Erzherzogtum Österreich
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XIX/10ö - §2 MGÖ

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Beitrag von Gast So Aug 29, 2010 1:39 am

Ich bitte um Abstimmung über die Änderung des §2 MGÖ.

§2 Armeeführer

(1) Das militärische Oberkommando liegt beim Armeeführer. Dem Armeeführer wird der militärische Rang eines Obristen verliehen. Der Armeeführer unterliegt dem Befehlsrecht des Erzherzogs und dem Weisungsrecht des Hauptmanns. Er ist gegenüber dem Hauptmann rechenschaftspflichtig.
(2) Dem Armeeführer beigeordnet wird ein Armeestab, der als militärisches Beratungsorgan fungiert und dem der Hauptmann vorsteht.
(3) Der Armeestab besteht aus dem Hauptmann, dem Obersten Feldrichter, dem Marschall, dem Obersten Stadtkommandaten, den Stadtkommandanten sowie weiteren, vom Armeeführer berufenen Soldaten. Die Stadtkommandanten können bei Stabssitzungen von ihren Stellvertretern ersetzt werden.
(4) Stellvertreter des Armeeführers ist der Oberste Stadtkommandat (OSK). Er ist gegenüber allen ihm untergeordneten Strukturen befehlsbefugt und wird von Hauptmann und Armeeführer gemeinsam ernannt.
(5) Sollte das Amt des Armeeführers nicht besetzt sein, übernehmen Hauptmann und OSK dessen Aufgaben.

Dafür
Dagegen
Enthaltung

Abstimmung endet Montag (30.08.1458) 23:59 Uhr

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Beitrag von Gast So Aug 29, 2010 2:42 am

Arrow Dafür

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Beitrag von Tyz So Aug 29, 2010 5:41 am

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Beitrag von avallyn So Aug 29, 2010 10:16 am

Arrow dafür!

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Beitrag von Anna_die_Rose So Aug 29, 2010 10:45 am

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Beitrag von Quarke So Aug 29, 2010 1:05 pm

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Beitrag von Yulivee So Aug 29, 2010 1:39 pm

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Beitrag von Kyrostasis So Aug 29, 2010 2:28 pm

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Beitrag von Gast So Aug 29, 2010 3:03 pm

dafür

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Beitrag von Gast So Aug 29, 2010 5:18 pm

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Beitrag von Gast Di Aug 31, 2010 10:39 pm

Die Auszählung der Stimmen ergab:

Dafür: 9
Dagegen: 0
Enthaltung: 0

Entschuldigt gefehlt: 0

Unentschuldigt gefehlt: 3
- BelaFarinRod
- Paula
- Laja

Arrow angenommen

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