Erzherzogtum Österreich
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Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)

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Beitrag von Gast Fr Mai 14, 2010 12:04 am

alte Version schrieb:§5 Verhalten gegenüber Mitbürgern

(1) Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen, Drohungen, Verfolgungen, Hetze, Rufmord und jede Form von Gewalt oder Aufruf dazu sind verboten.
(2) Falschaussagen, Bestechungen oder der Versuch der Bestechungen von Amtspersonen oder Zeugen sind verboten.
(3) Vergehen gegen §5 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.


Änderungsvorschlag schrieb:§5 Verhalten gegenüber Mitbürgern

(1) Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen, Drohungen, Verfolgungen, Hetze, Rufmord sowie jede Form von Gewalt und Aufruf zu genannten Delikten sind verboten.
(1.a) Eine Ausnahme bildet der Turnierplatz in den einzelnen Gemeinden, in denen angekündigte Kämpfe nicht strafbar sind.
(2) Falschaussagen, Bestechungen oder der Versuch der Bestechungen von Amtspersonen oder Zeugen sind verboten.
(3) Vergehen gegen §5 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.

Bitte um Meinungen Wink


Zuletzt von Herour am Fr Mai 14, 2010 3:31 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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Beitrag von Yulivee Fr Mai 14, 2010 7:42 am

klingt logisch, bin ich dafür
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Beitrag von Gast Fr Mai 14, 2010 10:08 am

Eine sinnvolle Ergänzung.

Nur bei einigen Mitbürgern zieht sich der Turnierplatz oft durchs ganze Dorf Wink

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Beitrag von Quarke Fr Mai 14, 2010 11:17 am

Ja, da kann durchaus zustimmen.
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Beitrag von avallyn Fr Mai 14, 2010 12:17 pm

Die Ergänzung halte ich für sehr sinnvoll.

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Beitrag von Gast Fr Mai 14, 2010 12:57 pm

keine Einwände...

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Beitrag von Je_suis Fr Mai 14, 2010 1:40 pm

keine Einwände
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Beitrag von Gast Fr Mai 14, 2010 3:14 pm

ähm... doch ein einwand...

"
$5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
(...)
"

Es ist der §5, und nicht der 5. Dollar Wink

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Beitrag von Gast Fr Mai 14, 2010 3:31 pm

ich nehm auch 5 $ Very Happy

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Beitrag von Blaue*Fee So Mai 16, 2010 11:35 pm

§5 Verhalten gegenüber Mitbürgern

(1) Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen, Drohungen, Verfolgungen, Hetze, Rufmord sowie jede Form von Gewalt und Aufruf zu genannten Delikten sind verboten.
(1.a) Eine Ausnahme bildet der Turnierplatz in den einzelnen Gemeinden, in denen angekündigte Kämpfe nicht strafbar sind.
(2) Falschaussagen, Bestechungen oder der Versuch der Bestechungen von Amtspersonen oder Zeugen sind verboten.
(3) Vergehen gegen §5 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.

Hm, ich frag grad ob wir Vergewaltigung oder Gewalt gegenüber Frauen bei 1 mit reinnehmen sollten, Nötigung fehlt auch
Und so wie der Aufruf da steht, gehts nur um die Gewalt, oder ist alles gemeint?

Wenn für uns Turnierkämpfe in der Arena unter Gewalt fallen und wir sie somit ausnehmen müssen.. was ist dann mit Stab, Stock und Schwertkämpfen?

Und wenn wir die Turnierarena mit dem Kampf ausnehmen.. dann müssen wir ja wohl auch die Armee im Einsatz mit reinschreiben..
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Beitrag von Gast Mo Mai 17, 2010 9:00 am

Blaue*Fee schrieb:Hm, ich frag grad ob wir Vergewaltigung oder Gewalt gegenüber Frauen bei 1 mit reinnehmen sollten, Nötigung fehlt auch
Und so wie der Aufruf da steht, gehts nur um die Gewalt, oder ist alles gemeint?

Wenn für uns Turnierkämpfe in der Arena unter Gewalt fallen und wir sie somit ausnehmen müssen.. was ist dann mit Stab, Stock und Schwertkämpfen?

Und wenn wir die Turnierarena mit dem Kampf ausnehmen.. dann müssen wir ja wohl auch die Armee im Einsatz mit reinschreiben..

Was ist mit Gewalt gegenüber Männern? Wenn dann schon Gleichstellung. Nur mal so als Anmerkung.

Tunierplatz oder Kämpfe die bei Veranstaltungen stattfinden sind Wettkämpf und geschehen mit gegenseitiger Einwilligung. Was anderes ist es, wenn ich jemanden mitten auf der Strasse schlage (egal womit).

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Beitrag von Blaue*Fee Mo Mai 17, 2010 12:15 pm

Gewalt gegenüber Männern?
Würde ein Mann jemals zugeben von seiner Frau geschlagen worden zu sein?
Ich wollte eigentlich damit nur das schwächere Geschlecht schützen.

Also dann Gewalt gegenüber einer anderen Person?
und die Entführung fehlt auch
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Beitrag von Yulivee Mo Mai 17, 2010 12:24 pm

*muss schmunzeln dabei* Wir sind doch 1458 oder?
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Beitrag von Blaue*Fee Mo Mai 17, 2010 12:29 pm

Ja Yuli sind wir..

Also sind uns entweder die Frauen egal
oder wir schützen sie
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Beitrag von Gast Mo Mai 17, 2010 1:15 pm

Wenn wir 1458 sind dann raus mit euch aus dem Rat. Wink

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Beitrag von Yulivee Mo Mai 17, 2010 1:34 pm

Und was hatte dann Elisabeth die I. auf dem Thron zu suchen King? *ggg*

....ne mal im Ernst.....man kann auch alles auf die Spitze treiben....noch die Kinder dazu und die Hunde und am besten noch die ganzen Tiere der Tierheime in den Städten Smile

War ja auch nur Spaß.
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Beitrag von Blaue*Fee Mo Mai 17, 2010 2:17 pm

*schmollt*
*streckt King die Zunge raus*

Also.. wir sind hier dabei rp vergehen zu bestrafen.
Darum gings mir, dass es angeführt wird, wenn wir es wollen
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Beitrag von Gast Mo Mai 17, 2010 3:23 pm

Also Rp vergehen, sollten auch im Rp bestraft werden, sprich RP prozess und das ergebnis dann auch als urteil

wir haben eine menge formen von Gewalt genannt, sicherlich nicht alle
aber wir könnten sie auch in körperliche und seelische gewalt aufteilen
körperliche Gewalt: zb ergebnis des raubüberfalles
seelische gewalt: beleidigungen im Wh

der aufruf für den Turnierplatz soll nur so geregelt sein das ein mitwirken nach einem aufruf nicht strafbar ist, da es eine freiwillige sache ist
und niemand dazu gezwungen wurde da mit zu machen
der ausrufer ist dann jemand der einen wettbewerb haben möchte oder jemanden herausvordert

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Beitrag von Gast Di Mai 18, 2010 11:27 am

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Beitrag von Blaue*Fee Do Mai 20, 2010 11:32 pm

Würd ich so nehmen.. was sagt der Rest?
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Beitrag von Yulivee Fr Mai 21, 2010 7:04 am

Ja das sieht so besser aus , danke: dafür
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Beitrag von Gast Fr Mai 21, 2010 9:11 am

ja kann ich mit leben Smile

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Beitrag von Quarke Fr Mai 21, 2010 12:01 pm

jawohl ja
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Beitrag von avallyn Fr Mai 21, 2010 6:19 pm

Arrow einverstanden!

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Beitrag von Blaue*Fee So Mai 23, 2010 2:01 pm

Abstimmung befindet sich in der Urne
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