Abstimmung Änderung der Wahlordnung
+5
Firestorm1313
Tiba
Rotkappe
Karolina
avallyn
9 verfasser
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Öffentliche Urne
Seite 1 von 1
Abstimmung Änderung der Wahlordnung
Wahlordnung des Hohen Rates des Erzherzogtum Östereich
I. Vorbereitung
1) Der amtierende Erzherzog muss 10 Tage vor Wahlende alle Listenführer von dieser Regelung unterrichten.
2) Noch vor Ende der Wahl meldet jeder Kandidat schriftlich im öffentlichen Saal des Schlosses seine Ämterpräferenzen (gewünschte und unerwünschte Ratsämter, Unvereinbarkeiten).
3) Unmittelbar nach dem Ende der Wahl erstellen die Listenführer ((gemeinsam oder einzeln?)) aus diesen Meldungen einen ersten Vorschlag für die Postenverteilung.
II. Vergabe der Ratsämter
1) Dieser erste Vorschlag wird im öffentlichen Saal des Schlosses von allen Ratsmitgliedern besprochen und - nach Möglichkeit im Konsens - angepasst. Die Diskussion wird vom noch amtierenden Erzherzog moderiert.
2) Kann am ersten Tag nach der Wahl kein Konsens erzielt werden, wird am Folgetag zuerst über das Amt des Erzherzogs abgestimmt:
2.1) Vereint einer der Kandidaten die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich, so ist dieser gewählt.
2.2) Erreicht in einem Wahlgang mit drei oder mehr Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
2.3) Erreicht bei einem Wahlgang zwischen zwei Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, ist der Kandidat der Liste mit mehr Stimmen (Prozenten) bei der Volkswahl gewählt.
3) Danach wird vom neu gewählten Erzherzog eine Ämterverteilung erstellt, Diese wird so lange abgestimmt und verändert, bis sie eine einfache Mehrheit erhält.
III. Wahlgänge und Stimmrecht
1) Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme pro Wahlgang.
2) Jedes Ratsmitglied kann seine Stimme einem anderen Ratsmitglied seiner Wahl übertragen, wenn es an der Postenvergabe nicht teilnehmen kann. Die Übertragung der Stimme muss schriftlich im öffentlichen Saal des Schlosses erfolgen.
3) Ist ein Ratsmitglied bei der Postenvergabe nicht anwesend und hat es seine Stimme nicht übertragen, so wird seine Stimme als "nicht abgestimmt" gewertet. Das passive Wahlrecht bleibt von einer Abwesenheit unberührt.
4) Die Änderung einer Stimme in Laufe eines Wahlgangs ist nicht möglich.
5) Das Zurückziehen eines Wahlvorschlags ist jederzeit möglich. Wird bereits über den Vorschlag abgestimmt, so wird der Wahlgang abgebrochen und ein neuer Wahlgang mit einem neuen Vorschlag gestartet.
Fragebogen schrieb:
Gewünschte Posten: [1-3 Posten (inkl. Regent), die ich gerne ausüben möchte]
Unerwünschte Posten: [Liste der Posten, die ich nicht ausüben möchte]
Unvereinbare Posten: [Posten die aufgrund anderer Ämter wie Bürgermeister, Armee, etc. nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich sind]
Stimmübertragung bei Abwesenheit an: [Name des (anwesenden!) Ratsmitglieds, dem man seine Stimme überträgt]
Abgestimmt werden soll über eine Änderung der Wahlordnung.
Es gibt folgende Abstimmungsmöglichkeiten:
- dafür
- dagegen
- Enthaltung
Die Wahl beginnt sofort und endet am 11.01.1467 um 23:59 Uhr
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Karolina- Anzahl der Beiträge : 677
Anmeldedatum : 10.01.18
Alter : 42
Rotkappe- Baumeister
- Anzahl der Beiträge : 5560
Anmeldedatum : 29.09.18
Re: Abstimmung Änderung der Wahlordnung
dafür
_________________
04/146303/146505/1466
06/147206/1472
Major der Österreichischen Armee
Sk von Mistelbach
OSK
Tiba- Hauptmann
- Anzahl der Beiträge : 14254
Anmeldedatum : 08.09.12
Alter : 62
Re: Abstimmung Änderung der Wahlordnung
enthaltung
Firestorm1313- Anzahl der Beiträge : 301
Anmeldedatum : 02.06.17
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
Anmeldedatum : 27.03.10
Alter : 61
Lunarose- Anzahl der Beiträge : 1083
Anmeldedatum : 17.11.17
Alter : 44
Ort : Wien
Kthar von Ktharrak- Anzahl der Beiträge : 2917
Anmeldedatum : 22.10.13
Twoflower- Ratsmitglied
- Anzahl der Beiträge : 13718
Anmeldedatum : 01.04.10
Ort : Linz
Re: Abstimmung Änderung der Wahlordnung
dafür
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Abstimmung Änderung der Wahlordnung
Die Abstimmung ist beendet.
Es sprachen sich aus
dafür 8 Stimmen
dagegen 0 Stimmen
Enthaltung 1 Stimme
Zwei Ratsmitglieder haben nicht abgestimmt.
Somit ist der Änderung stattgegeben und kann bei der nächsten Prostenverhandung angewendet werden.
Es sprachen sich aus
dafür 8 Stimmen
dagegen 0 Stimmen
Enthaltung 1 Stimme
Zwei Ratsmitglieder haben nicht abgestimmt.
Somit ist der Änderung stattgegeben und kann bei der nächsten Prostenverhandung angewendet werden.
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Ähnliche Themen
» [Abstimmung] Änderugn Wahlordnung
» Abstimmung Leitfaden Wahlordnung
» Antrag Diskussion bezüglich Änderung Dekret Wahlordnung
» [XXXIII]Abstimmung Änderung § 8 (2.1)
» Abstimmung Änderung der Paragraphen 25-28 und 35, sowie die Streichung der Paragraphen 29-34 EGfÖ.
» Abstimmung Leitfaden Wahlordnung
» Antrag Diskussion bezüglich Änderung Dekret Wahlordnung
» [XXXIII]Abstimmung Änderung § 8 (2.1)
» Abstimmung Änderung der Paragraphen 25-28 und 35, sowie die Streichung der Paragraphen 29-34 EGfÖ.
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Öffentliche Urne
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten