Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
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Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Aus dem Armeestab kommt die Anregung §10(3) MGÖ zu ändern: (Und diesmal der ganze Paragraph, weil ich bin ja lernfähig. )
Wir hatten das bei der Überarbeitung des MGÖ auch diskutiert und es so formuliert, weil die Grundausbildung zur Zeit individuell - also im Einzelunterricht - durchgeführt wird und dabei natürlich auf die Vorkenntnisse des Rekruten (oder in diesem Fall Wiedereinsteigers) eingegangen wird.
Aber da das nicht immer so sein muss, wäre dem Stab die Neuformulierung lieber.
Hintergrund für den Vorschlag ist die Befürchtung, dass der Absatz auch so interpretiert werden kann, dass Umsteiger oder Rückkehrer die gesamte Grundausbildung nochmal absolvieren müssen. Darüber hinaus hatten wir kürzlich den Fall, dass jemand aus einer anderen Provinz die Aufnahme bei der österreichischen Armee beantragt hat, und durch den Begriff "Grundausbildung" sehr irritiert war.§10 Rekrutenausbildung
(1) Jeder Rekrut muss eine Grundausbildung absolvieren, die mit einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung beendet wird. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Vereidigung zum Soldaten.
(2) Die Leitung der Grundausbildung obliegt dem GA-Leiter, welcher vom Hauptmann ernannt wird. Der GA Leiter kann weitere Ausbilder oder Mentoren für die Gestaltung der Ausbildung hinzuziehen.
(3) Bereits ausgebildeten Soldaten anderer Provinzen, oder ehemalige Soldaten des Erzherzogtums, die in den Dienst oder wieder in den Dienst der erzherzöglichen Armee treten wollen, sind verpflichtet, eineGrundausbildungindividuelle Ausbildung zu absolvieren und sich der Vereidigung zu unterziehen. Über eine Notwendigkeit der Abschlussprüfung entscheidet hier der Hauptmann.
Wir hatten das bei der Überarbeitung des MGÖ auch diskutiert und es so formuliert, weil die Grundausbildung zur Zeit individuell - also im Einzelunterricht - durchgeführt wird und dabei natürlich auf die Vorkenntnisse des Rekruten (oder in diesem Fall Wiedereinsteigers) eingegangen wird.
Aber da das nicht immer so sein muss, wäre dem Stab die Neuformulierung lieber.
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
nun das sich ausgebildete Soldaten auch individuell nicht "nochmal "ausbilden lassen würde ich Ausbildung in Lehrgang oder Fortbildung oder so ändern. Klingt sinniger finde ich.
Aber an sonsten warum nicht
Aber an sonsten warum nicht
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Nichts dagegen. Ich würd anregen, dass die Abstimmung eingeleitet wird.
Amaranth- Anzahl der Beiträge : 1952
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
öffentliche Urne oder hier?
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Das klingt auch irgendwie netter als "Grundausbildung". Unter Grundausbildung stell ich mir vor: Ich lern mal komplett wie Armee funktioniert.
"Individuelle Ausbildung" klingt jetzt zwar auch etwas "abschreckend" oder "missverständlich" (wenn mans denn falsch verstehen will), ist aber sicherlich leichter zu erklären als "Grundausbildung". Aber Lehrgang oder Fortbildung trifft es ja auch nicht.
Man kommt ja in eine "neue Armee" und muss diese erstmal kennen lernen (also anderen Namen für Ränge, anderen Namen für Aufgaben innerhalb der Armee, anderen Bezeichnungen für Dinge, anderern organisatorischen Voraussetzungen usw. usf.). Ich kann den Armeestab da gut verstehen und da ich mir auch den Soldaten, der einfach nur nahtlos weitermachen will (auch wenn das sowieso nie möglich ist einfach nahtlos weiter zu machen) und das ganze möglichst stressfrei erledigen will auch verstehen kann, finde ich den Vorschlag des Armeestabes gut.
Und meinetwegen darf Serx das in jede Urne tragen, in die es dem Herrn Erzherzog lieb ist.
"Individuelle Ausbildung" klingt jetzt zwar auch etwas "abschreckend" oder "missverständlich" (wenn mans denn falsch verstehen will), ist aber sicherlich leichter zu erklären als "Grundausbildung". Aber Lehrgang oder Fortbildung trifft es ja auch nicht.
Man kommt ja in eine "neue Armee" und muss diese erstmal kennen lernen (also anderen Namen für Ränge, anderen Namen für Aufgaben innerhalb der Armee, anderen Bezeichnungen für Dinge, anderern organisatorischen Voraussetzungen usw. usf.). Ich kann den Armeestab da gut verstehen und da ich mir auch den Soldaten, der einfach nur nahtlos weitermachen will (auch wenn das sowieso nie möglich ist einfach nahtlos weiter zu machen) und das ganze möglichst stressfrei erledigen will auch verstehen kann, finde ich den Vorschlag des Armeestabes gut.
Und meinetwegen darf Serx das in jede Urne tragen, in die es dem Herrn Erzherzog lieb ist.
Andrine- Anzahl der Beiträge : 1224
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
das es nicht einfach weitergeht steht ja auser Frage, aber wir reden hier über Ausgebildete Soldaten. Und es steht schon ausgebildete Soldaten da, weshalb eine Ausbildung von Ausgebildetet etwas doppelt gemoppelt ist, dahher der Vorschlag es nicht Ausbildung zu nennen, was es ja nicht ist, sondern halt anders, weil es komisch klingt. Wir bilden einen ausgebildeten Individuell aus...
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Mir gefällt die Idee, es "Lehrgang" statt "Ausbildung" zu nennen gut.
Und ja bitte: In den öffentlchen Bereich schieben.
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Hmm... also ich kann mich mit dem Wort Ausbildung sehr wohl anfreunden. Schließlich umschreibt es am Besten, was in der Akademie gemacht wird. Es werden öst. Soldaten ausgebildet. Wenn z.B. ein bayrischer Soldat kommt, wird er zum österreichischen Soldat ausgebildet. Das ist wie zwei Ärzten mit unterschiedlichen Spezialisierungen, wenn der eine Arzt, ein weiteres Fach lernen möchte, wird er auch ausgebildet.
Hier würde ich es auch gern dem Militär selbst überlassen, es zu nennen wie sie es selbst möchten.
Hier würde ich es auch gern dem Militär selbst überlassen, es zu nennen wie sie es selbst möchten.
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
war nur eine Anmerkung welche mir beim lesen aufgefallen ist.
Ausbilden tut man ja den Soldaten, wenn man den schon hat funktioniert man den Bayrischen nur zum Österreichischen um.
Der Arzt wird auch nur einmal Arzt und bildet sich dann weiter
Ausbilden tut man ja den Soldaten, wenn man den schon hat funktioniert man den Bayrischen nur zum Österreichischen um.
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Dann nehmt doch beides rein, "individuelle Ausbildung oder Lehrgang". ^^
Amaranth- Anzahl der Beiträge : 1952
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Das stimmt nicht ganz: Die Grundlagen (in-game) sind natürlich überall gleich. Aber die genauen Abläufe sind doch von Provinz zu Provinz sehr unterschiedlich. Deshalb wollten wir für Soldaten aus anderen Provinzen auf alle Fälle eine Ausbildung.
Bei österreichischen Soldaten, die aus der Armee ausgetreten sind und wieder zurückkommen, ists eher als Auffrischung gedacht. Je nachdem, wie lange sie weg waren, kann sich doch einiges geändert haben.
Und ich schiebs jetzt in den öffentlichen Sitzungssaal: Dann kann der Stab nämlich gleich mitreden und ich spar mir das Hin- und Herschleppen der Pergamente.
Bei österreichischen Soldaten, die aus der Armee ausgetreten sind und wieder zurückkommen, ists eher als Auffrischung gedacht. Je nachdem, wie lange sie weg waren, kann sich doch einiges geändert haben.
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Ich versuchs also mal hier, damit Two nicht ständig hin und her rennen muss.
Wie wäre es hiermit:
Wie wäre es hiermit:
(3) Bereits ausgebildeten Soldaten anderer Provinzen, oder ehemalige Soldaten des Erzherzogtums, die in den Dienst oder wieder in den Dienst der erzherzöglichen Armee treten wollen, sind verpflichtet, eine individuelle Ausbildung zur Eingliederung zu absolvieren und sich der Vereidigung zu unterziehen. Über eine Notwendigkeit der Abschlussprüfung entscheidet hier der Hauptmann.
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Esurk nickt verstehend und überlegt einen Moment wie man es so Ausdrücken könnte das es nicht so doppelt klingt ohne groß etwas an den Vorschlag ändern zu müssen.
So denke ich hat man die doppelte Ausbildung klar ausgedrückt (erneut) und klar gemacht das die "neue" Ausbildung sich nach den Vorkenntnissen richtet und Abweichend der "normalen" Ausbildung sein kann(individuelle Ausbildung)
(3) Bereits ausgebildeten Soldaten anderer Provinzen, oder ehemalige Soldaten des Erzherzogtums, die in den Dienst oder wieder in den Dienst der erzherzöglichen Armee treten wollen, sind verpflichtet, erneut eineGrundausbildungindividuelle Ausbildung zu absolvieren und sich der Vereidigung zu unterziehen. Über eine Notwendigkeit der Abschlussprüfung entscheidet hier der Hauptmann.
So denke ich hat man die doppelte Ausbildung klar ausgedrückt (erneut) und klar gemacht das die "neue" Ausbildung sich nach den Vorkenntnissen richtet und Abweichend der "normalen" Ausbildung sein kann(individuelle Ausbildung)
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Danke Ava, du bist so gut zu mir.
Ich schlage dann eine Kombination aus den beiden letzten Vorschlägen vor:
Ich schlage dann eine Kombination aus den beiden letzten Vorschlägen vor:
(3) Bereits ausgebildeten Soldaten anderer Provinzen, oder ehemalige Soldaten des Erzherzogtums, die in den Dienst oder wieder in den Dienst der erzherzöglichen Armee treten wollen, sind verpflichtet, erneut eine individuelle Ausbildung zur Eingliederung zu absolvieren und sich der Vereidigung zu unterziehen. Über eine Notwendigkeit der Abschlussprüfung entscheidet hier der Hauptmann.
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Das Anliegen des Stabs macht für mich Sinn und die Formulierung die Two da zusammengemischt hat, gefällt mir gut, die würd ich so nehmen.
Lilira- Anzahl der Beiträge : 4082
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Hm, ja gefällt mir auch sehr gut, nur...
Ansonsten perfekt!
Danke den Ratsmitgliedern für die Mitarbeit.
Wäre toll wenn es bald in die Urne käme.
Das "erneut" würde ich ersatzlos streichen, da sie ja kaum vorher eine induviduelle Ausbildung zur Eingliederung durchlaufen haben, macht das keinen Sinn.(3) Bereits ausgebildeten Soldaten anderer Provinzen, oder ehemalige Soldaten des Erzherzogtums, die in den Dienst oder wieder in den Dienst der erzherzöglichen Armee treten wollen, sind verpflichtet,erneuteine individuelle Ausbildung zur Eingliederung zu absolvieren und sich der Vereidigung zu unterziehen. Über eine Notwendigkeit der Abschlussprüfung entscheidet hier der Hauptmann.
Ansonsten perfekt!
Danke den Ratsmitgliedern für die Mitarbeit.
Wäre toll wenn es bald in die Urne käme.
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Theoretisch in einer anderen Provinz aber meinetwegen kann mans rausnehmen ist auch in Avas Version schlüssig für mich.
Lilira- Anzahl der Beiträge : 4082
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Vielleicht so?
(3) Bereits ausgebildeten Soldaten, sowohl Österreichs als auch anderer Provinzen, die in den Dienst der erzherzöglichen Armee treten wollen, sind verpflichtet, eine individuelle Ausbildung zur Eingliederung zu absolvieren und sich der Vereidigung zu unterziehen. Über eine Notwendigkeit der Abschlussprüfung entscheidet hier der Hauptmann.
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Empfinde ich als unnötig Two. Von deinem Blauen nur die letzten drei Wörter, dann passts m.M.n.
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
War nur der Versuch, keine Mißverständnisse aukommen zu lassen. Aber stimmt - ist auch so eindeutig:
(3) Bereits ausgebildeten Soldaten, die in den Dienst der erzherzöglichen Armee treten wollen, sind verpflichtet, eine individuelle Ausbildung zur Eingliederung zu absolvieren und sich der Vereidigung zu unterziehen. Über eine Notwendigkeit der Abschlussprüfung entscheidet hier der Hauptmann.
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Jep. So reicht vollkommen.
Lilira- Anzahl der Beiträge : 4082
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Dann schlag ich vor, falls bis morgen Abend keine Anmerkungen mehr kommen, bitte in die Urne.
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Hört sich schlüssig und gut an. Kann sehr gerne in die Urne.
Marthe.- Anzahl der Beiträge : 1773
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Re: Antrag auf Änderung MGÖ §10 (3)
Abstimmung beendet.
Bitte archivieren.
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