§7 Wählbarkeit
5 verfasser
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Öffentliche Urne
Seite 1 von 1
§7 Wählbarkeit
XVIII/5ö
Bitte um Abstimmung bis Donnerstag.
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
§7 Wählbarkeit
Jeder Bürger des Erzherzogtums Österreich hat ein aktives und passives Wahlrecht, sofern er mindestens den Stand eines Bauern oder Landstreichers (Level 1) erreicht hat.
Bitte um Abstimmung bis Donnerstag.
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20831
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
Anmeldedatum : 27.03.10
Alter : 60
Re: §7 Wählbarkeit
dafür
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20831
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: §7 Wählbarkeit
10 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Somit wurde die Gesetzesänderung angenommen.
Avallyn
Erzherzogin
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Somit wurde die Gesetzesänderung angenommen.
Avallyn
Erzherzogin
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20831
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Öffentliche Urne
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|