Erzherzogtum Österreich
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Ritter, Vasallen und co.

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Beitrag von Belafarinrod Fr Jan 14, 2011 7:14 pm

ich habe da mal ne frage. Bin ja weder Ritter noch Belehnt. (Nein das wird kein Heul Thema das mir so was zusteht) mich würde mal interessieren. welche Pflichten müssen diese einhalten. Wenn sie gerufen werden um zu helfen.

z.B. Bergwerk Arbeit oder Wachdienst.

Ist es ein können oder ein muss das sie dem ruf und ihrem Eid den sie leisteten flogen?

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Beitrag von Hugbald Fr Jan 14, 2011 8:25 pm

Ich finde das die Arbeit im Bergwerk, so man versucht Vasallen dazu zu verpflichten, den Status des Vasallen (sei es Adel oder Ritter) nicht ehrt und sich der Lehnsherr hier nicht gemäß seinen Verpflichtungen verhält.

Der Lehensherr kann sicherlich den Vasallen oder Ritter auffordern oder bitten. Und vielleicht wird der eine oder andere Vasall auch folgen. Und folgt er dem Ruf, könnte es sein das sich der Lehnsherr durchaus positiv daran erinnert. Aber schaden können dürfte es dem Vasall grundsätzlich nicht, sollte er dem Ruf nicht Folge leisten. Allerdings würde das wohl das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasall nicht unbedingt verbessern.

Beim Wachdienst sieht es ggf. schon etwas anders aus. Und ggf. sollte man da auch schon unterscheiden zwischen Vasallen und Rittern.

In JEDEM Fall finde ich, darf man sowohl Ritter als auch andere Vasallen NICHT als billige und hörige Arbeitskräfte verstehen und sie dementsprechend missbrauchen.


Das ist MEINE Meinung zu dem Thema.
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Beitrag von Belafarinrod Fr Jan 14, 2011 8:34 pm

Danke Hugbald

versteh das jetzt nicht als Angriff. Aber wenn es um die Landesverteidigung geht oder Schutz der Burg. Sehe ich das anders. Da haben alle Egel ob geschlagener oder belehnter Gewehr bei Fuss zu stehen.

Zumindest für meine Begriffe. Ohne unterschied.

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Beitrag von Hugbald Fr Jan 14, 2011 8:47 pm

Von Landesverteidigung oder Schutz der Burg spreche ich auch nicht.

Es gab den Fall in - ich glaube - Augsburg, in dem ein Vasall dazu verpflichtet wurde wochenlang einen einsamen See (oder was auch immer das war) zu bewachen. Für nichts als - meiner Meinung nach - die Befriedigung im Rahmen einer Machtdemonstration des Lehnsherrn. Und das nimmt sowohl dem Vasallen seine Würde als auch dem Lehnsherrn gegenüber jeglichen Respekt. Und da es dort um einen Provinzregenten ging, hat - finde ich - der Regent damals auch nicht eben Gutes für den Ruf der Provinz getan.


Aber das ist auch nur meine Meinung.
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Beitrag von Belafarinrod Fr Jan 14, 2011 9:01 pm

Gibt es den eine rechtlich Grundlage die das vorgehen von beiden Seiten regelt oder einen Rahmen der die regeln oder Spielräume verteilt? Nur mal so aus Neugierde. Wo bei man ja denke sollte das die Vernunft da eigentlich reichen sollte...

Persönlich sehe ich es so das sich auch kein belehenter einen zacken aus der Krone bricht mal ins bw zu gehen wenn es der Provinz hilft die ihm seine Titel zu gestand.

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Beitrag von Hugbald Fr Jan 14, 2011 10:07 pm

Tut er sich nicht. Also das mit dem Zacken. Nur ist es ein Unterschied ob er es freiwillig macht oder ob man glaubt ihn aufgrund seines Eides dazu zwingen zu können.
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Beitrag von Yulivee Fr Jan 14, 2011 10:25 pm

Bei Provinzlehen ist es eben so, dass der Vasall immer mal wieder einen neuen Lehnsherren vorgesetzt bekommt. Manchmal ist es dann so dass beide Personen sich vlt. nicht leiden können.
Was eben dann zu gewissen Spannungen bis zu Lehensentzug oder im Falle eines Ritters zu Titelentzug führen kann.
Das Problem ist die Einstellung hierzu.
Ich verstehe eine Bergwerksarbeit von Vasallen nicht so, dass der Vasall ins Bergwerk geht, sondern seine Leute schickt, die für ihn dort drinnen arbeiten und somit SEINER Provinz Gewinn in Form von Rohstoffen bringt.
Man ruft die belehnten Vasallen und teilt ihnen mit, dass sie Leute entsenden sollen, die im Bergwerk arbeiten. Und dann verpflichtet sich der Vasall eben seinen Eid auf Hilfe in dieser Form folge zu leisten.
Sicherlich kann man niemanden zwingen, aber sollte der Vasall dem Lehnsherren verweigern dass seine Leute dort arbeiten?
Ausser dass ein Vasall seinen Lehnsherren nicht beleidigen darf ohne fürchten zu müssen sein Lehen/Titel/Rittertitel abgenommen zu bekommen, passiert ihm meist eigentlich gar nix.
Da sollte doch so eine Bitte auf Hilfe zum ankurbeln der Wirtschaft keine so große Sache sein.
Adel ist für viele hier ein schönes Beiwerk mit dem sich so manche gern und vor allem üppig schmücken....eben darum, weils kaum irgendwelche Verpflichtungen mit sich bringt.
Schade, denn man könnte da wirklich etwas Gutes tun, nicht nur vor der Adelung.

----------------------------------

Es arbeiten doch nicht die Vasallen selbst in den Bergwerken. Das geht so nicht, das machen ihre Bediensteten, die sie hinschicken von ihren Ländereien.
Ich hatte das schon in Ternitz so. Da schickte ein Vasall des EHZ seinen Diener Wilhelm um im Bergwerk für die Provinz zu arbeiten.

Und so kann es auch mit dem Wachdienst sein.
Die Leute sind doch vermögend. Sie haben ein Lehen mit vielen Bediensteten. Sie stellen dem Lehnsherren deren Arbeitskraft zur Verfügung.


Zuletzt von LadyYulivee am Di Jan 18, 2011 8:49 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Gast Sa Jan 15, 2011 1:00 am

Ich habe auch eine Frage zum Thema RP-Adel:

Ist es möglich in einzelnen Provinzen das Erbrecht für die Titel Freiherr und Graf abzuschaffen? Im Adelsgesetz steht doch, dass einem adeligen zwar sein Lehen aber nicht sein adeliges Blut genommen werden kann, also bliebe die Familie ja im RP-Sinne weiterhin adelig.

Interessant fände ich dies nämlich gerade in Österreich, da das Lehensbudget nahezu aufgebraucht ist und die Erben der Ländereien dem Erzherzogtum ja selbst nicht in dem Maße gutes getan haben.
Und wenn, dann könnte man ihnen das gleiche Lehen in einer normalen Ehrung ja wiedergeben.


Also ist das rein vom Gesetz her möglich? Oder schreibt ein Reichsweites Gesetz das Erbrecht vor?

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Beitrag von Hugbald Sa Jan 15, 2011 1:16 am

schau mal hier:

http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=1041538

Forum 1 -> Foren-Übersicht -> Dokumentenkammer des Reiches -> Das Adelsgesetz und seine Verordnungen

Ist ein Reichsgesetz
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Beitrag von Gast Sa Jan 15, 2011 1:26 am

Danke für den Verweis dazu.

Hier mal ein Auszug aus dem Paragraphen 23 Absatz (2), der leider einen grammatischen Fehler enthält Wink, nur damit alle die das hier lesen es nicht erst raussuchen müssen.

Ebenso kann der Lehnsherr generell die Vererbbarkeit eines Lehens im Lehnsvertrag auszuschließen.

Mit anderen Worten, die Vererbbarkeit eines Lehens kann nicht mehr im Nachhinein verändert werden, soweit das hier herauslese?

Oder ist es möglich einen Lehensvertrag im Nachhinein im Einverständnis der Beteiligten zu ändern?

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Beitrag von Gast Sa Jan 15, 2011 7:19 am

Ich finde die Idee Hardis gut, immer häufiger sieht man Leute mit Titeln und Lehen rumlaufen die die eigentlich garnicht verdient haben.
Ich bin für eine Festmachung(wie auch immer wir das anstellen)im Österreichischen Gesetz das diese Vererbung bis zum Freiherren gestoppt wird.
Anders sehe ich es beim Grafen, da fände ich das nicht gut,denn die Grafen sind ja schon etwas höheres.

Hardi ich glaube nicht das es möglich ist,werde aber heut mal genauer nachschauen und dir nach der Arbeit antworten;)

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Beitrag von Lilira Sa Jan 15, 2011 8:47 am

Also ich hab mal was gesucht, die uns da evtl etwas Licht reinzubringen

Wegen Lehensbudget und so:

§ 7 Vasallen

(2) Ist der Lehnsherr ein Regent, so kann bei einem Machtwechsel der neue Regent von den Vasallen eine Erneuerung des Eides einfordern.

(4) Wird ein Lehen vererbt, muss die Huldigung des erbenden Vasallen an den Lehnsherrn erneut erfolgen. Wohnt der Erbe außerhalb eine lehnsvertraglich geregelten Gebiets, so kann das Lehen in Bezug darauf nicht eingezogen werden.

Also zu (2): Hera kann theoretisch von allen Vasallen einen neuen Eid fordern. Wer sich weigert oder nicht meldet, dem kann das Lehen weggenommen werden.

zu (4): Joa selbiges wie oben. Alle Vasallen die nur geerbt haben und in Österreich sind mal antreten lassen und sehen, ob sie den Eid leisten oder das Lehen abgeben.

Wegen den Lehensverträgen:

Hardiknut schrieb:Oder ist es möglich einen Lehensvertrag im Nachhinein im Einverständnis der Beteiligten zu ändern?

Wenn wir nicht selbst in unsere Lehensverträge reingeschrieben haben, dass sie unabänderlich sind, im RAG hab ich auch nach 2x genau durchsuchen nichts gefunden, was die Änderung der Lehensverträge verbeitet im Einverständnis beider Seiten schon gleich gar net.
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Beitrag von Gast Sa Jan 15, 2011 9:42 am

ich hab net ma nen lehensvertrag Very Happy

und das sag ich net zum 1 ma Very Happy

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Beitrag von Serxon Sa Jan 15, 2011 11:27 am

Ich denke, man sollte seine Untertanen nicht als Spielzeug sehen. Egal wie das damals in 15. jhdt gehand habt wurde.

Hier gehts um echte leute, und wenn die sowas nach ner bitte nicht freiwillig machen, werden dies unter Zwang mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht machen.... oder der gleichen
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Beitrag von echton Sa Mai 14, 2011 10:18 am

Wenn es bis Sonntag Abend keine Einwände gibt - würde ich hier gerne
schließen - sollte das Thema für den jetzigen Rat aktuell werden, können
die Akten bei Bedarf hervorgeholt werden.

Liebe Grüße, Echton
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