[Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
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K.K.Lake
Hugbald
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[Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Aus gegebenem Anlass ergeht folgender Antrag an den hohen Rat des Erzherzogtum Österreich durch die W.I.R.:
Anpassung der §§ 1 und 2 MGÖ
Anpassung dahingehend, dass dem politische Führungsanspruch des hohen Rates des Erzherzogtum Österreich Rechnung getragen wird, dass die allgemeingültigen und anerkannten Regelungen des EGfÖ, welches den Rat als einziges politisches Entscheidungsgremium für das Erzherzogtum Österreich benennt, auch im MGÖ verankert werden.
Sinn und Zweck der Änderung:
Durch die Änderung wird im MGÖ verankert, dass der Oberbefehl weiterhin beim Erzherzog liegt, dass aber auch der Rat mit Mehrheitsbeschluss entscheiden und damit als Konsequenz befehlen kann. Damit wird zum Einen einer plötzlichen Abwesenheit des Erzherzogs Rechnung getragen, ohne den der Rat selbst in sämtlichen militärischen Belangen handlungsunfähig wäre, als auch der Verantwortung, die der Rat trägt.
In Fällen, in denen Entscheidung des Erzherzogs durch einen mehrheitlichen Beschluss des hohen Rates in Frage gestellt würden, wären der Armee mit der vorgeschlagenen Änderung auch Möglichkeiten an die Hand gegeben, einen Befehl des Erzherzogs, welcher den Interessen Österreichs zuwider laufen würde, dann zu ignorieren ohne etwaige Konsequenzen fürchten zu müssen, wenn der Rat mehrheitlich eine anderslautende Entscheidung treffen würde.
Dies sei nicht abschließend dargestellt, soll aber den Sinn des Änderungsantrages verdeutlichen.
Die mit diesem Antrag angestrebte Änderung stellt sich wie folgt dar:
Ergänzung
Veränderung/Anpassung
Fußnote (Die Erklärungen zu den Fußnoten finden sich im Anschluss an den Gesetzestext. die Fußnoten sind im späteren Gesetzestext nicht enthalten.)
Erläuterungen:
Anpassung der §§ 1 und 2 MGÖ
Anpassung dahingehend, dass dem politische Führungsanspruch des hohen Rates des Erzherzogtum Österreich Rechnung getragen wird, dass die allgemeingültigen und anerkannten Regelungen des EGfÖ, welches den Rat als einziges politisches Entscheidungsgremium für das Erzherzogtum Österreich benennt, auch im MGÖ verankert werden.
Sinn und Zweck der Änderung:
Durch die Änderung wird im MGÖ verankert, dass der Oberbefehl weiterhin beim Erzherzog liegt, dass aber auch der Rat mit Mehrheitsbeschluss entscheiden und damit als Konsequenz befehlen kann. Damit wird zum Einen einer plötzlichen Abwesenheit des Erzherzogs Rechnung getragen, ohne den der Rat selbst in sämtlichen militärischen Belangen handlungsunfähig wäre, als auch der Verantwortung, die der Rat trägt.
In Fällen, in denen Entscheidung des Erzherzogs durch einen mehrheitlichen Beschluss des hohen Rates in Frage gestellt würden, wären der Armee mit der vorgeschlagenen Änderung auch Möglichkeiten an die Hand gegeben, einen Befehl des Erzherzogs, welcher den Interessen Österreichs zuwider laufen würde, dann zu ignorieren ohne etwaige Konsequenzen fürchten zu müssen, wenn der Rat mehrheitlich eine anderslautende Entscheidung treffen würde.
Dies sei nicht abschließend dargestellt, soll aber den Sinn des Änderungsantrages verdeutlichen.
Die mit diesem Antrag angestrebte Änderung stellt sich wie folgt dar:
Ergänzung
Veränderung/Anpassung
Fußnote (Die Erklärungen zu den Fußnoten finden sich im Anschluss an den Gesetzestext. die Fußnoten sind im späteren Gesetzestext nicht enthalten.)
I. Struktur des Militärs
§1 Oberbefehl
(1) Oberster Befehlshaber der österreichschen Sicherheitskräfte ist der Erzherzog von Österreich [ 1 ] oder an seiner statt der hohe Rat des Erzherzogtum Österreich mit Mehrheitsbeschluss.
(2) Das zivile Oberkommando über die österreichschen Sicherheitskräfte liegt beim Hauptmann des Erzherzogtums Österreichs. Er besitzt ein Weisungsrecht gegenüber allen ihm untergeordneten Strukturen des österreichischen Militärs und ist zuständig für die militärische Ausbildung und Führung.
(3) Die Logistische Führung (Rekrutierung von Sicherheitskräften sowie Zuführung zur Ausbildung), Versorgung des Militärs sowie die Militärgerichtsbarkeit fällt in den Zuständigkeitsbereich des Obersten Feldrichters.
(4) Die Bewaffnung und Besoldung der Sicherheitskräfte übernimmt der Marschall.
§2 Armeeführer
(1) Das militärische Oberkommando liegt beim Armeeführer. Dem Armeeführer wird der militärische Rang eines Obristen verliehen. Der Armeeführer unterliegt dem [ 2 ] Befehlsrecht gemäß §1 Absatz 1 und dem Weisungsrecht des Hauptmanns. Er ist gegenüber dem Hauptmann rechenschaftspflichtig.
(2) Dem Armeeführer beigeordnet wird ein Armeestab, der als militärisches Beratungsorgan fungiert und dem der Hauptmann vorsteht.
(3) Der Armeestab besteht aus dem Hauptmann, dem Obersten Feldrichter, dem Marschall, dem Obersten Stadtkommandaten, den Stadtkommandanten sowie weiteren, vom Armeeführer berufenen Soldaten. Die Stadtkommandanten können bei Stabssitzungen von ihren Stellvertretern ersetzt werden.
(4) Stellvertreter des Armeeführers ist der Oberste Stadtkommandat (OSK). Er ist gegenüber allen ihm untergeordneten Strukturen befehlsbefugt und wird von Hauptmann und Armeeführer gemeinsam ernannt.
(5) Sollte das Amt des Armeeführers nicht besetzt sein, übernehmen Hauptmann und OSK dessen Aufgaben.
Erläuterungen:
- [ 1 ]
Der Rat ist mit der Ergänzung direkt in die Hierarchie integriert. Der Anspruch des hohen Rates (als Gremium) zur Ausübung der Führung des Erzherzogtums ist damit auch im MGÖ verankert ohne das der Erzherzog an Kompetenz eingebüßt hat. - [ 2 ]
Die bisherige Regelung stellte hier nur auf den Erzherzog ab. Mit der Änderung in §1 Absatz 1 war hier eine Anpassung notwendig. Zur Vermeidung von Wiederholungen wurde nicht einfach der gleiche Wortlaut aus §1 Absatz 1 genannt ("der Erzherzog von Österreich oder an seiner statt der hohen Rat des Erzherzogtum Österreich mit Mehrheitsbeschluss") sondern lediglich auf die Regelungen dort verwiesen was ausreichend ist.
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Ich lehne den Antrag der W.I.R. ab.
Der politische Führungsanspruch wird im MGÖ keinesfalls in Frage gestellt und wurde vor Jahren auch so korrekterweise verankert. Die angestrebte Anpassung stellt eher den Führungsanspruch eines von einem 12-köpfigen Rat gewählten Regenten in Frage.
Durch den Stellvertreter des Regenten wird der Rat seiner Verantwortung der Handlungsfähigkeit in militärischen Belangen bei einer plötzlichen Abwesenheit des Regenten gerecht.
Die W.I.R. sollte sich einmal eingehender mit dem Grundprinzip der Funktionalität des Militärs auseinandersetzen. Als Beispiel: Ein Soldat wird nie dem im Mehrheitsbeschluss zustande gekommenden Befehl aller Stadtkommandanten oder des Obersten Stadtkommandanten nachkommen. Ich sehe im Antrag keine Ergänzung der klar strukturierten Hierarchie, welche im Militärischen nun mal notwendig ist.
Um den an das Militär gestellten politischen Führungsanspruch des Rates gerecht zu werden ist es mehr als befremdlich, wenn dem AF die Entscheidung auf den einen oder anderen Befehl zu reagieren auferlegt wird. In diesem Falle hätte die Politik versagt!
Vielleicht sollte die W.I.R. sich auch einmal in kleinen Buchstaben üben, denn wir im Rat haben mit unserer Wahl des Regenten ihm das Vertrauen ausgesprochen in unserem Sinne zu handeln.
Der politische Führungsanspruch wird im MGÖ keinesfalls in Frage gestellt und wurde vor Jahren auch so korrekterweise verankert. Die angestrebte Anpassung stellt eher den Führungsanspruch eines von einem 12-köpfigen Rat gewählten Regenten in Frage.
Durch den Stellvertreter des Regenten wird der Rat seiner Verantwortung der Handlungsfähigkeit in militärischen Belangen bei einer plötzlichen Abwesenheit des Regenten gerecht.
Die W.I.R. sollte sich einmal eingehender mit dem Grundprinzip der Funktionalität des Militärs auseinandersetzen. Als Beispiel: Ein Soldat wird nie dem im Mehrheitsbeschluss zustande gekommenden Befehl aller Stadtkommandanten oder des Obersten Stadtkommandanten nachkommen. Ich sehe im Antrag keine Ergänzung der klar strukturierten Hierarchie, welche im Militärischen nun mal notwendig ist.
Um den an das Militär gestellten politischen Führungsanspruch des Rates gerecht zu werden ist es mehr als befremdlich, wenn dem AF die Entscheidung auf den einen oder anderen Befehl zu reagieren auferlegt wird. In diesem Falle hätte die Politik versagt!
Vielleicht sollte die W.I.R. sich auch einmal in kleinen Buchstaben üben, denn wir im Rat haben mit unserer Wahl des Regenten ihm das Vertrauen ausgesprochen in unserem Sinne zu handeln.
K.K.Lake- Anzahl der Beiträge : 5686
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Danke das du dich wenigstens damit auseinandersetzt.
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Hernur lauschte dem Vortrag von KK und begann dann selbst zu sprechen.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Der Antrag ist keineswegs gedacht, um dem Erzherzog das Vertrauen abzusprechen, oder die Hierarchie der militärischen Strukturen zu untergraben. Stattdessen ist dieser Antrag dazu gedacht, dass der Rat mit einer noch nicht näher definierten Mehrheit einen Befehl für die Armee ausgeben kann.
Dass Du nun befürchtest, dass der Befehl/Wunsch des Rates dem des Erzherzogs gegenüber steht und beide genau entgegensetzlich sind, ist verständlich.
Hierfür hätte ich aber auch eine Lösung parat. Man sollte vielleicht im Gesetestext niederschreiben, dass der Oberbefehl beim Erzherzog bleibt, der Rat dessen Befehl aber mit einer 2/3 Mehrheit, sprich mit 8 Leuten (ich habe einfach aufgerunden) negieren kann und einen eigenen Befehl heraus geben kann. Das würde als zusätzlicher Schutz vor Fehlentscheidungen dienen.
Aber dennoch habe ich auch eine Frage an Dich Kk, wo siehst du die Gefahr, dass der Antrag der W.I.R. die Hierarchie des Militärs durcheinander wirft? Denn meines Erachtens würde der Antrag nur dem Rat die Möglichkeit geben, anstelle des EHZ mit einer MEHRHEIT einen Befehl an die Armee zu geben, der Befehl des Rates würde aber dem des Herzogs unterliegen, es sei denn der Befehl des Regenten wurde mit 2/3 Mehrheit (8 Stimmen) abgelehnt.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Der Antrag ist keineswegs gedacht, um dem Erzherzog das Vertrauen abzusprechen, oder die Hierarchie der militärischen Strukturen zu untergraben. Stattdessen ist dieser Antrag dazu gedacht, dass der Rat mit einer noch nicht näher definierten Mehrheit einen Befehl für die Armee ausgeben kann.
Dass Du nun befürchtest, dass der Befehl/Wunsch des Rates dem des Erzherzogs gegenüber steht und beide genau entgegensetzlich sind, ist verständlich.
Hierfür hätte ich aber auch eine Lösung parat. Man sollte vielleicht im Gesetestext niederschreiben, dass der Oberbefehl beim Erzherzog bleibt, der Rat dessen Befehl aber mit einer 2/3 Mehrheit, sprich mit 8 Leuten (ich habe einfach aufgerunden) negieren kann und einen eigenen Befehl heraus geben kann. Das würde als zusätzlicher Schutz vor Fehlentscheidungen dienen.
Aber dennoch habe ich auch eine Frage an Dich Kk, wo siehst du die Gefahr, dass der Antrag der W.I.R. die Hierarchie des Militärs durcheinander wirft? Denn meines Erachtens würde der Antrag nur dem Rat die Möglichkeit geben, anstelle des EHZ mit einer MEHRHEIT einen Befehl an die Armee zu geben, der Befehl des Rates würde aber dem des Herzogs unterliegen, es sei denn der Befehl des Regenten wurde mit 2/3 Mehrheit (8 Stimmen) abgelehnt.
Gast- Gast
Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Weil es sogar im Antrag erklärt wird. Der Armee würde mit der Anpassung die Möglichkeit in die Hand gegeben einen Befehl zu ignorieren und dafür einen anderen herzunehmen.
Oh man bitte! Kein Soldat der österreichischen Armee würde einen Befehl ignorieren weil er Konsequenzen fürchtet.
Und keinem AF darf zugemutet werden sich zwischen zwei eventuell verschiedenen politischen Befehlen zu entscheiden. Was für ein Schwachsinn ist das denn? Wenn Mitglieder des Rates ein Problem damit haben einem gewähltem Erzherzog, dem die Mehrheit sein Vertrauen bei seiner Wahl ausgesprochen hat, zu misstrauen, dann ist das ihr grundeigenes Problem und es kann nicht in der Verantwortung des Militärs liegen hierfür die politische Verantwortung zu übernehmen.
Oh man bitte! Kein Soldat der österreichischen Armee würde einen Befehl ignorieren weil er Konsequenzen fürchtet.
Und keinem AF darf zugemutet werden sich zwischen zwei eventuell verschiedenen politischen Befehlen zu entscheiden. Was für ein Schwachsinn ist das denn? Wenn Mitglieder des Rates ein Problem damit haben einem gewähltem Erzherzog, dem die Mehrheit sein Vertrauen bei seiner Wahl ausgesprochen hat, zu misstrauen, dann ist das ihr grundeigenes Problem und es kann nicht in der Verantwortung des Militärs liegen hierfür die politische Verantwortung zu übernehmen.
K.K.Lake- Anzahl der Beiträge : 5686
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Schüttelt fassungslos den Kopf.
Danke K.k. !Du sprichst mir aus der Seele! Mehr muss ich nicht dazu sagen.
Danke K.k. !Du sprichst mir aus der Seele! Mehr muss ich nicht dazu sagen.
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
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Alter : 61
Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Ich muss mich KKs Meinung voll und ganz anschließen!!!Danke KK, besser hättest du es nicht ausdrücken können.
Squrat- Anzahl der Beiträge : 9125
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Ort : RK Linz
Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Also ich weiß das es diese Diskussion um Befehle und Verweigern schon in einigen Schlössen des Reiches gab. Ich würde in solchen Fälle niemals nie sagen wollen.
Unabhängig davon darf ich anmerken, dass der Antrag da oben zur Diskussion steht und natürlich nicht unveränderlich ist :-)
Unabhängig davon darf ich anmerken, dass der Antrag da oben zur Diskussion steht und natürlich nicht unveränderlich ist :-)
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Es geht nicht darum, dass ein Befehl ignoriert werden soll, oder sich zwischen zwei gegensätzlichen Befehlen entschieden werden muss.
Stattdessen erhält der Rat kurz gesagt die Möglichkeit den Befehz des Erzherzogs außer Kraft zu setzen und einen anderen Befehl an diese Stelle zu setzen, das möchte ich kurz mit einem einfachen Beispiel erklären:
Der Erzherzog entschließt, als Beispiel, sich Person xyz mit Bannern der Armee jagen zu lassen, es stellt sich aber heraus, dass eine gegnerische Fraktion, nennen wir sie mal Böse, Streitkräfte sammelt, sodass sie mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Österreich marschieren werden. Nun ist der Regent aber nicht bereit dem Glauben zu schenken, der Rat ist allerdings mit versammelten 11 Mann anderer Ansicht.
Der Rat hat nach jetzigem Stand der Dinge allerdings keine Möglichkeit zu intervenieren, da der Erzherzog den Oberbefehl hat. Mit der Änderung allerdings könnten die Rätlinge nun zusammen treten und den Befehl des Erzherzogs außer Kraft setzen und stattdessen die Verteidigung von Österreich befehlen.
Demnach wäre WEDER die Armee als ganzes, geschweige denn irgendein Soldat dazu gezwungen einen Befehl zu ignorieren, bzw. sich zwischen zwei Befehlen zu entscheiden.
Hernur schrieb:Hierfür hätte ich aber auch eine Lösung parat. Man sollte vielleicht im Gesetestext niederschreiben, dass der Oberbefehl beim Erzherzog bleibt, der Rat dessen Befehl aber mit einer 2/3 Mehrheit, sprich mit 8 Leuten (ich habe einfach aufgerunden) negieren kann und einen eigenen Befehl heraus geben kann. Das würde als zusätzlicher Schutz vor Fehlentscheidungen dienen.
Stattdessen erhält der Rat kurz gesagt die Möglichkeit den Befehz des Erzherzogs außer Kraft zu setzen und einen anderen Befehl an diese Stelle zu setzen, das möchte ich kurz mit einem einfachen Beispiel erklären:
Der Erzherzog entschließt, als Beispiel, sich Person xyz mit Bannern der Armee jagen zu lassen, es stellt sich aber heraus, dass eine gegnerische Fraktion, nennen wir sie mal Böse, Streitkräfte sammelt, sodass sie mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Österreich marschieren werden. Nun ist der Regent aber nicht bereit dem Glauben zu schenken, der Rat ist allerdings mit versammelten 11 Mann anderer Ansicht.
Der Rat hat nach jetzigem Stand der Dinge allerdings keine Möglichkeit zu intervenieren, da der Erzherzog den Oberbefehl hat. Mit der Änderung allerdings könnten die Rätlinge nun zusammen treten und den Befehl des Erzherzogs außer Kraft setzen und stattdessen die Verteidigung von Österreich befehlen.
Demnach wäre WEDER die Armee als ganzes, geschweige denn irgendein Soldat dazu gezwungen einen Befehl zu ignorieren, bzw. sich zwischen zwei Befehlen zu entscheiden.
Gast- Gast
Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Hmmm der Regent trifft militärische Befehle mit seinem Beraterstab in diesem Bereich. Sprich Sicherheitsrat und Armeestab.
Das ein Regent Soloentscheidungen einfach so entschieden hat ohne Rücksprache zu führen, gab es noch nie und wirds mit einer an 0 annähernden Wahrscheinlichkeit nie geben.
Also wenn 11 Zivilisten eine militärische Situation anders sehen, als 15 Militärischen Fachkräfte, dann sollen die 11 Zivilisten Recht bekommen ?
Ich sehe hier eher das Prinzip des Diener zweier Herren, nur auf wen sollte dann gehört werden.
Das ein Regent Soloentscheidungen einfach so entschieden hat ohne Rücksprache zu führen, gab es noch nie und wirds mit einer an 0 annähernden Wahrscheinlichkeit nie geben.
Also wenn 11 Zivilisten eine militärische Situation anders sehen, als 15 Militärischen Fachkräfte, dann sollen die 11 Zivilisten Recht bekommen ?
Ich sehe hier eher das Prinzip des Diener zweier Herren, nur auf wen sollte dann gehört werden.
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Ich sehe es ähnlich und eine Änderung nicht für nötig.
Gast- Gast
Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Tja. Eine Grunsatzfrage. Wer lenkt das Erzherzogtum?
Und meiner bescheidenen Meinung nach ist es einig der Politik auferlegt zu führen und das Volk wählt seine Vertreter denen es diese Führung anvertraut.
Militärs können sicherlich eine Situation aus militärischer Sicht beurteilen. Das ist ja ihr Spezialgebiet. Aber! Ich bringe das Beispiel immer wieder gerne:
Wenn damals zur Zeit des ONE das Militär entschieden hätte, wäre Österreich heute eine Ödlandschaft bzw. der flächenddeckend wahrscheinlich größte Friedhof Europas. Die Politik hat aber entschieden und deswegen leben wir noch alle.
Und meiner bescheidenen Meinung nach ist es einig der Politik auferlegt zu führen und das Volk wählt seine Vertreter denen es diese Führung anvertraut.
Militärs können sicherlich eine Situation aus militärischer Sicht beurteilen. Das ist ja ihr Spezialgebiet. Aber! Ich bringe das Beispiel immer wieder gerne:
Wenn damals zur Zeit des ONE das Militär entschieden hätte, wäre Österreich heute eine Ödlandschaft bzw. der flächenddeckend wahrscheinlich größte Friedhof Europas. Die Politik hat aber entschieden und deswegen leben wir noch alle.
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Da könnte man genau so sagen:
Damals Beispiel ONE:
Wäre die Armee in mehreren Bannern nicht an den Grenzen gewesen um diese zu schützen, wäre das ganze DKR überrannt worden. Es ist Ansichtsache, wem man hier mehr glauben schenken möchte. Einem Anführer einer Söldnerarmee der bereits in England und Venzien vertragsbrüchig geworden ist, da es ihm besser gefallen hat. Hier hat der einzelne Befehlshaber richtig entschieden die Grenzen zu sichern, ein Angriffskrieg stand nie zur Option (auch im Militär nicht).
Jedoch gehts hier hauptsächlich um eine Unsicherheit in der Befehlskette. Es darf KEINE Unisicherheit in der Befhelskette geben und es darf KEINE zwei Befehle geben mit unterschiedlichen Ausführung.
Was ich mir einreden lasse ist ein Vetorecht des Rates auf Ehz Befehle, jedoch 2 Befehlsgeber und die Armee entscheidet, wems nun mehr Gehorsam zu leisten ist.... tut mir leid, da wurde nicht weit genug gedacht...
Damals Beispiel ONE:
Wäre die Armee in mehreren Bannern nicht an den Grenzen gewesen um diese zu schützen, wäre das ganze DKR überrannt worden. Es ist Ansichtsache, wem man hier mehr glauben schenken möchte. Einem Anführer einer Söldnerarmee der bereits in England und Venzien vertragsbrüchig geworden ist, da es ihm besser gefallen hat. Hier hat der einzelne Befehlshaber richtig entschieden die Grenzen zu sichern, ein Angriffskrieg stand nie zur Option (auch im Militär nicht).
Jedoch gehts hier hauptsächlich um eine Unsicherheit in der Befehlskette. Es darf KEINE Unisicherheit in der Befhelskette geben und es darf KEINE zwei Befehle geben mit unterschiedlichen Ausführung.
Was ich mir einreden lasse ist ein Vetorecht des Rates auf Ehz Befehle, jedoch 2 Befehlsgeber und die Armee entscheidet, wems nun mehr Gehorsam zu leisten ist.... tut mir leid, da wurde nicht weit genug gedacht...
Nebenbei, welcher gegebener Anlass?Aus gegebenem Anlass ergeht folgender Antrag an den hohen Rat des Erzherzogtum Österreich durch die W.I.R.:
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Und wer glaubst du Hugbald, stand den Politikern militärisch beratend zur Seite? Wer erzählte ihnen genau, was passieren kann wenn es zu einer militärischen Auseinandersetzung kommen würde und keine andere Lösung gefunden wird? Du glaubst doch jetzt nicht im Ernst daran, dass das die Armee damals daran interessiert war unschuldige Bürger und Soldaten im kalten Boden zu verscharren!
Oh man Hugbald wach endlich auf! Und vor allem denk mal nach! Verwechsle nicht die Bereitschaft der Soldaten unser Land in jeder, auch noch so aussichtslosen Lage zu verteidigen mit mordlüsternden Angriffskriegen! Und wenn du hier öffentlich unsere Armee noch einmal als blutrünstige Massenmörder am eigenen Volk hinstellen willst dann tret ich dir eigenfüßig in den Hintern!
Oh man Hugbald wach endlich auf! Und vor allem denk mal nach! Verwechsle nicht die Bereitschaft der Soldaten unser Land in jeder, auch noch so aussichtslosen Lage zu verteidigen mit mordlüsternden Angriffskriegen! Und wenn du hier öffentlich unsere Armee noch einmal als blutrünstige Massenmörder am eigenen Volk hinstellen willst dann tret ich dir eigenfüßig in den Hintern!
K.K.Lake- Anzahl der Beiträge : 5686
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Sorry, Serxon. Das Militär wollte verhindern das die ONE-Banner überhaupt in die Steiermark kommen und sie hätte damit einen Krieg ausgelöst über den wir heute noch weinen würden. Und so leid es mir tut, Serxon, das ist ein Fakt. Im Übrigen war der Grenzschutz Österreichs abgesprochen.
KK? Ich sagte es schon mal, ich wiederhole es gern. Die Angaben des Reichszollamt waren nicht korrekt. Und ja - es war in der Tat gewollt das die ONE nicht in die Steier gelassen wird. Ich dürfte mir dann damals vom Erzkanzler einiges anhören ob der Entscheidung des Kaisers und was die Regenten mit dem Schreiben "der Sechs" geantwortet haben ist bekannt und Geschichte. Die Sache "Patroni" nimmt ihren Ursprung ni dieser Angelegenheit. EINZIG der Kaiser hat mit seiner Entscheidung die militärische Auseinandersetzung verhindert. Und er wurde, auch hier in Österreich, dafür beleidigt.
Man wollte militärische die Banner der ONE daran hindern in die Steiermark zu gehen und hat gedacht eine Drohkulisse würde Wirkung zeigen. Es zeigte sich damals schon das im DKR wirklich kaum einer eine Ahnung hatte wie Söldner denken. Mannstärken zählen reicht eben nicht. Wer sich mal die Mühe gemacht hätte nachzuforschen, der hätte gewusst, dass Anghelos damals auch dann gekommen wäre, würde ein Banner von ihm gegen 20 des DKR gestanden haben. Wer vom Militär oder von der Diplomatie hat jemals mit dem ONE vorher gesprochen, hm? Ich würde darauf wetten das nicht ein einziger das Gespräch gesucht hat.
Also erzähle mir nichts darüber, was ich an der Seite des Kaisers mitbekommen habe und was ich selbst gesprochen und gehört habe und nicht nur, wie andere, aus Erzählungen und Geschichten weiß, KK.
Aber haken wir das Beispiel ab.
KK? Mir gefällt nicht in welche Richtung du diese Debatte hier - wieder einmal - drängen willst. Mach keine Geschichte daraus das ich den Soldaten was böses wollte oder unterstellt hätte. Denn das ist nicht so. Du sagst ich hätte. Lass das besser sein, KK, und unterstelle mir nicht hier Soldaten beleidigt zu haben. Und auch der Antrag gibt das nicht her. Und auch du, KK, kannst die Fakten zu den damaligen Begebenheiten nicht verändern. Ohne die Politik hätte es Krieg gegeben. Punkt. Fakt. Das besagt rein gar nichts darüber was mit den einzelnen Soldaten ist. Also mach auch nicht mehr daraus. Deine Drohung kannst du dir daher auch sparen. Bevor du mir in den Hinter trittst, solltest du erstmal aufhören mir hier irgendwelche Sache zu unterstellen und lieber zuhören. Und wenn du das nicht kannst, dann komm und versuche mir in den Hintern zu treten - aber wundere dich nicht wenn du eine Antwort bekommst.
Zurück zur Sache:
Das was Hernur anregte, ist ja eben das quasi-Veto von dem du sprichst, Serxon. Wäre etwas worüber man diskutieren kann. Also nehmen wir das doch mal auf, oder?
KK? Ich sagte es schon mal, ich wiederhole es gern. Die Angaben des Reichszollamt waren nicht korrekt. Und ja - es war in der Tat gewollt das die ONE nicht in die Steier gelassen wird. Ich dürfte mir dann damals vom Erzkanzler einiges anhören ob der Entscheidung des Kaisers und was die Regenten mit dem Schreiben "der Sechs" geantwortet haben ist bekannt und Geschichte. Die Sache "Patroni" nimmt ihren Ursprung ni dieser Angelegenheit. EINZIG der Kaiser hat mit seiner Entscheidung die militärische Auseinandersetzung verhindert. Und er wurde, auch hier in Österreich, dafür beleidigt.
Man wollte militärische die Banner der ONE daran hindern in die Steiermark zu gehen und hat gedacht eine Drohkulisse würde Wirkung zeigen. Es zeigte sich damals schon das im DKR wirklich kaum einer eine Ahnung hatte wie Söldner denken. Mannstärken zählen reicht eben nicht. Wer sich mal die Mühe gemacht hätte nachzuforschen, der hätte gewusst, dass Anghelos damals auch dann gekommen wäre, würde ein Banner von ihm gegen 20 des DKR gestanden haben. Wer vom Militär oder von der Diplomatie hat jemals mit dem ONE vorher gesprochen, hm? Ich würde darauf wetten das nicht ein einziger das Gespräch gesucht hat.
Also erzähle mir nichts darüber, was ich an der Seite des Kaisers mitbekommen habe und was ich selbst gesprochen und gehört habe und nicht nur, wie andere, aus Erzählungen und Geschichten weiß, KK.
Aber haken wir das Beispiel ab.
KK? Mir gefällt nicht in welche Richtung du diese Debatte hier - wieder einmal - drängen willst. Mach keine Geschichte daraus das ich den Soldaten was böses wollte oder unterstellt hätte. Denn das ist nicht so. Du sagst ich hätte. Lass das besser sein, KK, und unterstelle mir nicht hier Soldaten beleidigt zu haben. Und auch der Antrag gibt das nicht her. Und auch du, KK, kannst die Fakten zu den damaligen Begebenheiten nicht verändern. Ohne die Politik hätte es Krieg gegeben. Punkt. Fakt. Das besagt rein gar nichts darüber was mit den einzelnen Soldaten ist. Also mach auch nicht mehr daraus. Deine Drohung kannst du dir daher auch sparen. Bevor du mir in den Hinter trittst, solltest du erstmal aufhören mir hier irgendwelche Sache zu unterstellen und lieber zuhören. Und wenn du das nicht kannst, dann komm und versuche mir in den Hintern zu treten - aber wundere dich nicht wenn du eine Antwort bekommst.
Zurück zur Sache:
Das was Hernur anregte, ist ja eben das quasi-Veto von dem du sprichst, Serxon. Wäre etwas worüber man diskutieren kann. Also nehmen wir das doch mal auf, oder?
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Das du Antworten gibts, auch wenn nciht gefragt, kennen wir ja.... nun aber bitte klärt das persönliche im privaten Rahmen.
Zu der Vergangenheit: Ich lasse gern vergangenes ruhen und lebe im Jetzt. Die verschiedenen Standpunkte sind ebenfalls klar und jeder hat hier seine "eigene" Wahrheit .... was du an der Seite des Kaisers mitbekommen und was Realität sind, sind viellleicht zwei verschiedene paar Schuhe. Ich möchte nun aber nicht mit dir darüber diskutieren, dass du natürlich als einziger weisst, wie Söldner denken, etc. Daher wirklich zurück zur Sache...
Vetorecht: Ja, darüber kann man diskutieren. Was jedoch nicht zur diskutieren steht ist, dass es dann zwei Befehle gibt. Die Befehlsstruktur muss klar gegliedert sein, sonst endet es im Chaos. Jedoch ist die Formulierung wie oben, vollkommen schwammig und mehrfach interpretierbar - was dann zu noch mehr Chaos führt. Auch muss bedacht werden, was wenn gewisse Leute im Rat vom Feind gekauft wurden?
Zivilisten ohne irgendeine militärische Weitsicht, heben einfach mal einen notwendigen Befehl auf.... find ich ja fast zum Lachen, wenns nicht so traurig wäre. Gesetze sollten dienen und hilfreich sein, nicht Möglichkeiten bieten das System zu untergraben.
Zu der Vergangenheit: Ich lasse gern vergangenes ruhen und lebe im Jetzt. Die verschiedenen Standpunkte sind ebenfalls klar und jeder hat hier seine "eigene" Wahrheit .... was du an der Seite des Kaisers mitbekommen und was Realität sind, sind viellleicht zwei verschiedene paar Schuhe. Ich möchte nun aber nicht mit dir darüber diskutieren, dass du natürlich als einziger weisst, wie Söldner denken, etc. Daher wirklich zurück zur Sache...
Vetorecht: Ja, darüber kann man diskutieren. Was jedoch nicht zur diskutieren steht ist, dass es dann zwei Befehle gibt. Die Befehlsstruktur muss klar gegliedert sein, sonst endet es im Chaos. Jedoch ist die Formulierung wie oben, vollkommen schwammig und mehrfach interpretierbar - was dann zu noch mehr Chaos führt. Auch muss bedacht werden, was wenn gewisse Leute im Rat vom Feind gekauft wurden?
Zivilisten ohne irgendeine militärische Weitsicht, heben einfach mal einen notwendigen Befehl auf.... find ich ja fast zum Lachen, wenns nicht so traurig wäre. Gesetze sollten dienen und hilfreich sein, nicht Möglichkeiten bieten das System zu untergraben.
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Weißt du, Serxon. Das Problem ist bei den Meisten, die sagen sie wollen die Vergangenheit ruhen lassen und lieber über das Jetzt reden, dass sie das nur sagen. Sie tun es aber nicht und können sich dann selbst nicht verkneifen einen nachzulegen. So wie du.
Belassen wir es dabei.
Konkret in der Sache. Angesichts deiner Änderungsvorschläge bezüglich einer Formulierung, würde ich dich doch glatt bitten mal einen Formulierungsvorschlag ... rein als Entwurf natürlich ... einzugeben. Das macht es viel einfacher.
Im Übrigen reden wir von der Mehrheit des Rates die eine Entscheidung trifft. Wäre diese Mehrheit "vom Feind" gekauft, hätte ein Regent weit größere Sorgen als ein "Veto" seines Rates in Befehlsangelegenheiten. Findest du nicht? Was es da zu Lachen gibt, verstehe ich dann auch nicht mehr wirklich.
Belassen wir es dabei.
Konkret in der Sache. Angesichts deiner Änderungsvorschläge bezüglich einer Formulierung, würde ich dich doch glatt bitten mal einen Formulierungsvorschlag ... rein als Entwurf natürlich ... einzugeben. Das macht es viel einfacher.
Im Übrigen reden wir von der Mehrheit des Rates die eine Entscheidung trifft. Wäre diese Mehrheit "vom Feind" gekauft, hätte ein Regent weit größere Sorgen als ein "Veto" seines Rates in Befehlsangelegenheiten. Findest du nicht? Was es da zu Lachen gibt, verstehe ich dann auch nicht mehr wirklich.
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Is wohl unwahrscheinlich, dass ein feindlicher Rat einen Regenten wählt, welcher nicht in seinem Sinne agiert.
Gast- Gast
Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Eben. Als Beispiel.
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Da hier sowieso schon einiges gesagt wurde, werd ich nimmer viel sagen.
Stimme Serx und Hernur zu. Ein Vetorecht, welches 2/3 der Stimmen, sind bei 11 Leuten (der Erzherzog wird wohl nicht gegen sich selber Stimmen^^) immer noch 7, benötigt, ist diskutabel. Wobei ich nicht wirklich glücklich bin, wenn bei sowas die Armee nicht mit einbezogen wird. Jaja, ich weiß die Politik führt, die Armee hat zu gehorchen und so weiter, doch sollte man die militärischen Kompetenzen nicht außer Acht lassen.
((Sarkasmus eingefügt^^))
Stimme Serx und Hernur zu. Ein Vetorecht, welches 2/3 der Stimmen, sind bei 11 Leuten (der Erzherzog wird wohl nicht gegen sich selber Stimmen^^) immer noch 7, benötigt, ist diskutabel. Wobei ich nicht wirklich glücklich bin, wenn bei sowas die Armee nicht mit einbezogen wird. Jaja, ich weiß die Politik führt, die Armee hat zu gehorchen und so weiter, doch sollte man die militärischen Kompetenzen nicht außer Acht lassen.
((Sarkasmus eingefügt^^))
Zuletzt von Etschi am Di Apr 03, 2012 4:07 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Etschi- Anzahl der Beiträge : 3626
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Die Armee ist nicht der Schoßhund der Politik - das möchte ich noch gerne zu bedenken geben. Also behandelt jene auch nicht so!!!
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Der Rat bleibt dennoch das einzig legitime und gewählte Gremium in Österreich, welchem die Führung des Erzherzogtums obliegt in Verbindung mit den Möglichkeiten des Erzherzogs, Squrat. Der Erzherzog ist ein politisch agierender, der vom Rat gewählt wird, Squrat. Das war in Österreich schon immer so seit der Gründung des Erzherzogtums.
Und niemand redet davon das die Armee ein Schoßhündchen ist oder sein soll, Squrat. Ausser die, die Polemik in den Raum werfen aber nichts inhaltlich zur Sache vorbingen um den auch im EGfÖ niedergeschrieben Anspruch des Rates zu widerlegen.
Wie und warum genau willst du die Armee in politische Vorgänge einbeziehen, Etschi?
Wenn der Ausgangsantrag zu einer Vetomöglichkeit umgebaut würde, dann würden die Bedenken von Joholi im Zuhörerraum wohl ausgeräumt werden können. Zudem würde die Armee nicht mit zwei verschiedenen Befehlen zu tun haben sondern nur mit einem des Regenten der ggf. vom Rat widerrufen würde. Der Erzherzog wäre sodann -endlich- dem Rat rechenschaftspflichtig welche Befehle er denn so gibt.
Mit den benötigten 7 Stimmen für ein Veto, welche Etschi da nennt, kann ich mich anfreunden.
Und niemand redet davon das die Armee ein Schoßhündchen ist oder sein soll, Squrat. Ausser die, die Polemik in den Raum werfen aber nichts inhaltlich zur Sache vorbingen um den auch im EGfÖ niedergeschrieben Anspruch des Rates zu widerlegen.
Wie und warum genau willst du die Armee in politische Vorgänge einbeziehen, Etschi?
Wenn der Ausgangsantrag zu einer Vetomöglichkeit umgebaut würde, dann würden die Bedenken von Joholi im Zuhörerraum wohl ausgeräumt werden können. Zudem würde die Armee nicht mit zwei verschiedenen Befehlen zu tun haben sondern nur mit einem des Regenten der ggf. vom Rat widerrufen würde. Der Erzherzog wäre sodann -endlich- dem Rat rechenschaftspflichtig welche Befehle er denn so gibt.
Mit den benötigten 7 Stimmen für ein Veto, welche Etschi da nennt, kann ich mich anfreunden.
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Ich wollte es nur anmerken lieber Hugi - nichts weiter ^^
Was mich aber mal interessieren würde - welche konkreten Beweggründe hat dieser Antrag?Hat die Befehlskette nicht funktioniert?Gab es Probleme?Entscheidungen die der Rat nicht gebillig hat?Die dem Rat vielleicht missfielen?Einzelpersonen nicht gefallen haben?
Für mich besteht einfach keine Notwendigkeit einer Änderung - auch ein Vetorecht ist für mich nicht von Nöten. Wenn ich zu Beginn einer LP mich für einen Kandidaten entscheide, der Regent/Regentin ist, so habe ich auch das Vertrauen in die sicherheitstrelevanten Entscheidungen/Befehle jener Person. Wieso sollte ich jene Person denn wählen,wenn ich den nächstbesten Befehl jener Person anzweifle?Zu viele Köche verderben den Brei und wenn ich mir so ansehe,wieviel zu Tode diskutiert wird von 12 Leuten bin ich froh, dass es noch immer so ist, dass einige Entscheidungen - und stelle man sich mal vor,es müsste ein rascher Befehl ausgegeben werden und das einzige was man dann tut ist reden reden reden und diskutieren - auf die schnelle von einer Einzelperson getroffen werden dürfen.
Was mich aber mal interessieren würde - welche konkreten Beweggründe hat dieser Antrag?Hat die Befehlskette nicht funktioniert?Gab es Probleme?Entscheidungen die der Rat nicht gebillig hat?Die dem Rat vielleicht missfielen?Einzelpersonen nicht gefallen haben?
Für mich besteht einfach keine Notwendigkeit einer Änderung - auch ein Vetorecht ist für mich nicht von Nöten. Wenn ich zu Beginn einer LP mich für einen Kandidaten entscheide, der Regent/Regentin ist, so habe ich auch das Vertrauen in die sicherheitstrelevanten Entscheidungen/Befehle jener Person. Wieso sollte ich jene Person denn wählen,wenn ich den nächstbesten Befehl jener Person anzweifle?Zu viele Köche verderben den Brei und wenn ich mir so ansehe,wieviel zu Tode diskutiert wird von 12 Leuten bin ich froh, dass es noch immer so ist, dass einige Entscheidungen - und stelle man sich mal vor,es müsste ein rascher Befehl ausgegeben werden und das einzige was man dann tut ist reden reden reden und diskutieren - auf die schnelle von einer Einzelperson getroffen werden dürfen.
Squrat- Anzahl der Beiträge : 9125
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Das Vetorecht des Rates schließt weder eine schnelle Entscheidung durch den Erzherzog aus, noch führt es dazu das vor einem Befehl ewig diskutiert werden muss. Wenn der Rat nach einem Befehl ewig diskutiert und nicht einig wird, dann wird es wohl keine breite Mehrheit geben und/oder ein Veto wird wohl kaum erfolgen. Der Rat wird sich sicherlich auch dreimal überlegen ob er gegen einen Befehl ein Veto einlegt oder nicht. Das hat nämlich auch Konsequenzen und das Bild eines nur auf einen Befehl es Erzherzogs wartenden Rates damit er sein Veto endlich mal nutzen kann, wirkt für mich eher wie etwas aus dem Land der Märchen als etwas das mit der Realität zu tun hat. Und vielleicht führt ein Veto für den Rat auch dazu, dass ein Erzherzog in gewissen Dingen mehr kommuniziert mit seinem Rat und nicht womöglich alles für sich alleine macht oder nicht mit allen Räten? Wäre das schlimm oder was schlechtes?
Also wo ist das Problem? Das von dir aufgezeigte sehe ich nicht. Es ist einzig eine Frage wie man ein Veto das Rates regelt.
Das es eins geben soll, muss in der Praxis kein Problem darstellen. Und Vetos sind ja nichts neues. Die Königin hat eines nach Reichsbulle gegen Entscheidungen des Reichstages. Im Übrigen. Selbst der Königin des DKR ist es gemäß RAG auferlegt, dass sie sie für den Befehl eines Auslandseinsatzes der Reichsarmee einen Mehrheit der Regenten braucht. Nur mal so nebenbei.
Das Verständnisproblem liegt darin, Squrat, dass du eine Veränderung der Umstände, der Leute und überhaupt allem negierst. Aber alles unterliegt einem Prozess.
Und natürlich ist es eine Grundsatzfrage, ob man die Ratsdamen- und herren in Österreich nur noch zu Personal und Postenarbeitserfüllern des Erzherzogs degradieren möchte oder nicht.
Wenn man das in der Konsequenz will, so wie du offensichtlich Squrat, dann muss man aber auch hingehen und das EGfÖ ändern und es dem Erzherzog ermöglichen Dekrete ohne den Rat zu erlassen wie er es gern mag und ihm auch sonst alle Alleinbestimmungsbefugnisse geben. Dann entscheidet nur noch der Erzherzog über Gesetze, über Dekrete, über Befehle und über Maßnahmen und der Rat ist nichts weiter als eine Riege von 11 Beratern auf die man eben hört oder nicht. Dann braucht es aber auch keine Parteien mehr. Dann braucht es keine Wahlen mehr im herkömmlichen Sinne.
DANN können wir einfach das System der Steiermark adaptieren und ein wenig für uns zurechtstricken. Das will man hier? Wundert mich tatsächlich ein wenig ....
Also wo ist das Problem? Das von dir aufgezeigte sehe ich nicht. Es ist einzig eine Frage wie man ein Veto das Rates regelt.
Das es eins geben soll, muss in der Praxis kein Problem darstellen. Und Vetos sind ja nichts neues. Die Königin hat eines nach Reichsbulle gegen Entscheidungen des Reichstages. Im Übrigen. Selbst der Königin des DKR ist es gemäß RAG auferlegt, dass sie sie für den Befehl eines Auslandseinsatzes der Reichsarmee einen Mehrheit der Regenten braucht. Nur mal so nebenbei.
Das Verständnisproblem liegt darin, Squrat, dass du eine Veränderung der Umstände, der Leute und überhaupt allem negierst. Aber alles unterliegt einem Prozess.
Und natürlich ist es eine Grundsatzfrage, ob man die Ratsdamen- und herren in Österreich nur noch zu Personal und Postenarbeitserfüllern des Erzherzogs degradieren möchte oder nicht.
Wenn man das in der Konsequenz will, so wie du offensichtlich Squrat, dann muss man aber auch hingehen und das EGfÖ ändern und es dem Erzherzog ermöglichen Dekrete ohne den Rat zu erlassen wie er es gern mag und ihm auch sonst alle Alleinbestimmungsbefugnisse geben. Dann entscheidet nur noch der Erzherzog über Gesetze, über Dekrete, über Befehle und über Maßnahmen und der Rat ist nichts weiter als eine Riege von 11 Beratern auf die man eben hört oder nicht. Dann braucht es aber auch keine Parteien mehr. Dann braucht es keine Wahlen mehr im herkömmlichen Sinne.
DANN können wir einfach das System der Steiermark adaptieren und ein wenig für uns zurechtstricken. Das will man hier? Wundert mich tatsächlich ein wenig ....
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Re: [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
LOL - wenn du dir meine Worte zurechtstricken willst,wie sie dir passen, nur zu ^^ wunder dich aber nicht,wenn dann auch deine Worte nach meinen Willen ausgelegt werden und ich in deine Aussagen reininterpretiere was ich gerade als passend für mich empfinde.
Und du verallgemeinerst jzt wieder - niemand sprach von degradieren der Ratsdamen und -herren - doch,du sprachst davon.
Es geht hier um den Oberbefehl der Armee - um sonst gar nichts. Also bitte bleiben wir beim Thema und holen nicht wieder weiter aus, weil es ein paar Zeilen mehr in einem Post bringt
Mir geht es generell darum, dass der Oberbefehl der Armee nicht in Händen von 12 Leuten liegen muss und auch nicht soll.Dies klappte in der Vergangenheit immer seh gut und ich sehe einfach keinen Grund zu einer Änderung wie sie hier vorgeschlagen wird. Wenn ich einen Grund, der für mich nachvollziehbar wäre, erkennen könnte, würde ich meine Meinunge eventuell überdenken. So jedoch ist es für mich wieder nur ein sinnloses Blabla über ein System, was im Grundzug sehr gut funktionierte.
Und du verallgemeinerst jzt wieder - niemand sprach von degradieren der Ratsdamen und -herren - doch,du sprachst davon.
Es geht hier um den Oberbefehl der Armee - um sonst gar nichts. Also bitte bleiben wir beim Thema und holen nicht wieder weiter aus, weil es ein paar Zeilen mehr in einem Post bringt
Mir geht es generell darum, dass der Oberbefehl der Armee nicht in Händen von 12 Leuten liegen muss und auch nicht soll.Dies klappte in der Vergangenheit immer seh gut und ich sehe einfach keinen Grund zu einer Änderung wie sie hier vorgeschlagen wird. Wenn ich einen Grund, der für mich nachvollziehbar wäre, erkennen könnte, würde ich meine Meinunge eventuell überdenken. So jedoch ist es für mich wieder nur ein sinnloses Blabla über ein System, was im Grundzug sehr gut funktionierte.
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