Erzherzogtum Österreich
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Freundschaftsvertrag mit dem Königreich Böhmen

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Beitrag von Twoflower So März 29, 2015 9:19 pm

Der Kanzler des Königreiches Böhmen (es umfasst nur die Provinz Markrabství Moravské, zu Deutsch Markgrafschaft Mähren, die wiederum nur aus der Stadt Brno, zu Deutsch Brünn, besteht) war bei uns zu Gast.
Sie möchten mit uns als unmittelbarem Nachbarn gerne einen Freundschaftsvertrag abschließen und ich hoffe, in Folge werden sich auch die Handlungsbeziehungen zwischen uns wieder intensivieren.

Der Deutsche und der Englische Entwurf liegt bereits vor. An der Tschechischen Version wird noch gearbeitet.

Ich bitte um eure Meinungen.

Freundschaftsvertrag zwischen den Landen der Böhmischen Krone und dem Erzherzogtum Österreich

Abschnitt I: Über die Freundschaft

Artikel 1: Die Böhmische Krone und das Erzherzogtum Österreich bekunden einander Frieden und echte Freundschaft; sie werden alles unternehmen um zu versichern, dass die unterzeichnenden Parteien alles unternehmen, damit diese Freundschaft aufrecht erhalten wird.

Artikel 2: Die unterzeichnenden Parteien anerkennen die Freundschaft, die sie verbindet und unternehmen nichts, das Schwierigkeiten auf dem Territorium des anderen Unterzeichners verursacht. Beide Parteien kommen überein, Informationen über die Bewegung verdächtiger Personen oder Banner auszutauschen.

Artikel 3: Jeder offizielle Botschafter genießt bei offiziellen Anlässen diplomatische Immunität und Bewegungsfreiheit auf dem Territorium des anderen Unterzeichners. Die Immunität umfasst alle diplomatischen Entscheidungen durch Amtspersonen beider Parteien und garantiert die freie Ausübung ihres Amtes zu jeder Zeit. Deshalb umfasst die Immunität keine Verbrechen oder Vergehen, die in keiner Verbindung zur diplomatischen Funktion stehen.

Artikel 4: Es wird festgelegt, dass es den böhmischen und österreichischen Bürgern erlaubt ist durch beide Nationen zu reisen, außer wenn eine Krise eine Grenzschließung erfordert. Jedoch müssen alle Reisen in Übereinstimmung mit den verschiedenen Vorschriften der verantwortlichen Obrigkeit durchgeführt werden.


Abschnitt II: Über den Handel

Artikel 1: Die oben genannten Länder kommen überein, dass ihre Einwohner auf dem Territorium des jeweils anderen frei handeln dürfen. Das Handelsübereinkommen umfasst Güter, die auf allen ihren Märkten verfügbar sind.

Artikel 2: Die unterzeichnenden Parteien kommen überein, dass sie Händler in keiner Weise einschränken und dass die Waren zollfrei ins und aus dem Territorium gebracht werden können.

Artikel 3: Beide Parteien versprechen, den Handel zwischen ihren Räten zu fördern.

Artikel 4: Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages kommen beide Länder überein, Informationen über die Preise der lokalen Märkte und Kaufs- und Verkaufslisten für jede Art von Waren anzubieten, wenn diese vom anderen Unterzeichner angefordert wird.

Abschnitt III: Über die Achtung des Vertrages

Artikel 1: Die Länder der Böhmischen Krone und des Erzherzogtums Österreich achten die alle Verfügungen dieses Vertrages in gutem Glauben. Er ist in beiden Justizsystemen gleichwertig und jeder kann sich darauf berufen.

Artikel 2: Dieser Vertrag über die diplomatischen Beziehungen ist Englisch, Tschechisch und Deutsch. Alle Versionen sind gültig und korrekt, jedoch wird immer die Version in der Sprache des Gerichtshofs des Landes als rechtlich bindend benutzt.

Artikel 3: Sollte entweder die Böhmische Krone oder das Erzherzogtum Österreich diesen Vertrag auflösen oder ändern wollen, muss die antragstellende Partei in Übereinstimmung mit ihren Gesetzen eine offizielle Erklärung verfassen und eine Kopie an die Obrigkeit des anderen Unterzeichner senden. Der Vertrag wird nach zwei Wochen aufgelöst.


(Unterschrift)
Triomphateur
König von Böhmen
(Siegel)

(Unterschrift)
Twoflower von Agatea
Erzherzog von Österreich
(Siegel)



Treaty of friendship between the Lands of the Bohemian Crown and the Archduchy of Austria

Title I: About friendship

Article 1: The Bohemian Crown and the Archduchy of Austria offer each other peace and sincere friendship; they will do everything to ensure that the Contracting Parties shall ensure that this friendship is maintained.

Article 2: The Contracting Parties recognize the friendship that unites them, and undertake nothing to create trouble on the other signatory's territory by any means whatsoever. Both parties agree to exchange information considering the movement of suspious persons or armies.

Article 3: Any official ambassador shall enjoy diplomatic immunity and freedom of movement at his official presence in the other signatory's territory. The immunity covers all diplomatic decisions taken by either party officials and guarantees the free exercise of their office at any time. Therefore, the immunity does not concern any crimes and misdemeanors not associated with the diplomatic function.

Article 4: It is established that except when a crisis requires the closing of the borders, the Bohemian and Austrian citizens are authorized to travel through the two nations. However, all travels will have to be in conformity with the various regulations of the responsible authorities.

Title II: About trade

Article 1: The above mentioned countries come to the agreement  that their inhabitants are free to trade on each others territory. The trade agreement covers goods available in all their markets.

Article 2: The contracting parties agree that they do not limit traders in any way and the goods are duty free and free to be brought into and out of the territory. Both parties agree to exchange intelligence considering the movement of suspious persons or armies.

Article 3: Both parties promise to promote trading between their councils.

Article 4: By signing this treaty both countries agree to provide information about local market prices and purchase and sell lists for any type of goods if such information is requested by the other signatory.

Title III: About the respect of the treaty

Article 1: Lands of the Bohemian Crown and the Archduchy of Austria have to respect the whole dispositions of this treaty in good faith. It has an equal worth in both judicial systems and can be referred to by anyone.

Article 2: This Treaty of Diplomatic Relations is written in English, Czech and German. All versions will be considered valid and correct, however the version written in the main language of the country shall always be considered legal and usable in the Courts of Law of that country.

Article 3: Should either the Bohemian Crown or the Archduchy of Austria wish to cancel or change this treaty, it is necessary for the requesting party to write an Official Declaration in accordance with their laws, and to send a copy to the officials of the other signatory. The treaty will be considered annulled after two weeks.


(Signature)
Triomphateur
King of Bohemia
(Seal)

(Signature)
Twoflower von Agatea
Archduke of Austria
(Seal)



Zuletzt von Twoflower am So März 29, 2015 11:02 pm bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet

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Beitrag von Cesare_de_borgia So März 29, 2015 10:04 pm

Ich finde den Vertrag gut, nur sollte man noch schnell einen Rechtschreibfehler beheben.

Abschnitt III: Über die Achtung des Vertrages

Twoflower schrieb:Artikel 1: Die Länder der Böhmischen Krone und des Erzherzogtums Österreich achten die alle Verfügungen dieses Vertrages in gutem Gluaben. Er ist in beiden Justizsystem gleichwertig und jeder kann sich darauf berufen.

Aber sonst finde ich ihn gut passend.



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Beitrag von Lorencz So März 29, 2015 10:17 pm

Habe auch einen Rechtschreibfehler gefunden, in Abschnitt II.
Artikel 4: Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages...

Und dazu auch gleich mal eine Frage: In Artikel 1 des Zweiten Abschnitts wird der freie Handel proklamiert. Was ist aber bei einem Dorfdekret, wo zum Beispiel Erz oder Holz nur für bestimmte Käufer angeboten wird. Das steht ja dann im Widerspruch.
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Beitrag von Twoflower So März 29, 2015 11:00 pm

Danke, Cesare und Lorencz. Die Tippfehler hab ich oben korrigiert.

Lorencz: Ja, ist ein berechtigter Einwand. Wie wärs damit?

Artikel 1: Die oben genannten Länder kommen überein, dass ihre Einwohner auf dem Territorium des jeweils anderen im Rahmen der gültigen Gesetze und Dekrete frei handeln dürfen. Das Handelsübereinkommen umfasst Güter, die auf allen ihren Märkten verfügbar sind.

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Beitrag von juni0rluke So März 29, 2015 11:10 pm

Ich werde es mir morgen im Laufe des Tages einmal durchlesen und meinen Senf dazu abgeben

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Beitrag von Lorencz Mo März 30, 2015 9:04 am

Jo, von mir aus passt das.
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Beitrag von juni0rluke Mo März 30, 2015 1:09 pm

Abschnitt I: Über die Freundschaft

Artikel 1: Die Böhmische Krone und das Erzherzogtum Österreich bekunden einander Frieden und echte Freundschaft; sie werden alles unternehmen um zu versichern, dass die unterzeichnenden Parteien alles unternehmen damit diese Freundschaft aufrecht erhalten wird.
Das klingt ein“ bissl behmisch“ oder?
Vorschlag:
Artikel 1: Die Böhmische Krone und das Erzherzogtum Österreich bekunden einander Frieden und echte Freundschaft. Die unterzeichnenden Parteien versichern alles zu unternehmen, damit diese Freundschaft aufrechterhalten wird.

Artikel 2: Die unterzeichnenden Parteien anerkennen die Freundschaft, die sie verbindet und unternehmen nichts, das Schwierigkeiten auf dem Territorium des anderen Unterzeichners verursachen könnte. Beide Parteien kommen überein, Informationen über die Bewegung verdächtiger Personen oder Banner auszutausche


Abschnitt II

Artikel 3: Beide Parteien versprechen, den Handel zwischen ihren Räten zu fördern.
Was genau heißt denn das? Ich würd es eher durch „den Handel zwischen den Provinzen zu fördern“ ersetzen. Handel zwischen den Räten klingt so, als würden dann 24 Leute miteinander irgendwas herummauscheln.

Artikel 4: Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages kommen beide Länder überein, Informationen über die Preise der lokalen Märkte und Kaufs- und Verkaufslisten für jede Art von Waren anzubieten, wenn diese vom anderen Unterzeichner angefordert werden.

Abschnitt III: Über die Achtung des Vertrages


Artikel 1: Die Länder der Böhmischen Krone und des Erzherzogtums Österreich achten die alle Verfügungen dieses Vertrages in gutem Glauben. Er ist in beiden Justizsystemen gleichwertig und jeder kann sich darauf berufen.

Die Länder der Böhmischen Krone (ist ja nur eine Provinz) und des Erzherzogtums Österreich (wir sind ja auch nur eine Provinz und nicht mehrere Länder)? Und deutsch ist der erste Satz auch nicht, oder?

Vorschlag:

Artikel 1: Die Böhmische Krone und das Erzherzogtum Österreich achten die Verfügungen dieses Vertrages in gutem Glauben. Er ist in beiden Justizsystemen gleichwertig und jeder kann sich darauf berufen.
Oder auch der gute Glauben ganz raus.

Artikel 2: Dieser Vertrag über die diplomatischen Beziehungen liegt in Englisch, Tschechisch und Deutsch vor. Alle Versionen sind gültig und korrekt, jedoch wird immer die Version in der Sprache des Gerichtshofs des Landes als rechtlich bindend genutzt.

Artikel 3: Heißt es nicht „Unterzeichners“?

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Beitrag von Anduna Mo März 30, 2015 3:06 pm

Abschnitt I

Artikel 1: Die Böhmische Krone und das Erzherzogtum Österreich bekunden einander Frieden und echte Freundschaft; sie werden alles unternehmen um zu versichern, dass die unterzeichnenden Parteien alles unternehmen, damit diese Freundschaft aufrecht erhalten wird.
Da schließe ich mich Lukes Verbesserungsvorschlag an.

Die unterzeichnenden Parteien anerkennen die Freundschaft, die sie verbindet und unternehmen nichts,
Die unterzeichnenden Parteien erkennen die Freundschaft an. Wink

Artikel 2: Die unterzeichnenden Parteien anerkennen die Freundschaft, die sie verbindet und unternehmen nichts, das Schwierigkeiten auf dem Territorium des anderen Unterzeichners verursacht.
Lukes Version gefällt mir - sie verändert zwar den Sinn, aber positiv, wie ich finde.

Artikel 4: Es wird festgelegt, dass es den böhmischen und österreichischen Bürgern erlaubt ist durch beide Nationen zu reisen
Ich tu mich mit dem Begriff "Nationen" noch etwas schwer. Schließlich sind wir kein autonomes Land, sondern eine Provinz. Wobei man sich über die Definition des Wortes Nation jetzt auch wieder kloppen könnte...  Rolling Eyes



Abschnitt II

Artikel 1: Die oben genannten Länder kommen überein, dass ihre Einwohner auf dem Territorium des jeweils anderen im Rahmen der gültigen Gesetze und Dekrete frei handeln dürfen. Das Handelsübereinkommen umfasst Güter, die auf allen ihren Märkten verfügbar sind.
Gehört unbedingt verändert. Bin mit diesem Verbesserungsvorschlag sehr zufrieden.

Artikel 2: Die unterzeichnenden Parteien kommen überein, dass sie Händler in keiner Weise einschränken
Mh... Widerspricht sich das nicht mit der Änderung in Artikel 1?

Artikel 3: Beide Parteien versprechen, den Handel zwischen ihren Räten zu fördern.
Ich weiß nicht... Das klingt wirklich, als würden sich Dave und der böhmische Hbv am Ende nur Schnaps zuschieben.
Lukes Ansatz ist gut, scheitert aber an der Tatsache, dass wir den Vertrag mit keiner Provinz, sondern einem Königreich schließen. ^^  Deswegen muss eine neue Formulierung her...
"Beide Parteien versprechen, den Handel zwischen den Vertragspartnern zu fördern"?



Abschnitt III


Artikel 1: Die Länder der Böhmischen Krone und des Erzherzogtums Österreich achten die alle Verfügungen dieses Vertrages in gutem Glauben.
Vorschlag (von Luke gemopst und ausgeschmückt) : "Die Böhmische Krone und das Erzherzogtum Österreich achten die Bestimmungen des Vertrages in gutem Glauben."
Den guten Glauben möchte ich drin behalten, weil er eine feststehende rechtliche Phrase ist.

Dieser Vertrag über die diplomatischen Beziehungen ist Englisch, Tschechisch und Deutsch.
Lukes Verbesserungsvorschlag angenommen!!!

Artikel 3: Sollte entweder die Böhmische Krone oder das Erzherzogtum Österreich diesen Vertrag auflösen oder ändern wollen, muss die antragstellende Partei in Übereinstimmung mit ihren Gesetzen eine offizielle Erklärung verfassen und eine Kopie an die Obrigkeit des anderen Unterzeichner senden.
Jup, da hat sich ein s aus dem Taube, ähm, Staube gemacht.
Die Formulierung gefällt mir aber nicht. Der Unterzeichner ist der Erzherzog, weswegen die Obrigkeit an der Stelle wenig Sinn machen würde.
Vorschlag: "... und eine Kopie an die Obrigkeit des Vertragspartners senden."



Das war jetzt aber Mecker auf hohem Niveau.
Alles in allem ist der Vertrag sehr gut gelungen. Bravo, Herr Erzherzog. cheers
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Beitrag von Twoflower Mo März 30, 2015 9:00 pm

Ich hab das gestern nur sehr schnell übersetzt. Wink
Und Artikel I (1) ist in Englisch schon etwas seltsam formuliert.

Gibts eine(n) Freiwillige(n), der die Änderungen in die deutsche Version einarbeitet?

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Beitrag von juni0rluke Di März 31, 2015 4:20 pm

Hab mal alles eingebaut/umgebaut/ausgebaut - hoffe ich. Und die Überschrift habe ich auch verändert..

Lukes Ansatz ist gut, scheitert aber an der Tatsache, dass wir den Vertrag mit keiner Provinz, sondern einem Königreich schließen. ^^
Da kann man jetzt sicher gut diskutieren, nachdem die Krone nur eine Provinz und auch nur eine Stadt ist Very Happy


Freundschaftsvertrag zwischen der Böhmischen Krone und dem Erzherzogtum Österreich

Abschnitt I: Über die Freundschaft

Artikel 1: Die Böhmische Krone und das Erzherzogtum Österreich bekunden einander Frieden und echte Freundschaft. Die unterzeichnenden Parteien versichern alles zu unternehmen, damit diese Freundschaft aufrechterhalten wird.

Artikel 2: Die unterzeichnenden Parteien erkennen die Freundschaft an, die sie verbindet und unternehmen nichts, das Schwierigkeiten auf dem Territorium des anderen Unterzeichners verursachen könnte. Beide Parteien kommen überein, Informationen über die Bewegung verdächtiger Personen oder Banner auszutauschen.

Artikel 3: Jeder offizielle Botschafter genießt bei offiziellen Anlässen diplomatische Immunität und Bewegungsfreiheit auf dem Territorium des anderen Unterzeichners. Die Immunität umfasst alle diplomatischen Entscheidungen durch Amtspersonen beider Parteien und garantiert die freie Ausübung ihres Amtes zu jeder Zeit. Deshalb umfasst die Immunität keine Verbrechen oder Vergehen, die in keiner Verbindung zur diplomatischen Funktion stehen.

Artikel 4: Es wird festgelegt, dass es den böhmischen und österreichischen Bürgern erlaubt ist durch das Territorium der genannten Vertragspartner zu reisen, außer wenn eine Krise eine Grenzschließung erfordert. Jedoch müssen alle Reisen in Übereinstimmung mit den verschiedenen Vorschriften der verantwortlichen Obrigkeit durchgeführt werden.

Abschnitt II: Über den Handel

Artikel 1: Die oben genannten Länder kommen überein, dass ihre Einwohner auf dem Territorium des jeweils anderen, im Rahmen der gültigen Gesetze und Dekrete, frei handeln dürfen. Das Handelsübereinkommen umfasst Güter, die auf allen ihren Märkten verfügbar sind.

Artikel 2: Die unterzeichnenden Parteien kommen überein, dass die Waren zollfrei ins und aus dem Territorium gebracht werden können.

Artikel 3: Beide Parteien versprechen, den Handel zwischen den Vertragspartnern zu fördern.

Artikel 4: Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages kommen beide Länder überein, Informationen über die Preise der lokalen Märkte und Kaufs- und Verkaufslisten für jede Art von Waren anzubieten, wenn diese vom anderen Unterzeichner angefordert wird.

Abschnitt III: Über die Achtung des Vertrages

Artikel 1: Die Böhmische Krone und das Erzherzogtum Österreich achten die Bestimmungen des Vertrages in gutem Glauben.. Er ist in beiden Justizsystemen gleichwertig und jeder kann sich darauf berufen.

Artikel 2: Dieser Vertrag über die diplomatischen Beziehungen liegt in Englisch, Tschechisch und Deutsch vor. Alle Versionen sind gültig und korrekt, jedoch wird immer die Version in der Sprache des Gerichtshofs des Landes als rechtlich bindend genutzt.

Artikel 3: Sollte entweder die Böhmische Krone oder das Erzherzogtum Österreich diesen Vertrag auflösen oder ändern wollen, muss die antragstellende Partei in Übereinstimmung mit ihren Gesetzen eine offizielle Erklärung verfassen und eine Kopie an die Obrigkeit des Vertragspartners zu senden. Der Vertrag wird nach zwei Wochen aufgelöst.


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Beitrag von Twoflower Mi Apr 01, 2015 12:33 am

Danke Luke.
Ich hab unsere Änderung zu II(1) mal weitergegeben. Mal schauen, was er sagt.

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Beitrag von Twoflower Do Apr 02, 2015 9:08 pm

Sie stimmen der von uns vorgeschlagenen Änderung zu.
Damit haben wir folgenden Vorschlag:

Treaty of friendship between the Lands of the Bohemian Crown and the Archduchy of Austria

Title I: About friendship

Article 1: The Bohemian Crown and the Archduchy of Austria offer each other peace and sincere friendship; they will do everything to ensure that the Contracting Parties shall ensure that this friendship is maintained.

Article 2: The Contracting Parties recognize the friendship that unites them, and undertake nothing to create trouble on the other signatory's territory by any means whatsoever. Both parties agree to exchange information considering the movement of suspious persons or armies.

Article 3: Any official ambassador shall enjoy diplomatic immunity and freedom of movement at his official presence in the other signatory's territory. The immunity covers all diplomatic decisions taken by either party officials and guarantees the free exercise of their office at any time. Therefore, the immunity does not concern any crimes and misdemeanors not associated with the diplomatic function.

Article 4: It is established that except when a crisis requires the closing of the borders, the Bohemian and Austrian citizens are authorized to travel through the two nations. However, all travels will have to be in conformity with the various regulations of the responsible authorities.

Title II: About trade

Article 1: The above mentioned countries come to the agreement  that their inhabitants are free to trade on each others territory. The trade agreement covers goods available in all their markets.

Article 2: The contracting parties agree that they do not limit traders in any way and the goods are duty free and free to be brought into and out of the territory. Both parties agree to exchange intelligence considering the movement of suspious persons or armies.

Article 3: Both parties promise to promote trading between their councils.

Article 4: By signing this treaty both countries agree to provide information about local market prices and purchase and sell lists for any type of goods if such information is requested by the other signatory.

Title III: About the respect of the treaty

Article 1: Lands of the Bohemian Crown and the Archduchy of Austria have to respect the whole dispositions of this treaty in good faith. It has an equal worth in both judicial systems and can be referred to by anyone.

Article 2: This Treaty of Diplomatic Relations is written in English, Czech and German. All versions will be considered valid and correct, however the version written in the main language of the country shall always be considered legal and usable in the Courts of Law of that country.

Article 3: Should either the Bohemian Crown or the Archduchy of Austria wish to cancel or change this treaty, it is necessary for the requesting party to write an Official Declaration in accordance with their laws, and to send a copy to the officials of the other signatory. The treaty will be considered annulled after two weeks.


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Freundschaftsvertrag zwischen der Böhmischen Krone und dem Erzherzogtum Österreich

Abschnitt I: Über die Freundschaft

Artikel 1: Die Böhmische Krone und das Erzherzogtum Österreich bekunden einander Frieden und echte Freundschaft. Die unterzeichnenden Parteien versichern alles zu unternehmen, damit diese Freundschaft aufrechterhalten wird.

Artikel 2: Die unterzeichnenden Parteien erkennen die Freundschaft an, die sie verbindet und unternehmen nichts, das Schwierigkeiten auf dem Territorium des anderen Unterzeichners verursachen könnte. Beide Parteien kommen überein, Informationen über die Bewegung verdächtiger Personen oder Banner auszutauschen.

Artikel 3: Jeder offizielle Botschafter genießt bei offiziellen Anlässen diplomatische Immunität und Bewegungsfreiheit auf dem Territorium des anderen Unterzeichners. Die Immunität umfasst alle diplomatischen Entscheidungen durch Amtspersonen beider Parteien und garantiert die freie Ausübung ihres Amtes zu jeder Zeit. Deshalb umfasst die Immunität keine Verbrechen oder Vergehen, die in keiner Verbindung zur diplomatischen Funktion stehen.

Artikel 4: Es wird festgelegt, dass es den böhmischen und österreichischen Bürgern erlaubt ist durch das Territorium der genannten Vertragspartner zu reisen, außer wenn eine Krise eine Grenzschließung erfordert. Jedoch müssen alle Reisen in Übereinstimmung mit den verschiedenen Vorschriften der verantwortlichen Obrigkeit durchgeführt werden.

Abschnitt II: Über den Handel

Artikel 1: Die oben genannten Länder kommen überein, dass ihre Einwohner auf dem Territorium des jeweils anderen, im Rahmen der gültigen Gesetze und Dekrete, frei handeln dürfen. Das Handelsübereinkommen umfasst Güter, die auf allen ihren Märkten verfügbar sind.

Artikel 2: Die unterzeichnenden Parteien kommen überein, dass die Waren zollfrei ins und aus dem Territorium gebracht werden können.

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Artikel 4: Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages kommen beide Länder überein, Informationen über die Preise der lokalen Märkte und Kaufs- und Verkaufslisten für jede Art von Waren anzubieten, wenn diese vom anderen Unterzeichner angefordert wird.

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Artikel 1: Die Böhmische Krone und das Erzherzogtum Österreich achten die Bestimmungen des Vertrages in gutem Glauben.. Er ist in beiden Justizsystemen gleichwertig und jeder kann sich darauf berufen.

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Beitrag von Twoflower Fr Apr 24, 2015 2:23 pm

Ich habe von meinem Kontakt nach Brno nichts mehr gehört.
Ich bitte Duna, sich der Sache anzunehmen, wenn sie wieder voll einsatzfähig ist.

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Beitrag von Anduna Sa Apr 25, 2015 12:20 pm

Ich habe dem Kanzler unsere Ratsbesetzungsliste geschickt und mich dabei auch nach dem Vertrag erkundigt.
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Beitrag von Anduna Sa Apr 25, 2015 4:48 pm



       Absender : David_boskovicky
       Gesendet am : 25/04/1463 - 13:06:56
       Titel: Austrian Council Members // Contract
       Good afternoon My Lady,
       I'm glad to hear that and tell His Grace Twoflower my best regards and congratulations. At present I'm in Mistelbach and soon I will arrive to Brno. I will try to visit His Majesty but I think he is still in monastery. So then I will see what I can do. I promise to write you as soon as possible.

       Best regards,
       David Boskovický,
       Chancellor of the Lands of the Bohemian Crown

Also... Abwarten und Uhudler trinken?
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Beitrag von Unnamedhero Mi Mai 06, 2015 5:59 pm

Arrow Hab ihm gestern erneut geschrieben, wie es mit der tschechischen Übersetzung läuft. Bis jetzt hab ich noch keine Antwort. Ich halte Euch auf dem laufenden.
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Beitrag von Belafarinrod Mi Mai 06, 2015 6:08 pm

hallo...

ich will gar nicht gross reden schwingen.

nur einen hinweiss hinterlassen das die gerade wieder Wahl hatten heute wurde dort neu gewählt

und schon wieder wech.

Winkt

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Beitrag von Unnamedhero Mi Mai 06, 2015 6:52 pm

Danke. Hab meine Liste bezüglich der Räte aktualisiert Wink

Schön wieder etwas von dir zu hören!
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Beitrag von Unnamedhero Mi Mai 06, 2015 11:21 pm

Habe heute einen weiteren Brief erhalten:


   Absender : Triomphateur
   Gesendet am : 06/05/1463 - 20:38:32
   Titel: Re: Treaty of friendship

   Good evening Sir,

   His Majesty agrees with the Treaty and I just have to finish the translation. (Please, can you send me link to the Austrian diplomacy forum? - I lost is somewhere).

   Lands of the Bohemian Crown are glad to improve relations with our friend Austria and I hope we can sign the treaty soon.

   Best regards,
   David Boskovický,
   Chancellor of the Lands of the Bohemian Crown



   R?dig?e au nom du roi par le Secr?taire royal.

Ich werde dann mal beim Schlossherren bescheid geben, dass der werte Herr zutritt zum Bereich erhält.



Arrow Darauf geantwortet

Unnamedhero schrieb:Dear David Boskovicky!

I am glad to hear that you and his Majesty agree with it. (https://ezhoesterreich.forumieren.de/f207-kingdom-markrabstvi-moravske <- here it is. Do you need to get access with "Triomphateur or as David Boskovicky, because David has already access to the forum, but we can also give Triomphateur access to it, if you need)

I hope that both of our lands will benefit from this treaty and we can live in neighbourly freindship for a long time!


Yours sincerely

Unnamedhero of Hohenfeldt
Spokesman of Austria
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Freundschaftsvertrag mit dem Königreich Böhmen Empty Re: Freundschaftsvertrag mit dem Königreich Böhmen

Beitrag von Twoflower Fr Mai 15, 2015 11:18 am

Von David_boskovicky
Gesendet am am 13 Mai 1463
Betreff Treaty
Läuft am 31 Mai 2015 ab
Good morning Your Grace,
I'm glad to tell you that we have already signed the Treaty of friendship between the Lands of the Bohemian Crown and the Archduchy of Austria. I send it here (to the Austrian forum): https://ezhoesterreich.forumieren.de/t6457p15-meeting-with-the-chancellor-of-the-bohemian-kingdom#217242

Austria can add it's signature too and treaty will be valid.

May the Almighty bless people in Archduchy of Austria.
David Boskovický,
Chancellor of the Lands of the Bohemian Crown

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Beitrag von Unnamedhero Fr Mai 15, 2015 5:17 pm

Ich hab denselben Brief erhalten. Soll ich antworten oder willst du das machen? Wink
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Freundschaftsvertrag mit dem Königreich Böhmen Empty Re: Freundschaftsvertrag mit dem Königreich Böhmen

Beitrag von Twoflower So Mai 17, 2015 11:44 pm

Hab ich schon. Danke.

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