Erzherzogtum Österreich
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Antrag Gesetzesänderung Egfö

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Beitrag von joholi1 Fr Okt 23, 2020 8:20 am

Aus gegebenem Anlass hab ich Abs 10 neu eingefügt und ersuche um Diskussion:

In Klammer Alternative Begriffe. also einer davon jeweils, da bin ich mir bei der Formulierung noch unschlüssig.

h schrieb:§5 Bestellung und Pflichten von Amtsträgern

(1) Der Erzherzog bestimmt nach freiem Ermessen ein Mitglied des Hohen Rates zu seinem Stellvertreter.
(2) Amtierenden Bürgermeistern ist es grundsätzlich untersagt, das Amt des Erzherzogs auszuüben.
(3) Amtierenden Bürgermeistern ist es untersagt, das Amt des Richters, Handelsbevollmächtigten oder Kämmerers auszuüben. Gibt es keinen Kandidaten für diese Ämter, kann der Erzherzog eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
(4) Die Hafenmeister sowie der Dekan werden vom Hohen Rat gewählt.
(5) Die Hafenmeister können mit Zustimmung des Baumeisters einen Stellvertreter benennen.
(6) Der Dekan kann mit Zustimmung des Erzherzogs einen Stellvertreter benennen.
(7) Den Mitgliedern des Hohen Rates und dem Dekan ist es während ihrer Amtszeit verboten, das Gebiet des Erzherzogtums ohne schriftliche Genehmigung des Erzherzogs zu verlassen.
(Cool Den Bürgermeistern und Hafenmeistern ist es während ihrer Amtszeit verboten, die jeweilige Gemeinde ohne schriftliche Genehmigung des Erzherzogs zu verlassen.
(9) Der Rücktritt von einem Amt ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Erzherzogs zulässig.
(10) Unmittelbar nach Amtsübernahme (eines Ratsamtes) (Amtsinhabers) sind die neuen Räte (Amtsinhaber) von ihren Vorgängern oder von diesen benannten, geeigneten Personen, in ihr neues Amt einzuweisen. Hierbei sind sämtliche Akten, Berechtigungen, Schlüssel und dergleichen, zeitnah ohne Verzögerung zu übergeben.
(11) Verstöße gegen diesen Paragraphen sind als Verrat, in schweren Fällen als Hochverrat strafbar.

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Beitrag von Chibalein Fr Okt 23, 2020 9:14 am

ja, passt für mich

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Beitrag von Eidgenosse Fr Okt 23, 2020 9:49 am

joholi1 schrieb:Aus gegebenem Anlass hab ich Abs 10 neu eingefügt und ersuche um Diskussion:

In Klammer Alternative Begriffe. also einer davon jeweils, da bin ich mir bei der Formulierung noch unschlüssig.

h schrieb:§5 Bestellung und Pflichten von Amtsträgern

(1) Der Erzherzog bestimmt nach freiem Ermessen ein Mitglied des Hohen Rates zu seinem Stellvertreter.
(2) Amtierenden Bürgermeistern ist es grundsätzlich untersagt, das Amt des Erzherzogs auszuüben.
(3) Amtierenden Bürgermeistern ist es untersagt, das Amt des Richters, Handelsbevollmächtigten oder Kämmerers auszuüben. Gibt es keinen Kandidaten für diese Ämter, kann der Erzherzog eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
(4) Die Hafenmeister sowie der Dekan werden vom Hohen Rat gewählt.
(5) Die Hafenmeister können mit Zustimmung des Baumeisters einen Stellvertreter benennen.
(6) Der Dekan kann mit Zustimmung des Erzherzogs einen Stellvertreter benennen.
(7) Den Mitgliedern des Hohen Rates und dem Dekan ist es während ihrer Amtszeit verboten, das Gebiet des Erzherzogtums ohne schriftliche Genehmigung des Erzherzogs zu verlassen.
(Cool Den Bürgermeistern und Hafenmeistern ist es während ihrer Amtszeit verboten, die jeweilige Gemeinde ohne schriftliche Genehmigung des Erzherzogs zu verlassen.
(9) Der Rücktritt von einem Amt ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Erzherzogs zulässig.
(10) Unmittelbar nach Amtsübernahme (eines Ratsamtes) (Amtsinhabers) sind die neuen Räte (Amtsinhaber) von ihren Vorgängern oder von diesen benannten, geeigneten Personen, in ihr neues Amt einzuweisen. Hierbei sind sämtliche Akten, Berechtigungen, Schlüssel und dergleichen, zeitnah ohne Verzögerung zu übergeben.
(11) Verstöße gegen diesen Paragraphen sind als Verrat, in schweren Fällen als Hochverrat strafbar.

Vorschlag

(10) Unmittelbar nach Amtsübernahme Übernahme (eines Ratsamtes) (Amtsinhabers) sind die neuen Räte (Amtsinhaber) von ihren Vorgängern oder von einer durch diesen benannten, geeigneten Personen, in ihr neues Amt einzuweisen. Hierbei sind sämtliche Akten, Berechtigungen, Schlüssel und dergleichen, zeitnah und ohne Verzögerung zu übergeben.

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Beitrag von Arndis Fr Okt 23, 2020 10:46 am

Sieht gut aus.
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Beitrag von Belafarinrod Fr Okt 23, 2020 10:46 am

für mich klingen beide Formulierungen gut.

ws hält der Rest davon?

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Beitrag von avallyn Fr Okt 23, 2020 2:40 pm

Ähm, naja, sorry, aber ein Ratsamt kann nicht unmittelbar und unverzüglich mit sämtlichen Schlüsseln übergeben werden, da die Mögllichkeit der Schlüsselübergabe erst nach zwei Tagen nach Wahlende erfolgen kann.
Vorher gibt die grosskaiserliche Administration dazu keine Erlaubnis.

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Beitrag von joholi1 Fr Okt 23, 2020 3:00 pm

deshalb lautet die Formulierung ja auch : zeitnah ohne Verzögerung zu übergeben.
und nicht unverzüglich.

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Beitrag von Amaliia Fr Okt 23, 2020 3:03 pm

Meinem Verständnis folgend, bezeichnet die Übernahme eines Ratsamtes den Moment, an dem das Ratsmitglied vom Regenten eingesetzt wurde. Und ich denke, das Joholi auch erst ab dem Zeitpunkt das unmittelbar ansetzt.

Von der Formulierung her finde ich Edi's runder.
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Beitrag von Belafarinrod Fr Okt 23, 2020 3:13 pm

jap glaube auch das der Moment gemeint ist wo alle in ihren Ämtern sind.

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Beitrag von Chibalein Fr Okt 23, 2020 4:32 pm

Es kann aber Unmittelbar nach Übernahme des Amtes beantragt werden,
dem sollte ja nichts im Wege stehen so das man Zeitnahe und ohne Verzögerung
die Schüssel des Vorgängers erhält ohne dahinterher zu laufen

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Beitrag von joholi1 Fr Okt 23, 2020 5:21 pm

Genau, die Zeit bis zur offiziellen Einsetzung kann man ja gut nutzen zur Einweisung, z. B.

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Beitrag von Marie Valerie Sa Okt 24, 2020 7:54 pm

Ich bin für diese Formulierung:
"zeitnah ohne Verzögerung zu übergeben."
Ich hoffe, die Schlüssel werden dann auch schnellstmöglich übergeben.
Der Rest passt für mich.

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Beitrag von Twoflower Sa Okt 24, 2020 8:05 pm

Blöde Frage: Gab es diesmal ein Problem bei der Übergabe der Ämter?
Oder anders gefragt: Wieso muss man jetzt etwas gesetzlich regeln, das jahrelang auch ohne funktioniert hat?

Außerdem möchte ich anmerken, dass gerade die Übergabe der Schlüssel gar nicht die Ratsmitglieder selbst machen können, sondern das passiert etwa bei den Reichsinstitutionen durch die Kronräte oder überhaupt durch die Lakaien der großkaiserlichen Institution.
Ich kann doch nicht jemand für etwas verantwortlich machen, das er selbst überhaupt nicht beeinflussen kann.

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Beitrag von avallyn So Okt 25, 2020 1:11 am

Ich finde Twos Einwand durchaus berechtigt.

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Beitrag von joholi1 So Okt 25, 2020 8:14 am

Da hab ich ausnahmsweise eine Gegenfrage:

was ist eurer Meinung nach ein angemessener Zeitraum um alle Schlüssel für das Erzherzogtum zu erhalten?

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Beitrag von Anna_die_Rose So Okt 25, 2020 8:53 am

Warum muss man alles in Gesetze packen was eigentlich immer geklappt hat?

Ihr hattet am ersten Tag nach der Wahl Zutritt zu den Ratsräumen hier im Schloss.
In die Ämter kann man ingame frühestens 48 Stunden nach Ende der Wahl eingesetzt werden. Da kann kein Regent was dran ändern.

Also wo liegt das Problem?

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Beitrag von joholi1 So Okt 25, 2020 9:07 am

Du sagst also die 48 Stunden, die man sowieso warten muss Plus eine Reserve ist angemessen?
1 bis 2 Tage danach oder länger?

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Beitrag von Chibalein So Okt 25, 2020 1:45 pm

Nun ich hätte da mal eine Frage zu,
Wird der Schlüssel vom Vorgänger Automatisch nach 48 Std.
dem Nachfolger Überreicht, oder muss man den sich erst
erfragen, damit man Zugang erhält ?

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Beitrag von Anna_die_Rose So Okt 25, 2020 2:01 pm

Chiba? Diese Frage ist jetzt nicht dein Ernst, oder?  ((Wie lange spielst du RK schon???)

Noch einmal:

Wenn die Wahl beendet ist wird der Regent von den anderen Ratsmitgliedern bestätigt.
48 Stunden nach Ende der Wahl wird der/die bestätigte Regent*IN von den großkaiserlichen Ministern ((Celsius)) eingesetzt.
Er/Sie setzt dann die anderen Ratsmitglieder ((ingame)) ein. Das kann auch nur er/sie machen!
Das war schon immer so und wird sich auch nicht ändern.

Hier im Schloss bekommt jedes gewählte Ratsmitglied sofort!! Zutritt zu den Ratsräumen. Sobald dann die Ämter bestätigt sind, verteilt der Regent oder das Schlossgespenst umgehend die Schlüssel zu den entsprechenden Räumen, denn das können nur die Beiden.
Etwas, was bisher immer geklappt hat. Immer!!!

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Beitrag von joholi1 So Okt 25, 2020 2:06 pm

Ich darf nochmal höflich auf meine Frage hinweisen, Anna?

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Beitrag von Chibalein So Okt 25, 2020 6:11 pm

Anna_die_rose schrieb:Chiba? Diese Frage ist jetzt nicht dein Ernst, oder? ((Wie lange spielst du RK schon???)

Anna ich stelle hier eine Frage und verstehe gerade nicht wieso du gerade meine Person in Frage stellst.

Was ist an der Frage so schwer zu verstehen?

Ich rede nicht von den Ministern ((Celsius)),

sondern von den Schlüssel in den verschiedenen Hallen und dazu gehören nun mal auch die Hallen im 2.Forum zum Beispiel

Existiert hier eine Einweisung, Schlüsselübergabe der Hallen und damit meine ich alle Hallen, oder muss ein Nachfolger

sich selbst darum kümmern und die Madam Mim darum bitten ?


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Beitrag von Marie Valerie So Okt 25, 2020 6:27 pm

Code:
Anna: Warum muss man alles in Gesetze packen was eigentlich immer geklappt hat?

Ihr hattet am ersten Tag nach der Wahl Zutritt zu den Ratsräumen hier im Schloss.
In die Ämter kann man ingame frühestens 48 Stunden nach Ende der Wahl eingesetzt werden. Da kann kein Regent was dran ändern.

Also wo liegt das Problem?

Wieso Schloss?`Ich möchte gerne die Schlüssel zum "Rat Österreich" haben. Die habe ich vom ersten Forum noch immer nicht. Und ich hoffe der Erzherzog hat alle Schlüssel in den RKForen erhalten,dass weiss ich aber nicht. Das Schloss ist extern und nur bedingt zulässig.
Vielleicht irre ich mich auch jetzt, aber sollten das nicht die Amtsvorgänger für die Amtsnachfolger beantragen? Denn diese wissen doch am ehesten, welche Bereiche übertragen werden müssen.

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Beitrag von Twoflower So Okt 25, 2020 10:33 pm

So, jetzt mal ganz übersichtlich zusammengefasst:

* IG-Ämter: Zwei Tage nach der Wahl wird der Regent gewählt. Der setzt am nächsten Tag die Ratsmitglieder in ihre Ämter ein. Passiert immer sofort, weil es die Spielmechanik auch nur an diesem Tag (fast) beliebig zulässt. Ab den folgenden Tagen kann der Regent nur max. 2 Ämter pro Tag besetzen.
Schlussfolgerung: Brauchen wir nicht gesetzlich regeln, gibt nämlich die Spielmechanik vor.

* Das Schloss hier: Da werden die Schlüssel eigentlich immer sofort, sobald die Postenvergabe abgeschlossen ist, vom Schlossherrn oder Regenten vergeben. Kann auch sonst niemand. Funktioniert seit Jahren und wenn es einmal nicht funktionieren sollte, nutzt uns eine gesetzliche Regelung auch nichts, weil den Schlossherren wird man schwer vor Gericht bringen können.

* RK-Foren (Provinzbereiche): Hier sind für die Schlüsselübergabe die Forenadministratoren zuständig. Beantragen kann das wahlweise der bisherige Amtsinhaber (sprich der Gruppenmoderator) oder der neue Amtsinhaber mit einem Nachweis, dass er das Amt wirklich innehat.
Da könnte man den bisherigen Amtsinhaber verpflichten, die Übertragung zu beantragen. Aber bringt es etwas? Wenn es der alte Amtsinhaber nicht beantragt, kann es jederzeit der Neue tun und wie lange es dann wirklich dauert, können beide nicht beeinflussen.

* RK-Foren (DKR-Bereiche): Hier sind für die Schlüsselübergabe typischerweise die jeweiligen Kronräte zuständig. Oder der Sprecher des Regentenrates oder der Vorsitzende des Reichstags.
Funktioniert nach meiner Erfahrung hinreichend gut, könnte manchmal etwas schneller gehen. Liegt aber nicht nur daran, dass Änderungen nicht gemeldet werden, sondern auch die entsprechenden Gruppenmoderatoren nicht 24x7 verfügbar sind.
Auch hier sehe ich nicht, was eine gesetzliche Regelung verbessern soll, vor allem weil wir mit einem österreichischen Gesetz Reichsinstitutionen nichts vorschreiben können.

Darf ich meine Frage wiederholen: Gab es diesmal ein Problem bei der Amtsübergabe? Oder warum kommt das Thema nun auf?

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Beitrag von avallyn Mo Okt 26, 2020 2:39 am

Ja, das würde mich nun wirklich auch mal interessieren.
Welchen Sinn und Zweck soll diese Gesetzesänderung haben?

Ich persönlich bin der Meinung dass die Schlüsselübergabe seit Jahren reibungslos klappt.
Klar passiert mal ein Fehler und man sieht plötzlich einen Bereich nicht mehr den man sehen sollte, weil da irgendwas schief gelaufen ist, allerdings habe ich das während meiner vielen Ratsjahre vllt dreimal erlebt und das war dann auch nicht bei Ratswechsel sondern mal mitten in der LP.
Da gibts dann eine kurze Meldung ans Schlossgespenst und der Schaden ist in zwei Minuten behoben.
Damit meine ich jetzt nur das Schloss hier.

Was das erste Forum Österreich betrifft, da sehe ich nicht dass der Rat da Schlüssel braucht, höchstens der Regent wenn er Gesetze ändern muss oder die BM.
Mag sein ich übersehe da gerade was, dann bitte melden.

Erstes Forum RT, dort können wir nur die neuen Räte melden, Schlüssel vergibt ein anderer.

Dann noch zweites Forum, da gibts nun ein paar neue Räume, keine Ahnung wer da Schlüssel hat oder braucht, vermutlich nur der Regent.

Die DKR Justizräume, die der WF usw. da sind nie die Amtsvorgänger diejenigen die Schlüssel verteilen.

Aber nun mal Butter bei die Fische.
Die Schlüsselübergabe hat bisher jahrelang, zumindest meiner Meinung nach hervorragend, geklappt
Wozu genau muss das jetzt im Gesetz stehen?
Welcher Anlass führte zu dieser Antrag auf Änderung?
Gab es konkrete Gründe/Vorfälle, dann sollte man darüber sprechen, denn ich kann mir nicht vorstellen dass hier absichtlich Schlüssel unterschlagen werden.
Von daher denke ich es sollte unbedingt erörtert werden warum dieser Antrag gestellt wurde, nur dann kann jeder sich seine Meinung dazu bilden.


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Beitrag von Amaliia Mo Okt 26, 2020 5:34 am

Und wieder muss ich sagen - Danke Two, für diese sensationelle und alle Fragen beantwortende Zusammenfassung!!
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