Erzherzogtum Österreich
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Schifffahrtsgesetz

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Beitrag von avallyn Mi Jan 02, 2019 8:43 pm


V. Schifffahrt

§20 Aufgaben des Hafenmeisters

(1) Der Hafenmeister hat den Anordnungen des Erzherzogs oder des Hauptmanns unverzüglich Folge zu leisten.
(2) Der Hafenmeister hat die Liegezeiten von Schiffen so zu vergeben, dass ein reibungsloser Schiffsverkehr möglich ist.
(3) Der Hafenmeister hat eine tägliche Meldung über die im Hafen anwesenden Schiffe im dafür vorgesehenen Bereich der Hafenmeisterei zu hinterlegen.
(4) Der Hafenmeister hat unter Absprache mit dem Baumeister seine Stellvertretung zu sichern.
(5) Der Hafenmeister hat den Bau und die Reparatur von Schiffen zu koordinieren. Genehmigungen zum Bau oder zur Reparatur von Schiffen sind vom Hafenmeister oder Baumeister beim Erzherzog einzuholen und vom Auftraggeber zu begründen.
(6) Verstöße gegen diesen Paragraphen sind je nach Schwere des Vergehens als Störung des öffentlichen Friedens oder als Verrat strafbar.


§21 Anlegegenehmigungen

(1) Kapitäne müssen 24 Stunden vor dem Einlaufen in einem österreichischen Hafen eine Genehmigung beim Hafenmeister beantragen.
(1.1) Eine Ausnahme von der 24-Stunden-Frist kann dann erfolgen, wenn eine Genehmigung durch den Erzherzog oder den Hauptmann vorliegt.
(1.2) Erzherzog oder Hauptmann haben das Recht, vom Hafenmeister ausgestellte Genehmigungen für ungültig zu erklären.
(2) Die Liegezeiten sind zwischen Kapitän und Hafenmeister so zu verhandeln, dass für beide Parteien nachhaltiges Wirtschaften möglich ist.
(2.1) Für Schiffe im Eigentum oder Auftrag des Erzherzogtums Österreich ist dem Hafenmeister lediglich die voraussichtliche Ankunfts- und Liegezeit im Hafen so früh wie möglich mitzuteilen.
(2.1.1) Eine Liste der entsprechenden Schiffe liegt den Hafenmeistern vor und ist bei Änderungen vom Erzherzog zu aktualisieren.
(3) Der Antrag auf Genehmigung zum Anlegen muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Schiffes
- Name des Kapitäns und - wenn vorhanden - des Ersatzkapitäns
- Namen der Passagiere
- voraussichtliche Ankunft
- voraussichtliche Liegedauer
(4) Reicht die erteilte Genehmigung aus besonderen Gründen nicht aus, so muss der Reeder spätestens 24 Stunden vor Ablauf schriftlich den Hafenmeister um eine Verlängerung bitten.
(5) Dem Hafenmeister ist es erlaubt, Genehmigungen - einseitig und begründet - zu entziehen oder anzupassen. Ausgenommen davon sind Schiffe der österreichischen Kriegsmarine.
(5.1) Bei fristloser Entziehung der Genehmigung ist dem Kapitän eine angemessene Reaktionszeit von maximal 3 Tagen einzuräumen, in denen er den Hafen verlassen kann.
(5.2) Erzherzog oder Hauptmann haben das Recht, Änderungen von Genehmigungen, die durch den Hafenmeister angeordnet wurden zu widerrufen oder eine Änderung bereits vorhandener Genehmigungen zu fordern.
(6) Bei Überschreitung der genehmigten Anlegeerlaubnis wird ab dem Tag der Überschreitung eine Geldstrafe in Höhe von 5 Talern pro Tag fällig. Diese Strafe ist durch eine Spende an die Provinz zu entrichten.
(6.1) Bei fortdauernder Überschreitung der genehmigten Anlegeerlaubnis informiert der Hafenmeister den Kapitän einmal über den Verstoß.
Kommt der Kapitän binnen 3 Tagen der Aufforderung des Hafenmeisters nicht nach, wird er wegen Verrates am Erzherzogtum Österreich angezeigt.
Am Tag der Anzeige erfolgt die letzte Aufforderung an den Kapitän, den Anweisungen nachzukommen. Wird diese ebenfalls missachtet, behält sich das Erzherzogtum Österreich vor, ein Anlegeverbot auszusprechen oder das Schiff zu versenken. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Erzherzog.

Es geht mir um folgendes:
Unser Schiffahrtsgesetz ist schon recht gut wie ich finde, dennoch gibt es Probleme und die Häfen sind inzwischen fast verstopft.

- Es werden meiner Meinung nach erheblich zu viele Dauergenehmigungen erteilt.
- Kapitäne aus anderen Provinzen parken ihre Schiffe bei und und gehen dann erstmal auf Reisen.
- Kapitäne aus anderen Provinzen parken ihr Schiff bei uns und ziehen kurzerhand um, damit sie als Bürger Österreichs gelten.
- Man parkt sein Schiff im Hafen und verschwindet wochenlang im Kloster.

Ich wäre dafür hier einige Änderungen einzuführen.
Ich würde eine normale Anlegegenehmigung nicht länger als 7 Tage erlauben.
Dauergenehmigungen nur noch ausschliesslich für österreichische Bürger und auch ev eine Gebühr dafür.
Wer von den Kapitänen länger als 7 Tage nicht vor Ort ist muss das dem Hfm melden.

Das wäre mal so ein paar meiner Ideen.
Ich bitte um einen regen Meinungsaustausch.

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Beitrag von Karolina Mi Jan 02, 2019 9:33 pm

Ich würde die Bürger Österreichs erst einmal nicht mit Gebühren belasten. Zur Zeit haben wir im Gegensatz zu Bayern noch etwas Luft im Hafen. Was mich jedoch stört, sind die Ausländer. Wenn man nicht in Österreich wohnt muss man dafür bezahlen das das Schiff da liegt und im Notfall nicht innerhalb von 24 Stunden ablegen kann.
Wenn österreichische Dauerparker die Stadt für längere Zeit verlassen, sollten sie eine Kaution bezahlen, die sie erstattet bekommen wenn sie wieder vor Ort und erreichbar sind.
Und wichtig, wir werden keine Schiffe mehr für Ausländer bauen, da sie sich dann auf das Recht berufen als guter Freund unsere Häfen zu blockieren. Was ich mit den aus Brno schon für einen Tanz ausgefochten habe Rolling Eyes
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Beitrag von Rotkappe Mi Jan 02, 2019 9:44 pm

Also ich denke eine Dauergenehmigung ist abträglich für den Handel und nur um ein Schiff für irgendwann mal zum Spaß zu haben oder einfach um es zu haben, steht solchen Interessen im Weg. Ich kann verstehen, wenn man ein Amt bekleiden mag, dass man dann solange sein Schiff natürlich nicht bewegen kann, aber sonst sollte man schon überlegen, ob man es überhaupt ernsthaft für Reisen benötigt oder nicht lieber an jemanden verkauft oder verpachtet. Was auch immer die Leute für Konstrukte sich ausdenken mögen. Also ohne Amt eingrenzen ist auch sinnvoll.
Ich merke selbst wie sehr Reisende und Händler wichtig sind und die verprellen wir uns, wenn wir nicht sorgsam mit Ressourcen wie Liegeplätzen umgehen. Ich weiß nicht wie es die Nachbarn halten und was es für Problem in Brno gab. Bitte dies etwas ausführlicher erklären, danke

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Beitrag von Twoflower Fr Jan 04, 2019 8:43 am

Hat jetzt nichts unmittelbar mit den beiden Schifffahrtsparagraphen zu tun, aber angesichts der letzten Vorfälle sollten wir auch die Weigerung ein Schiff seinem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben als Delikt im Strafgesetz aufnehmen.

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Beitrag von Rotkappe Fr Jan 04, 2019 11:24 am

Ja, dass sollten wir überlegen. Denn scheinbar geht es nicht ohne. Gestern war es Thema im Gasthaus, dass diese Vorgehensweise wohl wirklich neue Gesetze erforderlich machen. Leider zwingen manche Menschen einen zu derartigen Regulierungen, wäre schön soetwas nicht tun zu müssen.

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Beitrag von Twoflower Fr Jan 04, 2019 11:40 am

Ich hielt ja bis jetzt auch die Nutzungsverträge für Provinzschiffe für überflüssig.
Aber offenbar war die Annahme irrig, man könne sich auf die Rechtschaffenheit der Leute verlassen ...

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Beitrag von avallyn Fr Jan 04, 2019 1:05 pm

Tja, hatte ich auch gedacht, sowas braucht man nicht, aber nun ja, jetzt wissen wir es besser.

Aber gut, blicken wir in die Zukunft.
Welche Vorschläge gibts da für eine Gesetzesänderung, bzw. noch weitere Meinungen hier?

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Beitrag von Anna_die_Rose Fr Jan 04, 2019 1:44 pm

Ich schreibe morgen früh etwas.

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Beitrag von Rotkappe Fr Jan 04, 2019 1:49 pm

Lieber Kollege, wir lernen scheinbar nicht aus. Mein Nachbar war stets kritisch und war selbst immer wieder überrascht, wie schlecht Menschen sein können. Vielleicht ist es gut, dass er dies so nicht mehr erleben muss, wenn selbst erfahrene Menschen, wie ihr es seid, dies fassungslos seht.

Die Erweiterung bzgl. Nutzung und Herausgabe von Provinzeigentum sollte deutlicher verankert werden, da stimme ich zu. Es kann nicht sein, dass jemand Österreich schaden kann und vielleicht noch straffrei auskommt, weil die Gesetze nicht konkret genug sind und ein Berufungsgericht sich ohne Rücksicht vielleicht hier Tür und Tor für gewisse Dinge öffnet. Der Herr mag verhüten, dass ein solcher Präzedenzfall nun geschaffen wird und die Person Recht bekommt. Österreich sollte über sein Eigentum verfügen dürfen und nicht auf den guten Willen einer Privatperson hoffen müssen.

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Beitrag von Anna_die_Rose Sa Jan 05, 2019 10:04 pm

Twoflower schrieb:Hat jetzt nichts unmittelbar mit den beiden Schifffahrtsparagraphen zu tun, aber angesichts der letzten Vorfälle sollten wir auch die Weigerung ein Schiff seinem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben als Delikt im Strafgesetz aufnehmen.
Da muss ich dir leider recht geben.
Marielle schrieb:Ich würde die Bürger Österreichs erst einmal nicht mit Gebühren belasten. Zur Zeit haben wir im Gegensatz zu Bayern noch etwas Luft im Hafen.
Bis vor einiger Zeit hätte ich dir recht gegeben, aber wir mussten ja in letzter Zeit immer wieder erleben das sich österreichische und zugereiste Bürger darauf berufen das Recht zu haben hier die Häfen als Dauerparkplatz zu nutzen. Was leider auch der ehemaligen stellvertretenden Hafenmeisterin zuzuschreiben ist. Sie hat diese unbegrenzten Genehmigungen ja schneller verteilt, als man einen Keks essen kann.
Angeblich hätte das der ehemalige Regent Twoflower ja auch erlaubt.... nur er wusste nix davon.
Marielle schrieb:Wenn österreichische Dauerparker die Stadt für längere Zeit verlassen, sollten sie eine Kaution bezahlen, die sie erstattet bekommen wenn sie wieder vor Ort und erreichbar sind.
Es sollte diese Dauer Genehmigungen nur noch für österreichische Amtsträger geben, die nicht reisen können. Entweder weil sie BM oder Ratsmitglied sind.
Alle anderen müssen entweder in den Naturhafen oder eben regelmäßig mit ihrem Schiff auf Reisen gehen. Dafür haben sie sich doch ein Schiff zugelegt... oder irre ich da?
Marielle schrieb:Und wichtig, wir werden keine Schiffe mehr für Ausländer bauen, da sie sich dann auf das Recht berufen als guter Freund unsere Häfen zu blockieren. Was ich mit den aus Brno schon für einen Tanz ausgefochten hab.
Prinzipiell keine Schiffe mehr für Ausländer bauen finde ich den falschen Weg. Wir können weiterhin Schiffe für sie bauen, aber unter erschwerten Bedingungen.
a) Sie müssen den Hafen innerhalb von 5 Tagen nach Fertigstellung verlassen.
b.) Sie müssen das unterschreiben.
Wenn sie das nicht machen bauen wir halt kein Schiff für sie.
Marielle schrieb:Was mich jedoch stört, sind die Ausländer. Wenn man nicht in Österreich wohnt muss man dafür bezahlen das das Schiff da liegt und im Notfall nicht innerhalb von 24 Stunden ablegen kann.
Ich frage mich tatsächlich warum man ihnen überhaupt eine Dauer Genehmigung erteilen sollte. Für nicht Österreicher sollte es keine längere Liege Genehmigung als max. 14 Tage mehr geben und das auch nur wenn sie plausibel erklären können warum sie so lange bleiben wollen. Ansonsten 7 Tage oder ab zum Naturhafen, so wie es früher auch üblich war.
Und ja, sie sollten für die Zeit Gebühren bezahlen.

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Beitrag von Rotkappe So Jan 06, 2019 12:15 am

Kann man nicht grundsätzlich alle derzeit bestehenden Genehmigungen terminieren und dann diese ggf. neu erteilen. So hat man einen klaren Schnitt und man kann mit klaren Regeln weiterarbeiten. Wer dagegen verstößt, der hat dann eben ein Problem mit dem Gesetz und eines mit dem Schiffseigner, der eben eine nichtige Genehmigung hat.

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Beitrag von Kthar von Ktharrak So Jan 06, 2019 12:36 pm

Also früher gabs eine Dauergenehmigung nur, wenn man sich bereit erklärte für die Provinz Fahrten zumachen - diese wurden dann selbstverständlich kostenlos gemacht. Einen Vertrag dafür hatte ich selber aber nie bekommen. Damals reichte noch ein Wort.

PS: Bin immer noch alleine an Bord ...
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Beitrag von Anna_die_Rose So Jan 06, 2019 2:56 pm

Kthar von Ktharrak schrieb:Also früher gabs eine Dauergenehmigung nur, wenn man sich bereit erklärte für die Provinz Fahrten zumachen - diese wurden dann selbstverständlich kostenlos gemacht. Einen Vertrag dafür hatte ich selber aber nie bekommen. Damals reichte noch ein Wort.

Oder wen man ein Amt inne hatte. Da gab es max. 3 oder 4 Dauer Genehmigungen für beide Häfen. Und was komisch war.... Keiner hat gemeckert.

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Beitrag von Karolina Mo Jan 07, 2019 9:21 pm

Die Schiffe dürfen von mir aus ja gerne im Hafen liegen, nur wenn ich Anfragen bekomme und Platz im Hafen schaffen muss und die Kapitäne dann gar nicht vor Ort sind, ist das sehr ärgerlich.
Von daher hätte ich gerne, das gesetzlich was festgelegt wird, dass das verhindert.
Wir sollten mit einer Gesetzesänderung niemanden verärgern, aber Kapitäne müssen auch verstehen das sie in eine gleiche Situation kommen können, kein Platz im Hafen und niemand der Platz macht weil gar nicht vor Ort.
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Beitrag von avallyn Di Jan 08, 2019 1:36 pm

Könnte dann jemand aus der Justiz das hier in vernünftiges Paragraphendeutsch umwandeln?

Also alle Änderungen mal zusammenfassen und dann schauen wir wie wir es machen können.
Ich halte im Mom auch nicht so viel davon Österreicher mit Gebühren zu belasten.
Vllt wäre es eine Möglichkeit zu sagen, wer mindestens ein Jahr in Österreich gelebt hat darf einen Dauerliegeplatz bekommen.
Ansonsten sollte das nicht gehen, schlage ich vor dass alle Reisenden, Händler usw. eine Woche Liegeplatz bekommen, danach kann nach ermessen des Hfm verlängert werden.
Dauergenehmigungen ohnehin nur für Österreicher, egal wer wo welche Freunde hat.
Diese Dauergenehmigungen auch für höchstens 3 Monate, danach muss verlängert werden und das nur in besonderen Fällen, z.B. Ratsamt, BM Amt usw.

Weiterhin muss jeder der in Wien oder Linz ein Schiff hat vor Ort bleiben um es ev aus dem Hafen entfernen zu können.
Wer dennoch reisen will muss das vorher beim Hfm melden, mit genauem Zeitraum wie lange.

Wer das nicht meldet zahlt eine Gebühr dafür.
Ausserdem steht der Provinz jederzeit das Recht zu Schiffe von Leuten die unangemeldet den Ort verlassen zu versenken, sollte es erforderlich sein.





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Beitrag von Twoflower Di Jan 08, 2019 2:25 pm

Ich versuche mir in den nächsten Tagen etwas zu überlegen, kann es aber noch nicht versprechen.

Aber unabhängig davon können wir (Hafenmeister, Regentin, Hauptmann) sofort alle Dauergenehmigungen mit Berufung auf §21(5), (5.1) und (5.2) widerrufen. Als Begründung muss reichen, dass wir für einen reibungslosen Betrieb des Hafens eine entsprechende Anzahl freier Docks benötigen.

Das Ganze schriftlich mit Datum und Frist. Wer nach Ablauf der Frist noch immer da ist, wird wie in §21(6) vorgesehen vom Hafenmeister erinnert (wieder schön mit Datum und Frist). Auch jetzt ist dann schon ein Bußgeld in der Höhe von 5 Talern fällig - das tut zwar nicht wirklich weh, aber ist trotzdem ein kleines Zeichen.
Wird auch dieses Schreiben ignoriert, darf unsere werte Staatsanwältin aktiv werden.

Wir können fürs Entziehen der Liegeerlaubnis und die Erinnerung gern auch Standardbriefe aufsetzen.
Dabei kann man ja schon dezent die Möglichkeit eines generellen Anlegeverbots oder den Einsatz von Gewalt, um das Dock frei zu machen, hinweisen. Twisted Evil

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Beitrag von Twoflower Fr Feb 15, 2019 10:22 am

So, ich hatte versprochen, mir was zu überlegen.
Ich habe zwar nicht darauf vergessen, es aber auch nicht gemacht. Embarassed

Mir ist nämlich noch nicht ganz klar, was wir verändern wollen.

Sollen wir ein Verbot für Dauergenehmigungen mit genau spezifizierten Ausnahmen reinschreiben?
Hat den Vorteil, dass Hafenmeister nicht lange diskutieren müssen. Es ist einfach verboten und aus. Hat aber den Nachteil, dass wir dem Hafenmeister etwas Flexibilität nehmen. (Wobei nicht so viel, weil der praktische Unterschied zwischen einer unbefristeten Genehmigung und einer für 6 oder 12 Monate geht gegen Null.)

Wollen wir eine Meldepflicht für Reisen und Klosteraufenthalte von Kapitänen einführen?
Wäre halt mehr administrativer Aufwand für die Hafenmeister, dafür hätten sie mehr Planungssicherheit.

Wollen wir die Strafen fürs Überziehen der Genehmigung oder generell für das Nichtbeachten von Anweisungen des Hafenmeisters erhöhen?
Die 5 Taler pro Tag, die wir jetzt im Gesetz haben, finde ich eher bescheiden. Andererseits beruhen sie auf Freiwilligkeit. Zahlt der Kapitän nicht freiwillig, bleibt eh nur der Weg vor Gericht.

Sonst noch was, das ich übersehen habe?

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Beitrag von Karolina Fr Feb 15, 2019 11:04 am

Verbot für Dauergenehmigung : ja außer für Ratsmitglieder, Bürgermeister, Armee
Nach 14 Tagen Strafgebühr pro Tag 2 Taler ist genug , doch nur wenn es im Gesetz steht können wir es einklagen.
Meldepflicht bei längeren Reisen und Klosteraufenthalt , obwohl die Ausländer das nicht tun werden , doch da greift dann die Strafgebühr per Tag über die 14 Tage freien parken.
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Beitrag von Belafarinrod So Okt 11, 2020 12:08 pm

wie steht der neue Rat dazu? ich habe jetzt nichts Weiterführendes gefunden. ist aber auch möglich, dass ich es Schlicht weg übersehen habe.

daher darf man mich gern korrigieren

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Beitrag von Chibalein So Okt 11, 2020 2:34 pm

Karolina schrieb:Verbot für Dauergenehmigung : ja außer für Ratsmitglieder, Bürgermeister, Armee

Wieso gibt es hier ausnahmen,

wenn es ein gesetzliches Dauerverbot gibt,

sollte es nach meiner Meinung auch für alle gelten ohne ausnahmen.

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Beitrag von avallyn So Okt 11, 2020 3:09 pm

Soweit ich weiss gab es da auch nichts weiteres.

Was die Dauerliegegenehigung betrifft bin ich weiterhin dafür, teilweise waren unsere Häfen so überfüllt dass schier kein Platz mehr war.
Jetzt ist es ruhiger, da könnte man eher eine Ausnahme machen.

Was die Dauergenehmigungen für Rat, Armee BM betrifft, da war es natürlich das Problem dass zumindest Rat und BM nicht aufs Schiff dürfen weil sie in dem Moment ((spieltechnisch)) das Land verlassen.
BM dürfen ja nicht mal ihren Ort verlassen.
Für Soldaten gilt das auch bedingt, denn sie müssten im Einsatz ja dahin wohin sie geschickt werden und im Frieden müssen sie ihr Dorf bewachen. Also gibt es für keine der Gruppen die Möglichkeit mal ein paar Tage mit dem Schiff herumzufahren um es irgendwo anders unterzubringen.

Anregen würde ich vllt noch, da es der Provinz zur Zeit recht gut geht, könnte man vllt den letzten Anlegeplatz in Linz ausbauen, der noch fehlt.
Da wir uns das leisten können (hoffe ich) wäre das eine sinnvolle Idee, finde ich.

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Beitrag von Chibalein So Okt 11, 2020 3:18 pm

Das mit der Dauergenehmigung kann ich aber auch bis auf den kleinen Bürger runterbrechen,
weil wenn jemand freiwillig sein dienst tut und im Einsatz ist kann dieser auch nicht mit dem Schiff los

Die Besitzer können ja auch ihre Schiffe verleihen und dies Vertraglich festlegen für den Zeitraum
Somit brauch man auch keine Ausnahmebewilligung.

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Beitrag von avallyn So Okt 11, 2020 3:21 pm

Naja, das mit dem Verleihen hatten wir schon mal, nur ging es da um unser Provinzschiff was dann nicht wieder zurück gegeben werden wollte.
Das ging bis vors RKG und den König.
Das möchte einer nochmal erleben.

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Beitrag von Chibalein So Okt 11, 2020 3:31 pm

Das kann schon sein, aber dann muss ich das jeden Bürger einräumen

Vielleicht kann man sich ja darauf einigen das wenn ein Wichtiger Grund
vorliegt jeder Bürger von Österreich eine Sondergenehmigung bezüglich
der Dauer zum Parken erhalten kann, diese aber dennoch befristet zb auf
2 Monate.

Weil wenn ein BM ein Schiff hat und er aber Monate lang im Amt ist würde
genau sein Schiff nicht mehr aus den Hafen kommen und über Monate eine
Anlegestelle blockieren und genauso wäre es wenn ein Ratsmitglied sein
Schiff über Monate im Hafen hätte.

Dies bitte nur als Beispiel sehen, was sein könnte

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Beitrag von Twoflower So Okt 11, 2020 4:37 pm

Ich sehe keine Notwendigkeit, etwas am Gesetz zu verändern. Es gibt den Hafenmeistern grobe Richtlinien vor (nämlich einen reibungslosen Schiffsverkehr zu ermöglichen) und gleichzeitig alle Möglichkeiten, je nach Situation flexibel zu entscheiden, was die Dauer und auch den Entzug von Anlegegenehmigungen betrifft.
Dazu haben immer Hauptmann und Erzherzog die Möglichkeit, einzugreifen wenn Interessen der Provinz betroffen sind.

Das finde ich wesentlich sinnvoller als ein generelleres Verbot von Dauergenehmigungen gepaart mit einer langem Auflistung von Situationen, wo sie doch erlaubt sind, in der man aber an irgendeinen Fall sicher wieder nicht gedacht hat.

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