Erzherzogtum Österreich
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Antrag Diskussion bezüglich Änderung Dekret Wahlordnung

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Beitrag von joholi1 Di Sep 29, 2020 11:11 am

Hoher Rat
Hiermit stelle ich den Antrag zu einer Änderung des Dekretes "Wahlordnung des hohen Rates des EHT"

Änderung soll folgendes enthalten:

streiche öffentlicher Bereich des Schlosses, setze öffentlicher Bereich des Ratssaales (im 2.forum)


I. Vorbereitung

1) Der amtierende Erzherzog muss 10 Tage vor Wahlende alle Listenführer von dieser Regelung unterrichten.
2) Noch vor Ende der Wahl meldet jeder Kandidat schriftlich im öffentlichen Saal des Schlosses öffentlicher Bereich des Ratssaales seine Ämterpräferenzen (gewünschte und unerwünschte Ratsämter, Unvereinbarkeiten).
3) Unmittelbar nach dem Ende der Wahl erstellen die Listenführer ((gemeinsam oder einzeln?)) aus diesen Meldungen einen ersten Vorschlag für die Postenverteilung.


II. Vergabe der Ratsämter

1) Dieser erste Vorschlag wird im öffentlichen Saal des Schlosses öffentlicher Bereich des Ratssaales von allen Ratsmitgliedern besprochen und - nach Möglichkeit im Konsens - angepasst. Die Diskussion wird vom noch amtierenden Erzherzog moderiert.
2) Kann am ersten Tag nach der Wahl kein Konsens erzielt werden, wird am Folgetag zuerst über das Amt des Erzherzogs abgestimmt:
2.1) Vereint einer der Kandidaten die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich, so ist dieser gewählt.
2.2) Erreicht in einem Wahlgang mit drei oder mehr Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
2.3) Erreicht bei einem Wahlgang zwischen zwei Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, ist der Kandidat der Liste mit mehr Stimmen (Prozenten) bei der Volkswahl gewählt.
3) Danach wird vom neu gewählten Erzherzog eine Ämterverteilung erstellt, Diese wird so lange abgestimmt und verändert, bis sie eine einfache Mehrheit erhält.


III. Wahlgänge und Stimmrecht

1) Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme pro Wahlgang.
2) Jedes Ratsmitglied kann seine Stimme einem anderen Ratsmitglied seiner Wahl übertragen, wenn es an der Postenvergabe nicht teilnehmen kann. Die Übertragung der Stimme muss schriftlich im öffentlichen Saal des Schlosses erfolgen.
3) Ist ein Ratsmitglied bei der Postenvergabe nicht anwesend und hat es seine Stimme nicht übertragen, so wird seine Stimme als "nicht abgestimmt" gewertet. Das passive Wahlrecht bleibt von einer Abwesenheit unberührt.
4) Die Änderung einer Stimme in Laufe eines Wahlgangs ist nicht möglich.
5) Das Zurückziehen eines Wahlvorschlags ist jederzeit möglich. Wird bereits über den Vorschlag abgestimmt, so wird der Wahlgang abgebrochen und ein neuer Wahlgang mit einem neuen Vorschlag gestartet.

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Beitrag von Twoflower Di Sep 29, 2020 9:10 pm

Spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.

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Beitrag von Belafarinrod Mi Sep 30, 2020 9:51 am

kein einwende

wie sieht das der Rest?

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Beitrag von Amaliia Mi Sep 30, 2020 10:29 am

Welchen Namen wir dem Kind nun geben, ist ja eigentlich egal. Ob nun öffentlicher Saal des Schlosses, oder öffentlicher Bereich des Ratssaales. Letzterer ist ja auch im Schloss. Also hier.
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Beitrag von Eidgenosse Mi Sep 30, 2020 10:58 am

joholi1 schrieb:
I. Vorbereitung

1) Der amtierende Erzherzog muss 10 Tage vor Wahlende alle Listenführer von dieser Regelung unterrichten.
2) Noch vor Ende der Wahl meldet jeder Kandidat schriftlich im Ratssaal des Erzherzogtums von Österreich ((2. Forum)) seine Ämterpräferenzen (gewünschte und unerwünschte Ratsämter, Unvereinbarkeiten).
3) Unmittelbar nach dem Ende der Wahl erstellen die Listenführer ((gemeinsam oder einzeln?)) aus diesen Meldungen einen ersten Vorschlag für die Postenverteilung.


II. Vergabe der Ratsämter

1) Dieser erste Vorschlag wird im Ratssaal des Erzherzogtums von Österreich ((2. Forum)) von allen Ratsmitgliedern besprochen und - nach Möglichkeit im Konsens - angepasst. Die Diskussion wird vom noch amtierenden Erzherzog moderiert.
2) Kann am ersten Tag nach der Wahl kein Konsens erzielt werden, wird am Folgetag zuerst über das Amt des Erzherzogs abgestimmt:
2.1) Vereint einer der Kandidaten die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich, so ist dieser gewählt.
2.2) Erreicht in einem Wahlgang mit drei oder mehr Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
2.3) Erreicht bei einem Wahlgang zwischen zwei Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, ist der Kandidat der Liste mit mehr Stimmen (Prozenten) bei der Volkswahl gewählt.
3) Danach wird vom neu gewählten Erzherzog eine Ämterverteilung erstellt, Diese wird so lange abgestimmt und verändert, bis sie eine einfache Mehrheit erhält.


III. Wahlgänge und Stimmrecht

1) Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme pro Wahlgang.
2) Jedes Ratsmitglied kann seine Stimme einem anderen Ratsmitglied seiner Wahl übertragen, wenn es an der Postenvergabe nicht teilnehmen kann. Die Übertragung der Stimme muss schriftlich im öffentlichen Saal des Schlosses erfolgen.
3) Ist ein Ratsmitglied bei der Postenvergabe nicht anwesend und hat es seine Stimme nicht übertragen, so wird seine Stimme als "nicht abgestimmt" gewertet. Das passive Wahlrecht bleibt von einer Abwesenheit unberührt.
4) Die Änderung einer Stimme in Laufe eines Wahlgangs ist nicht möglich.
5) Das Zurückziehen eines Wahlvorschlags ist jederzeit möglich. Wird bereits über den Vorschlag abgestimmt, so wird der Wahlgang abgebrochen und ein neuer Wahlgang mit einem neuen Vorschlag gestartet.

Ich war so frei, die korrekte Bezeichnung des "Ratssaals des Erzherzogtums von Österreich" anzupassen. Die Änderungen sind rot hervorgehoben.

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Beitrag von Rotkappe Mi Sep 30, 2020 11:48 am

Zweites Forum ist RP Off. Mir wurde von den Admins sogar sowas schon verboten. Daher würde ich das nicht machen. Jegliches Off hat rauszubleiben. Das aufweichen auf Ratsaal finde ich gut, eine neue Einschränkung nicht.

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Beitrag von joholi1 Mi Sep 30, 2020 1:09 pm

Verehrte Kollegin amaliia

ich fürchte hier habt ihr mich falsch verstanden, es soll eben nicht hier im Schloss stattfinden, daher habe ich bei meinem Vorschlag in Klammer mal dazu geschrieben (2.Forum) damit es eben dieses Missverständnis nicht gibt.

Was wir in ein Gesetz reinschreiben, bleibt uns überlassen, glaube nicht dass die Admins da was dran aussetzen würden, da aber der Bereich im 2. Forum eine exakte Bezeichnugn hat, dürfte es auch ohne diesen Begriff in Klammer möglich sein.

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Beitrag von Amaliia Mi Sep 30, 2020 1:28 pm

In der Formulierung in der Wahlordnung per se habt Ihr allen Spielraum gelassen, um zu interpretieren.

Ich empfinde die Änderung von Edi als gelungener.
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Beitrag von joholi1 Mi Sep 30, 2020 2:47 pm

Ohja, da gebe ich euch gerne recht dass edis Formulierung dann gelungener ist, wenn daraus dann hervorgeht und man es versteht dass das 2. Forum damit gemeint ist. 😜

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Beitrag von avallyn Mi Sep 30, 2020 3:31 pm

Wie schon gesagt, sehe ich nicht viel Sinn darin das ins 2. Forum zu schieben.
Warum denn nicht bitte in der Weinstube wie es z.B. auch Bayern macht?

Im 2. Forum verläuft sich kaum jemand, ich halte das nicht für transparenter als hier.

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Beitrag von Chibalein Mi Sep 30, 2020 4:10 pm

spricht aus meiner Sicht bezüglich der Änderung des Dekret nichts dagegen

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Beitrag von Amaliia Mi Sep 30, 2020 6:36 pm

Doch, ich verstehe schon, das es nicht hier im Schloss gewünscht ist. Befürworten muss ich es deswegen trotzdem nicht.

Was ist so verwerflich an der Weinstube? Es scheint ja offensichtlich durch Bayern erprobt zu sein und für gut befunden. Warum muss es zwingend dieses ominöse 2. Forum sein?
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Beitrag von Belafarinrod Mi Sep 30, 2020 10:06 pm

ich könnte mir denken weil dort alle zugriff haben. auch jene die unterwegs sind.

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Beitrag von Twoflower Mi Sep 30, 2020 11:07 pm

Das stimmt, Bela. Aber für die Postenvergabe ist das nicht wirklich entscheidend, weil sich die Ratsmitglieder sowieso in Österreich befinden.
Sollte jemand vor der Wahl zum Bekanntgeben der Wünsche nicht in Österreich sein, kann das auch durch den Listenführer oder einen NPC bekanntgegeben werden. Wurde auch bei der letzten Wahl hier so gehandhabt.

Vielleicht sollten wir überhaupt einfach nur den Terminus "im öffentlichen Ratssaal des Erzherzogtum Österreich" verwenden und so künftigen Räten die Freiheit lassen, ob sie es hier, im 2. Forum oder in der Weinstube machen?
Mir ist vor allem wichtig, dass es öffentlich ist, irgendwo wo jeder die Möglichkeit hat reinzuschauen, wenn es ihm wichtig genug ist.

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Beitrag von joholi1 Do Okt 01, 2020 8:25 am

Twoflower schrieb:...
Mir ist vor allem wichtig, dass es öffentlich ist, irgendwo wo jeder die Möglichkeit hat reinzuschauen, wenn es ihm wichtig genug ist.

Dann haben wir schon etwas gemeinsam.


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Beitrag von Chibalein Do Okt 01, 2020 8:40 am

Und dies ist halt nur von Unterwegs möglich, man kann zwar Beiträge von Unterwegs einsehen
doch kann man zu keinen Beitrag von Unterwegs selbst kommentieren in schriftlicher Form.

Dies ist nur im 2.Forum möglich

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Beitrag von avallyn Do Okt 01, 2020 1:37 pm

Zur Wahl, also dem Zeitpunkt an dem die Wahlordnung zum Einsatz kommt, müssen alle Ratsmitglieder in Österreich sein.
Deshalb ist es in dem Fall völlig egal ob 2. Forum oder WS.

Ausserdem finde ich Twos Einwand auch sehr gut, gar nicht so festzulegen wo die Postenvergabe stattfindet, sondern nur dass sie öffentlich erfolgen muss.
So kann jeder Rat/Regent es dort stattfinden lassen, wo er es gerne hätte,

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Beitrag von joholi1 Do Okt 01, 2020 3:58 pm

Zitat avallyn:..... So kann jeder Rat/Regent es dort stattfinden lassen, wo er es gerne hätte,...

Ja aber genau das sollte es ja zum Start nicht sein, dass jemandem quasi von einer Seite diktiert wird, wo das stattzufinden hätte.....
Vielleicht wäre das mit etwas mehr in beider oder mehrerseitigem Einvernehmen ein angenehmerer Start.

Und zusätzlich kann niemand gezwungen werden ein externes forum zu besuchen.
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Beitrag von joholi1 Sa Okt 03, 2020 8:42 am

Da keine Meldungen mehr kommen, probiere ich es noch mit diesem Alternativvorschlag:

h schrieb:I. Vorbereitung

1) Der amtierende Erzherzog muss 10 Tage vor Wahlende alle Listenführer von dieser Regelung unterrichten.
2) Die Listenführer einigen sich auf einen gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Verhandlungsort. Das kann sein der Ratssaal des Erzherzogtums von Österreich oder die Weinstube
3) Noch vor Ende der Wahl meldet jeder Kandidat schriftlich seine Ämterpräferenzen (gewünschte und unerwünschte Ratsämter, Unvereinbarkeiten).
4) Unmittelbar nach dem Ende der Wahl erstellen die Listenführer ((gemeinsam oder einzeln?)) aus diesen Meldungen einen ersten Vorschlag für die Postenverteilung.


II. Vergabe der Ratsämter

1) Dieser erste Vorschlag wird im gemeinsamen Verhandlungssaal von allen Ratsmitgliedern besprochen und - nach Möglichkeit im Konsens - angepasst. Die Diskussion wird vom noch amtierenden Erzherzog moderiert.
2) Kann am ersten Tag nach der Wahl kein Konsens erzielt werden, wird am Folgetag zuerst über das Amt des Erzherzogs abgestimmt:
2.1) Vereint einer der Kandidaten die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich, so ist dieser gewählt.
2.2) Erreicht in einem Wahlgang mit drei oder mehr Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
2.3) Erreicht bei einem Wahlgang zwischen zwei Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, ist der Kandidat der Liste mit mehr Stimmen (Prozenten) bei der Volkswahl gewählt.
3) Danach wird vom neu gewählten Erzherzog eine Ämterverteilung erstellt, Diese wird so lange abgestimmt und verändert, bis sie eine einfache Mehrheit erhält.


III. Wahlgänge und Stimmrecht

1) Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme pro Wahlgang.
2) Jedes Ratsmitglied kann seine Stimme einem anderen Ratsmitglied seiner Wahl übertragen, wenn es an der Postenvergabe nicht teilnehmen kann. Die Übertragung der Stimme muss schriftlich im öffentlichen Saal des Schlosses erfolgen.
3) Ist ein Ratsmitglied bei der Postenvergabe nicht anwesend und hat es seine Stimme nicht übertragen, so wird seine Stimme als "nicht abgestimmt" gewertet. Das passive Wahlrecht bleibt von einer Abwesenheit unberührt.
4) Die Änderung einer Stimme in Laufe eines Wahlgangs ist nicht möglich.
5) Das Zurückziehen eines Wahlvorschlags ist jederzeit möglich. Wird bereits über den Vorschlag abgestimmt, so wird der Wahlgang abgebrochen und ein neuer Wahlgang mit einem neuen Vorschlag gestartet.

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Beitrag von Amaliia Sa Okt 03, 2020 1:33 pm

Dafür. Sehr gelungen und im Endeffekt bleibt die Entscheidung frei, wo man dann tagt.
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Beitrag von avallyn Sa Okt 03, 2020 1:58 pm

Finde ich gut!

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Beitrag von Eidgenosse Sa Okt 03, 2020 2:49 pm

Ja, das ist eine sinnvolle Änderung Smile

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Beitrag von Anna_die_Rose Sa Okt 03, 2020 3:21 pm

Joholi schrieb:I. Vorbereitung

1) Der amtierende Erzherzog muss 10 Tage vor Wahlende alle Listenführer von dieser Regelung unterrichten.
2) Die Listenführer einigen sich auf einen gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Verhandlungsort. Das kann der Ratssaal des Erzherzogtums von Österreich oder die Weinstube sein.
3) Noch vor Ende der Wahl meldet jeder Kandidat schriftlich seine Ämterpräferenzen (gewünschte und unerwünschte Ratsämter, Unvereinbarkeiten).

wenn man es so schreibt, klingt es für mich besser. Wink

Ansonsten empfinde ich es als gelungen.

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Beitrag von Chibalein Sa Okt 03, 2020 5:28 pm

keine Einwände, ist O.K

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Beitrag von Lorencz So Okt 04, 2020 2:36 pm

Finde ich gut.
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