Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
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Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Da ich die Gesetzesänderung endlich verstanden habe, hat lange genug gedauert muss ich sagen, dass ich gegen eine Änderung bin.
Ein Adliger hat einen gewissen Stand zu vertreten, sein Überleben ist auf alle Fälle gesichert und deshalb hat er in meinen Augen auch keinen nennenswerten Grund ein Straftat zu begehen. Jeder Adlige sollte mit den Gesetzen vertraut sein und wissen was auf ihn zukommt sollte er gegen eines verstoßen.
Aufgrund dieser Tatsachen sollte ein Adliger, ebenso wie ein Amtsträger, härter bestraft werden als normale Bürger.
Ein Adliger hat einen gewissen Stand zu vertreten, sein Überleben ist auf alle Fälle gesichert und deshalb hat er in meinen Augen auch keinen nennenswerten Grund ein Straftat zu begehen. Jeder Adlige sollte mit den Gesetzen vertraut sein und wissen was auf ihn zukommt sollte er gegen eines verstoßen.
Aufgrund dieser Tatsachen sollte ein Adliger, ebenso wie ein Amtsträger, härter bestraft werden als normale Bürger.
Zuletzt von Etschi am Di Mai 31, 2011 12:06 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Etschi- Anzahl der Beiträge : 3626
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Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Ich stimme da Etschi völlig zu.
Ich sehe auch nicht, dass je ein Lehensgeber seinen Vasallen in irgend einer Weise zusätzlich zu Rechenschaft bei einer Staftat gezogen hätte.
Ein Adeliger untersteht meiner Meinung einer besonderen Form der Rechtschaffenheit und sollte immer als gutes Beispiel voran gehen, ebenso wie ein Amtsträger.
Insofern erscheint mir ein Vergehen umso schändlicher und sollte auch härter bestraft werden.
Ich sehe auch nicht, dass je ein Lehensgeber seinen Vasallen in irgend einer Weise zusätzlich zu Rechenschaft bei einer Staftat gezogen hätte.
Ein Adeliger untersteht meiner Meinung einer besonderen Form der Rechtschaffenheit und sollte immer als gutes Beispiel voran gehen, ebenso wie ein Amtsträger.
Insofern erscheint mir ein Vergehen umso schändlicher und sollte auch härter bestraft werden.
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Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
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avallyn- Erzherzog
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Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Ich schließe mich den Worten von Etschi und Avallyn an.
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
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Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Offensichtlich haben wir unterschiedliche Sichtweisen vom Wesen des Adels. Ich darf die meine kurz erläutern:
Die Mitglieder des Adels haben durch ihre Herkunft, ihre Leistungen und durch die Gnade des Allmächtigen eine in allen bekannten Gesellschaften herausgehobene Stellung. Durch den Besitz von Gütern sind sie – angefangen beim Kaiser bis hin zum Freiherrn - in der Lage, den ihnen untertanen Menschen Arbeit und Brot und Auskommen zu schenken. Sie sind in der Lage, klug und gerecht zu herrschen. Keine uns bekannte Gesellschaft – jetzt und in der Historie der vergangenen Jahrhunderte - ist ohne den Adel zurechtgekommen. Das alles verleiht ihm eine besondere herausgehobene Stellung.
Diese besondere Stellung findet aber keinesfalls darin Ausdruck, dass der Adlige sich in höherem Maße für sein Handeln vor den Menschen verantworten muss als die Übrigen. Der Adlige bestimmt entscheidend das gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Leben, aber er ist ihm nicht bedingungslos unterworfen. Er leitet die Gemeinschaft an, aber er ist nicht ihr Spielball. Und er kann deshalb auch der gewöhnlichen Jurisdiktion nicht schärfer unterworfen werden als andere. Stattdessen er genießt die Aufmerksamkeit und die Beurteilung seiner Standeskollegen. Dafür gibt es das Adelsrecht mit seinen Sanktionen, das die Gemeinschaft der Adligen im Zweiten Stand des Deutschen Königreiches pflegen und umsetzen soll.
Ich bitte diejenigen Ratskollegen, die selbst von Adel sind, sich auf ihr Selbstverständnis zu besinnen und den unterschiedlichen Aufgaben und Stellungen, die dem Adel, der Geistlichkeit und unseren Mitmenschen in den Dörfern und Städten vom Allmächtigen aus gutem Grund zugemessen wurden, gerecht zu werden.
Die Mitglieder des Adels haben durch ihre Herkunft, ihre Leistungen und durch die Gnade des Allmächtigen eine in allen bekannten Gesellschaften herausgehobene Stellung. Durch den Besitz von Gütern sind sie – angefangen beim Kaiser bis hin zum Freiherrn - in der Lage, den ihnen untertanen Menschen Arbeit und Brot und Auskommen zu schenken. Sie sind in der Lage, klug und gerecht zu herrschen. Keine uns bekannte Gesellschaft – jetzt und in der Historie der vergangenen Jahrhunderte - ist ohne den Adel zurechtgekommen. Das alles verleiht ihm eine besondere herausgehobene Stellung.
Diese besondere Stellung findet aber keinesfalls darin Ausdruck, dass der Adlige sich in höherem Maße für sein Handeln vor den Menschen verantworten muss als die Übrigen. Der Adlige bestimmt entscheidend das gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Leben, aber er ist ihm nicht bedingungslos unterworfen. Er leitet die Gemeinschaft an, aber er ist nicht ihr Spielball. Und er kann deshalb auch der gewöhnlichen Jurisdiktion nicht schärfer unterworfen werden als andere. Stattdessen er genießt die Aufmerksamkeit und die Beurteilung seiner Standeskollegen. Dafür gibt es das Adelsrecht mit seinen Sanktionen, das die Gemeinschaft der Adligen im Zweiten Stand des Deutschen Königreiches pflegen und umsetzen soll.
Ich bitte diejenigen Ratskollegen, die selbst von Adel sind, sich auf ihr Selbstverständnis zu besinnen und den unterschiedlichen Aufgaben und Stellungen, die dem Adel, der Geistlichkeit und unseren Mitmenschen in den Dörfern und Städten vom Allmächtigen aus gutem Grund zugemessen wurden, gerecht zu werden.
Gast- Gast
Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Die Mitglieder des Adels haben durch ihre Herkunft, ihre Leistungen und durch die Gnade des Allmächtigen eine in allen bekannten Gesellschaften herausgehobene Stellung. Durch den Besitz von Gütern sind sie – angefangen beim Kaiser bis hin zum Freiherrn (..)..
Oder einfach durch taktische Vergabe von lehen bevor sie jemand anderer bekommt....also sprich durchs ncihts tun und einfach nur exestieren....
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Hm...habt Ihr schon einmal überlegt, wenn Ihr durch eine so unbedachte verallgemeinernde Aussage alles beleidigt, Serxon ?
Gast- Gast
Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Serxon, deine Worte gerade in dieser Runde eingeworfen ohne dich dazu zu erklären, find ich unpassend.
echton- Anzahl der Beiträge : 2932
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Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Nun ich sage was ich denke, wer sich angesprochen fühlt, wird seine Gründe haben, wenn jemand weiß seinen Titel verdient zu haben, sollte er sich nicht beleidigt fühlen - auf diese ziele ich auch gar nicht ab.... also sehe ich hierbei kein Problem, aber wir können gerne sich weiter mit meinen Worten beschäftigen und den eigentlichen Sinn dieser Unterhaltung hier vergessen.
Nur eine so eine Verallgemeinerung, das alle Adlige so edel,toll, gut, etc sind und es verdient haben.......Verzeiht, das kann ich dann nicht stehen lassen...
Nur eine so eine Verallgemeinerung, das alle Adlige so edel,toll, gut, etc sind und es verdient haben.......Verzeiht, das kann ich dann nicht stehen lassen...
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Ort : Zwischen Himmel und Hölle
Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Ich verstehe,worauf Serx hinaus will. Es gibt genug Adlige in unserem Reich,die ihr Lehen zugeschustert bekommen haben,entweder weil sie in der "richtigen" Familie waren/sind oder die entsprechenden Freunde haben/hatten. Passierte gerade letztes Jahr hier in Österreich und wurde von vielen Menschen mit Unverständnis zur Kenntnis genommen.
Aber nichts desto trotz kann ich mich mit der Änderung des Paragraphen gar nicht anfreunden.
Aber nichts desto trotz kann ich mich mit der Änderung des Paragraphen gar nicht anfreunden.
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
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Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Ich hab kein Problem mit deiner Meinung, Serx nur dass du es ohne weiteren Zusatz sagtest. Wir wollen doch gemeinsam Themen erarbeiten und da war deine Aussage unsachlich und hat wenig zum Thema beigetragen. Danke für deine weitere Erklärung, in jedem Bereich gibt es Personen die mehr oder wenig tun, sich laut geben oder einfach still vor sich hinarbeiten.
Worum geht es bei dem zu ändernden Paragraphen?
Derzeit werden Adelige wenn sie eine Straftat begehen schärfer bestraft. Nur worauf hinauf? Was ist die Grundlage dafür? Vergehen von Adeligen, aufgrund ihrer Verpflichtungen als Vasall, werden über das Adelsgesetz geahndet.
Es ist jedoch anders wenn man unseren EGfÖ-Absatz im Bezug auf Amtspersonen sieht. Amtspersonen haben als Ratsmitglied, Bürgermeister, Hafenmeister, Büttel .. versprochen sich aktiv für das jeweilige Amt einzusetzen. Es wird ihnen für diese hohe Verantwortung entsprechender Respekt gezollt und sie haben eine Vorbildfunktion. Wird diese Position ausgenutzt, die eigenen Gesetze nicht ernst genommen, so ist es rechtens wenn Amtspersonen härter bestraft werden.
Worum geht es bei dem zu ändernden Paragraphen?
Derzeit werden Adelige wenn sie eine Straftat begehen schärfer bestraft. Nur worauf hinauf? Was ist die Grundlage dafür? Vergehen von Adeligen, aufgrund ihrer Verpflichtungen als Vasall, werden über das Adelsgesetz geahndet.
Es ist jedoch anders wenn man unseren EGfÖ-Absatz im Bezug auf Amtspersonen sieht. Amtspersonen haben als Ratsmitglied, Bürgermeister, Hafenmeister, Büttel .. versprochen sich aktiv für das jeweilige Amt einzusetzen. Es wird ihnen für diese hohe Verantwortung entsprechender Respekt gezollt und sie haben eine Vorbildfunktion. Wird diese Position ausgenutzt, die eigenen Gesetze nicht ernst genommen, so ist es rechtens wenn Amtspersonen härter bestraft werden.
echton- Anzahl der Beiträge : 2932
Anmeldedatum : 30.03.10
Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
Also hab ich das jetzt richtig verstanden, das Adelige nicht mehr härter bestraft werden sollen weil sie ja dem Lehensherr Rede und Antwort stehen müssen?
Oder sollen jetzt Amtspersonen härter bestraft werden?
Oder sollen jetzt Amtspersonen härter bestraft werden?
Laja- Anzahl der Beiträge : 3259
Anmeldedatum : 09.04.10
Ort : Ternitz
Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
so ich bin absolut gegen diesen Änderungsvorschlag. ganz einfach aus dem Grund weil Adelige ein gewisses Maß an benimm und Anstand haben sollten und rauben oder sonstige Gesetzes Verstöße zählen da für mich nicht dazu.
von daher finde ich es absolut legitim das Adelige härter bestraft werden.
von daher finde ich es absolut legitim das Adelige härter bestraft werden.
Woelfin- Anzahl der Beiträge : 973
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 33
Re: Änderungsvorschlag des Fürsten Hugbald zu § 32EGfÖ
da zu muss ich wohl nicht mehr viel sagen. das ich gegen eine besserstellung der adligen bin.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Ort : Mistelbach, Zum See 38
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