Provinzgericht
+14
Graziella
Kryptokrat
Irving
Arates
Lorencz
avallyn
Dragendave
Belafarinrod
Anna_die_Rose
Joline
Tiba
Mirabella
Twoflower
Froni
18 verfasser
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Archiv öffentlicher Sitzungsaal
Seite 3 von 3
Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
Re: Provinzgericht
Also so:
§23 Prozessabwicklung in der Weinstube
(1) Der Prozess kann auf gemeinsamen Wunsch von Beschuldigtem und Opfer, in vorheriger Abstimmung mit Richter, Staatsanwalt und Zeugen in der "Österreichischen Weinstube" abgehalten werden.
(2) Der Ablauf der Verhandlung ist wie folgt:
- Der Beschuldigte wird am Provinzgericht angeklagt, es werden aber keine Plädoyers gehalten oder Zeugen geladen.
- Verlesen der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft und Benennung der Zeugen der Anklage.
- Erstes Plädoyer der Verteidigung und Benennung der Zeugen der Verteidigung.
- Befragung der Zeugen durch Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
- Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft.
- Schlussplädoyer der Verteidigung.
- Urteilsverkündung durch den Richter.
- Verkündung und Vollstreckung des Urteils am Provinzgericht.
(3) Die Verhandlung in der Weinstube muss innerhalb von 4 Wochen nach Eröffnung beendet werden.
(3.1) Der Richter kann bei Vorliegen berechtigter Gründe diese Frist verlängern.
(3.2) Wird die Verhandlung nicht innerhalb der vorgebenenen Frist beendet, wird sie am Provinzgericht weiter geführt.
_________________
Major in Reserve
Twoflower- Richter
- Anzahl der Beiträge : 13668
Anmeldedatum : 01.04.10
Ort : Linz
Re: Provinzgericht
gefällt mir
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20884
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Provinzgericht
danke two. sollte bis zum 04.01. keine weiteren Vorschläge/Änderungswünsche kommen geht das in die abstimmung
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
Anmeldedatum : 06.04.10
Ort : Mistelbach, Zum See 38
Re: Provinzgericht
Änderungswunsch: Alle Unterpunkte in Absatz 3 integrieren.
Lorencz- Anzahl der Beiträge : 4322
Anmeldedatum : 16.06.14
Re: Provinzgericht
Bitte keinen Schachtelsatz aus allen Unterpunkten zu 3tens formulieren.
So wie's jetzt formuliert ist sollte es reichen und verständlich sein.
So wie's jetzt formuliert ist sollte es reichen und verständlich sein.
Jurina- Anzahl der Beiträge : 4118
Anmeldedatum : 21.04.10
Ort : RK: Amstetten / Wien
Re: Provinzgericht
Ich finde die Unterpunkte sehr hübsch und verständlich.
So sollte es bleiben.
So sollte es bleiben.
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20884
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Provinzgericht
Twoflower schrieb:Also so:§23 Prozessabwicklung in der Weinstube
(1) Der Prozess kann auf gemeinsamen Wunsch von Beschuldigtem und Opfer, in vorheriger Abstimmung mit Richter, Staatsanwalt und Zeugen in der "Österreichischen Weinstube" abgehalten werden.
Was ist wenn die Zeugen dem nicht zustimmen, aber der Rest
Wird der Prozess dennoch dann in der Öffentlichkeit abgehalten ?
_________________
Chibalein- Anzahl der Beiträge : 1242
Anmeldedatum : 03.06.13
Re: Provinzgericht
(1) Der Prozess kann auf gemeinsamen Wunsch von Beschuldigtem und Opfer, in vorheriger Abstimmung mit Richter, Staatsanwalt und Zeugen in der "Österreichischen Weinstube" abgehalten werden.
Ich möchte mich da nicht festlegen, meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass alle Beteiligten einem öffentlichen Prozess zustimme müssen. Ist jemand der Beteiligten dagegen, dann gibt es keine Verhandlung in der Weinstube. Wie gesagt, ich bin mir da nicht sicher.
Jurina- Anzahl der Beiträge : 4118
Anmeldedatum : 21.04.10
Ort : RK: Amstetten / Wien
Re: Provinzgericht
PS: Möglicherweise ließe es sich in dem Fall, dass ein Zeuge nicht aussagen will, so regeln, dass die Aussage von der Staatsanwaltschaft vorgelesen wird.
Jurina- Anzahl der Beiträge : 4118
Anmeldedatum : 21.04.10
Ort : RK: Amstetten / Wien
Re: Provinzgericht
Jurina schrieb:Bitte keinen Schachtelsatz aus allen Unterpunkten zu 3tens formulieren.
Kein Schachtelsatz, sondern einfach mehrere Sätze in einem Absatz.
Lorencz- Anzahl der Beiträge : 4322
Anmeldedatum : 16.06.14
Re: Provinzgericht
Jurina, du hast vollkommen recht. Alle Beteiligten müssen einem Prozess in der Weinstube zustimmen. Sagt nur einer Nein geht es nicht.
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
Anmeldedatum : 27.03.10
Alter : 61
Re: Provinzgericht
Lorencz, ich selber neige leider dazu Sätze zu formulieren die elendig lang sind, trotzdem empfinde ich gerade bei so umfangreichen Gesetzestexten wie dem EGfÖ diese Unterpunkte als hilfreich, sei es bei der Orientierung während des Lesens, dem Verständnis des Textes und auch bei Zitaten im Gespräch...
Ich finde den Vorschlag von dem werten Twoflower gut
Ich finde den Vorschlag von dem werten Twoflower gut
Freygunn- Anzahl der Beiträge : 475
Anmeldedatum : 17.04.14
Re: Provinzgericht
Es ist mir durchaus bewusst, dass ich mit meiner Forderung, die sich ja im Prinzip nur aufs Formale beschränkt, auf verlorenem Posten stehe. Aber ich kann und will nicht verstehen, warum man für einen Absatz, der insgesamt aus 3 (in Worten: drei!) Sätzen besteht, zwei Unterpunkte einführen möchte. Jetzt wird ein Paragraph schon in Absätze gegliedert und dann muss diese Gliederung nochmal gegliedert werden? Nicht nur leidet die sprachliche Schönheit darunter (auch das gibts in Gesetzestexten), auch das zusammenhängende Lesen wird dadurch nicht gefördert, weil die Menschen die Tendenz haben, sobald sie einen bestimmten Punkt gefunden haben, alles andere auch relevante unbewusst zu ignorieren.
Ich will ja keinen Schachtelsatz daraus machen. Im Endeffekt würde dieser Absatz bei mir einfach so aussehen:
Und mir kann wirklich niemand erklären, dass jetzt die Lesbarkeit und das Verständnis leidet. Sollte jemand einen bestimmten Satz hervorheben wollen, beispielsweise den letzten, macht man das ganz einfach so: § 23 Abs 3 letzter Satz.
So, das war mein Grant zum Donnerstag. Danke fürs Lesen, ich kann wieder ignoriert werden. Bitte weitermachen.
Ich will ja keinen Schachtelsatz daraus machen. Im Endeffekt würde dieser Absatz bei mir einfach so aussehen:
(3) Die Verhandlung in der Weinstube muss innerhalb von 4 Wochen nach Eröffnung beendet werden. Der Richter kann bei Vorliegen berechtigter Gründe diese Frist verlängern. Wird die Verhandlung nicht innerhalb der vorgebenenen Frist beendet, wird sie am Provinzgericht weiter geführt.
Und mir kann wirklich niemand erklären, dass jetzt die Lesbarkeit und das Verständnis leidet. Sollte jemand einen bestimmten Satz hervorheben wollen, beispielsweise den letzten, macht man das ganz einfach so: § 23 Abs 3 letzter Satz.
So, das war mein Grant zum Donnerstag. Danke fürs Lesen, ich kann wieder ignoriert werden. Bitte weitermachen.
Lorencz- Anzahl der Beiträge : 4322
Anmeldedatum : 16.06.14
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
Anmeldedatum : 06.04.10
Ort : Mistelbach, Zum See 38
Re: Provinzgericht
Abstimmung geschlossen
8 Dafür
1 ungültige stimme
3 nicht abgestimmt
Done
Geschlossen, Danke an alle die dieses Lange liegengebliebene Thema zu ende brachen.
8 Dafür
1 ungültige stimme
3 nicht abgestimmt
Done
Geschlossen, Danke an alle die dieses Lange liegengebliebene Thema zu ende brachen.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
Anmeldedatum : 06.04.10
Ort : Mistelbach, Zum See 38
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
Anmeldedatum : 06.04.10
Ort : Mistelbach, Zum See 38
Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Archiv öffentlicher Sitzungsaal
Seite 3 von 3
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|