Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
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Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
alt schrieb:§1 Geltungsbereich des EGfÖ
Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich in den Renaissance Königreichen
- alle Gemeinden (Städte / Dörfer)des Erzherzogtums Österreich,
- den Regierungsbereich (Schloss /Schlossforum) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich,
- für das offizielle Forum des Erzherzogtums Österreich, die entsprechenden Stadtforen und alle Belange des Erzherzogtums Österreich, sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen Foren behandelt werden.
Momentan haben wir folgenden Änderungsvorschlag:
neu schrieb:§1 Geltungsbereich des EGfÖ
Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich in den Renaissance Königreichen
- alle Gemeinden sowie die dazugehörigen Foren des Erzherzogtums Österreich
- den Regierungsbereich (Schloss /Schlossforum) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich,
- alle Belange des Erzherzogtums Österreich sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen externen Foren, welche, innerhalb des HRRDN, in direktem Bezug zum Erzherzogtum Österreich stehen, behandelt werden.
und das von Finn:
Nun ich finde viele Formulierungen des Änderungswunsches mehr als unglücklich und auch den Wirkungsgrad finde ich zu weit gespannt. Wer soll das denn ständig überwachen? Und das Volk sowie außenstehende stöhnen eh schon dass wir viel zu reglementierend und bürokratisch sind. Müssen wir den wirklich immer alles wissen, kontrollieren, reglementieren und ahnden egal ob intern, extern oder sonstwo.
Am liebsten wäre es mir da es in der Urfassung schon fast ein unzumutbare Bevormundung ist wenn man die Änderung ganz ablehnen würde.
Eure Meinungen?
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
§1 Geltungsbereich des EGfÖ
Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich einschließlich alle Gemeinden,
- den Regierungsbereich (Schloss) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich
Ich denke das dieses ausreicht. Das es um RK geht ist klar, da wir uns in einem Spiel befinden. Das zum eigentlichen RK auch die Foren mit dazu gehören steht sowieso fest (kann man aber noch ergänzend mit dazu nehmen).
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
Wir sollten den Geltungsbereich auf jedenfall über die Weinstube, zzfl. der Dorfbereiche, des Schlosses hier ( inkl. Armeebereich )
abdecken
mit weiteren Externen Schauplätzen (Foren) ist es imer schwierig diese zu überblicken und diese auch gesetzlich zu schützen.
Parteihallen und räumlichkeiten haben ihre eigenen Gesetze ....
abdecken
mit weiteren Externen Schauplätzen (Foren) ist es imer schwierig diese zu überblicken und diese auch gesetzlich zu schützen.
Parteihallen und räumlichkeiten haben ihre eigenen Gesetze ....
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
§1 Geltungsbereich des EGfÖ
Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich, einschließlich der dazugehörenden Weinstube und aller Gemeinden,
- den Regierungsbereich (Schloss) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich
Vom Grunde her ist King's Vorschlag gut, ich mag jedoch die Weinstube explizit benannt haben.
Je_suis- Anzahl der Beiträge : 1493
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
Ok.. wir haben immer noch die Reisenden und die Gäste..
aber ihr hängt dran *g*
Und warum wird das Forum hier gesplittet?
aber ihr hängt dran *g*
Und warum wird das Forum hier gesplittet?
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
§1 Geltungsbereich des EGfÖ
Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich, einschließlich der dazugehörenden Weinstube und aller Gemeinden,
- den Regierungsbereich (Schloss) des Erzherzogtums Österreich mit der Kaserne.
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
Wäre ich dafür, was sagt der Rest?
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
Ich denke es ist kurz und bündig und es ist alles vorhanden was rein sollte.
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
Es erscheint mir durchaus annehmbar..
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
Hört sich gut an.
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
Abstimmung befindet sich in der Urne
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)
Die Auszählung der Stimmen ergab:
dafür: 8
dagegen: 0
Enthaltung: 0
Unentschuldigt gefehlt:
Anna_die_Rose
Pius
Paula
Stoertebeker
angenommen
Blaue*Fee
Erzherzogin
dafür: 8
dagegen: 0
Enthaltung: 0
Unentschuldigt gefehlt:
Anna_die_Rose
Pius
Paula
Stoertebeker
angenommen
Blaue*Fee
Erzherzogin
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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