Geheimhaltung
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Re: Geheimhaltung
Macht einfach alles am Anfang einfach GENERELL mit der höchsten Geheimhaltungsstufe. Wenn dann der Regent der Meinung ist, dass etwas öffentlich oder noch einem anderen Kreis zugänglich werden soll, ordnet er einfach an. "Dies darf nun auch den Bürgermeistern / allen Bürgern/ .. zur mKenntnis gebracht werden." Damit kann man sich eine genaue Auflistung und Abstufungsgeschichte sparen. Einzig nötig ist ein "Generalverschwiegenheisgesetz" und der Passus, dass diese absolute Geheimhaltung nach Ermessen des Regenten mit Zustimmung der betroffenen Gremien weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden kann und darf.
vgl:
vgl:
Kryptokrat schrieb:Geheimhaltung:
§1 ALLES, was im Rat besprochen oder diskutiert wird unterliegt GENERELL und automatisch der strikten (höchsten) Geheimhaltung!
§2 Nur der Regent kann zur Meinungsfindung mit dem Austausch der Ideen aller Bürger einen im Rat als strikt geheim besprochenen Punkt öffentich machen oder durch den Schriftführer nach Beauftragung im Namen des Regenten öffentlich machen lassen.
§3 Durch einen Mehrheitsbeschluss im Rat für eine Öffentlichmachung eines im Rat besprochenen Inhalts wird mindestens eine Mehrheit benötigt, wobei der Regent eine Doppelstimme besitzt. Kommt diese Mehrheit zustande, so hat die Veröffentlichung ebenfalls ausschließlich durch den Regenten zu erfolgen, oder duurch den durch diesen beauftragten Schriftführer.
ALLE durch anderen Personen veröffentlichten Interna aus dem Rat stellen automatisch den Tatbestand des Hochverrats dar und werden sowohl mit sofortigem Ausschluss aus dem Rat und dem SOFORTIGEN Tode bestraft.
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Re: Geheimhaltung
Kryptokrat schrieb:Geheimhaltung:
§1 ALLES, was im Rat besprochen oder diskutiert wird unterliegt GENERELL und automatisch der strikten (höchsten) Geheimhaltung!
§2 Nur der Regent kann zur Meinungsfindung mit dem Austausch der Ideen aller Bürger einen im Rat als strikt geheim besprochenen Punkt öffentich machen oder durch den Schriftführer nach Beauftragung im Namen des Regenten öffentlich machen lassen.
§3 Durch einen Mehrheitsbeschluss im Rat für eine Öffentlichmachung eines im Rat besprochenen Inhalts wird mindestens eine Mehrheit benötigt, wobei der Regent eine Doppelstimme besitzt. Kommt diese Mehrheit zustande, so hat die Veröffentlichung ebenfalls ausschließlich durch den Regenten zu erfolgen, oder duurch den durch diesen beauftragten Schriftführer.
ALLE durch anderen Personen veröffentlichten Interna aus dem Rat stellen automatisch den Tatbestand des Hochverrats dar und werden sowohl mit sofortigem Ausschluss aus dem Rat und dem SOFORTIGEN Tode bestraft.
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Re: Geheimhaltung
Wie schon gesagt: Ich möchte vor allem dem Hauptmann die Möglichkeit geben, sicherheitsrelevante Informationen sofort an den Armeestab weiterzugeben, ohne dass er dazu jedes Mal auf die Erlaubnis des Regenten warten muss.
Noch weniger möchte ich jedes Mal erst im Rat abstimmen lassen, damit eine Diskussion öffentlich geführt werden kann.
Und zur Strafbestimmung: Die sofortige Todesstrafe widerspricht dem Richtervertrag und ist damit nicht machbar. Ebenso wenig wie ein Ausschluss aus dem Rat: Kein Ratsmitglied kann aus dem Rat ausgeschlossen werden. Der Regent kann es höchstens aus einem Amt entheben und den Zutritt zu den geheimen Ratsräumlichkeiten verweigern.
Noch weniger möchte ich jedes Mal erst im Rat abstimmen lassen, damit eine Diskussion öffentlich geführt werden kann.
Und zur Strafbestimmung: Die sofortige Todesstrafe widerspricht dem Richtervertrag und ist damit nicht machbar. Ebenso wenig wie ein Ausschluss aus dem Rat: Kein Ratsmitglied kann aus dem Rat ausgeschlossen werden. Der Regent kann es höchstens aus einem Amt entheben und den Zutritt zu den geheimen Ratsräumlichkeiten verweigern.
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Re: Geheimhaltung
Ich hab die bisherhigen Vorschläge einfließen lassen.
- Die Mehrzahl "Informationen" bei der Definition der Sicherheitsstufen.
- Bei SHS I hab ich versucht Avas Anregung aufzugreifen.
- Beim Strafmaß möchte ich auch je nach Schwere des Vergehens bei Verrat oder Hochverrat bleiben.
- Die Mehrzahl "Informationen" bei der Definition der Sicherheitsstufen.
- Bei SHS I hab ich versucht Avas Anregung aufzugreifen.
- Beim Strafmaß möchte ich auch je nach Schwere des Vergehens bei Verrat oder Hochverrat bleiben.
Vorschlag schrieb:§7 Vertraulichkeit
(1) Informationen, die im Zuge der Ausübung eines Amtes erhalten werden, unterliegen strengster Geheimhaltung.
(2) Es gibt drei Sicherheitsstufen:
Sicherheitsstufe 0: Die Informationen unterliegen nicht der Geheimhaltung und können frei in die Öffentlichkeit getragen werden.
Sicherheitsstufe I: Die Informationen sind vertraulich und dürfen nur an Ratsmitglieder sowie Bürgermeister und Mitglieder des Armeestabs, wenn sie davon betroffen sind, weitergegeben werden.
Sicherheitsstufe II: Die Informationen sind streng geheim und dürfen nur im Rat besprochen werden.
(3) Der Initiator einer Diskussion bestimmt deren Sicherheitsstufe. Sie kann vom Erzherzog jederzeit geändert werden.
(4) Der Rat kann zu Beratungen nach eigenem Ermessen Experten hinzuziehen. Für diese gelten die Vertraulichkeitsbestimmungen in vollem Umfang.
(5) Der Erzherzog kann die Weitergabe von vertraulichen Informationen genehmigen.
(6) Verstöße gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen sind als Verrat, in schweren Fällen als Hochverrat strafbar.
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Re: Geheimhaltung
Die aktuelle Fassung gefällt mir gut, von mir gibt's kein Mecker.
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Re: Geheimhaltung
Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gab, habe ich die Abstimmung eröffnet:
https://ezhoesterreich.forumieren.de/t6612-xlix-anderung-7-egfo
Ich bitte um rege Beteiligung.
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Re: Geheimhaltung
Ich hätte Verletzung der Geheimhaltung ausschließlich als HOCHVERRAT gesehen ... sonst interopretiert das DRK wieder rum .. und dann is nie was Hochverrat!
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Re: Geheimhaltung
Also:
§7 (6) Verstöße gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen gelten ausnahmslos als Hochverrat!
§7 (6) Verstöße gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen gelten ausnahmslos als Hochverrat!
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Re: Geheimhaltung
Die Abstimmung ist beendet.
Die Änderung wurde mit 9 Ja- und 2 Neinstimmen, sowie einer unentschuldigt nicht abgegebenen Stimme angenommen.
Joline: Bitte morgen in die Weinstube hängen.
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Joline: Bitte morgen in die Weinstube hängen.
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Re: Geheimhaltung
Erledigt werter Regent
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