MGÖ Anpassung §17 und §28
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MGÖ Anpassung §17 und §28
MGÖ schrieb:§17 Besoldung
(1) Für die Dauer eines Einsatzes oder einer Übung erfolgt durch die Kasse des Erzherzogtums eine Entlohnung pro Tag in Höhe von:
- 18 Talern fürLandstreicher, Bauern und Handwerker (für Level 1/2)Landstreicher, Bauern, Großbauern und Handwerker (bis Level V und Landstreicher) bzw.
- 21 Taler für Studierende und Gelehrte (für Level 3/4ab Level VI)
oder alternativ:
- 12 Taler pro Tag sowie
- 1 Brot oder 2 Mais fürLandstreicher, Bauern und Handwerker (für Level 1/2)Landstreicher, Bauern, Großbauern und Handwerker (Level I-V und Landstreicher) bzw.
- 1 Brot und 1 Mais oder 3 Mais für Studierende und Gelehrte (für Level 3/4Level VI-VII).
Wird während eines Einsatzes (Banner) Nahrung an die Soldaten ausgegeben, wird dies mit dem ausstehenden Sold gegengerechnet.
MGÖ schrieb:§28 Rechte und Pflichten
(1) Sämtliche Matrosen, unabhängig ob Soldat oder Zivillist, erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit in der österreichischen Kriegsmarine eine Pauschale von 17 Talern, ältere Matrosen (abLevel 3Level VI) erhalten eine Pauschale von 19 Talern.
die Abstimmung ist eröffent und läuft bis zum 13.09.1462
Dafür
Dagegen
Enthaltung
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Re: MGÖ Anpassung §17 und §28
Belafarinrod schrieb:MGÖ schrieb:§17 Besoldung
(1) Für die Dauer eines Einsatzes oder einer Übung erfolgt durch die Kasse des Erzherzogtums eine Entlohnung pro Tag in Höhe von:
- 18 Talern fürLandstreicher, Bauern und Handwerker (für Level 1/2)Landstreicher, Bauern, Großbauern und Handwerker (bis Level V und Landstreicher) bzw.
- 21 Taler für Studierende und Gelehrte (für Level 3/4ab Level VI)
oder alternativ:
- 12 Taler pro Tag sowie
- 1 Brot oder 2 Mais fürLandstreicher, Bauern und Handwerker (für Level 1/2)Landstreicher, Bauern, Großbauern und Handwerker (Level I-V und Landstreicher) bzw.
- 1 Brot und 1 Mais oder 3 Mais für Studierende und Gelehrte (für Level 3/4Level VI-VII).
Wird während eines Einsatzes (Banner) Nahrung an die Soldaten ausgegeben, wird dies mit dem ausstehenden Sold gegengerechnet.MGÖ schrieb:§28 Rechte und Pflichten
(1) Sämtliche Matrosen, unabhängig ob Soldat oder Zivillist, erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit in der österreichischen Kriegsmarine eine Pauschale von 17 Talern, ältere Matrosen (abLevel 3Level VI) erhalten eine Pauschale von 19 Talern.
die Abstimmung ist eröffent und läuft bis zum 13.09.1462
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So, ich stimme DAGEGEN!
Und zwar aus dem Grund, weil das mindestens 5 Paar Schuhe sind. Man kann nur für eines sein.
Ausserdem ist nicht klar formuliert was jetzt wirklich Sache ist.
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Re: MGÖ Anpassung §17 und §28
Ja.
abstimmung geendet
10 Ja stimmen
1 Dagegen
1 nicht abgegeben
änderung angenommen!
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