[XLI] Erweiterung des §43 aus dem EGfÖ
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[XLI] Erweiterung des §43 aus dem EGfÖ
Nun hier stimmen wir über den § 43 aus dem EGfÖ ab, ob jener um folgenden Zusatz erweitert wird.
ja
nein
enthaltung
Die Abstimmung läuft bis 22.03.1462 20 Uhr
Erweiterung schrieb:(3) Feinde der Provinz Österreich
(3.1) Der Erzherzog kann einzelne Personen, Gruppen und/oder Organisationen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu Feinden erklären.
(3.2) Die Armee hat das Recht Feinde mit einem Banner zu verfolgen.
(3.3) Bannerführer sowie Mitglieder des Banners können für Taten im Rahmen eines Einsatzes gemäß (3.2) rechtlich nicht belangt werden.
(3.4) Konsequenzen und Verluste muss der Feind selbst tragen.
(3.5) Feinde müssen umgehend brieflich informiert werden, wenn sie zu solchen erklärt werden.
ja
nein
enthaltung
Die Abstimmung läuft bis 22.03.1462 20 Uhr
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Re: [XLI] Erweiterung des §43 aus dem EGfÖ
Nein. Es liegt allein in den Händen der Armee die Verfolgung aufzunehmen, es braucht nach diesem Gesetz keine Anordnung dafür. Daher nein. Und da die Schlosswachen mich bis gestern nicht reinlassen wollten, kann ich diese Bedenken erst jetzt äußern.
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Re: [XLI] Erweiterung des §43 aus dem EGfÖ
enthaltung
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Re: [XLI] Erweiterung des §43 aus dem EGfÖ
Enthaltung
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Re: [XLI] Erweiterung des §43 aus dem EGfÖ
Die Gesetzeserweiterung wird mit
6 Ja, 1 Nein, 4 Enthaltungen, 1 nicht abgegeben
beschlossen.
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Tyz- Anzahl der Beiträge : 6976
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