Erzherzogtum Österreich
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Beitrag von Mandragorn Do Jan 14, 2016 9:05 pm

Ich trage mal einfach zusammen. Wir haben also folgende Formulierungen.

Version 1:
(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in Organisationen untersagt, die zumindest eine der folgenden Merkmale aufweisen und nicht unter (2) vermerkt sind.

a) es handelt sich um eine militärische Gruppe oder
b) um einen militärischen oder kirchlichen Orden,
c) ihre Zielsetzung widerspricht dem Fahneneid,
d) sie ist von Gesetzes wegen verboten.

(2) Die Mitgliedschaft in folgenden Organisationen ist erlaubt.

a) Reichsarmee
b) Kaiserliche Armee

(3) Wird eine Organisation von Gesetzes wegen verboten, bleibt der Soldat bei sofortigem Austritt straffrei, sofern er nicht gegen ein anders lautendes Gesetz verstoßen hat.
(4) Die Mitgliedschaft in einer untersagten Organisation nach Absatz 1 ist militärrechtlich strafbar.

Version 2:
(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in einer Organisationen untersagt, wenn es sich um

a) eine militärische Organisation oder
b) einen militärischen oder kirchlichen Orden oder
c) eine Organisation, deren Ziele dem Fahneneid widerspricht, oder
d) eine gesetzlich verbotene Organisation
handelt.

(1.1) Ausgenommen davon ist Soldaten die Mitgliedschaft in folgenden Organisationen erlaubt:

a) Reichsarmee
b) Kaiserliche Armee

(2) Wird eine Organisation von Gesetzes wegen verboten, bleibt der Soldat bei sofortigem Austritt straffrei, sofern er nicht gegen ein anders lautendes Gesetz verstoßen hat.
(3) Die Mitgliedschaft in einer untersagten Organisation nach (1) ist militärrechtlich strafbar.

Verson 3:
(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in einer Organisationen untersagt, wenn es sich um

a) eine militärische Organisation oder
b) einen militärischen oder kirchlichen Orden oder
c) eine Organisation, deren Ziele dem Fahneneid widerspricht, oder
d) eine gesetzlich verbotene Organisation
handelt. Ausgenommen davon ist Soldaten die Mitgliedschaft in der Reichsarmee und der kaiserlichen Armee immer erlaubt.

(2) Wird eine Organisation von Gesetzes wegen verboten, bleibt der Soldat bei sofortigem Austritt straffrei, sofern er nicht gegen ein anders lautendes Gesetz verstoßen hat.
(3) Die Mitgliedschaft in einer untersagten Organisation nach (1) ist militärrechtlich strafbar.
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Beitrag von avallyn Fr Jan 15, 2016 10:29 pm

Mir würde Version 2 am besten zusagen.

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Beitrag von Lorencz Sa Jan 16, 2016 10:02 pm

Im Endeffekt ist es ghupft wie ghatscht. Mir ist es egal, welche (sprachliche) Version genommen wird, ich mag nur keinen einsamen Unterpunkt.
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Beitrag von juni0rluke Sa Jan 16, 2016 10:05 pm

Ob Version 2 oder 3 ist mir eigentlich wurscht - aber damit man, falls es überhaupt irgendwann notwendig werden sollte - gewappnet ist, würde ich Version 2 präferieren. Einfach nur deswegen, weil man da die Punkte leichter und erkennbarer erweitern könnte.

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Beitrag von Jurina Sa Jan 16, 2016 11:54 pm

Ich würde auch 2 oder 3 bevorzugen, tendiere jedoch mehr zur Variante 2.

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Beitrag von Jurina Sa Jan 16, 2016 11:57 pm

Ist zwar eh Wurscht aber ich meinte 1 oder 2 mit eindeutiger Tendenz zu 2.

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Beitrag von Kryptokrat So Jan 17, 2016 12:58 am

Ich bevorzuge Version 2, habe nur eine sprachliche Anmerkung hierzu:
(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in jedweder Organisationen untersagt, wenn es sich um
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Beitrag von Belafarinrod Di Jan 19, 2016 9:26 pm

Auch wenn jetzt der eine oder andere mit denn Augen rollt. So muss ich mich doch äußern.

Meine Wenigkeit ist der Gründer des Bund der Ehernen Falken. Sie bestehen aus 2 Gruppen eine militärischen Gruppe als auch das Händlerchor.

Für mich würde eine derartige Änderung bedeuten das ich entweder die Falken aufgeben muss oder aber die Armee verlassen muss. Wie ich darauf komme das die Falken militärisch relevant sind. Liegt daran das Sie 2 volle Lanzen beim Frankreich Krieg stellten.

Ich will keine extra Wurst. Nur wissen was das Final für mich bedeutet.

Danke für die Aufmerksamkeit.

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Beitrag von juni0rluke Di Jan 19, 2016 9:46 pm

Wenn du die Falken als eine militärische Organisation betrachtest, ist es bis jetzt ja auch so, dass du nicht bei beidem hättest sein können.

Bisheriger §

§18 Mitgliedschaft in anderen Organisationen

(1) Jeder Soldat kann außerhalb des Militärs Mitglied bei allen zugelassen Parteien, Gilden und Verbänden sein, die keine militärische Funktion haben und deren Ziele dem Fahneneid nicht entgegenstehen.

Sind die Falken an sich wirklich eine "militärische" Gruppe, oder sind sie eher als Schutz für die Reisende/Händler usw zu bezeichnen. Ich mein in dem Kreig haben auch genug Frewillige etc mitgemacht..

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Beitrag von Kryptokrat Di Jan 19, 2016 10:15 pm

Hmm, für mich sind die Ehernen Falken eher ein Handelsbund, wenn auch mit Schutz. Dahingehend sollten wir diese "Extrawurst" dann noch mit erlauben, nicht wahr?
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Beitrag von Belafarinrod Di Jan 19, 2016 10:24 pm

Die Frage an sich stellt sich dort, da Sie keinen Lehnsherren oder König oder Kaiser folgen. Also könnte man auch Sagen Händler mit Option auf Nachdruck verleihenden Argumenten. So in der Art.

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Beitrag von avallyn Mi Jan 20, 2016 11:26 am

Also für mich sind die Falken keine milit. Truppe, sondern eine umsichtige Handelsruppe.

Sicher haben sie in Frankreich mitgekämpft, das haben aber auch viele Freiwillige.
Ich meine, wie definiert man eine milit. Organisation?

Ist das schon eine Lanze die bewaffnet reist und sich einen hübschen Namen gibt?
Oder sind das nur bekannte Gruppen wie z.B. die ONE, Vögel, COQ?
Da dürfte es klar sein, dass dort keiner mitmachen sollte.

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Beitrag von Lorencz Mi Jan 20, 2016 1:47 pm

Und ganz genau für solche Sachen wollte ich den "Gummiparagraphen" mit Erlaubnis des AF. Da brauchen wir jetzt net lang herumüberlegen, ob das jetzt militärisch oder zivil (oder erst recht Definitionen überlegen, was genau eine militärische Organisation) ist. AF gibt Erlaubnis oder nicht, und somit hat sich dann die Sache erledigt.
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Beitrag von Anduna Fr Jan 22, 2016 2:21 pm

Mhh, also finde ich Lorencz' Idee gar nicht so schlecht. Eigentlich finde ich sie sogar sehr gut.
Es gibt so viele Organisationen und Handelsvereinigungen, die alle unterschiedlich sind und wahrscheinlich selbst nicht mal wissen, wie militärisch sie sind. Wenn der Armeeführer selbst die Erlaubnis je nach Situation erteilt oder auch nicht, halte ich das für eine gute und unkomplizierte Lösung. Die ewigen Diskussionen über die Definition einer militärischen Organisation sparen wir uns damit auch.
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Beitrag von Jurina Fr Jan 22, 2016 6:32 pm

Wenn der Armeeführer alleine nach Gusto entscheiden kann, welche/s Gruppe/Organisation/Bündnis er für nichtmilitärisch und harmlos ansieht, ist das aber auch eine Gratwanderung und kann gegebenenfalls vom Amtsnachfolger (nicht dass der AF alle paar Wochen wechselt) schon wieder anders gesehen werden. Um eine klare Definition sollte man sich nicht drücken oder halt per Unterpunkt aufzählen, was genau erlaubt ist.

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Beitrag von Jurina Fr Jan 22, 2016 6:35 pm

PS: Eine Handelsvereinigung wird wohl seltenst bis gar nicht auch noch eine militärische Gruppierung sein, oder? Geht eigentlich aus dem Namen hervor.

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Beitrag von Lorencz Fr Jan 22, 2016 9:56 pm

Im allgemeinen wird der Armeeführer bei Organisationen, die ihm nicht bekannt sind, eher vorsichtiger sein, bei anderen, die er schon kennt und von denen er weiß, dass diese spezielle Organisation eh nur braves macht, eher eine Erlaubnis geben.

Und dann gibt es noch den Stab, wo ja auch Leute drinhocken, die schon mal über irgendwas tratschen, manchmal sogar über sinnvolle Sachen. Denen fällt dann ein merkwürdiger Verein auch auf.

Und zu guter Letzt: Ich bin nicht naiv (sogar im Gegenteil was juristische Sachen anbelangt), aber ab und an können wir ruhig jemandem etwas Hausverstand zusprechen, anstatt alles zu Tode zu regeln.
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Beitrag von Kryptokrat Fr Jan 22, 2016 11:08 pm

Das wäre leicht zu regeln als einfacher Zusatz:

Für jedwede andere (bewaffnete) Organisation hat man sich zuerst die Erlaubnis des Österreichischen Sicherheitsrates einzuholen. Erst nach dessen Genehmigung darf man anderen Organisationen beitreten. Ansonsten sind generell immer alle anderen Organisationen verboten!
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Beitrag von Kryptokrat Fr Jan 22, 2016 11:16 pm

Oder generell viel einfacher!

Vorschlag 4_Kryptokrat schrieb:

(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in jedweder militärischen, kirchlichen oder andersartigen Organisationen untersagt!

(1.1) Ausgenommen davon ist Soldaten die Mitgliedschaft in folgenden Organisationen erlaubt:
a) Kaiserliche Armee
b) Königlichen Reichsarmee
c) Organisationen, die durch einen seperaten Schiedsspruch des Sicherheitsrates von Österreich speziell nach zuvor erfolgtem Antrag genehmigt wurden! (Die Liste ist hierbei anzuführen!)
1.1.c.1.: Eherne Falken
1.1.c.2.: ...
(2) Wird eine Organisation von Gesetzes wegen verboten, bleibt der Soldat bei sofortigem Austritt straffrei, sofern er nicht gegen ein anders lautendes Gesetz verstoßen hat. Diese Organisation wird bei der Liste 1.1.c. gestrichen!
(3) Die Mitgliedschaft in einer untersagten Organisation nach (1) ist militärrechtlich strafbar.
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Beitrag von avallyn Sa Jan 23, 2016 3:06 pm

(1) Soldaten ist die Mitgliedschaft in jedweder militärischen, kirchlichen oder andersartigen Organisationen untersagt! schrieb:

Warum sollte die Mitgliedschaft in jeder Organisation untersagt sein, bzw. nur mit Genehmigung?

Die Leute dürften dann weder in eine Partei oder Gilde, sie dürften nicht in die Reichsgesundheitskammer , womöglich nicht mal in den Rat oder Kronrat usw.
Meiner Meinung nach völlig überzogen
Das hört sich für mich schon sehr arg nach Kontrolle an die bis ins Privatleben reicht.
Auf die Art verschrecken wir noch den letzten Zivilisten der vllt in die Armee gehen würde.
Werden wir hier allmählich Polizeistaat mit absoluter Überwachung der Soldaten?

Und was zum Teufel hat der Sicherheitsrat mit den Soldaten zu tun?

Der Sicherheitsrat wechselt alle zwei Monate und häufig gehören ihm ganz junge Ratsmitglieder an die weder Armeeerfahrung haben noch sich mit irgendwelchen Organisationen auskennen, egal ob milit. oder zivil.
Wenn überhaupt jemand was genehmigen kann , nur der AF.
Meinetwegen kann der HM begründetes Veto einlegen, der Regent unbegründetes, aber hört auf hier alles kontrollieren zu wollen, das erzeugt bei mir gerade ziemliche Übelkeit.

Vllt sollte man mal auf das Wesentliche zurückkommen warum wir den §§ ändern wollen und es nicht ständig noch komplizierter machen.

M.M.n. halte ich diese ganzen Kontrollen und Genehmigungen für absolut überzogen.
Es reicht völlig wenn im Gesetz steht Mitgliedschaft in der RA und KA ist jederzeit erlaubt.

Wichtig ist doch bei diesem Gesetz dass man im Einsatzfall nicht zwei Herren dient, also König/Kaiser und vllt noch Leonit.
Dass das nicht passt kann sich wohl jeder denken.



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Beitrag von Tiba Sa Jan 23, 2016 6:04 pm

Ich tendiere zu dem zweiten Vorschlag, mehr braucht es nicht. Da ist klar definiert was verboten oder erlaubt ist.

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Beitrag von Floff So Jan 24, 2016 3:32 pm

Ich denke auch jegliche Formulierung, in der prinzipiel verboten wird, und einzelne Dinge erlaubt werden, ist kontraproduktiv.
Lieber nur berechtigte Fälle ausschließen, und den Rest unreguliert halten.
Damit gefällt mir der Vorschlag Nr. 2 auch sehr gut.

Bei den Falken sehe ich es auch so, dass sie nicht als milit. Organisation gerechnet werden.
Wenn ihr den Fall absichern wollt habe ich aber auch nichts gegen Avas Vorschlag (Entscheidung AF + Vetos von HM und Erzi), wobei meine Meinung da eher nicht gezählt werden sollte Wink.

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Beitrag von Tiba So Jan 24, 2016 4:34 pm

Ich muß dich nicht erst daran erinnern das du AF ist, oder? Wink

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Beitrag von Anna_die_Rose So Jan 24, 2016 4:43 pm

Können wir abstimmen lassen?

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Beitrag von Floff So Jan 24, 2016 6:00 pm

Tiba schrieb:Ich muß dich nicht erst daran erinnern das du AF ist, oder? Wink

Genau darum sollte meine Meinung bei der Gestaltung dieser Zusatzregelung nicht gewertet werden.

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