Erzherzogtum Österreich
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Beitrag von juni0rluke So März 22, 2015 1:28 pm

Auf Grund des "Leer-räumens" des Mistelbacher RHs, habe ich das EGfÖ wieder einmal ausgepackt.

Meiner Meinung nach, sind genau solche Aktionen, ein Angriff auf das Erzherzogtum - doch leider fehlt ein Absatz dafür in dem §, der gleich auch zu einer Hochverrats Anklage führt.
Das einzige Probem das ich habe ist eine richtige Formulierung.

"Als Angriffe auf das Erzherzogtum gilt das unerlaubte verschieben der Waren und des Vermögens einer Gemeinde außerhalb des Sicherungsmandats und des Rathaus-Inventars um sich persönlich oder andere zu bereichern."

Ich bin nicht ganz glücklich mit der Formulierung - hat da jemand bessere Ideen? Vorschläge? Ganz anders? Oder meint ihr, dass §6 - Amtseide, dass eh schon genügend abdeckt?

Hier der § den ich meine, in den das eingebaut werden könnte.

§24 Angriff auf das Erzherzogtum Österreich

(1) Als Angriff auf das Erzherzogtum gelten der versuchte oder erfolgreiche Sturm eines Rathauses ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Erzherzogs.
(2) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt das ungenehmigte Betreten des Erzherzogtums mit einem Banner oder dessen Gründung im Hoheitsgebiet des Erzherzogtums Österreich.
(3) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt der Beitritt zu einem ungenehmigten Banner.
(4) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt das ungenehmigte Anlegen in einem Hafen.
(5) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt der ungenehmigte Beschuss von Häfen oder Schiffen im Hoheitsgebiet des Erzherzogtums.
(6) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt der Aufruf zu einer nicht genehmigten Revolte oder zu einem Angriff, sowie die Planung oder Teilnahme daran.
(7) Dem Erzherzog ist es jederzeit möglich weitere Handlungen im Sinne von (1)-(4) als Angriff auf das Erzherzogtum zu deklarieren.
(8) Jeder Angriff auf das Erzherzogtum Österreich ist als Hochverrat strafbar.

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Beitrag von Dragendave So März 22, 2015 9:35 pm

Ich würde es ja sogar allgemein so formulieren:

"Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt die Beraubung der Provinz und der ihr unterstellten Gemeinden zur eigenen Bereicherung und der Anderer."

Weil das ist es ja eigentlich und inkludiert sämtliche Handelsmandate dessen Inhalte ebenso Österreichischer Besitzt sind.
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Beitrag von Twoflower Mo März 23, 2015 9:46 pm

Amtseid ist natürlich ein guter Einwand. Das Vermögen des Rathauses mitgehen lassen ist sicher nicht zum Wohle der Bürger handeln. Allerdings im "Anlassfall" hat Sirron die Tat begangen, bevor er seinen Eid abgelegt hat.
So gesehen, wär ein zusätzlicher Punkt in dem Paragraphen nicht schlecht.

Die Formulierung von Dave gefällt mir schon recht gut.

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Beitrag von Kryptokrat Mo März 23, 2015 11:30 pm

Daves Formulierung gefällt mit auch gut, aber ich formuliere es noch mal anders.
Vorschlag schrieb:"Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt der Diebstahl von Vermögen und / oder Gütern der Provinz oder der Ortschaften, sei es zum eigenen Vorteil oder der anderer."
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Beitrag von Twoflower Di März 31, 2015 5:25 pm

Ich habe das jetzt nochmal gekürzt (weg mit der Bereicherung, weil der Grund ist egal) und als Absatz (6a) eingefügt.
Bei der Gelegenheit ist mir aufgefallen, dass die Referenz auf (1)-(4) in (7) falsch ist.

§24 Angriff auf das Erzherzogtum Österreich

(1) Als Angriff auf das Erzherzogtum gelten der versuchte oder erfolgreiche Sturm eines Rathauses ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Erzherzogs.
(2) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt das ungenehmigte Betreten des Erzherzogtums mit einem Banner oder dessen Gründung im Hoheitsgebiet des Erzherzogtums Österreich.
(3) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt der Beitritt zu einem ungenehmigten Banner.
(4) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt das ungenehmigte Anlegen in einem Hafen.
(5) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt der ungenehmigte Beschuss von Häfen oder Schiffen im Hoheitsgebiet des Erzherzogtums.
(6) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt der Aufruf zu einer nicht genehmigten Revolte oder zu einem Angriff, sowie die Planung oder Teilnahme daran.
(6a) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt der Diebstahl von Vermögen oder Güter der Provinz oder ihrer Gemeinden.
(7) Dem Erzherzog ist es jederzeit möglich weitere Handlungen im Sinne von (1)-(4)(6a) als Angriff auf das Erzherzogtum zu deklarieren.
(8) Jeder Angriff auf das Erzherzogtum Österreich ist als Hochverrat strafbar.


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Beitrag von juni0rluke Di März 31, 2015 5:34 pm

Gefällt mir, danke

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Beitrag von Joline Mi Apr 01, 2015 1:28 pm

Oh Leute, ihr werft hier nur mit §§ um euch. Es werden Gesetze geschrieben, nach den Gesetzen gehandellt, die Täter vor Gericht gestellt und dann nur eine Gefängnisstrafe verhängt. Bei einer Ausräumung eines Rathauses viel zu wenig....

Tut mir leid, aber es gibt bei einer Räumung eines Rathauses keine Waren und Gelder mehr und aus diesem Grunde werde ich, sobald ich wieder BM sein sollte in Mistelbach einen erneuten Thread als Diskussion einräumen.

Entschuldigt, aber ich habe das §§-Lesen so langsam aufgegeben....
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Beitrag von juni0rluke Mi Apr 01, 2015 1:38 pm

(tlw im RP-off weil ich nicht immer großkaiserliche Administration schreiben will -.-)

Es gibt noch die Todesstrafe, die verhängt werden könnte.

Jedoch brauchen wie diese §. Auf Grund dessen kann es zu einer Bestrafung kommen. Wie die Bestrafung aussieht wird aber von höherer Stelle geregelt. Wenn es nach mir geht, und vielen (allen?) anderen auch, würden die Leute die sowas machen viel mehr Bluten und höher bestraft werden. Aber das geht nicht - da gibt es den Richtervertrag der es verbietet Leute zB ins Minus zu schicken. Letztens erst hatte ich so einen Fall, und wir haben mit den Admins Rücksprache gehalten usw usf - doch die gaben eigentlich die klare Anweisung, dass das nicht geht. Punkt. Das sind die Spielregeln von RK - daran müssen wir uns eben halten, ansonsten riskiert JEDER Richter, dass sein Char gelöscht wird.
Ich vertehe den Unmut, den diese milden Strafen mit sich ziehen, doch ist es anders nicht möglich ohne selber Gefahr zu laufen, gelöscht zu werden (als Richter). Das müssen wir alle akzeptieren. Inwiefern das gerechet ist, lasse ich dahin gestellt. Beschwerden können da nur an die Admins gerichtet werden, da hat es wenig Sinn den Rat, die Richter, das RKG oder sonstige SPIELER dafür verantwortlich zu machen.

Was für einen Thread willst du denn aufmachen?

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Beitrag von Lorencz Do Apr 02, 2015 4:22 pm

Twoflower schrieb:Wenn es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt, werde ich die Abstimmung darüber eröffnen.

Naja, ein bissl was würd ich dazu schon noch warten wollen, weil ausdiskutiert ist die Sache derzeit noch nicht.

Kryptokrat, deine Idee mit der Kaution finde ich gar nicht mal blöd, hat aber nur einen Haken: Der BM braucht in so einem Fall einen guten finanziellen Background, und wenn er den nicht hat, kann er dann für sein Dorf nix machen, was auch suboptimal ist. Freilich kann der neue BM private Geldgeber suchen und das Risiko wäre dann von uns "ausgelagert", aber einer, der noch nicht solange dabei ist hat drauf kaum eine Chance und wir würden so auch ehrliche Aspiranten verschrecken.

Und ich würde auch gern wissen, was denn so ein Dorf an Geld und Waren benötigt.
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Beitrag von juni0rluke Do Apr 02, 2015 4:28 pm

Lorencz schrieb:
Twoflower schrieb:Wenn es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt, werde ich die Abstimmung darüber eröffnen.

Naja, ein bissl was würd ich dazu schon noch warten wollen, weil ausdiskutiert ist die Sache derzeit noch nicht.

Es geht auch hierbei nur darum, ob wir den Zusatz in den Paragraphen einbauen..und nicht das ganze in  das es sich entwickelt halt. Sind doch zwei Paar Schuh mittlerweile.

Vielleicht können wir das abtrennen und einen neuen Thread erstellen?

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Beitrag von Anduna Do Apr 02, 2015 4:51 pm

Naja, ein bissl was würd ich dazu schon noch warten wollen, weil ausdiskutiert ist die Sache derzeit noch nicht.
Bei der Abstimmung geht es nicht um Jolis Vorschlag, da besteht augenscheinlich noch eine Menge Diskussionsbedarf, sondern um die von Luke vorgschlagene Änderung von §24 im EGfÖ. Wink

Twoflower schrieb:
§24 Angriff auf das Erzherzogtum Österreich

(1) Als Angriff auf das Erzherzogtum gelten der versuchte oder erfolgreiche Sturm eines Rathauses ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Erzherzogs.
(2) Als Angriff auf das Erzherzogtum gilt das ungenehmigte Betreten des Erzherzogtums mit einem Banner oder dessen Gründung im Hoheitsgebiet des Erzherzogtums Österreich.
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Beitrag von Lorencz Do Apr 02, 2015 5:07 pm

Ja, ich hab Twos Satz falsch verstanden. Abtrennung ist eine gute Idee.
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Beitrag von Arates Do Apr 02, 2015 5:21 pm

Wenn ich ehrlich sein darf wird das Gesetz nichts verhindern es wird ebenso weiter gehen wie vorher auch nur werden die Leute halt dann zum Tode veruteilt. ((Was die aber nicht jucken wird. Weil man sich IG wieder beleben kann und der Nutzen durch Diebstahl weitaus höher ist.))
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Beitrag von juni0rluke Do Apr 02, 2015 6:26 pm

Hat ein Gesetz jemals irgendetwas verhindert?

Jedoch hat man so die Grundlage um zumindest wegen Hochverrat zu klagen und "nicht nur" wegen Betrug..

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Beitrag von Twoflower Do Apr 02, 2015 9:03 pm

Wie vorgeschlagen habe ich die von Joline angregte Diskussion abgetrennt: https://ezhoesterreich.forumieren.de/t6473-sicherung-des-rathausvermogens

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Beitrag von Twoflower Di Apr 07, 2015 1:30 pm

Nachdem es dazu keine Wortmeldungen mehr gab, habe ich die Abstimmung gestartet: https://ezhoesterreich.forumieren.de/t6479-xlvii-anderung-24-egfo-angriff-auf-das-erzherzogtum-osterreich#215056

Ich bitte um rege Beteiligung!

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Beitrag von Twoflower So Apr 12, 2015 11:11 pm

Die Änderung ist mit 10 Ja-Stimmen beschlossen.
2 Ratsmitglieder haben nicht abgestimmt.

Duna, bitte in der Weinstube verkünden.

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