XXVI/4 Anpassung EfGÖ §3 und §6
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XXVI/4 Anpassung EfGÖ §3 und §6
§3 Inkrafttreten und Beschlussverfahren
(2) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft und werden im Gesetzesbereich des Erzherzogtums Österreich im Forum der Renaissance Königreiche sowie im Schloß veröffentlicht.
§6 Religion
Alt:
(4) -
(5) Vergehen gegen §6 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen oder in Fällen des §6(4) als Verrat strafbar
Neu:
(4) Vergehen gegen §6 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.
Wie bereits auch öffentlich diskutiert.
Abstimmungsmöglichkeiten
DAFÜR
DAGEGEN
ENTHALTUNG
Freitag wird die Urne geschlossen
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Re: XXVI/4 Anpassung EfGÖ §3 und §6
enthaltung
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Re: XXVI/4 Anpassung EfGÖ §3 und §6
Na das nenn ich Einstimmig angenommen:
12 stimmten DAFÜR
12 stimmten DAFÜR
Serxon- Anzahl der Beiträge : 3429
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Ort : Zwischen Himmel und Hölle
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