Erzherzogtum Österreich
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Änderung des MGÖ

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Beitrag von Tiba Mi Jan 06, 2016 7:17 pm

Floff schrieb:
MGÖ schrieb:§18 Mitgliedschaft in anderen Organisationen

(1) Jeder Soldat kann außerhalb des Militärs Mitglied bei allen zugelassen Parteien, Gilden und Verbänden sein, die keine militärische Funktion haben und deren Ziele dem Fahneneid nicht entgegenstehen.
(2) Eine Mitgliedschaft in militärischen oder kirchlichen Orden, auch wenn diese selbst erlaubt sind, ist für Soldaten nicht zulässig.
(3) Eine Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen ist untersagt.
(4) Wird eine Organisation verboten, bleibt der Soldat bei sofortigem Austritt straffrei, sofern er nicht gegen ein anders lautendes Gesetz verstoßen hat.
(5) Eine nicht gestattete Mitgliedschaft in anderen Organisationen ist militärrechtlich strafbar.


Laut diesem Paragraphen des MGÖ ist es österreichischen Soldaten untersagt Mitglieder der RA zu sein. Auch wenn nicht genau festgelegt ist wer Mitglied der RA ist, sollte dieser Paragraph meiner Meinung nach geändert werden.

(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in Organisationen untersagt, die zumindest eine der folgenden Merkmale aufweisen:

a) es handelt sich um eine militärische Gruppe oder
b) um einen militärischen oder kirchlichen Orden,
c) ihre Zielsetzung widerspricht dem Fahneneid,
d) sie ist von Gesetzes wegen verboten.

(2) Die Mitgliedschaft in der Reichsarmee ist erlaubt.
(3) Wird eine Organisation von Gesetzes wegen verboten, bleibt der Soldat bei sofortigem Austritt straffrei, sofern er nicht gegen ein anders lautendes Gesetz verstoßen hat.
(4) Die Mitgliedschaft in einer untersagten Organisation nach Absatz 1 ist militärrechtlich strafbar.

Durch die Änderung kann jeder Soldat in der RA tätig werden, ohne das er deswegen aus der Armee ausscheiden müsste.

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Beitrag von Gast Mi Jan 06, 2016 8:35 pm

Frage: Die RA ist aber doch eine militärische Gruppe, oder? Seh ich doch richtig. Deren Mitgliedschaft wird im neuen Gesetz und 1 (a) untersagt, unter 2 wieder erlaubt. Das finde ich nicht ganz glücklich formuliert. Da kann man sich dann auch wieder drüber streiten.
Was genau ist denn mit 1 (a) gemeint, weil Orden werden ja unter 1 (b) ausgeschlossen.

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Beitrag von juni0rluke Mi Jan 06, 2016 9:09 pm

Genau das war ja die Problematik - dass das Gesetz die Zugehörigkeit bei der RA eigentlich untersagt. Deswegen wurde unter Punkt 2 diese eben ausgenommen.

Militärische Organisationen: zB O.N.E und dergleichen - Oder auch eine andere Provinzarmee.

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Beitrag von Gast Mi Jan 06, 2016 9:18 pm

Hm, aber die O.N.E ist doch eh eine kriminelle Vereinigung, die nicht geduldet wird, oder?
Und einer anderen Provinzarmee, der kann man doch nur angehören, wenn man in der Provinz wohnt, oder, also, ich könnte doch jetzt auch nicht der bayerischen Armee angehören, weil ich in Österreich wohne und bevor ich umziehen würde, müsste ich ja aus der Armee austreten.

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Beitrag von juni0rluke Mi Jan 06, 2016 10:06 pm

Kriminelle Vereinigung - ja. Militärische Gruppe würde ich auch mit Ja beantworten - die kommen doch gerne mit Bannern und dergleichen. Sieht für mich sehr militärisch aus Very Happy

Und ein Armeeler aus Bayern kann ja auf Urlaub in Österreich sein und dann einfach meinen ich geh hier zu Armee oder dergleichen. Sind ja alles nur Möglichkeiten die eintreffen könnten, auch wenn sie vl unwahrscheinlich sind. Aber warum nicht abdecken, wenn möglich?

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Beitrag von Gast Mi Jan 06, 2016 10:09 pm

Ja, schon klar, abdecken ist immer gut. aber, wie wäre es damit, dass man sagt

(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in Organisationen untersagt, die zumindest eine der folgenden Merkmale aufweisen. Ausnahmen sind unter (2) zu vermerken.

a) es handelt sich um eine militärische Gruppe oder
b) um einen militärischen oder kirchlichen Orden,
c) ihre Zielsetzung widerspricht dem Fahneneid,
d) sie ist von Gesetzes wegen verboten.

(2) Die Mitgliedschaft in der Reichsarmee ist erlaubt.
(3) Wird eine Organisation von Gesetzes wegen verboten, bleibt der Soldat bei sofortigem Austritt straffrei, sofern er nicht gegen ein anders lautendes Gesetz verstoßen hat.
(4) Die Mitgliedschaft in einer untersagten Organisation nach Absatz 1 ist militärrechtlich strafbar.

Durch die Änderung kann jeder Soldat in der RA tätig werden, ohne das er deswegen aus der Armee ausscheiden müsste.

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Beitrag von Tiba Mi Jan 06, 2016 10:25 pm

Das gefällt mir. Könnte man mit rein schreiben.

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Beitrag von Mandragorn Mi Jan 06, 2016 11:18 pm

Ich finde diesen angebrachten Zusatz von Cas sehr gut und noch besser finde ich, dass man diesen später, sollte eine andere militärische Organisation erlaubt werden, einfach wie unter Absatz (1) aufzählen könnte.
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Beitrag von juni0rluke Do Jan 07, 2016 8:55 am

Kann man machen, ändert aber im Prinzip eigentlich gar nichts Very Happy

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Beitrag von avallyn Do Jan 07, 2016 1:03 pm

Ändert nichts, da hast du recht, Luke.

Allerdings fällt mir noch eine andere erlaubte milit. Organisation ein bei der auch immer schon Soldaten des DKR involviert waren, als Generäle, Kriegsberater u.ä.
nämlich die kaiserliche Armee.
Vllt sollte man die gleich unter (2) mit einfügen.

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Beitrag von Floff Do Jan 07, 2016 7:27 pm

Ich hab noch (1) umformuliert, damit kein Satz zwischen dem Satz mit "folgenden" und der Liste steht.
Außerdem die kaiserliche Armee eingefügt.

Was haltet ihr davon?

(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in Organisationen untersagt, die zumindest eine der folgenden Merkmale aufweisen und nicht unter (2) vermerken sind.

a) es handelt sich um eine militärische Gruppe oder
b) um einen militärischen oder kirchlichen Orden,
c) ihre Zielsetzung widerspricht dem Fahneneid,
d) sie ist von Gesetzes wegen verboten.

(2) Die Mitgliedschaft in folgenden Organisationen ist erlaubt.

a) Reichsarmee
b) Kaiserliche Armee

(3) Wird eine Organisation von Gesetzes wegen verboten, bleibt der Soldat bei sofortigem Austritt straffrei, sofern er nicht gegen ein anders lautendes Gesetz verstoßen hat.
(4) Die Mitgliedschaft in einer untersagten Organisation nach Absatz 1 ist militärrechtlich strafbar.

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Beitrag von Tiba Fr Jan 08, 2016 1:10 am

Das erklärt jetzt eigentlich alles. Finde ich sehr gut.

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Beitrag von Jurina Fr Jan 08, 2016 2:26 am

Ich würde es noch besser finden, hieße es:

(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in Organisationen untersagt, die zumindest eine der folgenden Merkmale aufweisen und nicht unter (2) vermerkt sind.

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Beitrag von Jurina Fr Jan 08, 2016 2:31 am

Durch die Änderung kann jeder Soldat in der RA tätig werden, ohne dass er deswegen aus der Armee ausscheiden müsste.

dass statt das

Ich würde die Korrektur ja gerne hervorheben, indes lässt das Forum es nicht zu.

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Beitrag von Lorencz Fr Jan 08, 2016 9:17 am

Cassarah schrieb:Frage: Die RA ist aber doch eine militärische Gruppe, oder? Seh ich doch richtig. Deren Mitgliedschaft wird im neuen Gesetz und 1 (a) untersagt, unter 2 wieder erlaubt. Das finde ich nicht ganz glücklich formuliert. Da kann man sich dann auch wieder drüber streiten.

Eigentlich nicht. Absatz 1 ist die generelle Untersagung, Absatz 2 die Ausnahme davon. Dieser Zusatz ist daher redundant.
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Beitrag von Twoflower Fr Jan 08, 2016 5:00 pm

Ich würds so formulieren:

(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in einer Organisationen untersagt, wenn es sich um
a) um eine militärische Organisation oder
b) um einen militärischen oder kirchlichen Orden oder
c) eine Organisation, deren Ziele dem Fahneneid widerspricht, oder
d) eine gesetzlich verbotene Organisation
handelt.
(1.1) Ausgenommen davon ist Soldaten die Mitgliedschaft in folgenden Organisationen erlaubt:
a) Reichsarmee
b) Kaiserliche Armee

(2) Wird eine Organisation von Gesetzes wegen verboten, bleibt der Soldat bei sofortigem Austritt straffrei, sofern er nicht gegen ein anders lautendes Gesetz verstoßen hat.
(3) Die Mitgliedschaft in einer untersagten Organisation nach (1) ist militärrechtlich strafbar.

Damit ist klarer, dass (1.1) die Ausnahme von (1) ist.

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Beitrag von Lorencz Fr Jan 08, 2016 6:22 pm

Bleiben wir bitte bei der normalen Nummerierung? Unterabsätze, wenns keine anderen gibt, sind extrem hässlich. Wink
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Beitrag von Cunadus Fr Jan 08, 2016 8:42 pm

Auch auf die Gefahr hin das ich meine GA wiederholen muss. Wie ist den die Unterstellung bei der RA und der KA? Anna als unser derzeitiger Oberbefehlshaber untersteht ja der Königin. Also müsste doch ein Soldat Österrreichs auch eh schon zumindest der Kaiserlichen Armee unterstehen oder?
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Beitrag von Twoflower Sa Jan 09, 2016 8:53 pm

Kann man mit einem klaren "Jein" beantworten. Wink

Wir haben auf der einen Seite die militärische Hierarchie der österreichischen Armee. Da ist die Erzherzogin die oberste Befehlshaberin und drüber gibts nichts. Damit ist auch jeder Soldat letzlich ihr und sonst niemandem unterstellt.

Dann gibts aber auch noch die Lehenshierarchie: Kaiser - Königin - Erzherzogin.
D.h. wenn Gefahr droht, ruft natürlich der Kaiser oder die Königin nach Auxilium und die Erzherzogin als deren Vasall wird diesem Ruf folgen müssen. Dazu wird sie auch Soldaten dem Befehl des Kaiser bzw. der Königin unterstellen. Aber halt nur für die Dauer des Auxilium. Und üblicherweise auch nicht alle.

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Beitrag von avallyn So Jan 10, 2016 1:07 am

Danke Two, hast du gut erklärt.

Vllt noch zur Erklärung für Cuna und wer es sonst noch wissen will.

Die RA hat keine Soldaten, nicht einen einzigen.
Alle Soldaten die in Einsätzen sind, sei es ein RA Einsatz oder ein imperialer werden von den Provinzen gestellt und sie für diese Zeit der RA oder imperialen Armee unterstellt.

Worum es in diesem speziellen Fall geht, sind Mitarbeiter der RA.
Die RA hat viele Mitarbeiter, die aber fast alle in ihrer Provinzarmee dienen.
Sie braucht z.B. Leute fürs Schatzamt, das Reichszollamt, die Ausbildung, Marineabt. usw.
Sie sind deshalb aber keine Soldaten der RA sondern freie Mitarbeiter.
Es gibt z.B. in der RA auch keine Ränge und teilweise, wenn es möglich ist setzen wir auch Zivilisten ein.

Ich hoffe das ist jetzt etwas klarer geworden, sonst frag mich gerne nochmal auf Burg Skype, Cuna.

Ach ja, falls jemand Interesse hat in der RA mitzuarbeiten, meldet euch bei mir, ich finde genug Jobs für euch. Wink

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Beitrag von juni0rluke So Jan 10, 2016 1:16 am

Ach ja, falls jemand Interesse hat in der RA mitzuarbeiten, meldet euch bei mir, ich finde genug Jobs für euch. Wink

Wie heißt es so schön? It´s a trap! Very Happy

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Beitrag von avallyn So Jan 10, 2016 1:25 am

Aber niemaaaals nie nicht. Shocked

*guckt ganz unschuldig*

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Beitrag von Kryptokrat So Jan 10, 2016 1:31 am

Twos Vorschlag gefällt mir auch. (Hatten wir je Buchstaben (1.1.a) , oder sollten wir 1.1.1 usw. verwenden?)

Nun, da weder die RA noch die KA direkten Zugriff auf die Soldateen von Österreich haben kann, können König(in) und Kaiser(in) nur den/die EHZ um Hilfe durch die Armee zur Sendung von x Soldaten auffordern bzw. die Sendung derer befehlen, nicht jedoch welche Soldaten. Daher ist es für diesen speziellen Punkt unerheblich. Werden sie jedoch dem Hauptmann der KA bzw. RA unterstellt, sind sie diesem Gehorsam schuldig.
Question Dennoch braucht es für ein Auxilium/einen Reichseinsatz - wie bisher üblich - eine Zuteilung durch den Sicherheitsrat von Österreich, wenn sie ins Ausland reisen sollen, oder?

Was jedoch zu erlauben sei, wäre denn Soldaten eine (zeitweilige) Zuordnung zur KA bzw. RA, die den Gesetzen der ÖA nicht widersprechen darf! Sofern sie den normalen Dienst antreten können in Österreich, sollte das doch auch ohne Genehmigung durch den Stab der Österreichischen Armee möglich sein.
Question Wenn sich diese Verpflichtungen widersprechen, ist da dann der Sicherheitsrat / Stab zu involvieren?

Ferner muss auch, wie Ava erklärt hat, es Zivilisten erlaubt sein, in den beiden Armeen KA und RA dienen zu dürfen, ohne sich strafbar nach dem MGfÖ des Hoch-/Verates schuldig zu machen. Generell, da diese ja keine Verpflichtungen gegenüber Österreich haben.
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Beitrag von Tiba Di Jan 12, 2016 3:23 pm

Was ist jetzt mit der Änderung des MGÖ?

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Beitrag von Twoflower Di Jan 12, 2016 4:40 pm

Krypto, eine Zuordnung von Zivilisten zur RA oder KA (ist das jetzt die offizielle Abkürzung? Wink ) brauchen wir im österreichischen Gesetz nicht zu regeln und schon gar nicht im MGÖ, das nur für Soldaten gilt. Wenn dann fällt das unter ein Reichsgesetz.

Dass eine Zuteilung zu RA/KA den österreichischen Gesetzen widerspricht, kann ich mir nur schwer vorstellen. Weil so etwas wird immer königlichem oder kaiserlichem Recht entsprechen und das steht sowieso über österreichischem Recht.

Es geht bei dieser Gesetzesänderung nur darum, dass kein österreichischer Soldat Probleme bekommt, wenn er in der RA mitarbeitet und ich will mich da vorsichtshalber nicht auf eine juristische Diskussion über den Unterschied zwischen Mitglied und Mitarbeiter einlassen müssen.

Achja und die Unterpunkte (1.1) auch wenns kein (1.2) gibt, sind in unseren Gesetzen allgemein üblich. Von mir aus kann man aber auch alles in einen Absatz packen:
(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in einer Organisationen untersagt, wenn es sich um
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b) um einen militärischen oder kirchlichen Orden oder
c) eine Organisation, deren Ziele dem Fahneneid widerspricht, oder
d) eine gesetzlich verbotene Organisation
handelt. Ausgenommen davon ist Soldaten die Mitgliedschaft in der Reichsarmee und der kaiserlichen Armee immer erlaubt.

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