Änderung §30 des EGfÖ (0)
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Tyz
Yulivee
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Änderung §30 des EGfÖ (0)
§30 Störung des öffentlichen Friedens
(1) Störung des Öffentlichen Friedens wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis nicht über drei Tagen bestraft
Als ich heute mit Beara geredet habe ist uns beiden etwas "erschreckendes" aufgefallen:
Das EGfÖ lässt keine Möglichkeit einer Verwarnung vor Gericht zu oder auch außerhalb eines Gerichtes.
Da ich finde, dass es unbedingt hineingehört, da oftmals Anzeigen kommen die gerechtfertigt sind doch wo man nicht so wirklich weiß wie man urteilen soll, denn ein Freispruch und eine Verurteilung irgendwie unpassend wären würde ich vorschlagen, dass man da in leichten Fällen, deswegen bei SÖF, diese Möglichkeit im EGfÖ verankert.
Mein Vorschlag dazu würde so aussehen:
§30 Störung des öffentlichen Friedens
(1) Störung des Öffentlichen Friedens wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis nicht über drei Tagen bestraft
(2) Bei erstmaligem und milden Vergehen kann auch eine Bestrafung in Form einer Verwarnung erfolgen.
Ich habe fertig
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Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
Bin ich dafür, kann so stehen bleiben.
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
Jep das fehlt wirklich.. kann so stehen bleiben von mir aus
Tyz- Anzahl der Beiträge : 6976
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Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
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Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
Wäre dann noch dafür das im öffentlichen Bereich durchzuführen
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Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
Wenn keine Einwände sind pack ichs rüber morgen
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
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Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
klingt vernünftig
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Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
von mir aus kanns raus
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Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
§30 Störung des öffentlichen Friedens
(1) Störung des Öffentlichen Friedens wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis nicht über drei Tagen bestraft
(2) Bei erstmaligem und leichten Vergehen kann auch eine Bestrafung in Form einer Verwarnung erfolgen.
Ich denke, in dem Zusammenhang passt "leichten" besser als "milden".
Ansonsten ok.
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Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
Leicht/mild wird in diesem Fall durch wen definiert? Büttel? Staatsanwalt? Oder beide in Absprache?
Ach und Hero, wenn du es öffentliche führen möchtest, dann setz es doch gleich auf Sicherheitsstufe 0.
Ach und Hero, wenn du es öffentliche führen möchtest, dann setz es doch gleich auf Sicherheitsstufe 0.
Gast- Gast
Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
Ich dachte, dass es eh auf 0 ist wenn ich nix dazu schreibe.,...oder soll ich da nächstes Mal ein (0) reinschreiben?
Ich dachte halt dass es so reicht
Ich dachte halt dass es so reicht
Gast- Gast
Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
könnte man es nicht mit einer strafe auf eine gewisse Bewährungszeit machen?
Eine Verwarnung würde ja dann kommen, wenn der Angeklagte/angezeigte zwar nicht unschuldig ist, aber eine Verurteilung mit direkter Strafe zu hart wäre...darum denke ich wäre eine Strafe, die im nicht-Besserungsfall mit der erneuten Strafe dann erhöht ausfallen würde besser.
ich gebe allerdings selbst zu bedenken, dass das vielleicht etwas zu modern sein könnte...wobei die diskussion über die vermischung von heute und der zukunft immer sehr strittig ist.
Eine Verwarnung würde ja dann kommen, wenn der Angeklagte/angezeigte zwar nicht unschuldig ist, aber eine Verurteilung mit direkter Strafe zu hart wäre...darum denke ich wäre eine Strafe, die im nicht-Besserungsfall mit der erneuten Strafe dann erhöht ausfallen würde besser.
ich gebe allerdings selbst zu bedenken, dass das vielleicht etwas zu modern sein könnte...wobei die diskussion über die vermischung von heute und der zukunft immer sehr strittig ist.
Gast- Gast
Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
nun Wiederholungstäter werden ja sowieso härter bestraft als Ersttäter.
Und es steht ja drinnen, dass eine Verwarnung nur bei milden bzw. leichten Straftaten möglich ist und dann auch nur wenn es das erste Mal war...
Und es steht ja drinnen, dass eine Verwarnung nur bei milden bzw. leichten Straftaten möglich ist und dann auch nur wenn es das erste Mal war...
Gast- Gast
Re: Änderung §30 des EGfÖ (0)
Liegt zur Abstimmung in der öffentlichen Urne.
https://ezhoesterreich.forumieren.de/offentliche-urne-f14/xix-9o-30-egfo-t1712.htm#29131
https://ezhoesterreich.forumieren.de/offentliche-urne-f14/xix-9o-30-egfo-t1712.htm#29131
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