Erzherzogtum Österreich
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Gesetzeskommision Änderungsvorschlag § 10 (SHS ?)

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Beitrag von Quarke Mo Mai 17, 2010 8:45 pm

Frage hierzu: Wollen wir diese Regelung vielleicht auch gleich auf Vergabe von Orden/anderen Ehrungen ausdehnen ?

Ansonsten find ich das ok.
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Beitrag von Je_suis Mo Mai 17, 2010 9:20 pm

Orden etc. haben ja nichts mit dem Adelsgesetz ansich zu tun.

für mich passts so.
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Beitrag von Blaue*Fee Mo Mai 17, 2010 9:54 pm

Nein Quarke
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Beitrag von Quarke Mo Mai 17, 2010 10:01 pm

Dann benennt man §10 in Ehrungen um und schreibt zusätzlich zu den Adelungen/Ritterschlägen einen Satz wie "sowie sämtliche andere Ehrungen des Erzherzogtums" dazu.. ich sehe da jetz nicht so die Probleme in der Realisierbarkeit.
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Beitrag von Blaue*Fee Di Mai 18, 2010 12:33 am

Nein
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Beitrag von Yulivee Di Mai 18, 2010 6:44 am

Ich denke dass die Ehrungen an sich "autark" bleiben sollten.
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Beitrag von Blaue*Fee Do Mai 20, 2010 11:36 pm


(1) Die Vergabe von Titeln (Ritter, Freiherr, Graf) obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.
(2) Vorschlagsrecht für einen Titel des Erzherzogtums besitzt jeder Bürger der Provinz. Der Vorschlag muss begründet werden.
(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in Betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzogs sind.
(4) Vergehen gegen das Reichsadelsgesetz sind entsprechend des Reichsadelsgesetzes strafbar.

1. Yuli wo hst du das "s" vermutet?
2. Unter (2) sagen wir nur Bürger der Provinz.. müsste Österreich noch mit rein ODER wir geben das Vorschlagsrecht allgemein frei.
So könnte auch jemand von außen vorschlagen (ich bin selbst schonmal in Württemberg vorbeigelaufen.. darum komm ich drauf)

3. Diskussion zu den Orden können wir auslagern. Bitte aber jetzt darum den Vorschlag zu finalisieren
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Beitrag von Yulivee Fr Mai 21, 2010 7:10 am

Du hast das "s" doch schon drin jetzt.....ich habs in meinem Beitrag doch grün gemacht das s im Zitat. Smile
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Beitrag von Gast Fr Mai 21, 2010 9:16 am

für 2: dacht ich das mit jedem bürger der provinz es eigentlich feststeht das es sich um einen bürger der provinz österreich handelt

denn in dem gesetzwerk von österreich steht dieser gesetzespassus dann drin Wink

aber wir können gerne das Österreich mit rein bringen.

Zu den Vorschlägen ist zu sagen das es jeder machen darf ob bürgermeister ratsmitglieder oder der Bauer und Landstreicher von nebenan.

Wenn jemand denkt Person A ist einer ehrung würdig weil sie sich verdient gemacht hat dann darf und kann er/sie diese person vorschlagen...

Ich dachte da so an die Räumlichkeiten der Bürgerversammlungwo man dieses tätigen könnte Wink

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Beitrag von avallyn Fr Mai 21, 2010 6:27 pm

Ich würde aud jeden Fall "Österreich" mit rein schreiben.
Eigentlich sollte das klar sein, aber man weiss ja nie........

Ansonsten ok für mich.

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Beitrag von Blaue*Fee So Mai 23, 2010 1:52 pm

1) Die Vergabe von Titeln (Ritter, Freiherr, Graf) obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.
(2) Vorschlagsrecht für einen Titel des Erzherzogtums besitzt jeder Bürger der Provinz Österreich. Der Vorschlag muss begründet werden.
(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in Betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzogs sind.
(4) Vergehen gegen das Reichsadelsgesetz sind entsprechend des Reichsadelsgesetzes strafbar.

Kann es so zur Abstimmung?
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Beitrag von Gast Mo Mai 24, 2010 11:59 am

ich denke ja Wink

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Beitrag von Gast Di Mai 25, 2010 8:11 pm

ja so passt es

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Beitrag von Blaue*Fee Mi Jun 02, 2010 10:45 am

So, da der Rest jetzt genug Zeit hatte und schweigt seh ich das als Zustimmung Smile

Arrow ab in die Urne
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Beitrag von Yulivee Di Jun 29, 2010 11:02 am

Die Auszählung der Stimmen ergab:

dafür: 10
dagegen: 0
Enthaltung: 0

Gefehlt:
Pius
Avallyn

Arrow angenommen

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