XVIII/3ö - §10 Adel
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XVIII/3ö - §10 Adel
Ich bitte um Abstimmung §10
Diskussionen hierzu sind
- in der Gesetzeskommission
- im öffentlichen Ratsbereich
zu finden
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Sonntag 20 Uhr
((Abschluss ist wegen RK Treffen am Sonntag))
Diskussionen hierzu sind
- in der Gesetzeskommission
- im öffentlichen Ratsbereich
zu finden
§10 Adel
(1)Die Vergabe von Titeln (Ritter, Freiherr, Graf) obliegt dem Erzherzog,der an die Regelungen des Reichsadelsgesetz gebunden ist.
(2) Vorschlagsrecht für einen Titel des Erzherzogtums besitzt jeder Bürger der Provinz Österreich. Der Vorschlag muss begründet werden.
(3) Die Mitglieder des hohen Rates haben gegenüber den in (1) vom Erzherzog in Betracht gezogenen Personen, ein Vetorecht, wenn 2/3 der restlichen Mitglieder des hohen Rates gegen den Vorschlag des Erzherzogs sind.
(4) Vergehen gegen das Reichsadelsgesetz sind entsprechend des Reichsadelsgesetzes strafbar.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Sonntag 20 Uhr
((Abschluss ist wegen RK Treffen am Sonntag))
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: XVIII/3ö - §10 Adel
dafür
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: XVIII/3ö - §10 Adel
Dafür
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Re: XVIII/3ö - §10 Adel
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Re: XVIII/3ö - §10 Adel
Die Auszählung der Stimmen ergab:
dafür: 10
dagegen: 0
Enthaltung: 0
Gefehlt:
Pius
Avallyn
angenommen
Blaue*Fee
Erzherzogin
dafür: 10
dagegen: 0
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Pius
Avallyn
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Blaue*Fee
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