Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
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Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
werte Räte im 2 stand wird schon etwas länger über ein Strafgesetzbuch für die intsionien gestritten. nun kam auf das man doch ein einziges Strafgesetzbuch für das gesamte DKR machen könnten.
quasi ein Strafgesetzbuch für alle DKR Provinzen.
wie sehen das die Räte?
quasi ein Strafgesetzbuch für alle DKR Provinzen.
wie sehen das die Räte?
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Nürnberg ist strikt dagegen und ich denke es wird schwierig alle in ein Top zu schmeißen, aber ich selbst kenne mich damit zu wenig aus
Ich denke mal, aber das ist meine Ansicht das Österreich es ähnlich wie Nürnberg sieht und dem nicht zustimmen würde. Wie gesagt das ist meine Ansicht
Ich denke mal, aber das ist meine Ansicht das Österreich es ähnlich wie Nürnberg sieht und dem nicht zustimmen würde. Wie gesagt das ist meine Ansicht
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Chibalein- Anzahl der Beiträge : 1242
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Ich muss mich erst vertraut machen mit den Gesetzen, ein bisschen dauert es noch . Aber wieso sieht es Österreich ähnlich wie Nürnberg?
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Marie Valerie- Anzahl der Beiträge : 845
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Na ja, wenn es um Verbrechen geht, dann finde ich schon, sollten die Strafen überall gleich sein. So eine Richtschnur, die man der Justiz an die Hand geben würde, das wäre doch bestimmt eine Erleichterung, oder sehe ich das falsch?
Arndis- Anzahl der Beiträge : 255
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Man gibt einen nicht geringen Teil seiner Souveränität auf. Plus: wenn man mal was ändern will, ist es hier im Rat mit 12 Leuten auf jeden Fall einfacher als alles mit König, Kronrat, Regenten und Reichstag herumzudiskutieren.
Lorencz- Anzahl der Beiträge : 4322
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Ich kann da beiden Argumenten was abgewinnen.
Vielleicht wäre es ein Weg im gemeinsamen Strafgesetzbuch einen Strafrahmen vorzugeben, die Höhe jedoch dem jeweiligen Land und den Richtern überlässt. Allerdings gibt's dafür ja schon den Richtervertrag.
Vielleicht wäre es ein Weg im gemeinsamen Strafgesetzbuch einen Strafrahmen vorzugeben, die Höhe jedoch dem jeweiligen Land und den Richtern überlässt. Allerdings gibt's dafür ja schon den Richtervertrag.
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joholi1- Anzahl der Beiträge : 434
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Da ich von Justiz keine Ahnung habe, überlasse ich das hier den Fachleuten.
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avallyn- Erzherzog
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Die Diskussion um ein gemeinsame Strafgesetzbuch gibt es schon so lange ich mich erinnern kann.
Das muss natürlich nicht heißen, dass die Idee schlecht ist, aber ich sehe die Vorteile nicht (Ja, klar ist in jeder Provinz Raub oder Plünderung strafbar, aber was ist der Vorteil, wenn das nicht jede Provinz für sich regelt), wohingegen der Nachteil von Lorencz schon gesagt wurde: Ein Reichsgesetz ändern ist ein mühsamer, langwieriger Prozess.
Im übrigen: (Das mag jetzt besserwisserisch klingen, ist aber nicht so gemeint)
Jedes Gesetz gibt nur einen Rahmen vor und die Strafe bestimmt immer der Richter auf Grund der Umstände einer konkreten Tat.
Das muss natürlich nicht heißen, dass die Idee schlecht ist, aber ich sehe die Vorteile nicht (Ja, klar ist in jeder Provinz Raub oder Plünderung strafbar, aber was ist der Vorteil, wenn das nicht jede Provinz für sich regelt), wohingegen der Nachteil von Lorencz schon gesagt wurde: Ein Reichsgesetz ändern ist ein mühsamer, langwieriger Prozess.
Im übrigen: (Das mag jetzt besserwisserisch klingen, ist aber nicht so gemeint)
Jedes Gesetz gibt nur einen Rahmen vor und die Strafe bestimmt immer der Richter auf Grund der Umstände einer konkreten Tat.
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Two's letzter Satz sagt eigentlich alles aus. Jeder Fall kann und muss als Einzelfall betrachtet und beurteilt werden, auch wenn die vorgeworfene Straftat die selbe ist. Daher macht es für mich keinen Sinn, einen Marathon zur Änderung eines Reichsgesetzes zu starten.
Amaliia- Anzahl der Beiträge : 1244
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Puh, im Reichstag melden sich diesbezüglich wirkliche Experten zu Wort. Ich habe hierzu noch keine Meinung. Grundsätzlich stehe ich einem Zusammenwachsen der Gesetzbücher nicht ablehnend gegenüber, sofern wir alle etwas dabei gewinnen können.
Wenn man im Protokoll auf Seite 4 zurückblättert, kann man folgenden Vorschlag der Reichskämmerin lesen:
http://forum.renaissancekingdoms.com/viewtopic.php?p=94155119#94155119
Ich denke, dass derartige Vorschläge unsere Juristerei fraglos zurücklassen werden. Das ist nunmal mehr als verallgemeinernd. Ein einfacher Rathaussturm ist m.E. Hochverrat, bringt aber noch lange nicht die Ordnung des DKR zum Wanken. Können Stürmer dann mithilfe derartiger Gesetze überhaupt noch verurteilt werden?
Ich kenne mich nicht aus. Klärt mich bitte auf!
Wenn man im Protokoll auf Seite 4 zurückblättert, kann man folgenden Vorschlag der Reichskämmerin lesen:
Ava666 schrieb:II. Straftatbestände
§ 1 Hochverrat
(1) Definition: Hochverrat sind alle Vergehen, die die innere Ordnung des Deutschen Königreiches angreifen.
(2)Weiteres regelt die Reichsbulle
(...)
http://forum.renaissancekingdoms.com/viewtopic.php?p=94155119#94155119
Ich denke, dass derartige Vorschläge unsere Juristerei fraglos zurücklassen werden. Das ist nunmal mehr als verallgemeinernd. Ein einfacher Rathaussturm ist m.E. Hochverrat, bringt aber noch lange nicht die Ordnung des DKR zum Wanken. Können Stürmer dann mithilfe derartiger Gesetze überhaupt noch verurteilt werden?
Ich kenne mich nicht aus. Klärt mich bitte auf!
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Eidgenosse- Anzahl der Beiträge : 3939
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Nein, ich gebe dir da völlig recht: Genau solche Gummiparagraphen bringen gar nichts, weil dann ewig diskutiert werden kann, ob ein Rathaussturm oder das Gründen eines Banners auf österreichischem Boden die innere Ordnung des DKR angreift.
Eines könnte man mit einem Reichsstrafgesetz schon sinnvoll regeln: Vergehen auf Reichsebene und in Reichsinsitutionen. Bisher definiert die Reichsbulle nur Hochverrat am DKR, aber keine anderen Delikte wie Beleidigung, Verleumdung oder auch Amtsmissbrauch.
Wenn dann würde ich solche reichsweiten Dinge reichsweit regeln, die Strafgesetze der Provinzen aber unangetastet lassen.
Eines könnte man mit einem Reichsstrafgesetz schon sinnvoll regeln: Vergehen auf Reichsebene und in Reichsinsitutionen. Bisher definiert die Reichsbulle nur Hochverrat am DKR, aber keine anderen Delikte wie Beleidigung, Verleumdung oder auch Amtsmissbrauch.
Wenn dann würde ich solche reichsweiten Dinge reichsweit regeln, die Strafgesetze der Provinzen aber unangetastet lassen.
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Hm,, verzeiht bitte einen Justizgegastheniker die Fragen, aber es gibt bereits schon lane ein Reichsarmeegesetz und auch ein Reichsadelsgesetz.
Reichswittschaftsgesetz sollte es auch mal geben, wurde aber verworfen.
Insofern könnte ich mir schon ein Reichstrafgesetz vorstellen, aber eben tatschlich nur für Vergehen am Reich.
Die Justizgesetze der Provinzen sollten da völlig aussen vor gelassen werden.
Unsere Armee hat ja auch ihre eigenen Gesetze die nichts mit dem RAG zu schaffen haben.
Reichswittschaftsgesetz sollte es auch mal geben, wurde aber verworfen.
Insofern könnte ich mir schon ein Reichstrafgesetz vorstellen, aber eben tatschlich nur für Vergehen am Reich.
Die Justizgesetze der Provinzen sollten da völlig aussen vor gelassen werden.
Unsere Armee hat ja auch ihre eigenen Gesetze die nichts mit dem RAG zu schaffen haben.
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Marie las derzeit viel in Gesetzen. Sie war schliesslich Staatsanwältin und versuchte sich eine Durchblick zu verschaffen.
Ich habe mir die Gesetze der Provinzen angesehen, obwohl viele Gesetzesteile einander gleichen, weichen sie in einigen Paragraphen voneinander ab. Man müsste sie alle miteinander vergleichen, deshalb wäre es ein langwieriges Unterfangen.
Ich wäre für ein Reichsstrafgesetz, das alles beinhaltet, wie Twoflower sagt, wie Vergehen auf Reichsebene und in Reichsinstitutionen, die auch die jetzt fehlenden Bereiche wie Beleidigungen usw. beinhalten.
Ich habe mir die Gesetze der Provinzen angesehen, obwohl viele Gesetzesteile einander gleichen, weichen sie in einigen Paragraphen voneinander ab. Man müsste sie alle miteinander vergleichen, deshalb wäre es ein langwieriges Unterfangen.
Ich wäre für ein Reichsstrafgesetz, das alles beinhaltet, wie Twoflower sagt, wie Vergehen auf Reichsebene und in Reichsinstitutionen, die auch die jetzt fehlenden Bereiche wie Beleidigungen usw. beinhalten.
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Marie Valerie- Anzahl der Beiträge : 845
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Ich seh schon, von Justiz hab ich noch weniger Ahnung als vom Kinderkriegen.^^ Also ein Reichsstrafgesetz für Vergehen am Reich und den Reichsinstitutionen? Wird sowas nicht eh am RKG verhandelt? Und das ist doch eine zentrale Gerichtsbarkeit, oder? (Bitte schlagt mich nicht, ich versteh von Justiz wirklich nichts, möchte aber lernen so viel wie möglich)
Arndis- Anzahl der Beiträge : 255
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
Niemand wird geschlagen, schon gar nicht dafür etwas lernen zu wollen.
Das RKG ist das Berufungsgericht. Damit die Entscheidung über die Berufung unvoreingenommen passieren kann, ist das RKG nie in Entscheidungen in erster Instanz involviert.
Deshalb sind auch für Vergehen in Reichsinstituten die Provinzgericht zuständig. Das Reichsjustizgesetz regelt es so, dass im das Recht gilt, an dem das Vergehen begangen wurde. Z.B. für den Reichstag gilt österreichisches Gesetz, weil der Reichstag in Wien tagt.
Das finde ich eine durchaus interessante Lösung, sie führt aber dazu, dass in unterschiedlichen Reichsinstitutionen unterschiedliches Recht gilt und es könnte etwas im Reichstag strafbar sein, das in der Reichsstaatsanwaltschaft nicht strafbar ist.
Das RKG ist das Berufungsgericht. Damit die Entscheidung über die Berufung unvoreingenommen passieren kann, ist das RKG nie in Entscheidungen in erster Instanz involviert.
Deshalb sind auch für Vergehen in Reichsinstituten die Provinzgericht zuständig. Das Reichsjustizgesetz regelt es so, dass im das Recht gilt, an dem das Vergehen begangen wurde. Z.B. für den Reichstag gilt österreichisches Gesetz, weil der Reichstag in Wien tagt.
Das finde ich eine durchaus interessante Lösung, sie führt aber dazu, dass in unterschiedlichen Reichsinstitutionen unterschiedliches Recht gilt und es könnte etwas im Reichstag strafbar sein, das in der Reichsstaatsanwaltschaft nicht strafbar ist.
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Twoflower- Richter
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
genau deswegen wende ich mich an Two wenn es um rechtfragen geht.
ich finde es tatsächlich auch etwas müßig. was das gemeinsame Strafgesetzbuch angeht. Vorallem da ja nun doch teilweise Welten zwischen denn Verständnissen des Rechtes sich auftun.
ich finde es tatsächlich auch etwas müßig. was das gemeinsame Strafgesetzbuch angeht. Vorallem da ja nun doch teilweise Welten zwischen denn Verständnissen des Rechtes sich auftun.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: Gemeinsames Strafgesetzbuch im DKR
gut ich nehme das mit und spreche mich für Ö da gegen aus.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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