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Räuberurteile Österreich

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Beitrag von Gast Mo Nov 08, 2010 7:48 pm

Ja inwiefern rechtlicher Rahmen? Gesetz? Dekret schaffen?

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Beitrag von Tyz Mo Nov 08, 2010 8:03 pm

Also in Nürnberg ist es ein Dekret... ich hab aber letztens was am RKG gesehen zwecks diesem Dekret... leider fehlt mir im Moment die Zeit das zu suchen und durch zulesen um es hier in der Kurzfasssung dann wieder zu geben...
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Beitrag von Lilira Mo Nov 08, 2010 8:45 pm

Is gut ich mach das morgen früh nach der Schicht mal und informier euch dann
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Beitrag von Gast Mo Nov 08, 2010 9:28 pm

Das dekret zur eindämmung des Räubertums wird gerade am rkg auf seine richtigkeit überprüft , leider kann ich euch über den status der prüfung nix sagen Wink

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Beitrag von Gast Di Nov 30, 2010 8:15 pm

Das hier könnte doch auf in den öffentlichen Bereich..oder?

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Beitrag von avallyn Di Nov 30, 2010 9:42 pm

Also meinetwegen schon, aber ich denke wir sollten besser auf Antwort von Herour oder Lili warten.

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Beitrag von Gast Di Nov 30, 2010 10:02 pm

ja, natürlich

Es kann ja jeder nochmals die Liste durchschauen , ob er etwas aus seinem Bereich findet , was verschoben werden kann, entwder ins öffentliche ,oder ins Archiv .


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Beitrag von Yulivee Mi Dez 01, 2010 9:56 am

von mir aus gern
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Beitrag von Gast Fr Dez 03, 2010 1:01 am

Arrow ok Wink

kann veröffentlicht werden aus meiner sicht

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Beitrag von avallyn Fr Dez 03, 2010 10:26 am

Ich mag gerne noch Lili dazu hören, da es ja urprünglich ihr Thread war.
Wenn sonst keiner was dagegen hat , schieb ich es rüber, sobald auch Lili ihr Ok gegeben hat.

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Beitrag von Gast Fr Dez 03, 2010 10:30 am

Bin grad am überlegen , ob wir die Bevölkerung mitdiskutieren lassen , also in Heurigen packen.

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Beitrag von avallyn Fr Dez 03, 2010 10:38 am

Keine schlechte Idee, Hera.
Ich finde es gut, wenn man die Bürger viel öfter mit einbezieht, sofern das möglich ist.

Dann würde ich es aber so machen, dass wir diesen Thread in den öffentlichen Saal stellen und zeitgleich im Heurigen posten, dass eine Diskussion über das Thema erwünscht ist. Ich hoffe du verstehst was ich meine?

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Beitrag von Gast Fr Dez 03, 2010 10:49 am

ja,können wir gerne machen,der Übersicht halber

darf ich dann deinen Vorschlag aufgreifen und hinaustragen?

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Beitrag von avallyn Fr Dez 03, 2010 12:36 pm

Ja, meinetwegen gerne , Hera.

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Beitrag von Gast Fr Dez 03, 2010 1:38 pm

Ich warte noch auf Lilis meinung dazu , danach werde ich es gerne übernehmen

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Beitrag von Gast Fr Dez 03, 2010 2:36 pm

gern können wir darüber diskutieren
auch die diskussion die in der gesetzeskomission stattfand bzgl der beweismittel Wink


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Beitrag von Gast Sa Dez 04, 2010 1:20 pm

Da Lili wohl einige tage ausfallen wird, spricht etwas dagegen das das hier schon verschoben werden kann?

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Beitrag von avallyn Sa Dez 04, 2010 3:21 pm

Ich wüsste nicht was dagegen sprechen könnte.

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Beitrag von Hugbald Di Dez 07, 2010 4:36 pm

Tyz schrieb:

Wie versprochen, hier das Dekret der Provinz Nürnbergs zur Bekämpfung der Wegelagerei.

In Nürnberg wird das Dekret dahingehend ausgelegt, dass ein Räuber nach der Anklage 24 Stunden Zeit haben, sich in einer Stadt einzufinden und er zudem die Auflage hat, diese nicht mehr bis zur Urteilsfindung zu verlassen.
Hält der Räuber sich nicht daran, wird er nach Ablauf der 24 Stunden auf die Feindeslisten der Nürnberger Banner gesetzt und die Banner begeben sich auf Räuberjagd. Die Banner haben zu diesem Zweck meist eine knappe Lanze Soldaten, um sich selbst zu schützen. Die Räuber bleiben bis zu einer erfolgreichen Vollstreckung des Urteils auf der Bannerliste.

Ím Rp in den Weinstuben wird jeder "Erfolg" der Banner - Räuber soundso wurde schwer verletzt und somit für 45 Tage dingfest gemacht - beziehungsweise auch die Funktion der Banner für die Sicherheit der Strassen herausgestellt. Die Erfahrungen der Provinz Nürnberg sollen durchwegs positiv sein, laut ihrem Af Kafrikas.

Ich könnte mir vorstellen, dass ein derartiges Dekret sowohl den Ruf der Armee, die Einstellung der Bevölkerung zum "Kostenfaktor" Armee und die Sicherheit der Strassen gerade so nahe an der Mark verbessern würde.





Dekret Nürnberg schrieb:Dekret zur Eindämmung des Räubertums

Auf Grund der Verantwortung die wir für das Nürnberger Volk, dessen Leben, sowie Hab und Gut haben, tritt mit sofortiger Wirkung folgendes in Kraft.

Jeder Nürnberger Soldat ist dazu berechtigt, raubendes Gesindel und Wegelagerer auf den Straßen und Wegen der Burggrafschaft ohne Warnung dingfest zu machen, wenn es sein muss auch mit Waffengewalt.
Verletzungen der zu egreifenden Personen werden in Kauf genommen, finden sie im Kampf den Tod, so sei dies ihr Schicksal.
Räuber und Wegelagerer die bereits vor dem Provinzgericht angeklagt sind dürfen bis zur Urteilsfindung die Stadt in der sie sich befinden nicht verlassen beziehunsweise haben unverzüglich eine solche aufzusuchen.

gegeben zu Nürnberg, den 08. Oktober 1457

Bild
Deutschritter Comyr von Königsberg
Burggraf

Dazu sollte man das hier berücksichtigen:

Reichskammergericht schrieb:
(...)
Verfahren:
Antrag auf Klärung der Rechtslage - Dekret auf Eindämmung des Räubertums

Verfahrensgegenstand:
entsprechend Art. I. 1. (3) 9 des Statuts des Reichskammergerichts, Auslegung des Rechts bei unklarer Gesetzgebung.

Antragsteller:
Salimene

Beklagte:
-

Aktenzeichen:
1458-065a

Antrag:
Dem Antrag wird stattgegeben.

Begründung:

Der Antrag wurde formgerecht eingereicht. Die Zuständigkeit des Reichskammergerichtes ergibt sich aus Art. I. 1. (3) 9, Auslegung des Rechts bei unklarer Gesetzgebung, des Statuts des Reichskammergerichts. Sonstige Anträge sind insoweit zulässig, als der Gegenstand des Antrags aktueller Natur ist, in diesem Fall Grundlage für ein noch ausstehendes Prüfungsergebnis von Antrag mit Aktenzeichen 1458-065 b.

Durch eine Richterkommission des Reichskammergericht soll die Rechtslage des "Dekret zur Eindämmung des Räubertums" der Provinz Nürnberg, geklärt werden. Die Antragstellerin sieht darin einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.

Die Reichsstaatsanwaltschaft stellt hierzu fest, dass im Dekret des Nürnberger Burggrafen vom 8. Oktober 1457 eine klare Gesetzgebung vertreten wird. Dies wird vor der Reichsbulle und dem Nürnberger Gesetzbuch geprüft - eine Vermutung zu Gunsten von Straftätern ist im Gesetz des deutschen Reiches, der Reichsbulle, nicht ausdrücklich normiert und wird auch nicht aus einem der Paragraphen impliziert oder hergeleitet. Das Nürnberger Gesetzbuch spricht ebenso von keiner Unschuldsvermutung, jeoch § 9 StGBN impliziert hier als Indizwirkung, die nach Wortlaut und Systematik auch für die folgenden Paragraphen gelten muss, dass eine solche Unschuldsvermutung nicht existiert, sondern gegenteilig eine Schuldvermutung bis das Gegenteil erwiesen ist.

Insgesamt ist aber keine Eindeutigkeit der Gesetze zu erkennen, spricht doch die Reichsbulle dieses Thema in Hinblick auf die Selbstverwaltung der Provinzen gar nicht an und das Nürnberger Gesetzbuch gibt hier nur eine Indizwirkung.

Das in dem Dekret gewünschte Verhalten von Mitgliedern der Provinzarmee, nimmt durch die Wortwahl nicht nur mögliche Schikane und Irrtümer, sondern auch Verletzungen und Todschlag von nicht durch ein Provinzgericht verurteilten Personen in Kauf. Der zugestandene Tod von Menschen, der einem Soldat als Gesindel erscheint oder eine Festnahme von Personen ohne Wissen um eine Anklage oder begründeten Vorgehen, sollte durch eine Kommission der Reichsrichter geprüft werden.

Es wird deshalb dem Antrag auf Klärung der Rechtslage stattgegeben.

(...)
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Beitrag von Hugbald So Dez 12, 2010 1:02 am


Ergebnis:

Das „Dekret zur Eindämmung des Räubertums“ der Burggrafschaft Nürnberg verstößt gegen das Nürnberger Gesetzbuch und die Reichsbulle des deutschen Königreiches und ist somit nichtig.
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Beitrag von Hugbald Do Dez 16, 2010 8:53 pm

Und nu?
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