Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
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avallyn
Blaue*Fee
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Frage hierzu: Wollen wir diese Regelung vielleicht auch gleich auf Vergabe von Orden/anderen Ehrungen ausdehnen ?
Ansonsten find ich das ok.
Ansonsten find ich das ok.
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Orden etc. haben ja nichts mit dem Adelsgesetz ansich zu tun.
für mich passts so.
für mich passts so.
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Dann benennt man §10 in Ehrungen um und schreibt zusätzlich zu den Adelungen/Ritterschlägen einen Satz wie "sowie sämtliche andere Ehrungen des Erzherzogtums" dazu.. ich sehe da jetz nicht so die Probleme in der Realisierbarkeit.
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Ich denke dass die Ehrungen an sich "autark" bleiben sollten.
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
(1) Die Vergabe von Titeln (Ritter, Freiherr, Graf) obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.
(2) Vorschlagsrecht für einen Titel des Erzherzogtums besitzt jeder Bürger der Provinz. Der Vorschlag muss begründet werden.
(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in Betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzogs sind.
(4) Vergehen gegen das Reichsadelsgesetz sind entsprechend des Reichsadelsgesetzes strafbar.
1. Yuli wo hst du das "s" vermutet?
2. Unter (2) sagen wir nur Bürger der Provinz.. müsste Österreich noch mit rein ODER wir geben das Vorschlagsrecht allgemein frei.
So könnte auch jemand von außen vorschlagen (ich bin selbst schonmal in Württemberg vorbeigelaufen.. darum komm ich drauf)
3. Diskussion zu den Orden können wir auslagern. Bitte aber jetzt darum den Vorschlag zu finalisieren
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Du hast das "s" doch schon drin jetzt.....ich habs in meinem Beitrag doch grün gemacht das s im Zitat.
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
für 2: dacht ich das mit jedem bürger der provinz es eigentlich feststeht das es sich um einen bürger der provinz österreich handelt
denn in dem gesetzwerk von österreich steht dieser gesetzespassus dann drin
aber wir können gerne das Österreich mit rein bringen.
Zu den Vorschlägen ist zu sagen das es jeder machen darf ob bürgermeister ratsmitglieder oder der Bauer und Landstreicher von nebenan.
Wenn jemand denkt Person A ist einer ehrung würdig weil sie sich verdient gemacht hat dann darf und kann er/sie diese person vorschlagen...
Ich dachte da so an die Räumlichkeiten der Bürgerversammlungwo man dieses tätigen könnte
denn in dem gesetzwerk von österreich steht dieser gesetzespassus dann drin
aber wir können gerne das Österreich mit rein bringen.
Zu den Vorschlägen ist zu sagen das es jeder machen darf ob bürgermeister ratsmitglieder oder der Bauer und Landstreicher von nebenan.
Wenn jemand denkt Person A ist einer ehrung würdig weil sie sich verdient gemacht hat dann darf und kann er/sie diese person vorschlagen...
Ich dachte da so an die Räumlichkeiten der Bürgerversammlungwo man dieses tätigen könnte
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Ich würde aud jeden Fall "Österreich" mit rein schreiben.
Eigentlich sollte das klar sein, aber man weiss ja nie........
Ansonsten ok für mich.
Eigentlich sollte das klar sein, aber man weiss ja nie........
Ansonsten ok für mich.
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Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
1) Die Vergabe von Titeln (Ritter, Freiherr, Graf) obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.
(2) Vorschlagsrecht für einen Titel des Erzherzogtums besitzt jeder Bürger der Provinz Österreich. Der Vorschlag muss begründet werden.
(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in Betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzogs sind.
(4) Vergehen gegen das Reichsadelsgesetz sind entsprechend des Reichsadelsgesetzes strafbar.
Kann es so zur Abstimmung?
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
So, da der Rest jetzt genug Zeit hatte und schweigt seh ich das als Zustimmung
ab in die Urne
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Re: Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)
Die Auszählung der Stimmen ergab:
dafür: 10
dagegen: 0
Enthaltung: 0
Gefehlt:
Pius
Avallyn
angenommen
Blaue*Fee
Erzherzogin
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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