Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
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Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Liebe Ratsmitglieder
Resultierend aus den Anfragen während der letzten Wahl sowie dem göttlichen Willen (Spielebetreiber) rege ich folgende Diskussion zur Anpassung an die Ustände an.
Streichung des Absatzes 3.3, 3.4 oder Änderung in eine unverbindlichere Form.
ungefähr so vllt:
Mitglieder des Hohen Rates sollten nach Möglichkeit keine weiteren Ämter ausführen. Insbesondere ist bei der Arbeit in mehreren Ämtern jedoch darauf zu achten, dass es zu keinen Interessenskonflikten kommen kann und die Arbeit für das österr. Volk immer im Vordergrund steht.
Bestehen Bedenken gegen die Arbeit in verschiedenen Positionen so kann beim Östereichischen Rat von jedem Bürger ein Antrag zur Prüfung des Sachverhaltes eingebracht werden. Können durch Gespräche keine Einigungen mit dem betroffenen Ratsmitglied erzielt werden und bestehen die Bedenken nach Meinung des EHZ weiterhin und zu Recht, so wird im Rat über diesen Fall abgestimmt.
Der Hohe Rat entscheidet im Zweifel mit zwei Drittel Mehrheit
gleichzeitig ersuche ich um Zustimmung einer Verschiebung dieses Threats in den Öffentlichen Sitzungssaal
Resultierend aus den Anfragen während der letzten Wahl sowie dem göttlichen Willen (Spielebetreiber) rege ich folgende Diskussion zur Anpassung an die Ustände an.
Streichung des Absatzes 3.3, 3.4 oder Änderung in eine unverbindlichere Form.
ungefähr so vllt:
Mitglieder des Hohen Rates sollten nach Möglichkeit keine weiteren Ämter ausführen. Insbesondere ist bei der Arbeit in mehreren Ämtern jedoch darauf zu achten, dass es zu keinen Interessenskonflikten kommen kann und die Arbeit für das österr. Volk immer im Vordergrund steht.
Bestehen Bedenken gegen die Arbeit in verschiedenen Positionen so kann beim Östereichischen Rat von jedem Bürger ein Antrag zur Prüfung des Sachverhaltes eingebracht werden. Können durch Gespräche keine Einigungen mit dem betroffenen Ratsmitglied erzielt werden und bestehen die Bedenken nach Meinung des EHZ weiterhin und zu Recht, so wird im Rat über diesen Fall abgestimmt.
Der Hohe Rat entscheidet im Zweifel mit zwei Drittel Mehrheit
3.3 Mitgliedern des Hohen Rates ist es während Ihrer Amtszeit untersagt, das Amt des Bürgermeisters einer Gemeinde des Erzherzogtums Österreich zu bekleiden. Ein Ratsmitglied kann in Krisenzeiten durch den Erzherzog in das Amt des Bürgermeisters einer Gemeinde des Erzherzogtums Österreich eingesetzt werden.
3.4 Sofern ein Mitglied des Hohen Rates bei Amtsantritt das Amt des Bürgermeisters einer Gemeinde des Erzherzogtums Österreich bekleidet, so muß es ihm möglich sein, das Amt des Bürgermeisters innerhalb von drei Tagen durch Wahlen abzugeben, ansonst ist er verpflichtet, die Mitgliedschaft im Hohen Rat sofort niederzulegen.
gleichzeitig ersuche ich um Zustimmung einer Verschiebung dieses Threats in den Öffentlichen Sitzungssaal
Gast- Gast
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
dagegen, das bisherige Gesetz halte ich für ausreichend. Es muss nur umgesetzt werden.
Grantz- Anzahl der Beiträge : 2048
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Bin dafür. Gerade letze Amtsperiode hat sich gezeigt, dass es Ausnahmefälle geben kann (besser ein BM am Leerposten als ein Toter), 2/3 Mehrheit finde ich gut.
Allerdings würde ichs gleich klar definieren, welche Posten ein BM haben darf, zb nur Unterstützungsposten.
Von mir aus kann das ins öffentliche.
Allerdings würde ichs gleich klar definieren, welche Posten ein BM haben darf, zb nur Unterstützungsposten.
Von mir aus kann das ins öffentliche.
Corbie- Anzahl der Beiträge : 691
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Kannst es gerne in den öffentlichen Bereich geben, zu der Thematik...
Eigentlich sind unsere Gesetze in dieser Richtung ausreichend gewesen. Das Problem ist, dort wo kein Richter, da kein Henker....
Eigentlich sind unsere Gesetze in dieser Richtung ausreichend gewesen. Das Problem ist, dort wo kein Richter, da kein Henker....
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Finde nicht, dass sie ausreichend sind. Eigentlich macht sich in so einem Ausnahmefall ein Ratsmitglied strafbar, wenn er das BM Amt nicht gleich niederlegt. Und Verjährungfrist ist (falls es als Verrat angeklagt wird) 2 Monate, (Hochverrat wäre ohne Verjährung), also kann bei einem Ratswechsel noch angeklagt werden.
Man sollte Rechtssicherheit schaffen.
Man sollte Rechtssicherheit schaffen.
Corbie- Anzahl der Beiträge : 691
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Danke Corbie,
nickt zu Serx, nehm ich auch zur Kenntnis.
Da ich keine Adminrechte habe ersuche ich einen mit den Rechten, das dann in den öffentlichen zu verschieben.
nickt zu Serx, nehm ich auch zur Kenntnis.
Da ich keine Adminrechte habe ersuche ich einen mit den Rechten, das dann in den öffentlichen zu verschieben.
Gast- Gast
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Ich habe dies nun gerne erledigt.
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Alter : 589
Ort : Zwischen Himmel und Hölle
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Was ist aber alles ein Interessenkonflikt?
Grantz- Anzahl der Beiträge : 2048
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Nun als Rätling muss man ganz Österreich im blick haben und darüber befinden was eben für alle am besten wäre. Aber als Bürgermeister hat man nur sein eigenes Dorf im blick und muss gucken das es diesem am Besten geht. Das ist für mich ein Interessenskonflickt.
Jedoch finde ich auch wenn es die Bedingungen Wirklich vordern das ein Rätling länger Bürgermeister bleiben kann. So wie in dem Fall von Quarke. Jedoch sollte dieser dann keinen anderen Posten als einen Leerposten inne haben.
Jedoch finde ich auch wenn es die Bedingungen Wirklich vordern das ein Rätling länger Bürgermeister bleiben kann. So wie in dem Fall von Quarke. Jedoch sollte dieser dann keinen anderen Posten als einen Leerposten inne haben.
Woelfin- Anzahl der Beiträge : 973
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Alter : 34
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Hm, Leerposten gut und schön, aber es gibt nur zwei und wir brauchen im Rat aktive Leute.
Wenn wir nun plötzlich zwei BM im Rat haben, sind die LP schon besetzt.
Kommt vllt noch ein Klostergänger und einer der grad RL keine Zeit hat, dazu, was machen wir dann?
Wenn wir nun plötzlich zwei BM im Rat haben, sind die LP schon besetzt.
Kommt vllt noch ein Klostergänger und einer der grad RL keine Zeit hat, dazu, was machen wir dann?
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Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
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Ort : Wien
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
hm,.. , zunächst sollte es aber auch vor allem darum gehen, die Gesetzlichen Grundlagen dem Willen des Göttlichen (Spielebetreibers) anzupassen, nicht?
Wenn wir also hier noch passagen mit drinnen haben, die im Verdacht stehen, dass sie dem nicht genügen, wären diese abzuändern.
Wenn wir also hier noch passagen mit drinnen haben, die im Verdacht stehen, dass sie dem nicht genügen, wären diese abzuändern.
Gast- Gast
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Jeder sollte sich darüber im Klaren sein das wenn er in den rat geht auch aktive mitarbeitet und das Konstruktive. Sich nen faulen lenz machen ist wohl ein No Go. Wenn man durch nachrücken in denn Rat kommt ist das immer noch was anders als wenn man. Sich direkt rein wählen lässt.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Ort : Mistelbach, Zum See 38
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Ja, ich stimme Bela da absolut zu.
Und ehrlich gesagt, macht es mich langsam etwas sauer, wenn sich Leute in den Rat wählen lassen, die dann sofort sagen, sie wollen aber LP weil sie RL sowieso keine Zeit haben.
LP ist kein Platz um sich nett die Zeit zu vertreiben und dann zu sagen, ich bin ja im Rat, sondern es ist ein Amt um andere Ratsmitglieder zu unterstützen.
Es macht mich einfach nur noch ärgerlich, wenn einige Leute sich im Rat einen Wolf schuften und andere sich ein nettes Leben machen.
Ganz klar meine Meinung, wer keine Zeit, keine Lust und kein Interesse an der Ratsarbeit hat, sollte zurücktreten und anderen die Chance geben, sich im Rat einzubringen.
Gut, bei Nachrückern kann man ev. ein Auge zudrücken, aber ich meine zumindest die ersten fünf auf jeder Liste sollten sich bewusst machen, dass Rat Arbeit heisst.
Und ehrlich gesagt, macht es mich langsam etwas sauer, wenn sich Leute in den Rat wählen lassen, die dann sofort sagen, sie wollen aber LP weil sie RL sowieso keine Zeit haben.
LP ist kein Platz um sich nett die Zeit zu vertreiben und dann zu sagen, ich bin ja im Rat, sondern es ist ein Amt um andere Ratsmitglieder zu unterstützen.
Es macht mich einfach nur noch ärgerlich, wenn einige Leute sich im Rat einen Wolf schuften und andere sich ein nettes Leben machen.
Ganz klar meine Meinung, wer keine Zeit, keine Lust und kein Interesse an der Ratsarbeit hat, sollte zurücktreten und anderen die Chance geben, sich im Rat einzubringen.
Gut, bei Nachrückern kann man ev. ein Auge zudrücken, aber ich meine zumindest die ersten fünf auf jeder Liste sollten sich bewusst machen, dass Rat Arbeit heisst.
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Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
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avallyn- Erzherzog
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Ort : Wien
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
ja da stimmt ich dir voll und ganz zu avallyn. so muss es sein und nicht sollte.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Ort : Mistelbach, Zum See 38
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Also da stimme ich euch doch voll und ganz zu, frag mich aber grad, was das hiermit zu tun hat.
Gast- Gast
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Ich stimme auch zu... aber die Diskussion sollte hier nicht auch weitergeführt werden, sondern wie vorgeschrieben intern (bzw. im Heurigen^^).
Hier mal ein konkreter Vorschlag für die Änderungen:
blau: gelöscht // rot: neu
Hier mal ein konkreter Vorschlag für die Änderungen:
blau: gelöscht // rot: neu
3.3 Mitgliedern des Hohen Rates ist es während Ihrer Amtszeit untersagt, sollen nach Möglichkeit keine weiteren Ämter, insbesondere das Amt des Bürgermeisters einer Gemeinde des Erzherzogtums Österreich zu bekleiden. Es darf jedoch kein Ratsposten besetzt werden, bei dem es zu einem Interessenskonflikt mit einem weiteren Amt kommen kann. Ein Ratsmitglied kann in Krisenzeiten durch den Erzherzog in das Amt des Bürgermeisters einer Gemeinde des Erzherzogtums Österreich eingesetzt werden.
3.4 Sofern ein Mitglied des Hohen Rates bei Amtsantritt das Amt des Bürgermeisters einer Gemeinde des Erzherzogtums Österreich bekleidet, so muß es ihm möglich sein, das Amt des Bürgermeisters innerhalb von drei Tagen durch Wahlen abzugeben, ansonst ist er Bestehen Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Ratsamts mit einem weiteren Amt, kann jeder österreichische Bürger eine Prüfung des Sachverhalts beantragen. Bei begründeten und fortbestehenden Bedenken wird im Rat über diesen Fall abgestimmt. Entscheidet dieser mit 2/3 Mehrheit gegen eine Vereinbarkeit, so ist das Ratsmitglied verpflichtet, die Mitgliedschaft im Hohen Rat sofort niederzulegen.
Corbie- Anzahl der Beiträge : 691
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Ich finde das hört sich sehr gut an, sofern das mit allen gültigen Gesetzen vereinbar ist, was ich leider nicht beurteilen kann.
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Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
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avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Naja, das heißt dann aber auch das mitarbeiter am RKG nicht in den Justizbereich dürfen und Armee´ler aus dem Sicherheitsbereich ferngehalten werden müssten. Schneidet sich dann aber mit der Aussage "umso besser, wenn sie sich in dem bereich auskennen"
Grantz- Anzahl der Beiträge : 2048
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Da gibt es einen großen Unterschied. Im Armee Bereich fördert es die Zusammenarbeit.
Aber stell dir einfach mal folgendes Szenario vor, die Provinz käuft von unseren BMs Waren ab..... wer kann da für Objektivität sorgen, wenn ein BM auch gleichzeitig HBV wäre. Nur eins von vielen Beispielen, wo es eindeutig zu einem Interessenskonflikt käme und selbst wenn es jemand könnte, so einwandfrei trennen, dann würde es dennoch Unruhe geben, weil das andere anders sehen.
Aber stell dir einfach mal folgendes Szenario vor, die Provinz käuft von unseren BMs Waren ab..... wer kann da für Objektivität sorgen, wenn ein BM auch gleichzeitig HBV wäre. Nur eins von vielen Beispielen, wo es eindeutig zu einem Interessenskonflikt käme und selbst wenn es jemand könnte, so einwandfrei trennen, dann würde es dennoch Unruhe geben, weil das andere anders sehen.
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Ja eben, es wäre schwierig zu trennen. Deswegen bin ich auch der Meinung, der Paragraph ist so wie er zur Zeit ist gut und bedarf keiner änderung. Lieber ganz oder gar nicht, als so ein wischiwaschi Mittelding.
Grantz- Anzahl der Beiträge : 2048
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Auch mit dem Wissen dass man sich damit gegen die göttliche Vorsehung (Willen der Spielebetreiber) stellt?
Gast- Gast
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Die besagt nur, man darf sich ins Amt wählen lassen. Der zugang zu den Räumlichkeiten des rates hier im Schloss kann demjenigen aber effektiv verwehrt werden.
Grantz- Anzahl der Beiträge : 2048
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Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Sagt doch alles, oder?
Jemand ist im Amt, du darfst ihn nicht strafen, wenn er von keinem zurück tritt und kannst dich nur wehren indem du hier den Zugang sperrst?
Ich frag mich, was man, das EHT dann für einen Vorteil hätte.
Also mir ist in dem Fall eine Regelung lieber.
Jemand ist im Amt, du darfst ihn nicht strafen, wenn er von keinem zurück tritt und kannst dich nur wehren indem du hier den Zugang sperrst?
Ich frag mich, was man, das EHT dann für einen Vorteil hätte.
Also mir ist in dem Fall eine Regelung lieber.
Gast- Gast
Re: Diskussion, Änderung §8 EGfÖ
Die Regelung besteht doch. Keine BMs als Rätlinge. Wenn sich die Parteien daran halten und nicht ihre ersten Reihen mit amtierenden oder kandidierenden BMs besetzen würden, würde das allen viel mehr helfen, als das hier Gesetze zurecht gebogen werden müssen, um es solchen Sonderfällen, solch einem Sonderfall, gerecht zu werden.
Nein ich bleib bei meiner Meinung, dass sich BM und Rat schon zeitlich schneiden, dazu interessenhalber. Das Gesetz hat seinen Sinn und muss nicht geändert werden. Viel mehr sollten die Parteien darauf achten, dass sie beim Aufstellen ihrer Listen nicht dagegen verstoßen können.
Nein ich bleib bei meiner Meinung, dass sich BM und Rat schon zeitlich schneiden, dazu interessenhalber. Das Gesetz hat seinen Sinn und muss nicht geändert werden. Viel mehr sollten die Parteien darauf achten, dass sie beim Aufstellen ihrer Listen nicht dagegen verstoßen können.
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