Erzherzogtum Österreich
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Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen

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Beitrag von joholi1 Mi Okt 07, 2020 11:43 am

Hoher Rat

Am Beispiel des Dekretes zur Wahl des Rates sieht man dass hier der Aushang in der Weinstube fehlt.

Das wirft die Frage auf wann hat ein Gesetz wirklich Gültigkeit und wie lange.

I'm §2 Egfö steht nur drin gilt ab Verkündung.

Ich hätte das gerne konkreter.


Gesetze u Dekrete sind nur in der im Bereich Gesetze u Verordnungen Österreich ausgehängten Fassung gültig. Sobald und solange sie dort kundgemacht sind.(gemeint sind die beiden Foren)

Andernfalls könnte man ein Gesetz beschließen, verkünden, wieder abnehmen, und danach ändern, ohne der Änderung jedoch ausgehängt zu lassen und jmd wegen eines vergehen strafen, das kann nicht halten.
Ich glaube auch dass das o.g. Dekret im Zweifel nicht gehalten hätte, wenn es nur hier drin im Aushang zu finden ist.

Das schließt also die Notwendigkeit mit ein, alle Gesetze dort immer auf aktuellem Stand zu halten.

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Beitrag von Twoflower Mi Okt 07, 2020 1:39 pm

Darauf hat wohl damals der Erzherzog samt Rat vergessen.
((Es mag aber auch daran liegen, dass die Übertragung der Rechte in den offiziellen Foren oft vergessen wird bzw. recht lange dauert.))

Jedenfalls wurde damals ordnungsgemäß darüber abgestimmt: https://ezhoesterreich.forumieren.de/t7384-abstimmung-leitfaden-wahlordnung

Aber unabhängig davon unterstütze ich diesen Änderungsvorschlag. Über die Formulierung werde ich noch ein wenig grübeln.

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Beitrag von Chibalein Fr Okt 09, 2020 3:06 pm

Twoflower schrieb:Darauf hat wohl damals der Erzherzog samt Rat vergessen.
((Es mag aber auch daran liegen, dass die Übertragung der Rechte in den offiziellen Foren oft vergessen wird bzw. recht lange dauert.))


Vielleicht sollte man daher ein Passus einbauen/ zufügen das
umgehend nach einer Abstimmung das Ergebnis auch Zeitnahe
in beiden Forum und Schlosss bekannt gegeben wird.

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Beitrag von joholi1 So Okt 11, 2020 3:21 pm

Den 2. Satz könnte man glaub ich, auch weg lassen, kommt aufs selbe raus und klingt ev besser.

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Beitrag von Belafarinrod So Okt 11, 2020 3:43 pm

nur als anmerkung die anfrage steht seit festern meiner seitzs die Rechte zubekommen. das ist aber nur ein einwurf.

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Beitrag von joholi1 Sa Okt 17, 2020 3:00 pm

Wenn niemand mehr etwas zu sagen hat dann möchte ich diese Fassung zur Abstimmung vorschlagen:

h schrieb:§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.
(2.1) Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft und sind nur in der im Bereich Gesetze u Verordnungen Österreich ausgehängten Fassung gültig.
(4) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(5.1) Ausgenommen sind die Abschnitte der Dekrete der Gemeinden, die die Wahl des Bürgervertreters betreffen. Sie sind mit Verkündigung, auch ohne Genehmigung des Erzherzogs gültig.

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Beitrag von Twoflower Sa Okt 17, 2020 8:10 pm

Eine Anmerkung habe ich schon noch: Bitte keine Abkürzungen in Gesetzen.

h schrieb:§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.
(2.1) Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft und sind nur in der im Bereich Gesetze und Verordnungen Österreich ausgehängten Fassung gültig.
(4) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(5.1) Ausgenommen sind die Abschnitte der Dekrete der Gemeinden, die die Wahl des Bürgervertreters betreffen. Sie sind mit Verkündigung, auch ohne Genehmigung des Erzherzogs gültig.

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Beitrag von Marie Valerie So Okt 18, 2020 11:17 am

Ich bin einverstanden mit diesem Vorschlag, so wie er jetzt ist.
Gesetze müssen öffentlich ausgehängt werden, damit sie Gültigkeit haben.
Und ich denke auch wie Twoflower sagt, dass es keine Abkürzungen in Gesetzen geben sollte.

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Beitrag von Belafarinrod So Okt 18, 2020 11:45 am

wenn dann nicht mehr bei zu tragen ist geht das heute abend in die abstimmung.

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Beitrag von Belafarinrod So Okt 18, 2020 10:16 pm


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Beitrag von Chibalein So Okt 18, 2020 10:26 pm

sorry ich war zu übereifrig bitte den ersten Post löschen Rolling Eyes

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Beitrag von Belafarinrod So Okt 18, 2020 10:54 pm

alles in ordnung Very Happy

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Beitrag von Belafarinrod Mi Okt 21, 2020 9:07 am

antrag angenommen

wird in die weinstube geändert sobald ich das kann. habe nun noch weiten Foren admin angeschrieben. damit da entlich was in bewegung kommt

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Beitrag von Belafarinrod Mi Okt 21, 2020 3:00 pm

ist nun ausgehangen, auch wenn über npc. da ich immer noch Nichtposten kann. ich würde Anna bitte die amdins anzuschreiben und zu bestätigen, dass ich Erzherzog bin damit die übergab nun schlussendlich vollzogen werden kann...

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Beitrag von Belafarinrod Do Okt 29, 2020 10:44 am

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