[XLIX] Änderung §7 EGfÖ
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[XLIX] Änderung §7 EGfÖ
Zur Abstimmung steht die Änderung des §7 EGfÖ über die Geheimhaltung.
Abzustimmen ist mit:
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Die Abstimmung beginnt jetzt und endet Freitag, 10.7. um 22 Uhr.
Gültige Fassung schrieb:§7 Vertraulichkeit
(1) Der Hohe Rat tagt grundsätzlich öffentlich.
(2) In begründeten Fällen kann der Rat hinter verschlossenen Türen tagen.
(2.1) Der Rat kann nach eigenem Ermessen Experten zu solchen Diskussionen hinzuziehen
(2.2) Die Informationen geheimer Beratungen unterliegen strengster Geheimhaltung und dürfen, außer mit Genehmigung des Erzherzogs, nie an Dritte weiter gegeben werden.
(3) Verstöße gegen die Vertraulichkeit sind als Verrat, in schweren Fällen als Hochverrat strafbar.
Neue Fassung schrieb:§7 Vertraulichkeit
(1) Informationen, die im Zuge der Ausübung eines Amtes erhalten werden, unterliegen strengster Geheimhaltung.
(2) Es gibt drei Sicherheitsstufen:
Sicherheitsstufe 0: Die Informationen unterliegen nicht der Geheimhaltung und können frei in die Öffentlichkeit getragen werden.
Sicherheitsstufe I: Die Informationen sind vertraulich und dürfen nur an Ratsmitglieder sowie Bürgermeister und Mitglieder des Armeestabs, wenn sie davon betroffen sind, weitergegeben werden.
Sicherheitsstufe II: Die Informationen sind streng geheim und dürfen nur im Rat besprochen werden.
(3) Der Initiator einer Diskussion bestimmt deren Sicherheitsstufe. Sie kann vom Erzherzog jederzeit geändert werden.
(4) Der Rat kann zu Beratungen nach eigenem Ermessen Experten hinzuziehen. Für diese gelten die Vertraulichkeitsbestimmungen in vollem Umfang.
(5) Der Erzherzog kann die Weitergabe von vertraulichen Informationen genehmigen.
(6) Verstöße gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen sind als Verrat, in schweren Fällen als Hochverrat strafbar.
Abzustimmen ist mit:
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Die Abstimmung beginnt jetzt und endet Freitag, 10.7. um 22 Uhr.
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Re: [XLIX] Änderung §7 EGfÖ
Dafür!
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Re: [XLIX] Änderung §7 EGfÖ
Die Abstimmung ist beendet.
Ergebnis:
Die Neufassung von §7 EGfÖ ist somit angenommen.
Ergebnis:
- Dafür: 9
- Dagegen: 2
- Nicht abgestimmt: 1 (unentschuldigt!)
Die Neufassung von §7 EGfÖ ist somit angenommen.
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