Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
4 verfasser
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Archiv öffentlicher Sitzungsaal
Seite 1 von 2
Seite 1 von 2 • 1, 2
Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Gadeiros, BM von Amstetten, hat im Heurigen einen sehr interessanten Vorschlag gemacht, den ich seinem Wunsch gemäß hier poste.
Werte Damen und Herren,
Ich würde gerne folgendes Dekret in Amstetten einführen. Der Herr Quarke sagte mir das dieses aber gegen zur Zeit geltendes Recht der Provinz Österreich verstößt. Ich denke das dieses Dekret, sollte es auch in anderen Ortschaften in dieser Form eingeführt werden, etwas Geld in doch manch marode Rathauskasse bringt. Außerdem ist es eine Erleichterung für die Gerichte in der Provinz. Ich denke das der Herr Quarke sehr positiv über das Dekret denkt sonst hätte er mich sicher nicht hier her geschickt.
Nun das von mir entworfene Nichtigkeitsdekret:Dekret über Nichtigkeitsverfahren
(1) Das Nichtigkeitsverfahren wird nach Vertsößen gegen die Dekrete der Gemeinde Amstetten angewendet.
(2) Der österreichische Gerichtshof wird beim Nichtigkeitsverfahren nicht angerufen.
(3) Die Büttel verhängen im Rahmen des Nichtigkeitsdekrets ein Bußgeld.
(4) Das Bußgeld ist an den Büttel zu zahlen, der dies in einem Mandat sammelt und am Ende eines jeden Monates das Mandat mit den verhängten Bußgeldern dem Bürgermeister zurückgibt.
(5) Über die Anwendung des Nichtigkeitsverfahrens ist Akte zu führen.
(6) Wenn das Nichtigkeitsverfahren scheitert, ist der österreichische Gerichtshof anzurufen.
(7) Das Scheitern des Nichtigkeitsverfahrens ist als strafverschärfender Umstand zu betrachten.
( Folgende Strafen werden bei Vergehen gegen die Dekrete der Gemeinde Amstetten verhängt:
Level 0 - 1 Verwarnung bei wiederholtem Vergehen Strafe wie bei Level 2
Level 2 Bei Vergehen gegen die Mindestlohnverordnung sowie Vergehen gegen die Höchstpreisregelung 5 Taler. Bei wiederholten vergehen erfolgt die Regelung wie bei Level 3 - 4
Level 3 - 4 Bei Vergehen gegen die Mindestlohnverordnung sowie Vergehen gegen die Höchstpreisregelung 10 Taler. Bei wiederholten Vergehen erfolgt sofortige Anzeige beim Provinzgericht!
Ich würde mich freuen wenn der Rat der Provinz sich über dieses Dekret berät. Es wäre mir auch lieb wenn dieses im öffentlichen Sitzungssaal stattfinden würde. Weiter würde ich mich freuen wenn auch andere Bürgermeister ihre Meinung dazu kund tun würden.
Vielen Dank …
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Das wäre dann eine Zwischenstufe zwischen der Verwarnung und der Anklage. Man könnte es mit ins Büttelgesetz mit aufnehmen.
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Ich finde die Idee wirklich gut und es würde auch leicht durchführbar sein.
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Amstetten
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Ich finde die Idee auch sehr gut und frag mich eigentlich, warum da nicht schon mal früher jemand drauf gekommenm ist.
Gerade bei diesen Kleindelikten macht es wirklich Sinn.
Das RH bekommt ein paar Taler zusätzlich und das Ganze spart dem Staatsanwalt und Richter Arbeit und der Provinz Punkte.
Ich sehe da für alle Beteiligten nur Vorteile.
Natürlich müssen die Vergehen genauestens protokolliert und vom BM überprüft werden.
Gerade bei diesen Kleindelikten macht es wirklich Sinn.
Das RH bekommt ein paar Taler zusätzlich und das Ganze spart dem Staatsanwalt und Richter Arbeit und der Provinz Punkte.
Ich sehe da für alle Beteiligten nur Vorteile.
Natürlich müssen die Vergehen genauestens protokolliert und vom BM überprüft werden.
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Mir gefällt diese Idee ausgezeichnet!
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
Anmeldedatum : 27.03.10
Alter : 61
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Jep hört sich vernünftig an
Tyz- Anzahl der Beiträge : 6976
Anmeldedatum : 29.03.10
Alter : 45
Ort : Ternitz
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Gibt es hierzu noch ein paar Meinungen?
Sonst wäre es schön, wenn unsere Jusitiziare vllt. einen einen Gesetzesentwurf dazu machen könnten.
Sonst wäre es schön, wenn unsere Jusitiziare vllt. einen einen Gesetzesentwurf dazu machen könnten.
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Wir setzen uns heute abend ran.
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
Anmeldedatum : 27.03.10
Alter : 61
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Ja finde den vorschlag auch toll und wie anna sagte....heute Abend schaun wir mal wie weit wir kommen
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Fein, ich danke euch.
Aber vllt könnten die anderen Rätlinge hier nochmal ihre Meinung äussern?
Aber vllt könnten die anderen Rätlinge hier nochmal ihre Meinung äussern?
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
naja, wenn verlangt, kriegt ihr von mir halt auch nochmal ein Lob zu hören.
Die Idee ist sehr gut und sollte gut umsetzbar sein *Daumen hoch*
Die Idee ist sehr gut und sollte gut umsetzbar sein *Daumen hoch*
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
So Anna und ich hätten einen fertigen Vorschlag wie wir das im EGfÖ unterbringen:
Wir würden dieses Nichtigkeitsdekret gerne für alle Gemeinden verwenden und im Gesetz verankern.
Das Dekret würde dann so aussehen dazu:
§20 Zuständigkeit
(1) Für Straftaten, die im Geltungsbereich des EGfÖ begangen werden, ist das Gericht des Erzherzogtums Österreich zuständig
(2) Alternativ kann durch das Gericht oder auf gemeinsamen Wunsch von Täter und Opfer, in vorheriger Abstimmung mit den Hauptbeteiligten (Täter, Opfer, Zeugen, Staatsanwalt, Richter) eine komplette Prozessabwicklung auch im Forum (RP) abgehalten werden.
(3) Für alle Straftaten, die von Personen, die dem Marschall des Erzherzogtums Österreich unterstehen und im Rahmen von militärischen Einsätzen begangen werden, ist die Zuständigkeit und Verfahrensdurchführung im Militärjustizgesetz des Erzherzogtums Österreich (MiJuGÖ) gesondert festgelegt.
(4) Von §20 (1) kann im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen abgewichen werden, sofern hierdurch die angemessene Bestrafung eines Täters für im Erzherzogtum Österreich begangene Vergehen an seinem ausländischen Aufenthaltsort erreicht werden kann.
(5) Straftaten die gegen Dorfdekrete verstoßen können laut dem "Dekret über Nichtigkeitsverfahren" intern in den Gemeinden durch die Büttel geregelt werden.
(6) Bei Straftaten die durch das Nichtigkeitsdekret geregelt werden gelten folgende Höchststrafen:
Level 0 - 1 Verwarnung bei wiederholtem Vergehen Strafe wie bei Level 2
Level 2 Bei Vergehen gegen die Mindestlohnverordnung sowie Vergehen gegen die Höchstpreisregelung 5 Taler. Bei wiederholten vergehen erfolgt die Regelung wie bei Level 3
Level 3 - 4 Bei Vergehen gegen die Mindestlohnverordnung sowie Vergehen gegen die Höchstpreisregelung 10 Taler. Bei wiederholten Vergehen erfolgt sofortige Anzeige beim Provinzgericht!
(7) Gegen das Urteil des Büttels kann am Provinzgericht Österreichs Einspruch erhoben werden.
Wir würden dieses Nichtigkeitsdekret gerne für alle Gemeinden verwenden und im Gesetz verankern.
Das Dekret würde dann so aussehen dazu:
Dekret über Nichtigkeitsverfahren
(1) Das Nichtigkeitsverfahren wird nach Vertsößen gegen die Dekrete der Gemeinden angewendet.
(2) Der österreichische Gerichtshof wird beim Nichtigkeitsverfahren nicht angerufen.
(3) Die Büttel verhängen im Rahmen des Nichtigkeitsdekrets ein Bußgeld.
(4) Das Bußgeld ist an den Büttel zu zahlen, der dies in einem Mandat sammelt und am Ende eines jeden Monates das Mandat mit den verhängten Bußgeldern dem Bürgermeister zurückgibt.
(5) Über die Anwendung des Nichtigkeitsverfahrens ist Akte zu führen.
(6) Wenn das Nichtigkeitsverfahren scheitert, ist der österreichische Gerichtshof anzurufen.
(7) Das Scheitern des Nichtigkeitsverfahrens ist als strafverschärfender Umstand zu betrachten.
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Ich finde, das hört sich doch recht gut an, danke Anna und Hero.
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Ich finde es schonmal sehr gut ausgearbeitet. Danke euch beiden.
Aber wäre es nicht besser das "Dekret über Nichtigkeitsverfahren" direkt als Paragraph ins Büttelgesetz mit aufzunehmen?
Aber wäre es nicht besser das "Dekret über Nichtigkeitsverfahren" direkt als Paragraph ins Büttelgesetz mit aufzunehmen?
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Hmm ich hätte daran gedacht, dass man es zu den anderen Dekreten dazufügen sollte...aber man kann es auch ins büttelgesetz aufnehmen. Ich schau mir das mal schnell an wo das dazupassen würde.
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Ich wollte ja dieses Dekret gleich für alle Gemeinden mit im EGfÖ verankern.
Meinst du das, King?
Meinst du das, King?
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
Anmeldedatum : 27.03.10
Alter : 61
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Gefällt mir sehr gut ,danke euch beiden
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Amstetten
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Anna ein Teil ist ja im EGfÖ dann drin. Wie von euch ausgearbeitet. Der zweite Teil wäre dann ein extra Dekret, welches zwar für alle Gemeinden gilt, aber dennoch ein extra Dekret. Wir haben nachher mehr Dekrete, die immer wieder das Gesetzbuch ergänzen. Daher würde ich persönlich es lieber direkt im Gesetz verankern. Da passt das Büttelgesetz für mich am besten.
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Ok King. Das hab ich gemeint. Hab mich nur falsch ausgedrückt.
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
Anmeldedatum : 27.03.10
Alter : 61
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Ich hätte dazu einen Vorschlag:
Dann würde ich das Nichtigkeitsdekret als zusätzlichen § im büttelgesetz aufnehmen.
§3 Aufgaben
(1) Die Büttel sind verantwortlich für die Überwachung der Märkte, der Stellenmärkte sowie die Einhaltung der Gesetze und Dekrete im Alltag.
(2) Die Büttel sind zuständig für die Auffindung und Anzeige von Räubern innerhalb der Gemeinden.
(3) Bei Verstößen gegen Dekrete der Gemeinde übernehmen die Büttel richterliche Funktion. Dabei sind die Höchststrafen zu beachten die im EGfÖ § 20 (6) festgehalten sind.
(4) Büttel können zur Unterstützung der Stadtwache herangezogen werden.
(5) Der Fachvorgesetzte, der das Amt des Staatsanwalts bekleidet, koordiniert die Zusammenarbeit, die Tätigkeit und Anzeigen der Büttel.
Dann würde ich das Nichtigkeitsdekret als zusätzlichen § im büttelgesetz aufnehmen.
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Ja so dachte ich mir das und dann als § 9 mit dazu rein.
§9 Nichtigkeitsverfahren
(1) Das Nichtigkeitsverfahren wird nach Vertsößen gegen die Dekrete der Gemeinden angewendet.
(2) Der österreichische Gerichtshof wird beim Nichtigkeitsverfahren nicht angerufen.
(3) Die Büttel verhängen im Rahmen des Nichtigkeitsdekrets ein Bußgeld.
(4) Das Bußgeld ist an den Büttel zu zahlen, der dies in einem Mandat sammelt und am Ende eines jeden Monates das Mandat mit den verhängten Bußgeldern dem Bürgermeister zurückgibt.
(5) Über die Anwendung des Nichtigkeitsverfahrens ist Akte zu führen.
(6) Wenn das Nichtigkeitsverfahren scheitert, ist der österreichische Gerichtshof anzurufen.
(7) Das Scheitern des Nichtigkeitsverfahrens ist als strafverschärfender Umstand zu betrachten.
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
ja genau. So hab ich mir das gedacht...habs nur nicht mehr extra angeführt das dekret.
Also ich denke wenn keiner mehr was dagegen hat wie es im EGfÖ und im Bütelgesetz steht dann können wir das zur Abstimmung bringen oder?^^
Also ich denke wenn keiner mehr was dagegen hat wie es im EGfÖ und im Bütelgesetz steht dann können wir das zur Abstimmung bringen oder?^^
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Lassen wir das so mal 24 Stunden stehen. Bis dahin kann sich noch jeder äussern.
Gast- Gast
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Nö keine Änderung von mir... das sieht sehr passabel aus ... kann von mir aus zur Abstimmung...
Tyz- Anzahl der Beiträge : 6976
Anmeldedatum : 29.03.10
Alter : 45
Ort : Ternitz
Re: Nichtigkeitsdekret ggf. Änderung bzw. Anpassung des EfGÖ (0)
Ich bin dafür, keine weiteren Fragen und Hinweise von meiner Seite
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Amstetten
Seite 1 von 2 • 1, 2
Ähnliche Themen
» XXVI/4 Anpassung EfGÖ §3 und §6
» [Finanzen] Steuerdiskussion - Anpassung der Steuern [15.08.-23.08.1462]
» Änderung §39 u. 40
» Änderung des MGÖ
» [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
» [Finanzen] Steuerdiskussion - Anpassung der Steuern [15.08.-23.08.1462]
» Änderung §39 u. 40
» Änderung des MGÖ
» [Gesetz] Antrag zur Anpassung §1 und §2 MGÖ
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Archiv öffentlicher Sitzungsaal
Seite 1 von 2
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten