Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
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Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Herour schrieb:Liebe Ratsmitglieder ( und wohl neue / alte Ratsmitglieder )
hier schonmal ein wenig Arbeit für den neuen Ratalte Version schrieb:§3 Inkrafttreten und Beschlussverfahren
(1) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft und werden im Gesetzesbereich des Erzherzogtums Österreich im Forum der Renaissance Königreiche veröffentlicht.
(2) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich können mit Mehrheitsbeschluß des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich erlassen bzw. geändert werden. Bei Gleichstand des Stimmverhältnis, zählt die Stimme des Regenten zweifach.
(3) Dekrete der Gemeinden des Erzherzogtums Österreich sind frühestens 24 Stunden nach der Veröffentlichung im jeweiligen Gemeindebereich im Forum der Renaissance Königreiche für die Gemeinde bindend. Sofortige Gültigkeit haben Dekrete, die direkt vom Rat erlassen und durch den Regenten veröffentlicht werden.Änderungsvorschlag der Kommission schrieb:§3 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
(1) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich können mit Mehrheitsbeschluß des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich erlassen bzw. geändert werden. Bei Gleichstand des Stimmverhältnis, zählt die Stimme des Regenten zweifach.
(2) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft und werden im Gesetzesbereich des Erzherzogtums Österreich im Forum der Renaissance Königreiche veröffentlicht.
(3) Dekrete der Gemeinden des Erzherzogtums Österreich sind frühestens 24 Stunden nach der Veröffentlichung im
- Bürgermeisterbüro im Gemeindeforum,
- RK Forum/Gesetze und Verordnungen für Österreich und
- Schloss
wirksam.
(4) Dem amtierenden Bürgermeister obliegt die Pflicht diese perRundschreiben und im Rathausaushang bekannt zu geben
Zuletzt von Herour am Do Apr 08, 2010 1:20 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Finn_haferkorn schrieb:Gefällt mir alles sehr gut. Kann es sein, dass du die Nummern und die Reihenfolge etwas vertauscht hast oder ist das in der neuen Fassung bewusst so gewollt?
Wie sieht es ingame mit der Veröffentliche und Umsetzung von Dekreten im Rathausaushang aus?
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Herour schrieb:Die Nummerierung wurde geändert um eine logische Reihenfolge zu bewerkstelligen
Es gibt ja auch erst ein Beschlussverfahren dann eine Veröffentlichung und daraus resultierendes Inkrafttreten
wie soll vorher Inkraft treten wenn es noch nicht beschlossen wurde ?
Da wurde ein fehler unweigerlich eingebaut
wie in 3(4) beschrieben, ist es die Pflicht des BMs die neuen Dekrete zu verkünden und im RH aushang festzuhalten, der RH aushang gilt aber nicht mehr als Initial für das Inkrafttreten des Gesetzes
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Ebenezer schrieb:Werter Herour,
da ich die Diskussion nicht verfolgt habe, warum ihr den Punkt (4) nein anbringt, hätte ich dazu eine Frage:
Wäre es nicht sinnvoller, dass der Bürgermeister verfplichtet wird die Gesetzesänderung an folgenden Orten zu veröffentlichen. Ohne einen Aushang an diesen Orten ist das Dekret/Gesetz nicht rechtskräftig?
Orte:
- Bürgermeisterbüro im Gemeindeforum,
- RK Forum/Gesetze und Verordnungen für Österreich und
- Schloss
- Rathausaushang
In Punkt (4) könnte man ihm die Chance geben, ein Rundschreiben zu machen. Doch sollte der Bürger sich immer über Rathaus mit den neusten Informationen versorgen, oder sehe ich das falsch?
Wie ist es im Gesetz verankert, dass die Aushänge für die anders sprachigen Wanderer übersetzt wird? Gerade wo wir ja jetzt durch die Häfen in Wien und Linz einige Wanderer, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind, in diesen Dörfern hausieren.
Lg Ebe
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Blaue*Fee schrieb:(3) Dekrete der Gemeinden des Erzherzogtums Österreich sind frühestens 24 Stunden nach der Veröffentlichung im
- Bürgermeisterbüro im Gemeindeforum,
- RK Forum/Gesetze und Verordnungen für Österreich und
- Schloss
wirksam.
(4) Dem amtierenden Bürgermeister obliegt die Pflicht diese perRundschreiben und im Rathausaushang bekannt zu geben
Wenn man jetzt davon ausgeht, dass wir in Rk viele Schlupflochsucher haben und man in der Eile auch mal was vergessen kann..
Bzw man sich nicht rumstreiten muß, ob die 24 Stunden ab dem ersten Post oder ab dem letzten Post gelten, würde ich gerne folgendes vorschlagen:
(3) Dekrete der Gemeinden des Erzherzogtums Österreich sind frühestens 24 Stunden nach der Veröffentlichung im
- RK Forum - Gesetze und Verordnungen für Österreich
wirksam und müssen zeitgleich im
- Bürgermeisterbüro im Gemeindeforum und im
- Schloss
ausgehangen werden.(4) Dem amtierenden Bürgermeister obliegt die Pflicht diese per Rundschreiben und im Rathausaushang bekannt zu geben
Man kann ja auch nur ein Dekret erlassen, wenn Heuschrecken ins Dorf kommen.. und dann ists doch unsinnig nach 10 Tagen zu schreiben "wir hatten mal dieses Dekret"...
Vorschlag:(4) Dem amtierenden Bürgermeister obliegt die Pflicht diese im Rathaushang bekannt zu geben und nach Möglichkeit per Rundschreiben zu verteilen.
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Bandobras_VII schrieb:Was ich mich Frage:
Wieso ist es bei den Gemeinden 24 Stunden ab Verkündung wirksam, und beim EHZ sofort bei Verkündung? Man könnte sagen, die Gesetze der Provinz sind viel Wichtiger und müssen sofort wirken - aber ob das wirklich eine ordentliche begründung ist?
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Blaue*Fee schrieb:Zum einen..
Das Erzherzogtum agiert auf lange Sicht, wir ändern nicht täglich Dekrete und Gesetze
Die Bürgermeister könnten, wenn sie nicht 24 Stunden gebunden sind, täglich ihren Markt mit einem Dekret neu ausrichten... und das könnte zur Verwirrung führen.
Wenn wir zb ein Dekret rausgeben, dass bestimmte Personen nicht mehr über unsere Grenze dürfen... und 24 Stunden warten müssten, bis es dann wirksam wird, wäre das ja fast schon.. hm.. lächerlich.
Beim Rat ist es eine lange Diskussion, man macht sich viele Gedanken, gibt es zur Abstimmung..
Ein BM entscheidet es allein. Man braucht auch die 24 Stunden um zu schauen, was er da denn so macht und zb als Sta mit ihm zu reden.
Wäre es sofort gültig, könnte es auch zu Problemen kommen..
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Herour schrieb:Fee nach deinem Vorschlag bräuchten wir den RK Forumsbereich
Gesetze und Verordnungen nicht mehr für die BM´s da deren Dekrete ja nur im Ortsforumsbereich Schloss und dann noch den Rathausaushang ..
ist das von dir so gewollt ?
Ansonsten finde ich den Vorschlag für (4) von dir besser bzw direkter in der Anweisung was zu tätigen ...
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Laut Feechen darf der in den öffentlichen Bereich,
aber mir fehlt hier echt ein wenig mitarbeit von den anderen, welche nicht unbedingt schon in der kommission sind...
bitte in den öffentlichen Rat verschieben
aber mir fehlt hier echt ein wenig mitarbeit von den anderen, welche nicht unbedingt schon in der kommission sind...
bitte in den öffentlichen Rat verschieben
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Herour, kannst du das bitte mal zusammenbasteln?
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
zusammmengebastelter Vorschlag von Fee schrieb:§3 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
(1) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich können mit Mehrheitsbeschluß des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich erlassen bzw. geändert werden. Bei Gleichstand des Stimmverhältnis, zählt die Stimme des Regenten zweifach.
(2) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft und werden im Gesetzesbereich des Erzherzogtums Österreich im Forum der Renaissance Königreiche veröffentlicht.
(3) Dekrete der Gemeinden des Erzherzogtums Österreich sind frühestens 24 Stunden nach der Veröffentlichung im
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ausgehangen werden.
(4) Dem amtierenden Bürgermeister obliegt die Pflicht diese im Rathaushang bekannt zu geben und nach Möglichkeit per Rundschreiben zu verteilen.
So hier die Version mit Fee´s Änderungsvorschlägen
Meinungen? Änderungsvorstellungen ?
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Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Nach langem hin und her ist das die beste Version aus allen Vorschlägen.
bin dafür
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
dafür!
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Wenn keine Einwände kommen, gehts heute Abend in die Urne
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
Es liegt in der Urne
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Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 3 (SHS?)
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1 fehlte entschuldigt.
Ich bedanke mich fürs abstimmen
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