Erzherzogtum Österreich
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Flotten- und Freundschaftsvertrag Königreich Böhmen

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Beitrag von Belafarinrod Mi Sep 30, 2020 11:15 pm

Präambel

Dieser Vertrag wurde mit dem Wunsch und Interesse ausgearbeitet, das Deutsche Königreich und das Königreich Böhmen mit einem Freundschaftsvertrag zu verbinden und dient als Grundlage für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Beziehungen zwischen der Krone des Deutschen Königreiches und der Krone des Böhmischen Königreiches.

Artikel I - Anerkennung der Souveränität über Gebiete

I.1. Die Ländergrenzen der Parteien, finden gegenseitige Anerkennung. Die Definition dieser Grenzen findet in den Gesetzen der unterzeichnenden Parteien statt.

Artikel II - Freier Personenverkehr

II.1.- Die Unterzeichnerparteien gewähren den Bürgern der anderen Unterzeichnerpartei das Recht auf Reisefreiheit in ihrem Hoheitsgebiet, solange die Reise friedlich und rechtskonform ist und es kein Dekret gibt, das die Reisefreiheit von Personen einschränkt.
II.2.- Die Unterzeichnerparteien informieren sich über Reisebeschränkungen, sobald diese in Kraft treten.

Artikel III - Wirtschaftliche Zusammenarbeit

III.1.- Die Unterzeichnerparteien verpflichten sich, jedes Handels- und Wirtschaftsabkommen zu fördern und keine Art von wirtschaftlicher Destabilisierung gegenüber dem anderen zu betreiben.
III.2.- Die Unterzeichnerparteien verpflichten sich ferner, einen ständigen Austausch zwischen ihren jeweiligen zuständigen Behörden aufrechtzuerhalten, um eine stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit und den möglichen Austausch von Ressourcen zwischen den Staaten zu fördern.

Artikel IV - Informationsaustausch

IV.1.- Die Unterzeichner verpflichten sich die andere Vertragspartei über fremde Truppenbewegungen zu Lande und zu Wasser in den gemeinsamen Grenzgebieten sowie den zwei umliegenden Knotenpunkten der Orte Mistelbach und Brno zu informieren. Dies gilt nicht für Truppen der kaiserlichen Krone.
IV.2.- Die Unterzeichner definieren die Knotenpunkte zwischen den Ortschaften Mistelbach und Brno als gemeinsames Grenzgebiet.
IV.3.- Die Vertragsparteien verpflichten sich, den anderen Unterzeichner zu kontaktieren, bevor sie gegen jede andere ausländische Provinz, die an einen der Unterzeichner angrenzt, Krieg führen. Dies gilt nicht für Truppenbewegungen der deutschen Krone, die Teil eines Einsatzes der kaiserlichen Krone sind.

Artikel V - Juristische Zusammenarbeit

V.1.- Die Unterzeichner bekennen sich zu dem Grundsatz, dass eine Person nicht dem Gesetz, das sie verletzt hat, und der Autorität des Herrschers in seinen Landen entgehen darf. Wird ein Bürger in einer der Provinzen angeklagt, so ist nach den Gesetzen und den Bräuchen des Ortes seines Verbrechens oder Vergehens zu richten.
V.2.- Konnte eine Person, die eines Verbrechens verdächtigt oder beschuldigt wird, die Flucht ergreifen, bevor die lokale Justiz eine Anklage erheben konnte, kann die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei die juristische Verfolgung der Person anvertrauen, also die Personen entweder festnehmen und ausliefern oder vor Ort anklagen lassen.
V.3.- Dazu wird folgendes Verfahren angewandt:

   1. Die Anklage erfolgt auf Antrag der Vertragspartei auf deren Territorium der Verstoß begangen wurde.
   2. Der Staatsanwalt der antragstellenden Vertragspartei formuliert die Anklageschrift und fügt eine Übersetzung in englischer Sprache an, nach den in der antragstellenden Vertragspartei geltenden Gesetzen, gegen die die flüchtende Person verstoßen hat.
   3. Der Staatsanwalt der antragstellenden Vertragspartei stellt der prozessführenden Vertragspartei die Zeugenaussagen, soweit vorhanden zur Verfügung, wogegen sich die prozessführende Vertragspartei dazu verpflichtet, die Aussage des Angeklagten, soweit vorhanden, an die antragstellende Vertragspartei zu übersenden.
   4. Die Anklagerede sowie ihre englische Übersetzung wird der prozessführenden Vertragspartei übergeben.
   5. Das Verfahren erfolgt durch das Gericht der prozessführenden Vertragspartei. Der zuständige Richter urteilt unabhängig, unter der einzigen Beschränkung, dass die Begründung seiner Entscheidung auf dem Recht der antragstellenden Vertragspartei basieren muss, soweit einheimisches Recht oder der Richtervertrag dem nicht unmittelbar entgegensteht.
   6. Der Richter der prozessführenden Vertragspartei verpflichtet sich, den Prozessverlauf sowie das Urteil der antragstellenden Partei nach Abschluss des Verfahrens zur Verfügung zu stellen.


V.4.- Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile werden nach den Gesetzen und Bräuchen der prozessführenden Vertragspartei abgehandelt.

Artikel VI - Schlussbestimmungen

VI.1.- Der vorliegende Vertrag tritt ohne zeitliche Begrenzung nach der Ratifizierung der Vertragsparteien in Kraft, die ihr Land und ihre Völker binden.
VI.2.- Im gegenseitigen Einvernehmen kann eine Nachverhandlung des Vertrags ganz oder teilweise erfolgen.
VI.3.- Der Vertrag kann von einer der Vertragsparteien ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei gekündigt werden.

Diese Vereinbarung wurde mit dem Wunsch und Interesse ausgearbeitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem Deutschen Königreich und dem Königreich Böhmen zu vertiefen und möglichen Konflikten in Bezug auf die gemeinsame Wassergrenze vorzubeugen.

1. Die Unterzeichner stimmen überein, dass

   die nautischen Knoten 200/170 sowie 201/166 Teil des Deutschen Königreiches sind,
   die nautischen Knoten ??? [Auszufüllen von Böhmen] Teil des Königreiches Böhmen sind.


2. Die Unterzeichner sichern deutschen und böhmischen Schiffen unbeschränkte Fahrten im gemeinsamen Grenzgebiet sowie dem jeweiligen Hoheitsgebiet im Rahmen ihrer Gesetzgebung zu.
3. Änderungen des Status Quo der Gewässer, beispielsweise bei Grenzschließungen, werden den Unterzeichnern binnen 24 Stunden mitgeteilt.
4. Die vorliegende Vereinbarung tritt ohne zeitliche Begrenzung nach der Ratifizierung der Unterzeichner in Kraft. Eine Nachverhandlung kann im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise erfolgen.
5. Die Vereinbarung kann von einem der Unterzeichner ohne Zustimmung der anderen Partei gekündigt werden.

[Datum, Unterschriften]

Jorik_baerentatze schrieb:"Der Gesandte hatte sich damals leider aus dem Gespräch zurückziehen müssen.

Grundsätzlich ist zu sagen, das Brno an einem Flotten- und Freundschaftsvertrag Interesse gezeigt hatte. Darüber hinaus auch an wirtschaftlichen Beziehungen zum DKR.

Ich hatte dem Botschafter damals folgende Seekarte präsentiert:

(Blau bezeichnet DKR Knoten, rot die von Brno im Norden und Ungarn im Osten)

Flotten- und Freundschaftsvertrag Königreich Böhmen F2fk99cj

Welche natürlich Österreich einen akzeptablen nautischen Einflussbereich gegeben hätte, die Seekarte wurde so auch der damaligen Erzherzogin Anna präsentiert.

Wenigstens "damals" war Monty mit dieser konform.

Die Frage bliebe also bestehen wie man weiter vorgeht, ob Österreich an einem solchen Anti-Piraterie Vertrag und gemeinsamen Schutz gegen ONE Schiffe im Osten Interesse hätte, denn es würde bedeuten das man feindliche Flotten östlich von Wien abfangen müsste damit diese nicht die Häfen Brnos erreichen was bei dem Gewinn den Brno uns geben könnte wenn es in Kriegsschiffe investiert die Mühe nicht einmal wert sein könnte außer die Verbesserung der diplomatischen Beziehungen.

Ich bitte um meinungen und stimmen... das ganze muss zügig durchgearbeitt werden da es scho Länger liegt. ich verbitte mir anspielungen auf das warum ...bitte zur sache. man fragt nach der Meinung von Österreich

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Beitrag von avallyn Mi Sep 30, 2020 11:53 pm

Ich denke da wir unmittelbare Nachbarn zu Böhmen sind und uns eigentlich bisher rcht gut verstanden haben, dass so ein Vertrag grundsätzlich Sinn macht.

Etwas ist mir allerdings trotzdem aufgefallen:

Artikel III - Wirtschaftliche Zusammenarbeit

III.1.- Die Unterzeichnerparteien verpflichten sich, jedes Handels- und Wirtschaftsabkommen zu fördern und keine Art von wirtschaftlicher Destabilisierung gegenüber dem anderen zu betreiben

Das ist jetzt etwas schwierig umzusetzen.
Nicht dass die Provinz Märkte leerkaufen würde, aber bei Bürgern ist das leider nicht auszuschliessen.
Auch wurde das schon von einigen Bürgern aus Böhmen hier praktiziert, dass sie z.B. Holz kauften welches nur für ortsansässige Handwerker zur Verfügung stand.
Genauso können natürlich auch Österreicher, Bayern, Badener in Böhmen die Märkte plündern.
Wie soll das DKR da denn eingreifen oder schützen?

Weiters finde ich es auch etwas seltsam dass der alte Gesandte aus Böhmen wohl abgezogen wurde, aber anscheinend auch kein neuer kam der sich der Sache annahm.
Leider gibt es auch keine Daten dazu, also weder zum Vertrag, noch zu dem was der Herr Erzkanzler schrieb.
Ist das möglicherweise schon so alt dass die Böhmische Regierung kein Interesse mehr hat?
Ich denke das sollte zuerst eruiert werden, bevor man hier jetzt gross weiterdiskutiert.
Es kommt mir auch etwas seltsam vor dass die werte Reichskanzlerin nicht mehr Druck machte, so sie an einem Vertrag interessiert ist.

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Beitrag von Belafarinrod Do Okt 01, 2020 9:27 am

ich enthalte mich der wertung warum das so lange liegt und wieso, ob hier das die Reichskanzlerin, der kaiser, die Erzherzogin, mein Eheweib oder der klabauter mann zuviel oder zu wenig oder gar kein interesse hatte. es geht hier um die abarbeitung. eines liegenden antrages und der zeit ist zumindest der anschein(was keine unterstellung an sich beinhaltet oder aber schuldzuweisung) das thma kam am 31.01.1468 auf den Tisch im Reichrat. wer alles seitdem dort zugriff und verantwortung trug um es nicht in der belanglosichkeit verschwinden zu lassen. darf jeder selbst bewerten.

die anfrage wie aktuell das noch ist liegt im ReichsRat

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Beitrag von Lorencz Do Okt 01, 2020 12:10 pm

Angesichts des baldigen Kronratswechsels sollten wir vielleicht diesen abwarten und schauen, wie sehr das noch gewollt ist.

Warum sowas lange dauert, kann auch an der Gegenseite liegen. Ich erinnere mich an eine Vertragsverhandlung, die ich als Reichskanzler von meinem Vorgänger Philipp übernahm und die ich an meine Nachfolgerin Mairi übergeben musste, weil die Gegenseite eeeeeeeewig für jeden Beistrich brauchte. Dort wie hier kanns natürlich an den jeweiligen Herrschern liegen, die ja wie der Kaiser alle halbe Jahre wechseln, dann geht mal was unter und so weiter.
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Beitrag von joholi1 Do Okt 01, 2020 1:23 pm

a schrieb:Die Frage bliebe also bestehen wie man weiter vorgeht, ob Österreich an einem solchen Anti-Piraterie Vertrag und gemeinsamen Schutz gegen ONE Schiffe im Osten Interesse hätte, denn es würde bedeuten das man feindliche Flotten östlich von Wien abfangen müsste damit diese nicht die Häfen Brnos erreichen was bei dem Gewinn den Brno uns geben könnte wenn es in Kriegsschiffe investiert die Mühe nicht einmal wert sein könnte außer die Verbesserung der diplomatischen Beziehungen.

Würden wir denn überhaupt Schiffe des ONE zulassen dass er unsere Gewässer befährt und hätte Österr. allein überhaupt eine Möglichkeit der Abwehr oder müsste man auf die Reichsflotte zurück greifen?

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Beitrag von avallyn Do Okt 01, 2020 1:25 pm

Ja eben, Lorencz, man sollte zunächst mal herausfinden ob die Gegenseite überhaupt noch interessiert ist, ansonsten können wir jegliche Diskussion sparen.

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Beitrag von Lorencz Do Okt 01, 2020 2:05 pm

joholi1 schrieb:Würden wir denn überhaupt  Schiffe des ONE zulassen dass er unsere Gewässer befährt und hätte Österr. allein überhaupt eine Möglichkeit der Abwehr oder müsste man auf die Reichsflotte zurück greifen?

Ohne Einblick in die Reichsflotte zu haben... wenn Schiffe des ONE auf der Donau herumschippert, dann nehme ich mir einen Liegestuhl mit zum Donauufer, genauso wie einen Krug Sommerspritzer und schau denen dabei zu, wie sie herumflottieren. Weil mehr können wir nicht machen. Alles andere wäre ein Selbstmordkommando. Das einzige, was wir eventuell machen können, wären Spähschifffahrten.

Vielleicht gibts bald einen engagierten Reichsadmiral.
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Beitrag von avallyn Do Okt 01, 2020 2:13 pm

Würde man hier nun weiter diskutieren, würde man vermutlich schneell Schicherheitsstufen verletzen.
Von daher....kann ich mich nur Loencz Meinung anschließen.

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Beitrag von Eidgenosse Do Okt 01, 2020 4:56 pm

Der Vertrag zwischen dem - ich betone - Deutschen Königreich und dem Königreich Böhmen ist eine tolle Sache. Ich sehe nur nicht genau, was das mit Österreich zu tun haben soll? Die einzelnen Bestandteile des Königreichs dürfen keine Außenpolitik, weswegen der Vertrag für Österreich keine Bedeutung und auch keine Auswirkungen hat. Wenn sich die königlichen Institutionen den Mehraufwand aufhalsen wollen, nur zu. Aber da wir nicht über Sinn und Zweck diskutieren sollen, hier nur ein paar Kommentare.

Artikel II - Freier Personenverkehr

II.1.- Die Unterzeichnerparteien gewähren den Bürgern der anderen Unterzeichnerpartei das Recht auf Reisefreiheit in ihrem Hoheitsgebiet, solange die Reise friedlich und rechtskonform ist und es kein Dekret gibt, das die Reisefreiheit von Personen einschränkt.
II.2.- Die Unterzeichnerparteien informieren sich über Reisebeschränkungen, sobald diese in Kraft treten.

Damit wird sich die Reichskanzlei keinen Gefallen tun. Sobald in Baden die Grenzen dicht gemacht werden, muss eine Taube nach Brno flattern, um sie darüber in Kenntnis zu setzen.

Artikel III - Wirtschaftliche Zusammenarbeit

III.1.- Die Unterzeichnerparteien verpflichten sich, jedes Handels- und Wirtschaftsabkommen zu fördern und keine Art von wirtschaftlicher Destabilisierung gegenüber dem anderen zu betreiben.
III.2.- Die Unterzeichnerparteien verpflichten sich ferner, einen ständigen Austausch zwischen ihren jeweiligen zuständigen Behörden aufrechtzuerhalten, um eine stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit und den möglichen Austausch von Ressourcen zwischen den Staaten zu fördern.

Auch hier muss es nicht unsere Sorge sein, in welchen Gremien der Reichskämmer*in mit den Tschechen zusammentreten will. Wenn er/sie sich diese Arbeit aufhalsen will, soll er sich keinen Zwang antun. Mit Österreich und vor allem unseren Wirtschaftern hat das rein gar nichts zu tun.

Artikel IV - Informationsaustausch

IV.1.- Die Unterzeichner verpflichten sich die andere Vertragspartei über fremde Truppenbewegungen zu Lande und zu Wasser in den gemeinsamen Grenzgebieten sowie den zwei umliegenden Knotenpunkten der Orte Mistelbach und Brno zu informieren. Dies gilt nicht für Truppen der kaiserlichen Krone.

Hier gilt die gleiche Verantwortungskette. Das Königreich würde fortan in der Bringschuld stehen, Böhmen über seine Truppenbewegungen zu informieren. Österreich geht das nichts an.

IV.2.- Die Unterzeichner definieren die Knotenpunkte zwischen den Ortschaften Mistelbach und Brno als gemeinsames Grenzgebiet.

Nix da Wink Der Knoten nördlich von Mistelbach ist österreichisch, der Knoten südlich von Brno ist böhmisch. Schon spieltechnisch ist hier keine DMZ vorgesehen.

IV.3.- Die Vertragsparteien verpflichten sich, den anderen Unterzeichner zu kontaktieren, bevor sie gegen jede andere ausländische Provinz, die an einen der Unterzeichner angrenzt, Krieg führen. Dies gilt nicht für Truppenbewegungen der deutschen Krone, die Teil eines Einsatzes der kaiserlichen Krone sind.

Wenn sich der Reichsmarschall das antun will, soll er das machen. Sollte das DKR mal wieder auf die Idee kommen, die Schweiz heimzusuchen, muss es gefälligst auch Böhmen darüber informieren. Immerhin grenzt Böhmen via DKR an die Schweiz.

Artikel V - Juristische Zusammenarbeit

V.1.- Die Unterzeichner bekennen sich zu dem Grundsatz, dass eine Person nicht dem Gesetz, das sie verletzt hat, und der Autorität des Herrschers in seinen Landen entgehen darf. Wird ein Bürger in einer der Provinzen angeklagt, so ist nach den Gesetzen und den Bräuchen des Ortes seines Verbrechens oder Vergehens zu richten.

Das DKR ist keine "Provinz", weswegen diese Stelle noch überarbeitet werden müsste.

V.2.- Konnte eine Person, die eines Verbrechens verdächtigt oder beschuldigt wird, die Flucht ergreifen, bevor die lokale Justiz eine Anklage erheben konnte, kann die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei die juristische Verfolgung der Person anvertrauen, also die Personen entweder festnehmen und ausliefern oder vor Ort anklagen lassen.
V.3.- Dazu wird folgendes Verfahren angewandt:

  1. Die Anklage erfolgt auf Antrag der Vertragspartei auf deren Territorium der Verstoß begangen wurde.
  2. Der Staatsanwalt der antragstellenden Vertragspartei formuliert die Anklageschrift und fügt eine Übersetzung in englischer Sprache an, nach den in der antragstellenden Vertragspartei geltenden Gesetzen, gegen die die flüchtende Person verstoßen hat.
  3. Der Staatsanwalt der antragstellenden Vertragspartei stellt der prozessführenden Vertragspartei die Zeugenaussagen, soweit vorhanden zur Verfügung, wogegen sich die prozessführende Vertragspartei dazu verpflichtet, die Aussage des Angeklagten, soweit vorhanden, an die antragstellende Vertragspartei zu übersenden.
  4. Die Anklagerede sowie ihre englische Übersetzung wird der prozessführenden Vertragspartei übergeben.
  5. Das Verfahren erfolgt durch das Gericht der prozessführenden Vertragspartei. Der zuständige Richter urteilt unabhängig, unter der einzigen Beschränkung, dass die Begründung seiner Entscheidung auf dem Recht der antragstellenden Vertragspartei basieren muss, soweit einheimisches Recht oder der Richtervertrag dem nicht unmittelbar entgegensteht.
  6. Der Richter der prozessführenden Vertragspartei verpflichtet sich, den Prozessverlauf sowie das Urteil der antragstellenden Partei nach Abschluss des Verfahrens zur Verfügung zu stellen.

Hier drohen immense Kompetenzüberschreitungen. Vertragspartner sind das DKR und Böhmen, nicht Österreich und Böhmen. Das Erzherzogtum sollte sich nicht anmaßen, die Justiz des Königreichs zu ersetzen, bzw. anders: Österreichische Gerichte sind nicht für Reichsangelegenheiten zuständig.

Ich erinnere insbesondere an "Diplomatiegesetz des Deutschen Königreichs" §2 (4) sowie § 10 (1):

(4) Die Provinzen des Deutschen Königreiches verfügen über keine eigenen Botschafter. Sie können jedoch in Abstimmung mit der Führung der Reichskanzlei auf sämtliche Botschafter des Deutschen Königreiches zurückgreifen und diese in ihrem Auftrag und ihrem Namen an den ihnen durch die Kanzlei zugewiesenen Höfen oder Provinzen handeln lassen.
(1) Beabsichtigen Provinzen des Deutschen Königreiches einen eigenständigen Staatsvertragsschluss mit ausländischen Provinzen, ist die Führung der Reichskanzlei zu informieren. Verträge der deutschen Provinzen mit ausländischen Provinzen oder Reichen benötigen vor Abschluss die Zustimmung des Königs sowie des Kaisers. Verträge, die keine Zustimmung durch den König und den Kaiser erhalten haben, sind nichtig bis zur nachträglichen Genehmigung.

Hieraus geht eindeutig hervor, dass das Erzherzogtum nicht berechtigt ist, eine eigene Außenpolitik -zumindest in dem großen Ausmaß, wie es der obige Vertrag vorsieht- zu führen. In dem Sinne liegt es auch nicht in österreichischer Verantwortung, stellvertretend für das Königreich obige Vertragsklauseln durchzusetzen. Fazit: Das DKR bürdet sich durch den Vertrag einiges auf. Manches davon ist nicht umzusetzen, manches bedeutet einen großen Mehraufwand. Wenn das Königreich das eingehen will, soll es das machen. Mir tun nur die armen Schreiberlinge leid.

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Beitrag von Amaliia Do Okt 01, 2020 6:46 pm

Danke Edi für die sensationelle Zusammenfassung.

Was ich nicht nachvollziehen kann ist, warum ist Österreich's Meinung so wichtig? Bzw. wird als so wichtig dargestellt?
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Beitrag von Rotkappe Do Okt 01, 2020 9:16 pm

Der Punkt mit den Knoten ist sehr kritisch. Ich meine es gab irgendwo mit Frankreich ein ähnliches Problem, wo eine Provinz des Kaiserreichs einen Knoten an Frankreich gab, weil sie den eh nicht sichern konnten. Letztlich gab es Krieg, da der Kaiser es nicht so einfach hinnimmt, dass sein Besitz „verteilt“ wird.
Und erinnern wir uns wie sauer der letzte König wegen eines temporären Verlustes eines Knotenpunkts einen Krieg vom Zaun brach. Hier wird einfach eine wiglwogl Grenze definiert, wo nicht klar ist, wem das Land noch gehört. Juristisch sehr heikel, zumal es als Hochverrat am Kaiserreich gewertet werden könnte, da das Land dem Kaiserreich gehört.

Die juristische Zusammenarbeit.....Ich erinnere mich wie begeistert die Reichskanzlerin dies Thema aufnahm und immer noch nicht kapiert, dass sämtliche Gesetze aller Provinzen übersetzt werden müssen. Ohne Frage eine nette Idee, aber umsetzbar ist es kaum bis garnicht. Ebenso muss unser Nachbar alles übersetzen. Wir reden von allen Reichsgesetzen, gültigen Dekreten des Königreichs, alle Gesetze der Provinzen, alle gültigen Dekrete der Provinzen und Städte.

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Beitrag von Belafarinrod Do Okt 01, 2020 9:39 pm

Amaliia schrieb:
Was ich nicht nachvollziehen kann ist, warum ist Österreich's Meinung so wichtig? Bzw. wird als so wichtig dargestellt?

das kann ich nicht sagen der Reichsrat wollte wohl die Meinung einfach einholen. Da die Österreicher traditionell einen engen Kontakt mit unserem direkten Nachbarn im Norden haben. Was ich hingegen sagen kann ist die Reichskanzlerin schon am 06.02.1468 nach der damaligen Regentin fragt wie sie das sieht und ob einwende sind.

Mairi schrieb:Der böhmische Vize-Kanzler [char]Monty[/char] erhielt heute den englischen sowie deutschen Vertragsentwurf.

Bisher äußerte sich niemand negativ zum Entwurf. Oder zum Vorhaben. Weder hier noch in der Kanzlei. Kann ich also davon ausgehen, dass in den Augen der Regenten nichts gegen einen solchen Vertrag mit dem Nachbarn spricht? Insbesondere nicht aus österreichischer Sicht, Eure Hoheit Anna?

aber die anfrage steht. wie aktuell das ist

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Beitrag von Rotkappe Fr Okt 02, 2020 6:16 am

Nach meiner Erinnerung ist zumindest der Einwand der Zusammenarbeit auf juristischer Ebene schon erklärt worden. Dies war im Rahmen des Besuchs der Kronräte, wo gerade die Reichskanzlerin von Beginn an undiplomatischerer Natur war. Damals ging es um den Vertrag mit Ungarn. Vorher hatte Edi dies schon einmal in der Wortführerkonferenz erläutert. Was so problematisch sein soll das Problem der gewaltigen Übersetzungsaufgaben von einem Land zum nächsten zu transferieren erschließt sich mir nicht, dass wird die Reichskanzlerin erklären können.

Nach einem gewissen Prozess des nächtlichen Gedankenumwälzens während meine Kinder mir zu verstehen haben, dass Zähne bekommen nicht ihre favorisierte Lieblingsbeschäftigung wird, habe ich nun die Frage, ob es nicht sinnvoller ist diese ganzen Anliegen zu Staffeln. Sicher ist in einem Schritt es vom Aufwand scheinbar angenehmer und übersichtlicher, aber sobald ein Punkt geändert werden sollte, steht jedesmal der gesamte Vertrag zur Diskussion und jedesmal kann es dazu kommen, dass auch andere Änderungen plötzlich gewünscht werden. Daher wäre eine Teilung evt. sinnvoller. Als erstes erklärt man einander die Freundschaft und das Gebiet des anderen anzuerkennen und nicht anzugreifen. Auf dieser Basis kann man dann den militärischen Punkt in einen Vertrag bringen, die Wirtschaft in den nächsten und die juristischen Zusammenarbeit in einen weiteren. Der erste Vertrag wird denke ich schnell abgehandelt werden können. Die anderen sind dann unabhängig voneinander und je nachdem auch schnell erledigt. Aber es steht dann nicht das grundsätzliche in der Schwebe.

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Beitrag von Twoflower Mo Okt 05, 2020 8:23 pm

Den Ausführungen von Lorencz und Edi kann ich nichts hinzufügen:

Zum einen muss der Vertrag auch von Andrine und dem neuen Kronrat gewollt werden und von Böhmen sowieso.
Zum anderen sollte nochmal darüber nachgedacht werden, welche Verpflichtungen das Königreich überhaupt sinnvoll eingehen kann oder ob es gar so gemeint ist, dass diese Verpflichtungen allen Provinzen des Reiches auferlegt werden soll. Dann wird man sich diese Punkte nochmal genauer anschauen müssen.

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Beitrag von Belafarinrod Mi Okt 07, 2020 1:03 am

zum thema ob das aktuell ist ja ist es mairi schrieb dazu folgendes

Mairi schrieb:Ja, das Thema ist aktuell. Insbesondere wegen des Anti-Piraterie-Vertrages mit England, der noch nicht unterschrieben ist. In diesem müssen wir unsere Wassergrenzen definieren. Dies ist quasi der letzte Punkt vor Unterzeichnung.

Das beinhaltet drei Klärungpunkte:
a) Grenze Baden/Franche-Comté.
b) Grenze Württemberg und Baden/Mainz.
c) Grenze Österreich/Böhmen.

Und im Allgemeinen... Freundschaftsverträge sind auch immer überlegenswert  😉

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Beitrag von Twoflower Mi Okt 07, 2020 8:55 am

Ach ja: Und nicht auf das Kaiserreich vergessen!

Soweit ich mich erinnere, gab es vor Jahren mal Diskussionen zwischen Böhmen und dem Kaiserreich wegen Grenzen und der Zugehörigkeit von irgendwelchen Lehen.
Ich habe keine Ahnung, ob das inzwischen geklärt ist. Aber nicht, dass das DKR irgendwelche Grenzen festlegt, die das Kaiserreich dann nicht anerkennt.

Aber ansonsten gebe ich Mairi recht: Freundschaftsverträge sind immer überlegenswert, wenn auch meistens nur auf symbolischer Ebene.

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Beitrag von Belafarinrod So Okt 11, 2020 10:19 am

Da brünn wohl die symbolische Ebene eben wohl verlassen wird und Truppen zusenden versprochen hat. kann man wohl sagen, dass eine doch deutlich bessere Beziehung gewachsen ist. Zuwischen diesen ebenen.

gut ich nehme denn Einwand mit. der sicherlich wichtig ist

so lange der neue Kaiser nicht wieder auf die Idee kommt das Böhmen SRIG Domäne ist wird wohl hoffentlich nicht so schwer werden

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Beitrag von Belafarinrod So Okt 11, 2020 3:40 pm

Twoflower schrieb:Ach ja: Und nicht auf das Kaiserreich vergessen!

Soweit ich mich erinnere, gab es vor Jahren mal Diskussionen zwischen Böhmen und dem Kaiserreich wegen Grenzen und der Zugehörigkeit von irgendwelchen Lehen.
Ich habe keine Ahnung, ob das inzwischen geklärt ist. Aber nicht, dass das DKR irgendwelche Grenzen festlegt, die das Kaiserreich dann nicht anerkennt.

Aber ansonsten gebe ich Mairi recht: Freundschaftsverträge sind immer überlegenswert, wenn auch meistens nur auf symbolischer Ebene.

Laut Rabi wird das Thema totgeschwiegen. da es wohl um die Niederlausitz geht die beide Reiche als Lehen vergeben haben. ich habe derweil noch mal nach gefragt ob das mi einem solchen schwelenden brant überhaupt sinnig ist bzw ob das überhaut.

mich interessiert ob wir hier von einem komplett neuen Thema für den Rat von Österreich reden oder ob es gesondert schon Kenntnisse dazu gab. von Räten aus der Vergangenheit. Vergangenheit bezieht sich seit 31.01.1468. ich muss gestehen zu meiner Schande, das ich bisher nichts gefunden habe was ich als Referenz oder Meinungsbild nehmen kann. es liegt sicherlich irgendwo nur finde ich es leider nicht.

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Beitrag von Twoflower So Okt 11, 2020 4:48 pm

Ich sag mal so: Wir hatten auch bisher schon gute Beziehungen und Kontakte mit den Tschechen, auch ohne offiziellen Vertrag.

Den Vorteil eines Vertrages sehe ich in 2 Punkten:
1. Es ist etwas Festgeschriebenes, Offizelles.
2. Der Vertrag könnte es für uns einfacher machen, wenn er uns Handlungsmöglichkeiten gibt, ohne dass wir vorher gleich immer in der Reichskanzlei nachfragen müssen, ob wir wohl dürfen. (Stichworte: Informationsaustausch, Waffen- und Nahrungslieferungen, oder sogar Truppenhilfe)

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Beitrag von Belafarinrod Mo Okt 12, 2020 10:12 am

Jorik_baerentatze schrieb:[hrp]Um es mit Mairis Worten zusammenzufassen:

"Über die Ostgrenze (der Lehen) sprechen wir mit Brno nicht."

Was wohl auch das sinnvollste ist. Da gehen die Ansprüche einfach ins gegensätzliche.

Böhmen ist als Kurfürstentum seit Jahrhunderten Teil des Kaiserreiches gewesen, es war bis vor einigen Jahren auch noch vergeben worden. Die Luxemburger haben das Land für unseren Sprachkreis gewonnen und so einfach wird man es nicht wortlos aufgeben.

Sollen sie Titel vergeben wie sie wollen, irgendwo läuft ja auch noch ein König von Jerusalem herum.

Ich würde also sagen:

Bezüglich des Freundschaftsvertrages sprechen wir das Thema der Grenzen nicht an, im übrigen haben wir ähnliche Probleme mit Mainz da diese Gebiete um den Neckar zwischen Buchen und Mainz-Stadt beanspruchen zu scheinen sowie das linke Rheinufer - ich glaube ich sprach schon mit Andrine darüber weil Reichslehen in diesen Bereichen liegen aber bis jetzt hielt auch Mainz da die Füße still.

Wir können eben die Verhandlung bezüglich der Seegrenze Österreichs beibehalten aufgrund der IGel Grenze.

Die Verhandlung über die Anerkennung der gegenseitigen Lehen ist dann leider eine Herausforderung die nur mit Kaiserlicher Weitsicht entschieden werden kann.
[/hrp]

das ist vom Erzkanzler.

also sollten wir zur Tat schreiten

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Beitrag von Belafarinrod Mi Okt 21, 2020 9:11 am

hochschieb

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Beitrag von Eidgenosse Mi Okt 21, 2020 9:44 am

Da sich mir die unmittelbare Konsequenz für Österreich immer noch nicht erschließt, zumal der Freundschaftsvertrag auf übergeordneten Ebenen geschlossen wird, habe ich nichts hinzuzufügen.

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Beitrag von Lorencz Mi Okt 21, 2020 9:56 pm

Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, was noch dazu bemerkt werden sollte.
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Beitrag von Arndis Do Okt 22, 2020 12:00 am

"Über die Ostgrenze (der Lehen) sprechen wir mit Brno nicht."

Reden ist silber, Schweigen ist Gold.
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Beitrag von Amaliia Do Okt 22, 2020 8:20 am

Eidgenosse schrieb:Da sich mir die unmittelbare Konsequenz für Österreich immer noch nicht erschließt, zumal der Freundschaftsvertrag auf übergeordneten Ebenen geschlossen wird, habe ich nichts hinzuzufügen.

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