Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
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Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
alte Version schrieb:§5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
(1) Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen, Drohungen, Verfolgungen, Hetze, Rufmord und jede Form von Gewalt oder Aufruf dazu sind verboten.
(2) Falschaussagen, Bestechungen oder der Versuch der Bestechungen von Amtspersonen oder Zeugen sind verboten.
(3) Vergehen gegen §5 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.
Änderungsvorschlag schrieb:§5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
(1) Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen, Drohungen, Verfolgungen, Hetze, Rufmord sowie jede Form von Gewalt und Aufruf zu genannten Delikten sind verboten.
(1.a) Eine Ausnahme bildet der Turnierplatz in den einzelnen Gemeinden, in denen angekündigte Kämpfe nicht strafbar sind.
(2) Falschaussagen, Bestechungen oder der Versuch der Bestechungen von Amtspersonen oder Zeugen sind verboten.
(3) Vergehen gegen §5 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.
Bitte um Meinungen
Zuletzt von Herour am Fr Mai 14, 2010 3:31 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
klingt logisch, bin ich dafür
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Eine sinnvolle Ergänzung.
Nur bei einigen Mitbürgern zieht sich der Turnierplatz oft durchs ganze Dorf
Nur bei einigen Mitbürgern zieht sich der Turnierplatz oft durchs ganze Dorf
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Ja, da kann durchaus zustimmen.
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Die Ergänzung halte ich für sehr sinnvoll.
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Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
keine Einwände
Je_suis- Anzahl der Beiträge : 1493
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
ähm... doch ein einwand...
"
$5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
(...)
"
Es ist der §5, und nicht der 5. Dollar
"
$5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
(...)
"
Es ist der §5, und nicht der 5. Dollar
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
§5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
Hm, ich frag grad ob wir Vergewaltigung oder Gewalt gegenüber Frauen bei 1 mit reinnehmen sollten, Nötigung fehlt auch
Und so wie der Aufruf da steht, gehts nur um die Gewalt, oder ist alles gemeint?
Wenn für uns Turnierkämpfe in der Arena unter Gewalt fallen und wir sie somit ausnehmen müssen.. was ist dann mit Stab, Stock und Schwertkämpfen?
Und wenn wir die Turnierarena mit dem Kampf ausnehmen.. dann müssen wir ja wohl auch die Armee im Einsatz mit reinschreiben..
(1) Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen, Drohungen, Verfolgungen, Hetze, Rufmord sowie jede Form von Gewalt und Aufruf zu genannten Delikten sind verboten.
(1.a) Eine Ausnahme bildet der Turnierplatz in den einzelnen Gemeinden, in denen angekündigte Kämpfe nicht strafbar sind.
(2) Falschaussagen, Bestechungen oder der Versuch der Bestechungen von Amtspersonen oder Zeugen sind verboten.
(3) Vergehen gegen §5 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.
Hm, ich frag grad ob wir Vergewaltigung oder Gewalt gegenüber Frauen bei 1 mit reinnehmen sollten, Nötigung fehlt auch
Und so wie der Aufruf da steht, gehts nur um die Gewalt, oder ist alles gemeint?
Wenn für uns Turnierkämpfe in der Arena unter Gewalt fallen und wir sie somit ausnehmen müssen.. was ist dann mit Stab, Stock und Schwertkämpfen?
Und wenn wir die Turnierarena mit dem Kampf ausnehmen.. dann müssen wir ja wohl auch die Armee im Einsatz mit reinschreiben..
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Blaue*Fee schrieb:Hm, ich frag grad ob wir Vergewaltigung oder Gewalt gegenüber Frauen bei 1 mit reinnehmen sollten, Nötigung fehlt auch
Und so wie der Aufruf da steht, gehts nur um die Gewalt, oder ist alles gemeint?
Wenn für uns Turnierkämpfe in der Arena unter Gewalt fallen und wir sie somit ausnehmen müssen.. was ist dann mit Stab, Stock und Schwertkämpfen?
Und wenn wir die Turnierarena mit dem Kampf ausnehmen.. dann müssen wir ja wohl auch die Armee im Einsatz mit reinschreiben..
Was ist mit Gewalt gegenüber Männern? Wenn dann schon Gleichstellung. Nur mal so als Anmerkung.
Tunierplatz oder Kämpfe die bei Veranstaltungen stattfinden sind Wettkämpf und geschehen mit gegenseitiger Einwilligung. Was anderes ist es, wenn ich jemanden mitten auf der Strasse schlage (egal womit).
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Gewalt gegenüber Männern?
Würde ein Mann jemals zugeben von seiner Frau geschlagen worden zu sein?
Ich wollte eigentlich damit nur das schwächere Geschlecht schützen.
Also dann Gewalt gegenüber einer anderen Person?
und die Entführung fehlt auch
Würde ein Mann jemals zugeben von seiner Frau geschlagen worden zu sein?
Ich wollte eigentlich damit nur das schwächere Geschlecht schützen.
Also dann Gewalt gegenüber einer anderen Person?
und die Entführung fehlt auch
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
*muss schmunzeln dabei* Wir sind doch 1458 oder?
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Ja Yuli sind wir..
Also sind uns entweder die Frauen egal
oder wir schützen sie
Also sind uns entweder die Frauen egal
oder wir schützen sie
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Wenn wir 1458 sind dann raus mit euch aus dem Rat.
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Und was hatte dann Elisabeth die I. auf dem Thron zu suchen King? *ggg*
....ne mal im Ernst.....man kann auch alles auf die Spitze treiben....noch die Kinder dazu und die Hunde und am besten noch die ganzen Tiere der Tierheime in den Städten
War ja auch nur Spaß.
....ne mal im Ernst.....man kann auch alles auf die Spitze treiben....noch die Kinder dazu und die Hunde und am besten noch die ganzen Tiere der Tierheime in den Städten
War ja auch nur Spaß.
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
*schmollt*
*streckt King die Zunge raus*
Also.. wir sind hier dabei rp vergehen zu bestrafen.
Darum gings mir, dass es angeführt wird, wenn wir es wollen
*streckt King die Zunge raus*
Also.. wir sind hier dabei rp vergehen zu bestrafen.
Darum gings mir, dass es angeführt wird, wenn wir es wollen
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Also Rp vergehen, sollten auch im Rp bestraft werden, sprich RP prozess und das ergebnis dann auch als urteil
wir haben eine menge formen von Gewalt genannt, sicherlich nicht alle
aber wir könnten sie auch in körperliche und seelische gewalt aufteilen
körperliche Gewalt: zb ergebnis des raubüberfalles
seelische gewalt: beleidigungen im Wh
der aufruf für den Turnierplatz soll nur so geregelt sein das ein mitwirken nach einem aufruf nicht strafbar ist, da es eine freiwillige sache ist
und niemand dazu gezwungen wurde da mit zu machen
der ausrufer ist dann jemand der einen wettbewerb haben möchte oder jemanden herausvordert
wir haben eine menge formen von Gewalt genannt, sicherlich nicht alle
aber wir könnten sie auch in körperliche und seelische gewalt aufteilen
körperliche Gewalt: zb ergebnis des raubüberfalles
seelische gewalt: beleidigungen im Wh
der aufruf für den Turnierplatz soll nur so geregelt sein das ein mitwirken nach einem aufruf nicht strafbar ist, da es eine freiwillige sache ist
und niemand dazu gezwungen wurde da mit zu machen
der ausrufer ist dann jemand der einen wettbewerb haben möchte oder jemanden herausvordert
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
§5 Verhalten gegenüber Mitbürgern
(1) Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen, Drohungen, Verfolgungen, Hetze, Rufmord sowie jede Form von Gewalt und Aufruf zu genannten Delikten sind verboten.
(1.a) Eine Ausnahme bildet der Turnierplatz in den einzelnen Gemeinden und Wettkämpfe, in denen angekündigte Kämpfe nicht strafbar sind.
(2) Falschaussagen, Bestechungen oder der Versuch der Bestechungen von Amtspersonen oder Zeugen sind verboten.
(3) Vergehen gegen §5 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Würd ich so nehmen.. was sagt der Rest?
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Ja das sieht so besser aus , danke: dafür
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
einverstanden!
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Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 5 (0)
Abstimmung befindet sich in der Urne
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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