem Dekret festhalten.

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Beitrag von avallyn Fr Feb 17, 2017 8:34 pm

Ich finde schon wir sollten einen § machen, damit die Geschichte Hand und Fuß hat.

BGW Einsätze sind zum Glück selten aber gerade dann ist es gut wenn es irgendwo schriftlich festgehalten steht.

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Beitrag von Twoflower Fr Feb 17, 2017 9:14 pm

Es stimmt schon: Im Grunde steht in §17a nichts Wesentliches außer die Höhe des Soldes. (Die Aufgaben des OFR könnten auch in einer Ämterbeschreibung festgehalten werden.)

Ein Dekret hätte halt 2 Nachteile: Es kann leichter übersehen werden (ok, das wird sich organisatorisch lösen lassen) und es kann leichter aufgehoben werden (nämlich nur vom Regenten).

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Beitrag von Lorencz Fr Feb 17, 2017 9:32 pm

avallyn schrieb:Abgesehen davon  wäre ich schon sehr dafür der OFR würde sich  mal mit den BM zusammensetzen und über die BGW reden, was man vllt  anders oder besser machen könnte.

Ja, ich stimme dir gern zu, wenn ich nicht schon bei meinen letzten drei Amtszeiten als OFR jedes Mal die gleichen Antworten bekommen hätte: "Bei Gefahr ruf ich schon meine Leute zusammen", "Hab da die paar [Namen einzufügen], die reichen" und ähnliches.
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Beitrag von Rajakel Sa Feb 18, 2017 12:44 am

Wenn Lorencz so langweilig ist, können wir doch einen Testlauf mit Gendarmen machen Very Happy er müsste sich dann täglich mit mir zusammensetzen ob er Talerchen von mir braucht, weil ich die sicher nicht wöchtenlich überweise. Aber sollten unsere Soldaten dann weniger Reisen und ich weniger Reisetage bezahlen muss, könnten wir unseren OFR so therapieren. *hust* geiziges Kämmererlein *hust*
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Beitrag von Kryptokrat Sa Feb 18, 2017 1:02 am

Seit ich letztes Mal OFR war, ist alles wieder eingeschlafen, bis auf ein Mal, soweit ich mich erinnere. Sonst wurde das immer als Prestige-Schlafposten gesehen, der nicht einmal im Sicherheitsrat mitarbeiten "musste"! Ich kenn das von meiner Amtszeit ganz anders!
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Beitrag von Twoflower Fr März 24, 2017 12:10 am

Wie schauts hier eigentlich aus?
Wollen wir die angedachte Änderung noch weiter ausarbeiten und beschließen oder warten wir auf die Gesetzeskommission?
Ich bevorzuge Ersteres.

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Beitrag von Kryptokrat Fr März 24, 2017 12:55 pm

Ich finde, wir sollten jetzt einmal eine Grundfassung machen, die genauen Feinheiten werden ja in der Gesetzeskomissioon dann sicher noch einmal durchgekaut werden. ^^
Was den OFR betrifft, eine seiner eigentliche Hauptaufgabe fällt ja hier in Ö weg, da wir beschlossen haben vor zig Jahren (!), dass Ö keine Gendarmerie aufstellt! - Dies wär sonst eine tägliche Aufgaben, nur für diejenigen, die nie OFR waren bzw. noch nie was davon gehört haben. ;-)

Was allerdings wirklich auffällt, dass die meisten OFR - entgegen ihrer Pflicht - kein einziges Mal die Bürgerwehr mit den Bürgermeistern besprechen ... Ich finde, das gehört zumindest EIN Mal jede Amtsperiode gemacht (ich hab das auch), selbst dann, wenn der OFR derselbe über mehrere Perioden derselbe ist. Ist kein Aufwand, 5 Briefchen ... meist ist die Antwort der Bm eh dieselbe: "Keine Änderungen zum letzten Mal" ...
und ein Mal alle 6 Monate die Liste bei den BM nachfragen, wer wie oft Milizen gemacht hat oder bei BW war, damit man für Ehrungen Unterlagen hat. Hier gehört auch beim OFR-Büro eine Ablage rein, die ich zuletzt vermisst hatte.
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