Änderung MGÖ §6, 7, 23
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Änderung MGÖ §6, 7, 23
Nach Bearbeitung und diskussion durch den Armeestab bringe ich folgende Änderungen hier zur Diskussion und Abstimmung ein.
Nachzulesen in diesem threat:
https://ezhoesterreich.forumieren.de/t2401p60-anderung-7-mgo-reservisten
Neueinführung einer Einsatzreserve:
Änderungen in §7, dadurch auch zusätzlich komplette Streichung §23 Urlaub
rot = neu
grün = gestrichen
Nachzulesen in diesem threat:
https://ezhoesterreich.forumieren.de/t2401p60-anderung-7-mgo-reservisten
Neueinführung einer Einsatzreserve:
§6 Einsatzeserve
(1)
Bürger, die im Falle einer Bedrohung des Erzherzogtums, die Einheiten
des Militärs verstärken, aber nicht in das Militär eintreten
wollen, werden nach erfolgter Vereidigungin die Einsatzreserve aufgenommen.
(2) Mitglieder der Einsatzreserve gelten im
Frieden als Zivilisten, haben jedoch das Recht ihren Rang mit dem Zusatz
"der Reserve" zu tragen.
(3) Mitgliedern der Einsatzreserve ist es nicht möglich, Ämter oder Posten des Militärs zu bekleiden.
(4) Ein Wechsel in den aktiven Dienst ist jederzeit, nach ableistung der Grundausbildung möglich und Bedarf der Zustimmung des Armeeführers.
(5) Der Bedrohungsfall wird durch den Erzherzog oder durch gemeinsamen Beschluss von Hauptmann und Armeeführer festgestellt.
(6)
Tritt der Bedrohungsfall ein, werden alle Mitglieder der Einsatzreserve
automatisch für die Dauer der Bedrohung in den aktiven Dienst gestellt
und unterstehen damit dem MGÖ.
Änderungen in §7, dadurch auch zusätzlich komplette Streichung §23 Urlaub
§7 Freistellung vom Dienst (Urlaub) und Reserve
(1) Auf Antrag eines Soldaten kann für bis zu 14 Tagen der jeweilige SK darüber hinaus der Armeeführer diesen nach eigenem Ermessen vorübergehend vom Dienst freistellen. Dies wird unter anderem für die Zeit eines Urlaubes, eine Reise oder für die Arbeit in einem anderen Ressort Anwendung finden können.
Eine darüber hinausgehende Freistellung bedarf zusätzlich der Zustimmung des Hauptmanns (streichen).
Mitglieder des Hohen Rates werden nur auf besonderen Wunsch in die Reserve verlegt.
Dieser Reservestatus wird mit dem Ausscheiden aus dem Hohen Rat automatisch beendet.
(1a) Für die Dauer der Freistellung unterliegt der Soldat weder dem Befehlsrecht noch hat er selber Befehls- oder Weisungsgewalt.
(1b) gestrichen
(2) Soldaten, die dem Militär längerfristig nicht zur Verfügung stehen, können auf eigenen Antrag durch gemeinsamen Beschluss von Armeeführer und Hauptmann in die Reserve versetzt werden. Diese stehen dem EHT dennoch jederzeit für Einsätze zur Verfügung.
(2a) Der Grund für die längerfristige Nichtverfügbarkeit ist zwingend anzugeben.
(2b) Liegt der Grund für die Reserve nicht mehr vor, hat der Soldat den aktiven Dienst unverzüglich wieder aufzunehmen.
(3) Mit dem Beitritt zur Reserve werden sämtliche Ämter und Posten innerhalb des Militärs abgelegt. Für Soldaten des Reservestandes besteht die Verpflichtung, sich regelmäßig bei ihrem SK zu melden. (14 tägig )
(4) Soldaten mit Reservistenstatuts unterliegen weder dem Befehlsrecht der Militärführung, noch haben sie selbst Befehls- oder Weisungsrecht.
(6) Soldaten in der Reserve gehören weiterhin dem Militär an und unterliegen dem Militär Gesetz Österreich.
(7) Soldaten mit Reservistenstatus behalten ihren Rang sowie das Recht, die Uniform und das Rangabzeichen des Militärs zu führen.
( Für Soldaten des Reservestandes sind weder Beförderungen noch Auszeichnungen während der Dauer ihrer Reserve vorgesehen.
(9)Die Reserve endet entweder
(a) durch Versetzung in die Einsatzreserve
(b) durch Wiedereintritt des Soldaten in den aktiven Dienst oder
(c) durch Austritt oder Entlassung aus der Armee
(10) kommt ein Reservist trotz mehrmaliger Aufforderung unter anderem seinen Meldepflichten unentschuldigt nicht nach so führt dies zur Entlassung aus dem Dienst
(10)
Tritt der Bedrohungsfall ein, können die Mitglieder der Reserve wieder
in den aktiven Dienst gestellt werden.
rot = neu
grün = gestrichen
Gast- Gast
Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
Ich finde das hört sich recht gut an, aber...
die Ratsmitglieder, ausser Sicherheitsrat und EHZ können nicht im Stab nachlesen, sie haben dort keinen Zutritt soweit ich weiss.
die Ratsmitglieder, ausser Sicherheitsrat und EHZ können nicht im Stab nachlesen, sie haben dort keinen Zutritt soweit ich weiss.
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Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
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Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
So ist es auch, lediglich Leute die sowieso schon den Stab lesen könnten, können dies tun
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
Gut, wenn Fragen sind, können ja auch hier verschiedene Räte antworten, die zugang zum Stab haben.
Gast- Gast
Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
Ich hab grundsätzlich nichts dagegen. Ich würde nur gern wissen, wieso diese Einsatzreserve gegründet wird. Also was der genaue Sinn ist.
Und wenn es normale Bürger sind, die nicht ins Militär eintreten, was bedeutet das dass sie ihren Rang mit Zusatz "der Reserve" tragen. Welchen Rang?
Zivilistenfragen^^
Und wenn es normale Bürger sind, die nicht ins Militär eintreten, was bedeutet das dass sie ihren Rang mit Zusatz "der Reserve" tragen. Welchen Rang?
Zivilistenfragen^^
Zuletzt von Corbie am Di Aug 09, 2011 4:09 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Corbie- Anzahl der Beiträge : 691
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Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
Hierzu gebe ich dir als Beispiel die Antwort von Manila wieder, die meiner Meinung nach ziemlich genau das trifft, was gewollt wird:
Daher auch die Frage wegen des Ranges wohl beantwortet, da es sich um personen handelt, die ausgebildet wurden und dann eben nur noch für wirkliche (ernste) Einsätze zur Verfügung stünden.
Eine solche Möglichkeit wie die so genannte Einsatzreserve wollte ich schon immer haben, um die Bürger, die gerne im Notfall kämpfen wollen, im Vorfeld erfassen und vor allem auch ausbilden zu können.
Daher auch die Frage wegen des Ranges wohl beantwortet, da es sich um personen handelt, die ausgebildet wurden und dann eben nur noch für wirkliche (ernste) Einsätze zur Verfügung stünden.
Gast- Gast
Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
Na dann ist das eine tolle Sache, da gibts sicher einige, die mitmachen wollen (zb Leute aus Bürgerwehren)
Dafür.
Dafür.
Corbie- Anzahl der Beiträge : 691
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Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
zählt noch einmal die abgemeldeten sowie anwesenden Abgeordneten durch,
hat sonst niemand eine Meinung hierzu?
Dann würde ich nach nochmaliger kurzer Wartezeit die Abstimmung darüber beantragen.
hat sonst niemand eine Meinung hierzu?
Dann würde ich nach nochmaliger kurzer Wartezeit die Abstimmung darüber beantragen.
Gast- Gast
Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
Da hier keine Gegenstimmen zu hören sind, würde ich auch vorschlagen Urne!
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avallyn- Erzherzog
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Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
Kommt sobald ich zuhause bin in die urne, wenn bis dahin keine Gegenstimmen kommen
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
rausschieben ins öffentliche?
Corbie- Anzahl der Beiträge : 691
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Re: Änderung MGÖ §6, 7, 23
~verschoben ins öffentliche~
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Ort : Zwischen Himmel und Hölle
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