Erzherzogtum Österreich
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[DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]

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Beitrag von Gast Mi Jul 23, 2014 2:47 pm

"Hauptmann Two hat zugleich nach den Hinweisen einen Vorschlag unterbreitet. Die Diskussion findet sich HIER"

Sollte es keinen weiteren Vorschläge geben werde Ich demnächst den Rat darüber abstimmen lassen, und zwar über:


Abstimmung schrieb:
"Zur auswahl stehen momentan:"

  • 'Wir setzen einen Fixsold fest, wie zum Beispiel 17 Taler.'
  • 'Wir lassen Bürgerwehrsold an die Höhe der Gemeindemilizen sich richten'
  • 'Kein Sold'

"Hinzu kommt die Auszahlung. Momentan zur Auswahl stehen würde:"

  • Komplett Provinz (wie bisher aka)
  • Halb Gemeinde - Halb Provinz
  • Komplett Gemeinde


"Eine passende Passage für das EGfÖ wird dann nach der Absitmmung folgen und eventuell gleich in die neue Diskussion einfließen (siehe oben)."

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Beitrag von Esurk Mi Jul 23, 2014 3:16 pm

Einen Gedanken möchte ich noch geben, wem sollte man noch ehren, wenn alle für Ihre Taten schon Lohn erhalten würden.

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Beitrag von Twoflower Mi Jul 23, 2014 5:13 pm

Ich sehe den Zusammenhang nur bedingt: Wieso sollte man Leute ausschließlich für ehrenamtliche Tätigkeiten ehren?
Auch jemandem, der für 17 Taler das Rathaus verteidigt und sich dabei Wind und Wetter aussetzt, anstatt für 20 Taler in seiner warmen Werkstatt zu arbeiten, kann man doch danken. Oder etwa nicht?

Anderes Beispiel: Es werden auch diejenigen mit einer Urkunde bedacht, die regelmäßig die von Rathaus ausgeschriebenen Milizstellen annehmen, obwohl sie für diese Tätigkeit bezahlt werden.

Und es steht natürlich weiterhin jedem frei, auf sein Entgelt zugunsten der Provinz oder des Rathauses oder auch einer anderen gemeinnützigen Vereinigung zu verzichten.
(Wie das übrigens auch viele Soldaten immer wieder mit ihrem Sold tun, wenn ich das nur kurz anmerken darf.)

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Beitrag von avallyn Mi Jul 23, 2014 7:27 pm

Also ich weiss nicht, aber irgendwie kommen wir hier von Thema ab, bzw. wird das Thema immer weitläufiger.
Ging es nicht ursprünglich darum dass der OFR eine Kontolle wollte über tatsächlich geleisteten Dienst das RH zusätzlich zu verteidigen?
Nun gehts darum Gesetze zu ändern und ob man den Leuten überhaupt etwas zahlen sollte.

Sicher, wenn die Gesetze nicht mehr passen, müssen sie geändert werden, aber alles andere scheint mir doch eher fragwürdig.

Der werte Esurk sagt BGW Leute die Geld dafür bekommen sind Söldner.

Tja, wie ist das denn bei den Soldaten?
Die bekommen schliesslich auch Geld für ihre geleistete Arbeit?
Dann wären das ja auch Söldner oder nicht?

Ich denke es kommt da auf die Definition an was man unter Söldnern versteht.
Bei Söldnern ist der Hauptgedanke an Feindseligkeiten vor allem aus Streben nach persönlichem Gewinn teilzunehmen und von oder im Namen einer am Konflikt beteiligten Partei tatsächlich die Zusage einer materiellen Vergütung zu erhalten , die wesentlich höher ist als die den Kombattanten der Streitkräfte dieser Partei in vergleichbarem Rang und mit ähnlichen Aufgaben zugesagte oder gezahlte Vergütung,
Ausserdem greifen Söldner aktiv in Kampfhandlungen ein.

Bei unseren BGW Leuten kann man nun bei einem Lohn von 17 Taler sicher nicht davon ausgehen, dass sie sich eine goldene Nase dabei verdienen.
Ebenso greifen sie niemals in aktive Kampfhandlungen (Bannerkampf) ein, sondern sind ausschliesslich zum Zweck der RH Verteidigung da.

Es war der der ausdrückliche Wunsch der damaligen Erzherzogin Echton eine BGW ins Leben zu rufen um die Dörfer zusätzlich zu schützen, wenn die Armee nicht ausreichend zur Verfügung steht.

Die BGW wird auch genau dazu eingesetzt Soldaten zu unterstützen wenn bei Gefahr nicht genug Kräfte vor Ort sind.
Die Armee wird von der Provinz gezahlt, warum also nicht die BGW?
Das erscheint mir unlogisch, zumal der Sold der BGW noch niedriger ist.

Es gibt auch eine Regel die bei Gefahr fürs RH besagt:

1. zuerst müssen die Milizen aufgestockt werden (zahlt eh der BM)
2. reichen Milizen nicht aus wird die Armee eingesetzt (zahlt die Provinz)
3. reicht auch die Armee nicht aus, wird die BGW eingesetzt (sollte die Provinz zahlen)

Wenn Leute der BGW sagen, es war ihnen eine Ehre, für die sie nicht entlohnt werden wollen, ist das völlig ok.
Aber es gibt gerade viele junge Bürger die gerne helfen würden, sich aber nicht mehrere Tage Verdienstausfall leisten können.
Will man diese Leute nun abschrecken weil man an ein paar Talern geizt?

Gerade hier in Österreich werden wir ständig von Räubergruppen belästigt die versuchen RH zu stürmen.
Wollen wir der Sache Herr werden brauchen wir die BGW.

Ich denke die BGW und die BM zu verärgern ist da eher kontraproduktiv, denn sonst kommt es irgendwann tatsächlich dazu dass die Stürmer es schaffen die RH einzunehmen.
Was das dann kostet kann sich mal jeder selbst überlegen.

Daher ist meine Meinung ganz eindeutig.
Die Kosten der BGW sind von der Provinz zu zahlen.
Sicherheit zum Nulltarif gibt es nicht, es sei denn freiwillig.


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Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
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Beitrag von Kryptokrat Mi Jul 23, 2014 9:23 pm

Kryptokrat konnte der Frau Oberst Ava nur zustimmen, das war auch immer seine Meinung gewesen. "So funktionierte das System wenigstens und die Rathäuser konnten meistens geschützt werden! Und dass das uns Bürgern und auch dem Rat etwas wert sein sollte, ist doch klar. Was sind schon vier oder fünf BW-Löhne verglichen mit einem geplünderten Ratshaus was den finanziellena Aufwand angeht?"
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Beitrag von aelius_pendergast Mi Jul 23, 2014 9:24 pm

erneuter  applaus . aus den hinteren reihen


in gedanken

ja wenn keinne straftat . dem/der bm zu helfen  zumindest ein besserer weg

denmt sich noch viel . aber verschafft sich lieber ein bier

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Beitrag von Esurk Do Jul 24, 2014 6:51 am

Esurk nickt zu Two und auch zu Avallyn, nun wir schweifen wahrlich etwas ab, ich entschultige mich, an einem anderen Tag an einem anderen Platz erkläre ich gerne meine Gedanken.

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Beitrag von Gast Fr Jul 25, 2014 4:48 pm

VorAbstimmung

"Es findet kurz eine Vorabstimmung statt, um herauszustellen, in welche Richtung die Diskussion gehen soll.
Es darf natürlich weiter hier darüber debatiert werden."

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Beitrag von Gast Di Jul 29, 2014 2:30 pm

Abstimmung schrieb:
"Zur auswahl stehen standen momentan:"

  • 'Wir setzen einen Fixsold fest, wie zum Beispiel 17 Taler.'
  • 'Wir lassen Bürgerwehrsold an die Höhe der Gemeindemilizen sich richten'
  • 'Kein Sold'
  • 'Keine gesetzliche Verpflichtung/ Beibehaltung des aktuellen Systems'

"Hinzu kommt die Auszahlung. Momentan zur Auswahl stehen würden:"

  • 'Komplett Provinz (wie bisher aka)'
  • 'Halb Gemeinde - Halb Provinz'
  • 'Komplett Gemeinde'


"Aufgrund der Vorabstimmung bitte Ich um konstruktive Vorschläge bezüglich einer Anpassung in den jeweiligen Passagen im Gesetz, sodass der Fixsold niedergeschrieben, der am Ende
komplett von der Provinz getragen wird."

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Beitrag von Gast Mi Jul 30, 2014 12:20 pm

Na gut, zum Thema Fixsold jetzt also.

In Ternitz bekommen Mitglieder der Miliz 18 Taler Gehalt.

Soweit ich weiß erhalten auch Soldaten, wenn sie verteidigen Geld dafür. Nun wäre interessant wie viel das ist. Ich meine auch die erhalten 18 Taler.

Wenn also alle 18 Taler fürs Verteidigen bekommen, sollte auch die Bürgerwehr den gleichen Lohn erhalten.

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Beitrag von Twoflower Mi Jul 30, 2014 1:30 pm

Leider ist das von Ort zu Ort unterschiedlich.
Z.B. in Wien erhalten die Milizen nur 15 Taler Lohn.

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Beitrag von Gast Mi Jul 30, 2014 1:34 pm

Und die Soldaten, Two?

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Beitrag von Gast Do Jul 31, 2014 4:18 pm

"Fixsold muss nicht unbedingt heißen, dass dieser von der Provinz festgelegt wird.
Die Provinz und wir haben immer noch die Möglichkeit, diese Entscheidung den Bürgermeistern zu übergeben.
Diese könnten dann per Dorfdekret dies festhalten, wie viel die BGW im Falle des Notfalls erhalten solle.

So würden die Bürgerwehren einen Fixsold erhalten und gleichzeitig fair für die jeweilige Gemeinde angepasst sein.
Die Provinz würde nur die maximale Höhe vorgeben, sonst könnte man dies ausnutzen.
Dieser Vorschlag wäre eine Art Zwischending; Wir setzen einen Fixsold aber er passt sich dennoch an die Gemeinde an,
der der jeweilige Bürgermeister dies entscheidet.

Außerdem wäre ebenfalls möglich die Provinz setzt 15 Taler als Fixsold an und die Gemeinden kommen im Fall
der Fälle bei höheren Bürgerwehrsolden mit auf. Da aber die Provinz komplett aufkommen solle, laut Vorabstimmung,
wäre dies nicht ganz gemäß derm Vorabstimmungsergebnis...

Ich sehe daher zwei Möglichkeiten

1.) Die Provinz gewährt den Gemeinden die Entscheidung des Fixsolds, gibt aber diesen nur einen Rahmen zwischen
15-18 Talern vor, in dem diese den Fixsold angeben dürfen.

2.) Die Provinz gibt selbst vor, welcher Betrag der Fixsold sein soll.
Dabei würden aber die unterschiedlichen Milizstellen nicht beachtet werden.


Außerdem würde Ich auch nicht die Armeesolde heranziehen. Armee ist Armee, freiwillige Verteidiger sind Zivilisten.
Man kann dies nicht vergleichen, obwohl in dem Fall die Tätigkeit die selbe wäre...

...aber Soldaten sind Soldaten, weil sie in den Krieg ziehen können, Zivilisten tun dies nur notfalls freiwillig, aber nicht auf Befehl hin.
Ausnahme Lehensträger bei einem Aufruf des Vassals."

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Beitrag von Gast Mi Aug 20, 2014 9:56 pm

"Zur weiteren Diskussion gebe Ich einen Vorschlag for ein Dekret bezüglich des BGW-Solds.
Ich werde die kommende Diskussion zwei Tage bis kommenden Freitag genehmigen und danach werde Ich eine Abstimmung beginnen.
Damit sollte das Thema auch abgeschlossen sein."


Vorschlag schrieb:
Dekret zum Bürgerwehr-Sold

Die Bürgerwehr
"Die rechtmäßigen amtierenden Bürgermeister haben gemäß dem EGfÖ das Recht, zusätzlich zur Miliz Bürger als Bürgerwehr zur Verteidigung des Rathauses vor drohenden Gefahren hinzuzuziehen.
Aufgrund nicht vorherrschender Regularien für die Besoldung wird hiermit ein Dekret für den Bürgerwehr-Sold erlassen."

  • 1.1) Die Bürgermeister legen fest, ob die Bürgerwehr der Stadt für ihre Einsätze Sold erhält und wie hoch dieser ausfällt. Änderungen müssen dem Rat vorgelegt werden, der mit einfacher Mehrheit zustimmen muss, bevor diese in Kraft treten können.
  • 1.2) Der Bürgerwehr-Sold darf zwischen 15-18 Talern pro Einsatztag liegen.
  • 2.1) Die Auszahlung der Solde obliegt dem Rat.
  • 2.2) Unter besonderen Umständen kann der Rat die Auszahlungen an das Rathaus übertragen oder gänzlich einfrieren. Die Entscheidung und die Begründung hierzu muss öffentlich ausgehängt werden.
  • 2.3) Die Bürgermeister können auf die Auszahlung durch den Rat verzichten und selbst übernehmen.
  • 3) Verstöße gegen dieses Dekret werden je nach Schwere des Verstoßes als Störung des öffentlichen Friedens oder Verrat bestraft.


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Beitrag von Twoflower Mi Aug 20, 2014 10:16 pm

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache: Mir gefallen Regelungen nicht, wo einer (in diesem Fall der Bürgermeister) das Geld des anderen (in diesem Fall der Provinz) ausgeben darf.

Also wenn die Provinz den Sold der Bürgerwehren zahlt, dann soll auch die Provinz bestimmen, wie hoch er ist. Der Betrag kann ruhig von Ort zu Ort unterschiedlich sein (z.B. an den Sold der Rathausmilizen angepasst), aber der Rat muss entscheiden, was mit dem Geld der Provinz passiert, so wie der Bürgermeister entscheidet, was mit dem Geld des Rathauses passiert.

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Beitrag von Gast Mi Aug 20, 2014 10:23 pm

"Macht gerne einen Gegenvorschlag werter Hauptmann.
Dass sich der Sold an die Milizen richtet wurde in der Vorabstimmung nicht ganz befürwortet.
Daher ließ Ich in dem Vorschlag niederschreiben, dass die BM eine kleine Entscheidung treffen dürfen, aber nicht ohne die einfache Zustimmung des Rats.

Dennoch könnte an sich der Rat dies immer entscheiden und einfach einen Fixsold festsetzen, der gleichzeitig Fix ist dennoch sich an die Milizen anpasst.
Am Ende, wenn Ihr einen Gegenvorschlag vorlegt, hätten wir alle dann zwei Dekretsvorschläge, die annehmbar wären."

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Beitrag von frieda19 Mi Aug 20, 2014 10:55 pm

finde die Formulierung ganz gut.

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Beitrag von Kryptokrat Mi Aug 20, 2014 11:16 pm

Die Stadtkommandanten (SK) und die Bürgermeister(BM) erhöhen bei Bedarf zusammen die Anzahl an Verteidigern - die Bürgerwehr (BW).
Man muss den Bürgermeistern nur die Elaubnis geben, nach Rücksprache, einen Aufruf an die Bürgerwehreinsatz zu machen, denn sonst macht es der SK.
Die Satdt soll die Möglichkeit haben, wenn sie die BW alleine aufstellt, hierfür die Kosten auch tragen zu können, da kann sie auch den Miliz-Beitrag auszahlen.
Ich finde, wenn die BM dies so machen wollen, kann die Provinz hier das auch so erlauben.
Fällt der BW-Einsatz aber an die Provinz, obliegt es auch der Provinz, die Kosten zu tragen.

Dafür kann man ja eine Absprache bei jedem Fall einzeln machen, die Armeeführung wird - denke ich - hier gerne eine Amtsstube einrichten und beraten.

*EDIT: Ein extra Dekret erachte ich derzeit nicht als zwingend notwendig.
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Beitrag von Gudinna Do Aug 21, 2014 1:21 am

Warum sollte man es nicht in ein Dekret fassen.
Ich bin der Meinung, dass man da schon einmal darüber diskutieren sollte.
Ich bin sogar der Meinung, dass für die Verteidigung der Bürgerwehr ein Sold von 10 Taler genügend ist, denn jemand der in der Bürgerwehr verteidigt kann den ganzen Tag ins Bergwerk zum Arbeiten und abends dann verteidigen bis zum Tageswechsel usw.
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Beitrag von Twoflower Do Aug 21, 2014 8:51 am

Ich möchte außerdem noch darauf hinweisen, dass bei der Vorabstimmung zu diesem Thema sich die Mehrheit derer, die sich überhaupt für dieses Thema interessiert hat, eindeutig dafür ausgesprochen hat, dass die Provinz die Bürgerwehren bezahlt und zwar einen fixen Sold.

Nachdem es bis zu dieser LP gut funktioniert hat, sehe ich keinen Anlass, etwas zu ändern.
Muss man es in einem Dekret festlegen? Ich finde eigentlich nicht, schließlich wollten wir die Gesetze entschlacken und auf das Wesentliche reduzieren. Also wenn überhaupt Dekret, dann sollte es so ausschauen:

Dekret zum Bürgerwehr-Sold

(1) Jedes Mitglied der Bürgerwehr erhält pro Einsatztag einen Sold in der Höhe von 17 Talern.
(2) Der Sold der Bürgerwehr wird von der Provinz bezahlt.

Wenn ein Bürgermeister darauf besteht, die Bürgerwehren aus der RH-Kasse zu bezahlen, so kann er das gerne tun und den Kämmerer informieren bzw. das Geld der Provinz rücküberweisen. Ich sehe keinen Grund, so etwas gesetzlich festzulegen.

Gudi: Warum 17 und nicht 10 Taler? Weil ich Leute, die nicht mehrmals täglich anwesend sein können oder wollen, nicht benachteiligen will.

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Beitrag von Gast Do Aug 21, 2014 5:08 pm

Two hat alles gesagt was ich auch gesagt hätte. Danke dafür :-)


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Beitrag von Gast Do Aug 21, 2014 5:27 pm

"Dem Vorschlag des Hauptmanns ist nichts auszusetzen, außer das man mit 17 Talern fix eventuell in manchen Gemeinden die Milizen benachteiligen würde, weil diese weniger bekämen.
Natürlich kann man hier das Argument aufführen, dass die Bürgerwehr ja nur als zusätzliche Verteidigungskraft dienen mag,
aber dann warum sollten Milizen weniger bekommen. Daher sollte man den Fixsold auch auf die unterschiedlichen Gemeinden anpassen...
...meiner Meinung nach.

Aber Auch Hauptmanns Two Vorschlag wird zur Abstimmung kommen."

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Beitrag von Twoflower Do Aug 21, 2014 6:05 pm

Wie ich schon sagte: Ich kann auch mit einem ortsabhängigen Sold je nach Bezahlung der Milizen leben. Aber da sich bei der Vorabstimmung die Mehrheit für einen fixen Sold ausgesprochen hat, findet sich das auch so in meinem Vorschlag.

Nachdem aber anscheinend nicht klar genug formuliert habe, dass ich selbst von der Sinnhaftigkeit, die Besoldung der Bürgerwehr per Dekret zu regeln, nicht überzeugt bin, bringe ich hiermit noch offiziell einen dritten Vorschlag für die Abstimmung ein:

Keine gesetzliche Regelung des Soldes der Bürgerwehr.


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Beitrag von Amaranth Do Aug 21, 2014 7:30 pm

Kann ich mich als Quasi-Autor des Gesetzes outen und meinen Gedankengang offenlegen?

Durch den Ablauf der Diskussion wollte ich ein Gesetz schreiben, welches möglichst unbürokratisch von der Exekution mit Ausnahme der Änderung der Fixsolde gehandhabt wird, wo SK und/oder BM, je nach Stadt und Absprache, die Bürgerwehr zusammenstellen und es einfach ist, auf den Sold durch den Provinz zu verzichten oder Soldzahlungen selber zu übernehmen...wo ich eine Situation noch nicht bedacht habe.

Das bewerkstelligt man aber nicht zwingend durch ein kurzes Gesetz.

Twos Vorschlag würde die Unterschiede in den Städten vereinheitlichen (was, wenn ich die Protokolle noch richtig im Kopf habe, durch die Bürgermeister eher abgelehnt wird) und eine Ambiguität bei der Soldzahlung eröffnen: Das Problem mit den Lesarten. Derer gibt es meiner Ansicht nach zwei:

a.) Die strikte: Der Sold MUSS ausgezahlt werden und darf nicht durch die Provinz zurückgenommen werden (außer durch Spenden, die mit der kürzlich dem erhaltenen Sold absolut nichts zu tun hat)
b.) Die weichere: Der Sold MUSS ausgezahlt werden, kann aber wieder rückabgewickelt werden.

Im Fall, dass ein Bürgerwehrmitglied bereits im Vorhinein darauf verzichtet, muss er es dennoch bekommen und dann zurückspenden. Und der Unterschied zu a.) mag vielleicht marginal sein...aber ein böswilliger Winkeladvokat könnte den OFR, den Kämmerer und den Spendenden der Bürgerwehr einen längeren Aufenthalt beim RKG oder beim Provinzgericht bescheren.

Wenn ich erklären darf, wie ich mir 1.1) vorgestellt habe:
Der Bürgermeister gibt den Rat Bescheid, dass er künftig einen anderen Fixsold für seine Stadt haben will. Da die Provinz den Sold normalerweise auszahlt, soll der Rat ein Einspruchsrecht haben, daher die Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Wenn der Rat annimmt, gilt für die Stadt (und nur für sie) ein neuer Fixsold (oder welche Form von Besoldung man vorsehen will...ich habs bewusst offengelassen).

Nun zu dem, was ich vergessen habe:
.) Den Fall, dass jemand auf seinen Sold verzichtet, nachzeichnen
.) Den Fall, dass das Rathaus selbst zahlt, habe ich nicht genug Rechnung getragen (wenn das Rathaus selber den Sold zahlt, wäre es eher dumm, wenn der Rat über die Höhe entscheidet...dann hätten wir fast genau den umgekehrten Fall, den Two aufgegriffen hat)

Ich würde daher folgende Version vorschlagen, damit diese dann zerfetzt wird: ^^

Die Bürgerwehr
"Die rechtmäßigen amtierenden Bürgermeister haben gemäß dem EGfÖ das Recht, zusätzlich zur Miliz Bürger als Bürgerwehr zur Verteidigung des Rathauses vor drohenden Gefahren hinzuzuziehen.
Aufgrund nicht vorherrschender Regularien für die Besoldung wird hiermit ein Dekret für den Bürgerwehr-Sold erlassen."


   1) Die Auszahlung des Soldes erfolgt entweder durch die Provinz oder durch das Rathaus der jeweiligen Stadt.
   2) Wird der Sold von der Provinz ausgezahlt, können die Bürgermeister festlegen, ob die Bürgerwehr der Stadt für ihre Einsätze Sold erhält und wie hoch dieser ausfällt. Änderungen müssen dem Rat vorgelegt werden, der mit einfacher Mehrheit zustimmen muss, bevor diese in Kraft treten können.
   2) Unter besonderen Umständen kann der Rat die Auszahlungen an das Rathaus übertragen oder gänzlich einfrieren. Die Entscheidung und die Begründung hierzu muss öffentlich ausgehängt werden.
   3) Die Bürgermeister können auf die Auszahlung durch den Rat verzichten und selbst übernehmen. Wird der Sold vom Rathaus ausbezahlt, kann der jeweilige Bürgermeister Änderungen ohne Zustimmung des Rates vornehmen.
   4) Bürger können zu jeder Zeit auf ihren Sold, so einer festgelegt wurde, verzichten.
   5) Verstöße gegen dieses Dekret werden je nach Schwere des Verstoßes als Störung des öffentlichen Friedens oder Verrat bestraft.

Zusätzlich möchte ich eine Version nur mit einen Fixsold und nur der Auszahlung des Rates, basierend auf Two, vorschlagen:

Die Bürgerwehr
"Die rechtmäßigen amtierenden Bürgermeister haben gemäß dem EGfÖ das Recht, zusätzlich zur Miliz Bürger als Bürgerwehr zur Verteidigung des Rathauses vor drohenden Gefahren hinzuzuziehen.
Aufgrund nicht vorherrschender Regularien für die Besoldung wird hiermit ein Dekret für den Bürgerwehr-Sold erlassen."


   1) Die Auszahlung des Soldes erfolgt durch die Provinz. Jedes Mitglied der Bürgerwehr erhält pro Einsatztag 17 Taler.
   2) Bürger können zu jeder Zeit auf ihren Sold verzichten.
   3) Verstöße gegen dieses Dekret werden je nach Schwere des Verstoßes als Störung des öffentlichen Friedens oder Verrat bestraft.

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Beitrag von Twoflower Do Aug 21, 2014 9:17 pm

Oh, interessant: Der Herr Regent bemüht einen Ghostwriter für seine Dekrete ... Wink

Bei Vorschlag 1 hab ich ein Problem mit
1) Die Auszahlung des Soldes erfolgt entweder durch die Provinz oder durch das Rathaus der jeweiligen Stadt.
Das kann im blödesten Fall dazu führen, dass sich Provinz und Rathaus gegenseitig die Soldforderungen zuschieben und auf der Strecke bleibt der Bürgerwehrler.
Ok, mit 2) (dem 2. 2er Wink - da gehört die Nummerierung angepasst) könnte es der Rat dem RH zuschieben. Aber mit diesem Absatz hab ich das nächste Problem: Ich bin ganz allgemein ein Anhänger der Philosophie, dass die Provinz und die Gemeinden miteinander auf Augenhöhe begegnen. Da ist so eine Möglichkeit, den anderen zu etwas zu zwingen, nur kontraproduktiv.

Absatz 4 in Vorschlag 1 und Absatz 2 im Vorschlag 2 finde ich völlig überflüssig: Natürlich kann ein Bürger auf seinen Sold verzichten. Sollen wir als nächstes den Bürgern auch noch gesetzlich erlauben, der Provinz Geld zu spenden oder dem Rathaus günstig Waren zu überlassen?
Dasselbe trifft sinngemäß auch auf Absatz 3 von Vorschlag 1 zu: "Der BM darf auszahlen" ist ja auch nichts anderes wie "der BM darf der Provinz Geld spenden".


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