Erzherzogtum Österreich
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Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 12:59 pm

hat den schon gesucht im neuen Schloss.

Herour schrieb:Werte Ratsmitglieder, die Gesetzeskommission, hat einen Änderungsvorschlag für §1 EGfÖ.

Bisherige Fassung:
§1 Geltungsbereich des EGfÖ

Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich in den Renaissance Königreichen
- alle Gemeinden (Städte / Dörfer)des Erzherzogtums Österreich,
- den Regierungsbereich (Schloss /Schlossforum) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich,
- für das offizielle Forum des Erzherzogtums Österreich, die entsprechenden Stadtforen und alle Belange des Erzherzogtums Österreich, sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen Foren behandelt werden.


Vorschlag:

§1 Geltungsbereich des EGfÖ

Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich in den Renaissance Königreichen
- alle Gemeinden sowie die dazugehörigen Foren des Erzherzogtums Österreich
- den Regierungsbereich (Schloss /Schlossforum) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich,
- alle Belange des Erzherzogtums Österreich sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen Foren (Parteiforen, u.ä.) behandelt werden.

Meinungen&/Wünsche/Änderungsvorschläge ?


Zuletzt von Herour am Do Apr 08, 2010 1:20 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 12:59 pm

Je_suis schrieb:
§1 Geltungsbereich des EGfÖ

Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich in den Renaissance Königreichen
- alle Gemeinden sowie die dazugehörigen Foren des Erzherzogtums Österreich
- den Regierungsbereich (Schloss /Schlossforum) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich,
- alle Belange des Erzherzogtums Österreich sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen Foren (Parteiforen, u.ä.) behandelt werden.

Ich spreche mich gegen Parteiforen aus, da es in jedem eine Satzung geben sollte, die diverse Unstimmigkeiten regelt.

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 12:59 pm

Herour schrieb:Ich glaub das Parteiforum war nur als Beispiel gemeint, für diverse andere externe Foren, die mit Österreich und somit dem (möglichem) Geltungsbereich zu tun haben.

Vielleicht wäre eine andere Benennung hier von Vorteil, denn ein Parteiforum, bzw Partei, sollte schon einige Regelungen im Statut haben, die selbsterklärend und regelnd sind und das innenleben der Partei schützen...

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 12:59 pm

Pius von Hohenlohe schrieb:Die Formelierung mit den "sonstigen Foren" liegt mir seit dem Wochenende auch leicht auf dem Magen.

Ich hab mal ein wenig rumgesurft und festgestellt, dass es einige externe Foren gibt, die bezug zum RK haben.

Hierbei gibt es Foren, die nur Mitgliedern vorbehalten sind, wie Partei oder Gilden/Zunftforen und auch Familienforen. Und es gibt Foren, die einen öffentlichen Teil haben, sprich: wo jeder mitlesen kann was über das "RK" geäussert wird. Besonders in Mode kommen nun die diversen Zeitungen!!

Die geschlossenen Foren, sowie auch auch die Chats sehe ich wie ein Haus an. Das was hinter den vier Wänden bei geschlossenen Türen vorgeht, darf der Obrigkeit nicht interessieren - sonst wäre es meines Erachten Hausfriedensbruch.

Aber alle Informationsplattformen, die uneingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich sind, sollten vom Gesetz erfasst sein und die Äusserungen dort gegebenenfalls juristische Konsequenzen mit sich ziehen.

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:00 pm

Blaue*Fee schrieb:Was ist der Unterschied zwischen Reisenden und Gästen?
Wieso wird die Kaserne extra aufgeführt? (zählt die nicht zum Schlossforum?)
Und er Oger hat im rk Forum gepostet

Also wollen wir sagen:
Das Gesetz ist für alle die sich in Österreich aufhalten
und es umfasst
das Spiel selbst
das rk Forum
das Regierungsforum

zum letzten Punkt, damit waren doch sicherlich dann die "Gruppierungen" gemeint, die der Geheimdienst unterwandert hat.

Und Pius, sobald man jemanden eingeschleust hat, ist auch das tollste Haus nicht mehr sicher..

Was ist der Unterschied zwischen Reisenden und Gästen?
Wieso wird die Kaserne extra aufgeführt? (zählt die nicht zum Schlossforum?)
Und er Oger hat im rk Forum gepostet

alles was RP ist, sollte auch von den ingame-Gerichten entsprechend belangt werden.

wer aus einem geschlossenen Forum zitiert, hat in aller Regel gegen die Verschwiegenheitsklausel der Institution verstossen, der er angehört, also müssen die Verantwortlichen dort entsprechende Maßnahmen ingame einleiten.

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:03 pm

KingMarGO schrieb:Die Kaserne und Schloss liegen beide auf dem Regierungssitz. Da Regierungsforen dazu gehören ist das abgesichert. Wink

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:03 pm

Herour schrieb:Also das ding is wir sollten klar sagen dies is ein RP spiel
und die Parteien und sonstigen Foren gäbe es nicht wenn dieses RP-spiel nicht existieren würde

also ist die frage ob wir bei externen foren beispiele nennen oder es allgemein halten
und sagen wenn diese foren mit dem spiel - dieser provinz zu tun haben dann sind sie im geltungsbereich mit eingebunden ...

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:04 pm

Herour schrieb:*mal hoch schubs* Smile

§1 Geltungsbereich des EGfÖ

Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich in den Renaissance Königreichen
- alle Gemeinden sowie die dazugehörigen Foren des Erzherzogtums Österreich
- den Regierungsbereich (Schloss /Schlossforum) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich,
- alle Belange des Erzherzogtums Österreich sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen externen Foren, welche mit Österreich zu tun haben, behandelt werden.

hab mal nen kleinen änderungsvorschlg gebracht

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:04 pm

Je_suis schrieb:....Versuch...

§1 Geltungsbereich des EGfÖ

Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich in den Renaissance Königreichen
- alle Gemeinden sowie die dazugehörigen Foren des Erzherzogtums Österreich
- den Regierungsbereich (Schloss /Schlossforum) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich,
- alle Belange des Erzherzogtums Österreich sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen externen Foren, welche in direktem Bezug zu Österreich stehen, behandelt werden.

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:05 pm

Blaue*Fee schrieb:a) kann mir bitte jemand erklären, was der Unterschied zwischen Gast und Reisender ist?

und

b) -
alle Belange des Erzherzogtums Österreich sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen externen Foren, welche in direktem Bezug zu Österreich stehen, behandelt werden.

Jetzt wurde es doch so geändert, dass da steht, dass alle "externen" Foren, die sich um "Österreich" drehen, unter unserem Gesetz stehen.
Aber es geht doch um unser Spiel-Österreich nicht das richtige.
Das kann man doch falsch auslegen..

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:05 pm

Je_suis schrieb:...ich muß ehrlich gestehen, das ich die externen Foren ...meine persönliche Sicht...gar ned drinnen haben mag...einfach aus den Gründen heraus, das sich da jeder, der grad Lust dazu hat, ein Forum erstellt, sagt, das dieses Bezug auf unser Erzherzogtum hat und somit im Einzugsbereich liegt....meines Erachtens nach gehört hier lediglich das offizielle RK Forum, sowohl 1, als auch 2 und der offizielle Schlossbereich/Armeebereich. Mehr nicht. Alles andere, seien es Parteiforen, Familienforen uswusw., welche ebenso einen direkten Bezug nehmen, weil es Parteien sind, die im Erzherzogtum aktiv sind, oder Familienforen, wo der Sitz im Erzherzogtum sich befindet, sollten jeweils eigene Statute, bzw. Maßregelungsvorgaben besitzen.
Aber wie gesagt, es ist meine persönliche Meinung.

Unterschied Gast - Reisender...für mein Verständnis ist ein Gast ein Besucher, welcher für eine bestimmte Zeit an einem Ort verweilt. Ein Reisender...naja...sagt die Bezeichnung schon, reist...ein Gast kann quasi auch ein Reisender sein, selbst ein Reisender kann ein Gast sein....hmm....eigentlich gibt es da keinen wirklichen und gravierenden Unterscheid...*grübel*

Feechen, was die Frage zu der Formulierung betrifft, da gebe ich dir recht. Würde es dann wie folgt umschreiben.


...alle Belange des Erzherzogtums Österreich sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen externen Foren, welche, innerhalb des HRRDN, in direktem Bezug zum Erzherzogtum Österreich stehen, behandelt werden.

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:06 pm

Herour schrieb:ja dieses externe ding war so ein bissl in der komission gewünscht um dinge von außen die uns oder rk betreffen auch ein wenig ahnden zu können bzw um eine handhabe dagegen zu haben - in gewisser weise

das es schwer werden kann diese zu ahnden ist wohl eine sache ..

und der einwand von Fee ist natürlich auch berechtigt Wink und von je gut behoben worden ^^

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:08 pm

Finn_haferkorn schrieb:Nun ich finde viele Formulierungen des Änderungswunsches mehr als unglücklich und auch den Wirkungsgrad finde ich zu weit gespannt. Wer soll das denn ständig überwachen? Und das Volk sowie außenstehende stöhnen eh schon dass wir viel zu reglementierend und bürokratisch sind. Müssen wir den wirklich immer alles wissen, kontrollieren, reglementieren und ahnden egal ob intern, extern oder sonstwo.

Am liebsten wäre es mir da es in der Urfassung schon fast ein unzumutbare Bevormundung ist wenn man die Änderung ganz ablehnen würde. Es wäre nur eine unnötige Mehrarbeit für uns nebst Gerichten uns dann mit jedem Forum zu beschäftigen, jeden Streitfall zu überprüfen, jedes gefallene Wort da usw....

Ich denke der Verwaltungsaufwand und der sonstige Aufwand nebst unserer Zeit steht dem entschieden im Wege. Ich habe kein Interesse daran dann mich durch zig Foren zu wühlen, den Sheriff zu spielen und die ganzen anzeigen zu schreiben aber Je und Quarke sind sicher ganz heißt auf die Mehrarbeit. (Vorsicht Ironie!)

Dagegen

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Wenn ich mich letztendlich einer Mehrheit beugen muss dann bitte mit de Vorschlag von Je.

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:08 pm

Je_suis schrieb:Finn...welche Formulierungen genau meinst du, wenn du sagst, das sie unglücklich gewählt sind und der Wirkungsgrad zu weit sei?

Grundsätzlich ist es so, das du dich nicht in irgendeinem Forum verschanzen sollst und dort Tag und Nacht ausharren mußt. Es sollen lediglich die Bereiche rechtswirksam abgedeckt sein. Das heißt, sollte (fiktives Beispiel) in der Halle von Steyr jemand ausfallend oder beleidigend sein, das wir anhand der detailierteren Formulierung diese Entlgeisung strafrechtlich verfolgen können. Weiterhin ist es ja Ansinnen der Gesetzeskommission, die §§ des EGfÖ einfacher und verständlicher zu gestalten. Sicher wird es immer mal wieder Formulierungen geben, die nicht ganz vertretbar sind, aber dafür sind immernoch wir hier, um da entsprechend nochmal ändern zu können.

Resumee:

Nein - du mußt nicht in diversen Hallen übernachten
Ja - es dient einfach der verständlicheren Übermittlung an die Bürger, wo die §§ des EGfÖ wirken...

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:08 pm

Finn_haferkorn schrieb:
- alle Belange des Erzherzogtums Österreich sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen Foren (Parteiforen, u.ä.) behandelt werden.

Wer legt da fest was von Österreich von Belang ist (strafrechtlich und auch sonstwie) und was halt nicht? Genau das meinte ich mit unglücklich gewählte Formulierungen gepaart mit Wirkungsgrad zu weit. Es ist zu schwammig formuliert und nicht klar abgegrenzt was damit alles an internen und externen Foren sowie zugänglichen Quellen gemeint ist.


Ja - es dient einfach der verständlicheren Übermittlung an die Bürger, wo die §§ des EGfÖ wirken...

Und genau das ist der Punkt. Zum einen sollte es verständlich sein und zum anderen einhaltbar, zumutbar sowie umsetzbar. Unsere mündigen Österreicher sind nicht alles gesetzlose die nur ertappt werden wollen. Also sollten unsere Gesetze auch wen wir sie brauchen gewisse Freiräume lassen das jeder neben der Einhaltung noch leben, atmen usw. kann. Und diese Veränderung die von der Kommission gewünscht wird ist in ihrer Urform in einigen Punkten alles andere als verständlich.

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:09 pm

Je_suis schrieb:...du hast die Diskussion um dieses Thema vefolgt? Hier in diesem Thread...

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:09 pm

Finn_haferkorn schrieb:Ja, das habe ich. da ich aber scheinbar mit meiner Meinung alleine dastehe werde ich mich ab sofort zurückhalten. Ich möchte es halt allgemeinverständlich formuliert haben und so dass nicht jedes externe Forum betroffen ist,jede Parteizentrale wo es gerade im Wahlkampf heiß her geht und nur die Foren (intern) und extern die wirklich von Bedeutung für Österreich sind.

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:10 pm

Je_suis schrieb:*seufzt*....wovon rede ich denn die ganze Zeit Finn...wenn, dann sollte das EGfÖ lediglich auf das RK-Forum (da die Weinstube Österreich plus alle Hallen der gemeinden) und den offiziellen Schloss- bzw. Armeebereich zugreifen. Wie ich schon weiter vorn sagte....sämtliche externen Foren, egal was sie nun sind...sollten für sich selbst ein Statut, bzw. eine Strafmaßregelung besitzen. Das die gemeinden so detailiert aufgeführt werden, heißt ganz explizit, das auch dort das EGfÖ greift.

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:10 pm

Finn_haferkorn schrieb:Dann sind wir uns ja einig.

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Beitrag von Gast Do Apr 08, 2010 1:12 pm

So das liegt nun auch schon ne weile brach

ich würde da langsam mal zu potte kommen wir haben bisher von den eingereichten vorschlägen keines manuifestiert
oder wollen wir die änderungen alle mit einmal machen so das die komission in einem gesamtwerk steht ?

theoretisch würde ich die diskussionen um die veränderungen auch gerne öffentlich führen Wink

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Beitrag von Gast Mi Apr 21, 2010 2:20 pm

Laut Feechen darf der in den öffentlichen Bereich,

aber mir fehlt hier echt ein wenig mitarbeit von den anderen, welche nicht unbedingt schon in der kommission sind...

Arrow bitte in den öffentlichen Rat verschieben

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Beitrag von Yulivee Mi Apr 21, 2010 2:40 pm

ich hab schonmal gesagt: ich bin eine Niete in der Justiz und es ist besser wenn ich bei meinen Zahlen bleibe ;-)
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Beitrag von Gast Mi Apr 21, 2010 3:50 pm

öhm hier geht es auch um das verständnis des gesetzes ob es schlüssig klingt oder man versteht was gemeint ist Wink

da brauch man nicht immer mit zahlen spielen Wink

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Beitrag von Yulivee Mi Apr 21, 2010 4:04 pm

*hust* ich kenn ja nichtmal das "alte" Gesetz ;-)
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Beitrag von Gast Mi Apr 21, 2010 4:33 pm

*nimmt yuli bei der Hand und führt sie zur 1 Seite*

Bitte da steht das alte gesetz ^^ Wink

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