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Allgemeine Fragen und Diskussionen

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Beitrag von Twoflower Sa Feb 25, 2017 9:24 am

Dies ist der Platz für allgemeine Fragen und Diskussionen zur Arbeit der Gesetzeskommission.

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Beitrag von Lorencz Sa Feb 25, 2017 11:28 am

Twoflower schrieb:Wir haben den Auftrag, das EGfÖ durchzusehen und jeden Paragraphen zu überprüfen, ob er noch aktuell ist.
Mein Ziel wäre es, totes Recht (also Dinge, die so nicht angewandt werden) zu streichen. Sollten wir aber etwas finden, das konkretisiert oder erweitert werden soll, dann machen wir das natürlich auch.

Wie schon oben erwähnt, habe ich darüber hinaus die Idee, das BGÖ (Büttelgesetz) direkt ins EGfÖ (bzw. ein neu zu schaffendes Strafgesetzbuch) zu integrieren und das MiJuGÖ (Militärjustizgesetz) stark entschlackt ins MGÖ zu integrieren.

Damit komme ich zur ersten Frage an alle: Womit wollen wir beginnen? EGfÖ, BGÖ oder MiJuGÖ?

Ich denke, hier ist der bessere Platz zur Diskussion dieser Fragen. Wink

Womit beginnen? Ich würd sagen, wir entscheiden erst einmal, wie die Struktur unserer neuen Gesetze ausschauen sollten, bevor wir uns die einzelnen §§ zur Brust nehmen. Wie schon andernorts angemerkt, plädiere ich dafür, die Justizgesetze aus der EGfÖ raus und in ein Strafgesetzbuch hinein zu packen und nachdem ich mir mal das (völlig aufgeblähte) BGÖ angeschaut hab, denke ich auch, dass dieses dann in das StGB rein könnte.

Ich hatte auch mal die Idee eines Kommentars für unsere Gesetze, als eine Hilfe zum Verstehen der Gesetze. Nur leider ist das mit viel Arbeit verbunden.
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Beitrag von Twoflower Sa Feb 25, 2017 5:05 pm

Ja, du hast recht. Wink

Dann fangen wir gleich mal an: Schwebt dir unter "Struktur" noch etwas anderes vor, als den Abschnitt VI (§§22-36) in ein eigenes Strafgesetzbuch zu verschieben?

Beim Kommentar bin ich skeptisch, weil dann sich dann sofort die Frage stellt: Ist der auch rechtsgültig oder nicht?


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Beitrag von Kthar von Ktharrak Sa Feb 25, 2017 10:27 pm

Bei Kommentaren bin ich dagegen. Ein jeder Richter soll die Gesetze s auslegen, wie er denkt, dass sie gemeint gewesen sind. Zudem ist bei Gesetzen meist "Kürzer ist besser". Weil bei jeder Erklärung finden sich 100 Beispiele, die dann doch nicht ganz exakt in dieses vorgegebene Muster passen ...
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Beitrag von juni0rluke So Feb 26, 2017 7:20 am

Kommentare finde ich auch nicht sehr empfehlenswert.

Bezüglich eigenes StGb - kann man machen, muss man aber nicht. Ob wir das jetzt aus dem EGfÖ ausgliedern um es dann mit dem BGÖ zu fusionieren, oder auch nicht, ändert an der Anzahl der Gesetzesbücher auch nix. Man kann auch das BGÖ selber überarbeiten....(ghupft wie ghatscht). Wenn man es in einem lässt, muss man nur ein Gesetzbuch durchwälzen, wenn man es ausgliedert ist es vielleicht etwas übersichtlicher, wenn man weiß wo man schauen muss.
In Urteilen muss man sich dann halt auch zwei Gesetzesbücher verwenden..das und das hast du laut EGfÖ gemacht und laut xx nach StGb wirst du zu dem und dem verknackt.

Es ist eine reine Geschmackssache in meinen Augen - und mir ziemlich wurst.

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Beitrag von Lorencz So Feb 26, 2017 11:03 am

Was verstehst du unter "rechtsgültig"? Kommentare sind keine Gesetze, sie sollen "nur" eine Interpretationshilfe sein, eine Richtlinie, an die man sich halten kann, freilich aber nicht muss. Und natürlich soll ein Richter selber denken und auslegen, aber sind wir ehrlich, es dauert sehr lange, bis man hinter die Gesetze durchsteigt und sie kapiert. Ein Neuling im Richter- oder Staatsanwaltsamt oder generell jeder Rechtsanwender kann dann überfordert sein.

Ein Beispiel: Derzeit finden wir unter § 4 Abs 2 EGfÖ folgende Regelung.
(2) Österreichische Bürger, die ein Amt außerhalb Österreichs bekleiden, das nicht von höher gestellten Gesetzen erfasst wird, gelten als Amtsträger im Sinne des EGfÖ.

Also ich hatte da etliche Verständnisprobleme. Welche Ämter sollen das sein? Welche höher gestellte Gesetze sind gemeint? Ich weiß es, weil ich Two damals extra gefragt habe. Ein Kommentar könnte diese Fragen beantworten, ohne dass man groß so etwas ins Gesetz packen müsste.

Aber wie gesagt, ich verlange keinen Kommentar, ich wollte nur den Vorschlag bringen und weiß selber, mit wieviel Arbeit damit verbunden ist. Smile

Zurück zur Struktur: Also BGÖ und Justiz in ein StGB (das wir dann ein bissl anders benennen sollten) und wie eh schon von Two vorgeschlagen das MiJuGÖ ins MGÖ packen. Dann hätten wir drei Gesetzbücher statt wie momentan vier. Also ich würde das recht passend finden.
Und vielleicht könnten wir die Delikte auch ins StGB reingeben, dass wirklich alles an einem Platz ist und nicht wie Luke gesagt hat "laut EGfÖ hast das gemacht, daher wirst laut StGB in den Häfen geschickt".
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Beitrag von Kthar von Ktharrak So Feb 26, 2017 12:33 pm

(2) Österreichische Bürger, die ein Amt außerhalb Österreichs bekleiden, das nicht von höher gestellten Gesetzen erfasst wird, gelten als Amtsträger im Sinne des EGfÖ.
Ein schönes Beispiel, was überarbeitet werden muss. offensichtlich hatten wir damals hier zu stark gekürzt? Oder aber zu schnell drüber gelesen. Solche Formulierungen müssen etwas präziser sein, damit auch das normale Volk sie versteht, nicht nur junge, unerfahrene Richter. Und zudem, junge, unerfahrene Richter dürfen gerne Fehler machen, sie müssen sie nicht, aber dürfe tun sie es. Ersten könnten sie sich bei erfahreneren Leuten Rat suchen, oder dann halt sich dann in Stuttgart eine Mietwohnung suchen, damit der Weg ans RKG nicht zu lang wird. Wir haben im DKR ja die Möglichkeit der Revision von Urteilen. Dennoch sollten die Gesetz klar formuliert werden.

Die Frage die sich mir stellt ist eher die, ob man die Gesetze nicht entrümpeln will. Unsere Gesetze sind im Grunde ein Mischlinkswerk zwischen Gesetz und Verordnung, zwischen Regeln und Anwendungshinweisen. Im Grunde gehört in ein Gesetz nur rein, was unbedingt nötig ist. Alles andere gehört dann in eine Verordnung.
Gesetze legen die grundsätzlichen Dinge fest. In einer Verordnung werden dann die Dinge geregelt, die diesen Gesetzen entsprechen. Man kann dann auch unterscheiden zwischen der Art wie die beiden geändert werden können. Eigentlich wird das Gesetz von der Legislative erlassen (was auch immer das im EHZ nun sein soll - vermutlich der Rat). Wohingegen Verordnungen von der Exekutive erlassen werden. Sie sollen ja eben gerade Ausführungsbestimmungen sein (das dürfte dann im EHZ wohl der Erzi sein). Somit kann man Verordnungen relativ rasch an die Gegebenheiten anpassen, wohingegen die Gesetze eine längere Überlebensdauer haben müssten. Man muss nicht jedes mal wieder das Ganze Gesetz hervor kramen und ändern lasen, nur weil eine Lücke aufgetaucht ist, eine fehlerhafte Formulierung gefunden wurde oder weil sich die Umstände geändert haben.

Das aber nur mal so als Gedankenexperiment ...

Edith sagt: code ersetzt mit quote


Zuletzt von Kthar von Ktharrak am So Feb 26, 2017 5:09 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Twoflower So Feb 26, 2017 3:06 pm

Unter rechtsgültig verstehe ich, ob es verbindlich ist oder eben nur eine unverbindliche Erklärung. Weil wenn es verbindlich ist, sollte es im Gesetz stehen. Nur habe ich eben Angst, wenn es einen Kommentar gibt, dass sich dann früher oder später jemand auf den Kommentar beruft.

Insofern gebe ich Kthar recht: Wenn etwas nicht allgemein verständlich ist, dann haben wir es offenbar schlecht forumuliert und sollten es nun besser machen.

Die Idee, stärker zwischen (allgemeinem) Gesetz und (konkreteren) Verordnungen (oder Anweisungen oder wie immer man es nennt) hätte schon etwas für sich. Als Nachteil sehe ich halt, dass dann die Bestimmungen wieder auf mehrere Texte verteilt sind.

Nachdem es sonst keine Wortmeldungen gibt, womit wir beginnen, schlage ich vor, wir beginnen mal mit dem EGfÖ.
Das soll uns natürlich nicht daran hindern, hier weiter über die grundsätzliche Struktur der Gesetze zu sprechen.

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Beitrag von Kryptokrat So Feb 26, 2017 3:58 pm

Nun, ich würde MiJu aber nich ins MGfÖ rein tun, lieber 4 Bücher, ich bin dafür, dass Büttel-Gesetz ebenso ins StGB gehört. (MGBfÖ=Militärgesetzbuch, EGfÖ, JuGfÖ=Justizgesetzbuch mit Büttelgesetz
Ich schlage vor parallel dazu auch gleich einen "Gesetzesratgeber" bzw. "Gesetzeskommentar" zu verfassen, wo dann eine Genauere Erkärung und gegebenfalls Beispiele (z.B. aus den Strafakten mit Vergehen-Strafausmaß) fände ich als Leitfaden super als Orientierung. Somit kann der Gesetzestext kurz gehalten werden ... in solcher Artz.B.:
+EGfÖ: "österreichische Amtsträger"
+Kommentar: "darunter versteht man Ratsmitglieder, Standesvertreter, ..."

*Wenn man das so machen will, würde ich den Kommentar anschließend an die Paragraphen anhängen in ein "Buch", damit es nicht passieren kann, dass man in Zukunft Neuerungen vergisst auch beim zweiten Teil zu übernehmen.
-Was meint Ihr dazu? -

*Ebenso sollte im JuGfÖ die Prozessordnung eingebracht werden
*Ebenso sollte ins EGfÖ auch die Amtsträger mit den Pflichten und Arbeitsaufgaben hinein gehören

Dann wären es wenige Bücher, die zu beachten sind.
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Beitrag von Kthar von Ktharrak So Feb 26, 2017 5:07 pm

+EGfÖ: "österreichische Amtsträger"
+Kommentar: "darunter versteht man Ratsmitglieder, Standesvertreter, ..."
Du kannst garantiert sicher sein, dass du bei solchen Aufzählungen und Erklärungen nie alle möglichen Ausnahmen berücksichtigst und irgendwann sogar einen vergisst. Zählst alles auf und hast am Schluss vergessen (z.B.) den Hafenmeister zu erwähnen. Dann kommt garantiert einer, der behauptet, dass das dazugehörige Gesetz demnach für den Hafenmeister nicht gilt. Je mehr in die Details man geht, desto mehr Löcher tut man auf, die die Leute dann sehen und durch die sie schlauerweise dann zu schlüpfen versuchen. Dann braucht's nur noch einen "buchstabengläubigen" Richter und die ganze Gesetzessache fällt in sich zusammen. Ich rate dringend ab davon irgend einen offiziellen Kommentar zu den Gesetzen zu verfassen. Entweder ist ein Gesetz klar, oder die Arbeit schlecht erledigt.
Ich möchte nur daran erinnern was uns das RKG alles nettes eingebrockt hatte, als es plötzlich anfing Rechtsklärungen auf eigene Initiative zu betreiben, und dann diese auch noch sortiert abgelegt hatte - plus dem Zusatz, dass sich nun gefälligst alle an deren einzig richtigen Interpretation zu halten habe. Das geht garantiert schief.
Ich verstehe was man damit will - das ist ja auch gut gemeint – nur manchmal ist das Gegenteil von gut halt eben "gut gemeint".
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Beitrag von Kthar von Ktharrak So Feb 26, 2017 5:11 pm

Ich würde gerne erst über die Struktur reden bevor wir mit der Überarbeitung anfangen.

Verschieben wir nur das eine Gesetz in das andere? Oder wird in den Gesetzen selber eine neue Strukturierung gewünscht? Ich finde den Start jetzt etwas verfrüht ...
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Beitrag von Lorencz So Feb 26, 2017 5:23 pm

Irgendwie glaube ich, dass ihr nicht ganz versteht, was ein Kommentar ist. Very Happy Ich denke, wir lassen das mit dem Kommentar am besten. (Vorerst.^^)

Zu den Verordnungen: ich sehe das gleiche Problem wie Two. Die Dekrete grundeln ja jetzt schon irgendwo herum und sind net annähernd präsent und nach Monaten erinnern wir uns vielleicht zufällig wieder daran mit "ach, da war ja mal was". Verordnungen würden vermutlich das gleiche Schicksal erleiden. Ich werf mal eine Idee in den Raum: Können wir die Dekrete (oder von mir aus Verordnungen, sollten wir uns dazu entschließen) nicht am Gesetzbuch am spezifischen Paragraphen anhängen? ((zB einen Link setzen)) Wenn etwa ein Dekret zur Ausreise erlassen wird, dass das direkt unter § 18 angehängt wird, so dass man das irgendwie im Blick hat.
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Beitrag von Kthar von Ktharrak So Feb 26, 2017 5:42 pm

Doch ich weiss was ein Kommentar ist. Das ist etwas schriftliches an dem sich unerfahrene und unsichere Leute fest krallen werden, als wären es die Zehn Gebote ^^
Und vice versa werden erfahrene und selbstsichere Leute diese versuchen zu missbrauchen. Ihr könnt diese Kommentare liebend gern mal machen, aber ihr werdet da schlafende Hunde damit wecken.
Glaubt mir, ich kenne die Pappenheimer im DKR und weit darüber hinaus schon sehr lange. Sobald ein Buchstabe geschrieben ist gibt es in der Regel nur noch zwei Arten wie die Menschen damit umgehen. Erstens wird er wortwörtlich ausgelegt ohne jegliche Möglichkeit der Interpretation und der Art von "Was hatten die damals im Sinn als sie das schrieben" und zweitens die Steigerungsform davon, wie kann ich diesen Buchstaben so interpretieren, dass mein persönlicher Fall von diesem gerade abgedeckt oder nicht abgedeckt wird, je nach persönlichem Gusto.

Gesetze sind keine Dinge, zu denen man ein "Handbuch für Anfänger" hinlegen sollte. Oder lasst es mich so formulieren. Es darf dazu kein Handbuch geben, dass von der Provinz geschrieben wurde. Wenn ein solches auf privater Basis erstellt wird, dann hat dieses keinerlei präjudizierende Wirkung und kann von jedermann als Rat- und Nachschlagewerk verwendet werden. Auch von Richtern oder Staatsanwälten. Wenn dieses Handbuch auf privater Basis erstellt werden soll bin ich gerne bereit daran mitzuarbeiten. Jedoch muss dies von der Arbeit dieser Gesetzeskommission explizit getrennt werden.
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Beitrag von Twoflower So Feb 26, 2017 7:13 pm

Doch, ich bin mir ziemlich sicher, dass ich verstehe, was ein Kommentar ist bzw. was du damit erreichen willst. Aber ich hab große Angst, dass es zu viele andere nicht verstehen. Wink
Das Beispiel mit den Amtsträgern finde ich übrigens ein schlechtes: Weil was ein Amtsträger im Sinne des EGfÖ ist, wird im §4 festgelegt und ich würde auch davon abraten solche grundlegenden Definitionen zu entfernen.

Das MiJuGÖ sollten wir mal außen vor lassen. Nur so viel gleich: Mir schwebt da vor, die gesamte Militärjustiz auch inhaltlich wesentlich zu entschlacken und dann passts meiner Meinung nach sehr gut ins MGÖ. Aber das werden wir dann besprechen, wenn es soweit ist.


Zur Struktur: Ich dachte, wir besprechen beim Durchgehen der einzelnen Paragraphen auch, was davon wir in eine Verordnung (ich bleibe vorerst bei diesem Terminus) auslagern könnten.
Beim ersten Überlegen ist mir außer Bestimmungen zur Schifffahrt und eventuell der Prozessordnung für Prozesse in der Weinstube nichts eingefallen. Aber das mag sich beim gemeinsamen Überlegen ändern. Wink

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Beitrag von Lorencz So Feb 26, 2017 7:56 pm

Kthar von Ktharrak schrieb:Doch ich weiss was ein Kommentar ist. Das ist etwas schriftliches an dem sich unerfahrene und unsichere Leute fest krallen werden, als wären es die Zehn Gebote ^^

Jetzt wollte ich schon was wirklich bitterböses Wink schreiben, aber dann las ich das hier:

Gesetze sind keine Dinge, zu denen man ein "Handbuch für Anfänger" hinlegen sollte. Oder lasst es mich so formulieren. Es darf dazu kein Handbuch geben, dass von der Provinz geschrieben wurde. Wenn ein solches auf privater Basis erstellt wird, dann hat dieses keinerlei präjudizierende Wirkung und kann von jedermann als Rat- und Nachschlagewerk verwendet werden. Auch von Richtern oder Staatsanwälten. Wenn dieses Handbuch auf privater Basis erstellt werden soll bin ich gerne bereit daran mitzuarbeiten. Jedoch muss dies von der Arbeit dieser Gesetzeskommission explizit getrennt werden.

Und da fiel mir auf, dass ich oben nicht klar genug (bzw. überhaupt nicht *hüstel*) vorgebracht habe, dass es tatsächlich nicht von der Provinz stammen soll, sondern völlig richtig auf privater Basis. Hast natürlich völlig recht damit, Kthar, war auch so gemeint von mir.
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Beitrag von Twoflower Fr Apr 21, 2017 10:11 pm

Auch hier zur Information: Ich bin von 22.4-1.5. weg.
Das soll euch aber nicht vom eifrigen diskutieren abhalten! Wink

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Beitrag von Kthar von Ktharrak Mo Mai 29, 2017 11:33 pm

Unter den gegebenen Umständen sehe ich mich im Moment nicht mehr in der Lage dieser Gesetzeskommission anzugehören. Ich bitte daher den werten Vorsitzenden meinen Rücktritt zur Kenntnis zu nehmen und mich zu aus meinen Pflichten zu entlasse.

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Beitrag von Twoflower Di Mai 30, 2017 12:08 am

Werter Kthar,

Ich bedaure Eure Entscheidung, nehme sie selbstverständlich zur Kenntnis und bedanke mich für Eure bisherige Mitarbeit.
Ich schätze Eure Meinung sehr, auch wenn ich sie nicht immer teile. Deshalb würde es mich freuen, Euch wieder hier begrüßen zu dürfen, sollten sich die Umstände ändern.

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Beitrag von Dragendave So Jun 04, 2017 9:19 am

Max Overload and Robbing
Online
Release planned on 9 May 2017

From now on, a robber will steal as many items as he can carry (and no more than that), but will first take the items with the biggest value.

Mit dem wird ein Räuber nur so viel stehlen, wie er tragen kann.
Im letzten Raub sah das ganze dann so aus, dass lediglich die 60 Taler Bares entwendet werden konnten. Alle Waren blieben dem Opfer.
Schaden am Opfer: -60 Taler
Schaden am Räuber:
Konso ---> +20 Taler - 15 Taler Strafe - 5*16 Taler Kerker (Keine Arbeit) = -75 Taler
Gordian -> +20 Taler - 20 Taler Strafe - 4*16 Taler Kerker (Keine Arbeit) = -64 Taler
Lucky ---> +20 Taler - 15 Taler Strafe - 5*16 Taler Kerker (Keine Arbeit) = -75 Taler

Und irgendwo verliert man immer irgendwelche Punkte.. das käme also noch dazu.
Da kann ich einen Frust für Räuber gut verstehen. ((Spiel Technisch ist dies sicher nicht im Sinne von Celsius.. denn es gehört zum SPIEL dazu auch mal beraubt zu werden.. und rauben sollte irgendwo auch Spaß machen und nicht die totale Vernichtung eines Chars sein.))
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Beitrag von Dragendave So Jun 04, 2017 9:22 am

Jetzt ist halt fraglich in wie fern sich der Richtervertrag ändern wird.. sofern sie das machen werden.
Aber man müsse auch das EGfÖ für Raub noch einmal überdenken.
Ist es denn nun Fair, so viel zu fordern wenn so wenig dabei heraus kommt?
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Beitrag von Twoflower Do Jun 08, 2017 12:01 am

Ein Überarbeitung des Richtervertrag ist schon so lange angekündigt und sie ist noch immer nicht passiert. Also macht es meiner Meinung nach keinen Sinn, darauf zu warten.
Wenn er sich irgendwann einmal ändert, müssen wir uns sowieso anschauen, was das für unsere Geetze bedeutet.

Nur warum man deshalb das EGfÖ für Raub überdenken soll, verstehe ich nicht. Das EGfÖ gibt einen Strafrahmen vor. Innerhalb dessen liegt die Entscheidung beim Richter und der wird hoffentlich auch die Schadenshöhe in das Strafmaß einfließen lassen.

((Ja, Räuber gehören zum Spiel und das finde ich auch gut so. Aber genau so gehört es zum Spiel, dass Räuber verurteilt werden, wenn sie erwischt werden.
Es ist mit dem Richtervertrag jetzt schon schwer, Räubern wirklich weh zu tun. Es kann aber auch nicht im Sinne von Celsius sein, dass man gar nicht gegen Räuber vorgehen kann.))

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Beitrag von Kryptokrat Do Jun 08, 2017 12:55 am

Nun, wenn Celsius was ändert, dann kann man darüber nachdenken, das EGfÖ umzuschreiben, was die Strafmaßnahmen angeht. Aber das ist noch nicht soweit!
Daher: Die Räuber verdienen ihr Pech! Und wenn sie dabei pleite gehen und ihr Charakter dabei besonders leidet, kann UNS das egal sein! Wie viele Chars sind aufgrund von Räubern schon zerstört worden? - Klar, oft half die Provinz auch mal aus, aber das ist eine andere Sache!
DAHER: WEnn Räuber kaputt gehen, so kann ein Spieler wieder von vorne anfangen!
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"Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen!" (C): Jesus in Matthäus 26, 52!
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Beitrag von avallyn Do Jun 08, 2017 1:18 am

Ganz ehrlich, ich habe überhaupt kein Mitleid mit den Räubern.
Wenn die zu dritt ein armes Würstchen überfallen und ihr 60 Taler rauben, mag das für jeden Räuber nur 20 Taler sein, aber für das arme Würstchen kann es die Existenz sein, weil sie einfach neu ist und nicht mehr hat.
Von den Verletzungen ganz zu schweigen die auch für viel Geld erstmal wieder heilen müssen.

Wenn die armen Räuber Angst haben dass sie Bankrott gehen sollen sie doch einfach das rauben lassen und arbeiten wie jeder andere.
Wenn sie das nicht wollen ist es einfach ihr Berufsrisiko.

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Beitrag von Twoflower Di Sep 05, 2017 11:43 am

Liebe Gesetzeskommission,

In Rücksprache mit der Regentin haben wir beschlossen, dieses Projekt vorerst einzustellen.
Ich habe einfach zu wenig Zeit, um mich wirklich darum zu kümmern und auch sonst scheint das Interesse nicht überragend zu sein.

Sollte es dennoch Bedarf an punktuellen Änderungen geben, kann man die natürlich jederzeit, hier oder im Ratsbereich, diskutieren.

Ich danke allen für die Mitarbeit!


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Beitrag von Kryptokrat Di Sep 05, 2017 1:59 pm

Nun, ich wäre schon dabei gewesen, alle Gesetze wieder durch zu gehen. Ich verstehe Two recht gut.
Noch vorrangiger sehe ich, dass es derzeit wohl keinen wirklichen Anlass zu Änderungen zu geben scheint. Ein paar einzelne Vorschläge zu diversen Zuständigkeiten und Pflichten beim Rat usw. sind mir noch im Gedächtnis, wo man wohl nachbessern kann.

Die Neuordnung der Gesetzesbücher wäre sicherlich ein hilfreiche Idee gewesen, um ein Buch einzusparen. Das könnte man aber leicht machen, wenn man die kleinen Gesetzbücher einfach als "Anhang Büttelgesetz" hinein nimmt in das "große Gesetzbuch für Österreich".
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