Erzherzogtum Österreich
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Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)

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Beitrag von Yulivee Mi Apr 21, 2010 4:35 pm

Very Happy
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Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?) - Seite 2 Empty Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 1 (SHS?)

Beitrag von Blaue*Fee So Apr 25, 2010 11:44 am

alt schrieb:§1 Geltungsbereich des EGfÖ

Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich in den Renaissance Königreichen
- alle Gemeinden (Städte / Dörfer)des Erzherzogtums Österreich,
- den Regierungsbereich (Schloss /Schlossforum) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich,
- für das offizielle Forum des Erzherzogtums Österreich, die entsprechenden Stadtforen und alle Belange des Erzherzogtums Österreich, sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen Foren behandelt werden.

Momentan haben wir folgenden Änderungsvorschlag:

neu schrieb:§1 Geltungsbereich des EGfÖ

Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich in den Renaissance Königreichen
- alle Gemeinden sowie die dazugehörigen Foren des Erzherzogtums Österreich
- den Regierungsbereich (Schloss /Schlossforum) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich,
- alle Belange des Erzherzogtums Österreich sofern sie im offiziellen Forum oder in sonstigen externen Foren, welche, innerhalb des HRRDN, in direktem Bezug zum Erzherzogtum Österreich stehen, behandelt werden.

und das von Finn:
Nun ich finde viele Formulierungen des Änderungswunsches mehr als unglücklich und auch den Wirkungsgrad finde ich zu weit gespannt. Wer soll das denn ständig überwachen? Und das Volk sowie außenstehende stöhnen eh schon dass wir viel zu reglementierend und bürokratisch sind. Müssen wir den wirklich immer alles wissen, kontrollieren, reglementieren und ahnden egal ob intern, extern oder sonstwo.

Am liebsten wäre es mir da es in der Urfassung schon fast ein unzumutbare Bevormundung ist wenn man die Änderung ganz ablehnen würde.

Eure Meinungen?
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Beitrag von Gast Fr Mai 07, 2010 8:04 am

§1 Geltungsbereich des EGfÖ

Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich einschließlich alle Gemeinden,
- den Regierungsbereich (Schloss) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich

Ich denke das dieses ausreicht. Das es um RK geht ist klar, da wir uns in einem Spiel befinden. Das zum eigentlichen RK auch die Foren mit dazu gehören steht sowieso fest (kann man aber noch ergänzend mit dazu nehmen).

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Beitrag von Gast So Mai 16, 2010 11:02 am

Wir sollten den Geltungsbereich auf jedenfall über die Weinstube, zzfl. der Dorfbereiche, des Schlosses hier ( inkl. Armeebereich )
abdecken

mit weiteren Externen Schauplätzen (Foren) ist es imer schwierig diese zu überblicken und diese auch gesetzlich zu schützen.
Parteihallen und räumlichkeiten haben ihre eigenen Gesetze ....

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Beitrag von Je_suis So Mai 16, 2010 11:27 am

§1 Geltungsbereich des EGfÖ

Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich, einschließlich der dazugehörenden Weinstube und aller Gemeinden,
- den Regierungsbereich (Schloss) des Erzherzogtums Österreich,
- die Kaserne des Erzherzogtums Österreich

Vom Grunde her ist King's Vorschlag gut, ich mag jedoch die Weinstube explizit benannt haben.
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Beitrag von Blaue*Fee So Mai 16, 2010 11:24 pm

Ok.. wir haben immer noch die Reisenden und die Gäste..
aber ihr hängt dran *g*

Und warum wird das Forum hier gesplittet?
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Beitrag von Gast Mo Mai 17, 2010 9:03 am

§1 Geltungsbereich des EGfÖ

Das Erzherzogliche Gesetzbuch für Österreich wird mit uneingeschränkter Gültigkeit erlassen mit Wirkung für alle Einheimischen, Reisenden und Gäste, die sich im Erzherzogtum Österreich aufhalten und umfasst:
- das Erzherzogtum Österreich, einschließlich der dazugehörenden Weinstube und aller Gemeinden,
- den Regierungsbereich (Schloss) des Erzherzogtums Österreich mit der Kaserne.

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Beitrag von Blaue*Fee Do Mai 20, 2010 11:33 pm

Wäre ich dafür, was sagt der Rest?
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Beitrag von Yulivee Fr Mai 21, 2010 7:06 am

Ich denke es ist kurz und bündig und es ist alles vorhanden was rein sollte.
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Beitrag von Gast Fr Mai 21, 2010 9:12 am

Wink is gebongt ^^

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Beitrag von Quarke Fr Mai 21, 2010 12:00 pm

Es erscheint mir durchaus annehmbar.. Smile
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Beitrag von avallyn Fr Mai 21, 2010 6:21 pm

Hört sich gut an.

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Beitrag von Blaue*Fee So Mai 23, 2010 2:00 pm

Abstimmung befindet sich in der Urne
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Beitrag von Blaue*Fee Mi Jun 02, 2010 10:50 am

Die Auszählung der Stimmen ergab:

dafür: 8
dagegen: 0
Enthaltung: 0

Unentschuldigt gefehlt:
Anna_die_Rose
Pius
Paula
Stoertebeker

Arrow angenommen

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