Erzherzogtum Österreich
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[LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

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Beitrag von Belafarinrod Sa Jan 07, 2017 12:15 pm

Abstimmung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

A
§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden. Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(5.1) Dekrete, die sich mit der Wahl des Bürgervertreters beschäftigten, sind hier von ausgenommen
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!



B
§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden. Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!


Es gibt zu beachten, das es 2 Versionen sind, wofür man sich entscheiden kann.

Start der Abstimmung Samtag 15 Uhr am 7.01.1465

Ende der Abstimmung Dienstag 18 Uhr 10.01.1465

Arrow Für Version A
Arrow Für Version B
Arrow Enthaltung
Arrow Gegen beides


Zuletzt von Belafarinrod am Sa Jan 07, 2017 11:22 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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Beitrag von Arates Sa Jan 07, 2017 10:40 pm

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Beitrag von Twoflower So Jan 08, 2017 11:14 am

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Wenn der Satz noch mit einem Punkt abgeschlossen wird. Wink

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Beitrag von Twoflower So Jan 08, 2017 11:18 am

Halt, Stopp!
Ich sehe grade: Absatz 6 gehört weg, weil das Inkrafttreten ja schon in den Absätzen 4 und 5 geregelt ist.
Da ist meine letzte rote Markierung abhanden gekommen und mir ist leider auch erst jetzt aufgefallen. Embarassed

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Beitrag von Belafarinrod So Jan 08, 2017 12:16 pm

unterbrochen mein fehler

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Beitrag von Belafarinrod So Jan 08, 2017 12:41 pm

Abstimmung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten Die Zweite

Version A

§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.
(2.1) Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(4) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(5.1) Ausgenommen sind die Abschnitte der Dekrete der Gemeinden, die die Wahl des Bürgervertreters betreffen. Sie sind mit Verkündigung, auch ohne Genehmigung des Erzherzogs gültig.


Version B

§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden. Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(4) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(5) Dekrete der Gemeinden treten nach Genehmigung durch den Erzherzog und, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.


Es gibt zu beachten, das es 2 Versionen sind, wofür man sich entscheiden kann.

Start der Abstimmung Sonntag 13 Uhr am 8.01.1465

Ende der Abstimmung Mittwoch 18 Uhr 11.01.1465

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Zuletzt von Belafarinrod am So Jan 08, 2017 5:56 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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Beitrag von Arates So Jan 08, 2017 4:37 pm

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Beitrag von avallyn So Jan 08, 2017 5:52 pm

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Beitrag von Irving So Jan 08, 2017 6:04 pm

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Beitrag von Graziella So Jan 08, 2017 6:18 pm

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Beitrag von Twoflower So Jan 08, 2017 8:17 pm

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Beitrag von Juan_jacinto_cordes So Jan 08, 2017 8:38 pm

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Beitrag von Belafarinrod Mo Jan 09, 2017 10:00 am

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Beitrag von Mirabella Di Jan 10, 2017 9:52 am

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Beitrag von Seyfenstein Di Jan 10, 2017 10:40 pm

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da es aus meiner Sicht hier keinerlei Bedarf an einer Veränderung gibt!
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Beitrag von Belafarinrod Mi Jan 11, 2017 9:26 pm

7 mal Version A
1 Enthaltung
1 mal gegen beides.

3 stimmen wurden nicht abgegeben

Damit ist die abstimmung beendet.

danke für die teilnahme

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