Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
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avallyn
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Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Herour schrieb:Ein weiterer Vorschlag ...alte Version schrieb:§10 Adel
(1) Der Erzherzog von Österreich kann entsprechend der Regelungen des Reichsadelsgesetzes nach eigenem Ermessen die Titel Ritter/Ritterin, Freiherr/Freifrau und Graf/Gräfin erteilen.
Über die geplante Verleihung des Ritter/Ritterin-, Freiherrn/Freifrau- oder Grafen/Gräfinnen-Titels muss der Rat informiert werden.
(2) Vergehen gegen das Reichsadelsgesetz oder gegen §10 des EGfÖ sind entsprechend den Bestimmungen des Reichsadelsgesetzes strafbar.Änderungsvorschlag der Kommission schrieb:§10 Adel
(1) Die Vergabe von Titeln obliegt dem Erzherzog,
der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.
(2) Vorschlagsrecht für einen Titel des Erzherzogtums besitzt jeder Bürger der Provinz. Der Vorschlag muss begründet werden.
(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzog sind.
(4) Vergehen gegen das Reichsadelsgesetz sind entsprechend des Reichsadelsgesetzes strafbar.
Zuletzt von Herour am Do Apr 08, 2010 1:19 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Ebenezer schrieb:Dieser neue Gesetzesvorschlag hört sich in meinen Augen um einiges schlüssiger an als der Alte. Wir verankern, damit unser Gesetz noch stärker mit der Reichsbulle und dem ADG.
Falls es keine Einwände gibt, würde ich diesen Passus zur Abstimmung vorschlagen. Er ist ja relativ schlicht gehalten.
Lg Ebe
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Finn_haferkorn schrieb:Was mir besonders als scheidendes Ratsmitglied gefällt sind die einfachen und verständlichen Formulierungen. Sollte so übernommen werden.
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Blaue*Fee schrieb:§10 Adel
(1) Die Vergabe von Titeln obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.
(2) Vorschlagsrecht für einen Titel des Erzherzogtums besitzt jeder Bürger der Provinz. Der Vorschlag muss begründet werden.
(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzog sind.
(4) Vergehen gegen das Reichsadelsgesetz sind entsprechend des Reichsadelsgesetzes strafbar.
Wir hatten die Titel drin, damit jeder weiß was in Österreich möglich ist, ohne das ADG zu suchen und zu wälzen..(1) Die Vergabe von Titeln (Ritter, Freiherr, Graf) obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in Betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzog sind.
1. 2/3 müssen sich zusammen finden, damits nicht durchgeht?
Möge die Macht mit dem Regenten sein .. letzte LP hätte ich alles durchbekommen
Es ist jetzt zwar ein Vetorecht drin, aber eines mit einer hohen Hürde
2. find ich "der restlichen Mitglieder" merkwürdig formuliert.
Rest von was? Die die noch Leben? *g*
Rest ohne Erzherzog.. *g*
Vorschlag:
(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in Betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht. Für ein Veto bedarf es einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des hohen Rates. Die Stimme des Erzherzogs wird hier nicht mit einbezogen.
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Anna_die_Rose schrieb:Guter Einwand Feechen und dein Vorschlag gefällt mir sehr gut.
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Herour schrieb:Wir hatten die Titel drin ?... dann aber net im jetzt noch Gültigen Gesetzesabschnitt
Ja fee, der satz hat mir irgendwie auch noch Bauchschmerzen bereitet..., dank dir ma für die entwirrung diesbezüglich ^^
Ja es sind hohe hürden, willst du sie verringern ? 1/3 des hohen Rates ? bzw der restlichen Mitglieder ( EHZ ausgenommen)
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Blaue*Fee schrieb:Herour schrieb:Wir hatten die Titel drin ?... dann aber net im jetzt noch Gültigen Gesetzesabschnittalt schrieb:
(1) Der Erzherzog von Österreich kann entsprechend der Regelungen des Reichsadelsgesetzes nach eigenem Ermessen die Titel Ritter/Ritterin, Freiherr/Freifrau und Graf/Gräfin erteilen.neu schrieb:
(1) Die Vergabe von Titeln obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.Vorschlag schrieb:
(1) Die Vergabe von Titeln (Ritter, Freiherr, Graf) obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.
zu den Hürden.. wenn alle mit nein stimmen und eine Stimme fehlt, dann wird doch kein normaler Regent den adeln.. egal was im Gesetz steht
Wenns zwei geteilt ist, dann hat der Regent schlußendlich das letzte Wort, weil er oftmals mehr mitbekommt..
Aber schwer das zu definieren.. wenn die 2/3 im Gesetz stehen, könnte es zu unmut kommen.
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Bandobras_VII schrieb:(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzog sind.(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in Betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht. Für ein Veto bedarf es einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des hohen Rates. Die Stimme des Erzherzogs wird hier nicht mit einbezogen.
Bedeutet das denn nicht das selbe?
Außerdem:
Wenn der Erzherzog nicht mitgezählt wird, dann haben wir 11 Ratsmitglieder die bei einem Veto abstimmen. 1/3 davon wäre (daumen mal pi) 3,6 - 2/3 wären 7,2...
Und jetz mal ne Frage: Ist es sinnvoll zu sagen 2/3, wenn das 7 Ratsmitglieder und ein gefünfteltes sind? Da wir kein Ratsmitglied fünfteln können (naja, eig können wirs schon, nur wird er/sie dann nicht mehr abstimmen können^^) müssen wir entweder auf- oder abrunden, und das kann im gesetz zu problemen führen... deshalb bin ich GEGEN 1/3 und auch GEGEN 2/3 und für eine Anzahl der Gegenstimmen.
Und der nächste punkt wäre:Es ist jetzt zwar ein Vetorecht drin, aber eines mit einer hohen Hürde
Ähm... große Hürde? Wie ich grad gezeigt habe sind das 7 Ratsmitglieder, das ist einer mehr als die Hälfte, bei Abstimmungen wäre das dann nichtmal so groß (wenn wir aufrunden würden, würden 8 Stimmen benötigt werden)
Wenn man aber bedenkt, das es dabei nicht um eine reguläre abstimmung geht, sondern um eine Ehrung bei der der großteil einverstanden sein sollte, ist es eig schon etwas zu groß. Ich denke 4 oder 5 Gegenstimmen müssten ein Veto berechtigten...
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Blaue*Fee schrieb:Es bedeutet das selbe - ist aber netter ausgedrückt
Wenn man aber bedenkt, das es dabei nicht um eine reguläre abstimmung geht, sondern um eine Ehrung bei der der großteil einverstanden sein sollte, ist es eig schon etwas zu groß. Ich denke 4 oder 5 Gegenstimmen müssten ein Veto berechtigten...
Hm also
Regent nennt die die geadelt werden sollten
7 Stimmen für ja, werden einfach nicht beachtet
aber die 5 die nein sagen
Auch merkwürdig..
Es ist doch der gesunde Menschenverstand.. man muß doch auch die Begründungen sehen, warum wieso und weshalb..
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Bandobras_VII schrieb:hmm...
ich weiß, aber kleiner als 2/3 ist bei 11 Ratsmitgliedern nicht allzu leicht^^ und das war doch das problem oder?fee schrieb:Es ist jetzt zwar ein Vetorecht drin, aber eines mit einer hohen Hürde
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Laut Feechen darf der in den öffentlichen Bereich,
aber mir fehlt hier echt ein wenig mitarbeit von den anderen, welche nicht unbedingt schon in der kommission sind...
bitte in den öffentlichen Rat verschieben
aber mir fehlt hier echt ein wenig mitarbeit von den anderen, welche nicht unbedingt schon in der kommission sind...
bitte in den öffentlichen Rat verschieben
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Hier gehts immer noch ums Vetorecht..
Welche Hürde ist sinnvoll?
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Ich wäre für die Version......"wenn sich 2/3 des Hohen Rates dagenen entscheiden"....
Ich denke nämlich, dass die meisten Ratsmitglieder sehr vernünftig denkende Menschen sind.
Damit meine ich natürlich zukünftige Ratsmitglieder.
Die derzeitigen sind natürlich ohnehin alle vernünftig.
Aber was ich sagen wollte war folgendes:
Wenn die Räte einen zu Ehrenden für unwürdig halten, dann dürften sie sich darin relativ einig sein, ebenso natürlich auch umgekehrt.
Deshalb halte ich die 2/3 Hürde für gerechtfertigt.
Ich denke nämlich, dass die meisten Ratsmitglieder sehr vernünftig denkende Menschen sind.
Damit meine ich natürlich zukünftige Ratsmitglieder.
Die derzeitigen sind natürlich ohnehin alle vernünftig.
Aber was ich sagen wollte war folgendes:
Wenn die Räte einen zu Ehrenden für unwürdig halten, dann dürften sie sich darin relativ einig sein, ebenso natürlich auch umgekehrt.
Deshalb halte ich die 2/3 Hürde für gerechtfertigt.
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
hmmm... ich bin noch immer für eine bestimmte Anzahl...
also, Veto wenn:
a.) 6 sind dagegen
b.) 7 sind dagegen
c.) 8 sind dagegen
x.) aller Ratsmitglieder (einschließlich Regent)
y.) der restlichen Ratsmitglieder (also ohne Regent - sind 11 Ratsmitglieder)
ich sehe darin aber ein Problem, und zwar das Ratmitglieder ausfallen könnten (z.B. durch Tod, wenn sie nicht zurckgetreten sind).
Dann wäre eine anteilsmäßige Hürde (also 2/3 o.ä.) besser - nur haben wir dann wieder geteilte Ratsmitgleder... d.h. wenn wir eine solche Hürde machen, müssen wir zusätzlich bestimmen ob dann auf- oder abgerundet wird...
ich bin aber für abrunden, da bei einer ehrung die meisten leute damit einverstanden sein sollten...
also, Veto wenn:
a.) 6 sind dagegen
b.) 7 sind dagegen
c.) 8 sind dagegen
x.) aller Ratsmitglieder (einschließlich Regent)
y.) der restlichen Ratsmitglieder (also ohne Regent - sind 11 Ratsmitglieder)
ich sehe darin aber ein Problem, und zwar das Ratmitglieder ausfallen könnten (z.B. durch Tod, wenn sie nicht zurckgetreten sind).
Dann wäre eine anteilsmäßige Hürde (also 2/3 o.ä.) besser - nur haben wir dann wieder geteilte Ratsmitgleder... d.h. wenn wir eine solche Hürde machen, müssen wir zusätzlich bestimmen ob dann auf- oder abgerundet wird...
ich bin aber für abrunden, da bei einer ehrung die meisten leute damit einverstanden sein sollten...
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
ich ahb das vetorecht so angelegt das der Regent nicht mitgerechnet wird bei den Mitgliedern die Veto bestimmen dürfen, denn der regent macht die vorschläge die er für richtig hält und die an ihn herangetragen wurden
so wären bei 2/3 eine anzahl von 7 Ratsmitgliedern nötig
was die sache mit den verstorbenen ratsmitgliedern betrifft, so is das schon eine doofe sache un ich geb zu ich wüsst grad auf anhieb nicht wie wir das regeln könnten
so wären bei 2/3 eine anzahl von 7 Ratsmitgliedern nötig
was die sache mit den verstorbenen ratsmitgliedern betrifft, so is das schon eine doofe sache un ich geb zu ich wüsst grad auf anhieb nicht wie wir das regeln könnten
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
2/3 Mehrheit ist gut.
Und bei einem Fehlen eines oder mehrerer Ratsmitglieder würde ich das Ganze festlegen :
11 Ratsmitglieder = 7 Stimmen mind. sind die Mehrheit
10 Ratsmitglieder = 6 Stimmen mind. sind die Mehrheit
usw.
Und bei einem Fehlen eines oder mehrerer Ratsmitglieder würde ich das Ganze festlegen :
11 Ratsmitglieder = 7 Stimmen mind. sind die Mehrheit
10 Ratsmitglieder = 6 Stimmen mind. sind die Mehrheit
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
2/3 Mehrheit ist vollkommen ok.
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Die meisten sind für 2/3 Mehrheit bisher. Fehlen noch die Meinungen dazu von:
Ebenezer
Je_suis
Kyrostasis
Pius
Quarke
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Kyrostasis
Pius
Quarke
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Gibt es hier noch weitere Meinungen zu den Mehrheiten =?
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
*nickt* ...eine 2/3 Mehrheit ist vollkommen in Ordnung
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Herour, schreibst du den neuen mal zusammen mit der 2/3 Hürde?
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Änderungsvorschlag der Kommission: §10 Adel schrieb:
(1) Die Vergabe von Titeln (Ritter, Freiherr, Graf) obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.
(2) Vorschlagsrecht für einen Titel des Erzherzogtums besitzt jeder Bürger der Provinz. Der Vorschlag muss begründet werden.
(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in Betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzog sind.
(4) Vergehen gegen das Reichsadelsgesetz sind entsprechend des Reichsadelsgesetzes strafbar.
So hab ich alles drin ?
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Herour schrieb:Änderungsvorschlag der Kommission: §10 Adel schrieb:
(1) Die Vergabe von Titeln (Ritter, Freiherr, Graf) obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.
(2) Vorschlagsrecht für einen Titel des Erzherzogtums besitzt jeder Bürger der Provinz. Der Vorschlag muss begründet werden.
(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in Betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzogs sind.
(4) Vergehen gegen das Reichsadelsgesetz sind entsprechend des Reichsadelsgesetzes strafbar.
So hab ich alles drin ?
Ich glaube da muss ein "s" rein.
Ansonsten ist es soweit ok.
Der Reichshofrat hat ja dann das letzte Wort. Also das sagt ja (1) eigentlich denk ich sinngemäß aus.
Denn er kann eine Adelung ablehnen, sogar der König oder Kaiser kann das.
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Passt für mich
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