[LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
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[LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Abstimmung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
A
B
Es gibt zu beachten, das es 2 Versionen sind, wofür man sich entscheiden kann.
Start der Abstimmung Samtag 15 Uhr am 7.01.1465
Ende der Abstimmung Dienstag 18 Uhr 10.01.1465
Für Version A
Für Version B
Enthaltung
Gegen beides
A
§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden. Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(5.1) Dekrete, die sich mit der Wahl des Bürgervertreters beschäftigten, sind hier von ausgenommen
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!
B
§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden. Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!
Es gibt zu beachten, das es 2 Versionen sind, wofür man sich entscheiden kann.
Start der Abstimmung Samtag 15 Uhr am 7.01.1465
Ende der Abstimmung Dienstag 18 Uhr 10.01.1465
Für Version A
Für Version B
Enthaltung
Gegen beides
Zuletzt von Belafarinrod am Sa Jan 07, 2017 11:22 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Für Version A
Wenn der Satz noch mit einem Punkt abgeschlossen wird.
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Halt, Stopp!
Ich sehe grade: Absatz 6 gehört weg, weil das Inkrafttreten ja schon in den Absätzen 4 und 5 geregelt ist.
Da ist meine letzte rote Markierung abhanden gekommen und mir ist leider auch erst jetzt aufgefallen.
Ich sehe grade: Absatz 6 gehört weg, weil das Inkrafttreten ja schon in den Absätzen 4 und 5 geregelt ist.
Da ist meine letzte rote Markierung abhanden gekommen und mir ist leider auch erst jetzt aufgefallen.
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
unterbrochen mein fehler
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Abstimmung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten Die Zweite
Version A
Version B
Es gibt zu beachten, das es 2 Versionen sind, wofür man sich entscheiden kann.
Start der Abstimmung Sonntag 13 Uhr am 8.01.1465
Ende der Abstimmung Mittwoch 18 Uhr 11.01.1465
Für Version A
Für Version B
Enthaltung
Gegen beides
Version A
§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.
(2.1) Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(4) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(5.1) Ausgenommen sind die Abschnitte der Dekrete der Gemeinden, die die Wahl des Bürgervertreters betreffen. Sie sind mit Verkündigung, auch ohne Genehmigung des Erzherzogs gültig.
Version B
§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden. Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(4) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(5) Dekrete der Gemeinden treten nach Genehmigung durch den Erzherzog und, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
Es gibt zu beachten, das es 2 Versionen sind, wofür man sich entscheiden kann.
Start der Abstimmung Sonntag 13 Uhr am 8.01.1465
Ende der Abstimmung Mittwoch 18 Uhr 11.01.1465
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Für Version B
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Zuletzt von Belafarinrod am So Jan 08, 2017 5:56 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Version A
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
Gegen beides
da es aus meiner Sicht hier keinerlei Bedarf an einer Veränderung gibt!
da es aus meiner Sicht hier keinerlei Bedarf an einer Veränderung gibt!
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Re: [LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
7 mal Version A
1 Enthaltung
1 mal gegen beides.
3 stimmen wurden nicht abgegeben
Damit ist die abstimmung beendet.
danke für die teilnahme
1 Enthaltung
1 mal gegen beides.
3 stimmen wurden nicht abgegeben
Damit ist die abstimmung beendet.
danke für die teilnahme
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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