Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
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Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
Hoher Rat
Am Beispiel des Dekretes zur Wahl des Rates sieht man dass hier der Aushang in der Weinstube fehlt.
Das wirft die Frage auf wann hat ein Gesetz wirklich Gültigkeit und wie lange.
I'm §2 Egfö steht nur drin gilt ab Verkündung.
Ich hätte das gerne konkreter.
Gesetze u Dekrete sind nur in der im Bereich Gesetze u Verordnungen Österreich ausgehängten Fassung gültig. Sobald und solange sie dort kundgemacht sind.(gemeint sind die beiden Foren)
Andernfalls könnte man ein Gesetz beschließen, verkünden, wieder abnehmen, und danach ändern, ohne der Änderung jedoch ausgehängt zu lassen und jmd wegen eines vergehen strafen, das kann nicht halten.
Ich glaube auch dass das o.g. Dekret im Zweifel nicht gehalten hätte, wenn es nur hier drin im Aushang zu finden ist.
Das schließt also die Notwendigkeit mit ein, alle Gesetze dort immer auf aktuellem Stand zu halten.
Am Beispiel des Dekretes zur Wahl des Rates sieht man dass hier der Aushang in der Weinstube fehlt.
Das wirft die Frage auf wann hat ein Gesetz wirklich Gültigkeit und wie lange.
I'm §2 Egfö steht nur drin gilt ab Verkündung.
Ich hätte das gerne konkreter.
Gesetze u Dekrete sind nur in der im Bereich Gesetze u Verordnungen Österreich ausgehängten Fassung gültig. Sobald und solange sie dort kundgemacht sind.(gemeint sind die beiden Foren)
Andernfalls könnte man ein Gesetz beschließen, verkünden, wieder abnehmen, und danach ändern, ohne der Änderung jedoch ausgehängt zu lassen und jmd wegen eines vergehen strafen, das kann nicht halten.
Ich glaube auch dass das o.g. Dekret im Zweifel nicht gehalten hätte, wenn es nur hier drin im Aushang zu finden ist.
Das schließt also die Notwendigkeit mit ein, alle Gesetze dort immer auf aktuellem Stand zu halten.
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joholi1- Anzahl der Beiträge : 434
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
Darauf hat wohl damals der Erzherzog samt Rat vergessen.
((Es mag aber auch daran liegen, dass die Übertragung der Rechte in den offiziellen Foren oft vergessen wird bzw. recht lange dauert.))
Jedenfalls wurde damals ordnungsgemäß darüber abgestimmt: https://ezhoesterreich.forumieren.de/t7384-abstimmung-leitfaden-wahlordnung
Aber unabhängig davon unterstütze ich diesen Änderungsvorschlag. Über die Formulierung werde ich noch ein wenig grübeln.
((Es mag aber auch daran liegen, dass die Übertragung der Rechte in den offiziellen Foren oft vergessen wird bzw. recht lange dauert.))
Jedenfalls wurde damals ordnungsgemäß darüber abgestimmt: https://ezhoesterreich.forumieren.de/t7384-abstimmung-leitfaden-wahlordnung
Aber unabhängig davon unterstütze ich diesen Änderungsvorschlag. Über die Formulierung werde ich noch ein wenig grübeln.
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Twoflower- Ratsmitglied
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
Twoflower schrieb:Darauf hat wohl damals der Erzherzog samt Rat vergessen.
((Es mag aber auch daran liegen, dass die Übertragung der Rechte in den offiziellen Foren oft vergessen wird bzw. recht lange dauert.))
Vielleicht sollte man daher ein Passus einbauen/ zufügen das
umgehend nach einer Abstimmung das Ergebnis auch Zeitnahe
in beiden Forum und Schlosss bekannt gegeben wird.
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Chibalein- Anzahl der Beiträge : 1242
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
Den 2. Satz könnte man glaub ich, auch weg lassen, kommt aufs selbe raus und klingt ev besser.
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joholi1- Anzahl der Beiträge : 434
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
nur als anmerkung die anfrage steht seit festern meiner seitzs die Rechte zubekommen. das ist aber nur ein einwurf.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
Wenn niemand mehr etwas zu sagen hat dann möchte ich diese Fassung zur Abstimmung vorschlagen:
h schrieb:§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.
(2.1) Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft und sind nur in der im Bereich Gesetze u Verordnungen Österreich ausgehängten Fassung gültig.
(4) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(5.1) Ausgenommen sind die Abschnitte der Dekrete der Gemeinden, die die Wahl des Bürgervertreters betreffen. Sie sind mit Verkündigung, auch ohne Genehmigung des Erzherzogs gültig.
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joholi1- Anzahl der Beiträge : 434
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
Eine Anmerkung habe ich schon noch: Bitte keine Abkürzungen in Gesetzen.
h schrieb:§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten
(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.
(2.1) Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft und sind nur in der im Bereich Gesetze und Verordnungen Österreich ausgehängten Fassung gültig.
(4) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(5.1) Ausgenommen sind die Abschnitte der Dekrete der Gemeinden, die die Wahl des Bürgervertreters betreffen. Sie sind mit Verkündigung, auch ohne Genehmigung des Erzherzogs gültig.
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Twoflower- Ratsmitglied
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Ort : Linz
Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
Ich bin einverstanden mit diesem Vorschlag, so wie er jetzt ist.
Gesetze müssen öffentlich ausgehängt werden, damit sie Gültigkeit haben.
Und ich denke auch wie Twoflower sagt, dass es keine Abkürzungen in Gesetzen geben sollte.
Gesetze müssen öffentlich ausgehängt werden, damit sie Gültigkeit haben.
Und ich denke auch wie Twoflower sagt, dass es keine Abkürzungen in Gesetzen geben sollte.
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Marie Valerie- Anzahl der Beiträge : 901
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
wenn dann nicht mehr bei zu tragen ist geht das heute abend in die abstimmung.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
https://ezhoesterreich.forumieren.de/t8589-abstimmung-2-beschlussverfahren-und-inkrafttreten#307876
hier geht es zur abstimmung
hier geht es zur abstimmung
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
sorry ich war zu übereifrig bitte den ersten Post löschen
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Chibalein- Anzahl der Beiträge : 1242
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Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
antrag angenommen
wird in die weinstube geändert sobald ich das kann. habe nun noch weiten Foren admin angeschrieben. damit da entlich was in bewegung kommt
wird in die weinstube geändert sobald ich das kann. habe nun noch weiten Foren admin angeschrieben. damit da entlich was in bewegung kommt
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: Antrag Diskussion zur Gesetzesänderung Gültigkeit von Gesetzen
ist nun ausgehangen, auch wenn über npc. da ich immer noch Nichtposten kann. ich würde Anna bitte die amdins anzuschreiben und zu bestätigen, dass ich Erzherzog bin damit die übergab nun schlussendlich vollzogen werden kann...
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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