Erzherzogtum Österreich
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Änderung §30 des EGfÖ (0)

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Beitrag von Gast Mi Aug 25, 2010 2:32 am

§30 Störung des öffentlichen Friedens

(1) Störung des Öffentlichen Friedens wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis nicht über drei Tagen bestraft

Als ich heute mit Beara geredet habe ist uns beiden etwas "erschreckendes" aufgefallen:

Das EGfÖ lässt keine Möglichkeit einer Verwarnung vor Gericht zu oder auch außerhalb eines Gerichtes.
Da ich finde, dass es unbedingt hineingehört, da oftmals Anzeigen kommen die gerechtfertigt sind doch wo man nicht so wirklich weiß wie man urteilen soll, denn ein Freispruch und eine Verurteilung irgendwie unpassend wären würde ich vorschlagen, dass man da in leichten Fällen, deswegen bei SÖF, diese Möglichkeit im EGfÖ verankert.

Mein Vorschlag dazu würde so aussehen:

§30 Störung des öffentlichen Friedens

(1) Störung des Öffentlichen Friedens wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis nicht über drei Tagen bestraft
(2) Bei erstmaligem und milden Vergehen kann auch eine Bestrafung in Form einer Verwarnung erfolgen.

Ich habe fertig Razz

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Beitrag von Yulivee Mi Aug 25, 2010 8:20 am

Bin ich dafür, kann so stehen bleiben.
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Beitrag von Tyz Mi Aug 25, 2010 8:48 am

Jep das fehlt wirklich.. kann so stehen bleiben von mir aus
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Beitrag von Anna_die_Rose Mi Aug 25, 2010 9:46 am

Gut!

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Beitrag von Gast Mi Aug 25, 2010 10:52 am

Wäre dann noch dafür das im öffentlichen Bereich durchzuführen Wink

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Beitrag von Yulivee Mi Aug 25, 2010 10:55 am

Wenn keine Einwände sind pack ichs rüber morgen
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Beitrag von Kyrostasis Mi Aug 25, 2010 11:50 am

klingt vernünftig
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Beitrag von Tyz Mi Aug 25, 2010 12:10 pm

von mir aus kanns raus
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Beitrag von Belafarinrod Mi Aug 25, 2010 1:11 pm

Arrow dafür*schon mal übt*

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Beitrag von avallyn Mi Aug 25, 2010 1:17 pm

§30 Störung des öffentlichen Friedens

(1) Störung des Öffentlichen Friedens wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis nicht über drei Tagen bestraft
(2) Bei erstmaligem und leichten Vergehen kann auch eine Bestrafung in Form einer Verwarnung erfolgen.

Ich denke, in dem Zusammenhang passt "leichten" besser als "milden".
Ansonsten ok.

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Beitrag von Gast Mi Aug 25, 2010 1:57 pm

Leicht/mild wird in diesem Fall durch wen definiert? Büttel? Staatsanwalt? Oder beide in Absprache?

Ach und Hero, wenn du es öffentliche führen möchtest, dann setz es doch gleich auf Sicherheitsstufe 0. Wink

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Beitrag von Gast Mi Aug 25, 2010 2:04 pm

Ich dachte, dass es eh auf 0 ist wenn ich nix dazu schreibe.,...oder soll ich da nächstes Mal ein (0) reinschreiben?
Ich dachte halt dass es so reicht Rolling Eyes

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Beitrag von Gast Mi Aug 25, 2010 3:22 pm

könnte man es nicht mit einer strafe auf eine gewisse Bewährungszeit machen?
Eine Verwarnung würde ja dann kommen, wenn der Angeklagte/angezeigte zwar nicht unschuldig ist, aber eine Verurteilung mit direkter Strafe zu hart wäre...darum denke ich wäre eine Strafe, die im nicht-Besserungsfall mit der erneuten Strafe dann erhöht ausfallen würde besser.

ich gebe allerdings selbst zu bedenken, dass das vielleicht etwas zu modern sein könnte...wobei die diskussion über die vermischung von heute und der zukunft immer sehr strittig ist.

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Beitrag von Gast Mi Aug 25, 2010 3:31 pm

nun Wiederholungstäter werden ja sowieso härter bestraft als Ersttäter.
Und es steht ja drinnen, dass eine Verwarnung nur bei milden bzw. leichten Straftaten möglich ist und dann auch nur wenn es das erste Mal war...

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Beitrag von Gast Mi Aug 25, 2010 4:19 pm

ja stimmt klingt plausibel Wink

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Beitrag von Gast Do Aug 26, 2010 6:12 am


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