Erzherzogtum Österreich
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[Abstimmung] Änderugn Wahlordnung

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Beitrag von Belafarinrod Do Okt 08, 2020 8:19 pm

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Wahlordnung des Hohen Rates des Erzherzogtum Östereich

I. Vorbereitung

1) Der amtierende Erzherzog muss 10 Tage vor Wahlende alle Listenführer von dieser Regelung unterrichten.
2) Noch vor Ende der Wahl meldet jeder Kandidat schriftlich im öffentlichen Saal des Schlosses seine Ämterpräferenzen (gewünschte und unerwünschte Ratsämter, Unvereinbarkeiten).
3) Unmittelbar nach dem Ende der Wahl erstellen die Listenführer ((gemeinsam oder einzeln?)) aus diesen Meldungen einen ersten Vorschlag für die Postenverteilung.


II. Vergabe der Ratsämter

1) Dieser erste Vorschlag wird im öffentlichen Saal des Schlosses von allen Ratsmitgliedern besprochen und - nach Möglichkeit im Konsens - angepasst. Die Diskussion wird vom noch amtierenden Erzherzog moderiert.
2) Kann am ersten Tag nach der Wahl kein Konsens erzielt werden, wird am Folgetag zuerst über das Amt des Erzherzogs abgestimmt:
2.1) Vereint einer der Kandidaten die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich, so ist dieser gewählt.
2.2) Erreicht in einem Wahlgang mit drei oder mehr Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
2.3) Erreicht bei einem Wahlgang zwischen zwei Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, ist der Kandidat der Liste mit mehr Stimmen (Prozenten) bei der Volkswahl gewählt.
3) Danach wird vom neu gewählten Erzherzog eine Ämterverteilung erstellt, Diese wird so lange abgestimmt und verändert, bis sie eine einfache Mehrheit erhält.


III. Wahlgänge und Stimmrecht

1) Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme pro Wahlgang.
2) Jedes Ratsmitglied kann seine Stimme einem anderen Ratsmitglied seiner Wahl übertragen, wenn es an der Postenvergabe nicht teilnehmen kann. Die Übertragung der Stimme muss schriftlich im öffentlichen Saal des Schlosses erfolgen.
3) Ist ein Ratsmitglied bei der Postenvergabe nicht anwesend und hat es seine Stimme nicht übertragen, so wird seine Stimme als "nicht abgestimmt" gewertet. Das passive Wahlrecht bleibt von einer Abwesenheit unberührt.
4) Die Änderung einer Stimme in Laufe eines Wahlgangs ist nicht möglich.
5) Das Zurückziehen eines Wahlvorschlags ist jederzeit möglich. Wird bereits über den Vorschlag abgestimmt, so wird der Wahlgang abgebrochen und ein neuer Wahlgang mit einem neuen Vorschlag gestartet.

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I. Vorbereitung

1) Der amtierende Erzherzog muss 10 Tage vor Wahlende alle Listenführer von dieser Regelung unterrichten.
2) Die Listenführer einigen sich auf einen gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Verhandlungsort. Das kann der Ratssaal des Erzherzogtums von Österreich oder die Weinstube sein.
3) Noch vor Ende der Wahl meldet jeder Kandidat schriftlich seine Ämterpräferenzen (gewünschte und unerwünschte Ratsämter, Unvereinbarkeiten).
4) Unmittelbar nach dem Ende der Wahl erstellen die Listenführer ((gemeinsam oder einzeln?)) aus diesen Meldungen einen ersten Vorschlag für die Postenverteilung.


II. Vergabe der Ratsämter

1) Dieser erste Vorschlag wird im gemeinsamen Verhandlungssaal von allen Ratsmitgliedern besprochen und - nach Möglichkeit im Konsens - angepasst. Die Diskussion wird vom noch amtierenden Erzherzog moderiert.
2) Kann am ersten Tag nach der Wahl kein Konsens erzielt werden, wird am Folgetag zuerst über das Amt des Erzherzogs abgestimmt:
2.1) Vereint einer der Kandidaten die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich, so ist dieser gewählt.
2.2) Erreicht in einem Wahlgang mit drei oder mehr Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
2.3) Erreicht bei einem Wahlgang zwischen zwei Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit, ist der Kandidat der Liste mit mehr Stimmen (Prozenten) bei der Volkswahl gewählt.
3) Danach wird vom neu gewählten Erzherzog eine Ämterverteilung erstellt, Diese wird so lange abgestimmt und verändert, bis sie eine einfache Mehrheit erhält.


III. Wahlgänge und Stimmrecht

1) Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme pro Wahlgang.
2) Jedes Ratsmitglied kann seine Stimme einem anderen Ratsmitglied seiner Wahl übertragen, wenn es an der Postenvergabe nicht teilnehmen kann. Die Übertragung der Stimme muss schriftlich im öffentlichen Saal des Schlosses erfolgen.
3) Ist ein Ratsmitglied bei der Postenvergabe nicht anwesend und hat es seine Stimme nicht übertragen, so wird seine Stimme als "nicht abgestimmt" gewertet. Das passive Wahlrecht bleibt von einer Abwesenheit unberührt.
4) Die Änderung einer Stimme in Laufe eines Wahlgangs ist nicht möglich.
5) Das Zurückziehen eines Wahlvorschlags ist jederzeit möglich. Wird bereits über den Vorschlag abgestimmt, so wird der Wahlgang abgebrochen und ein neuer Wahlgang mit einem neuen Vorschlag gestartet.

Wir stimmen heute über die neue Wahlordnung ab.

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die Wahl startet am 08.10.1468 um 20:15 und dauert 2 Tage. bis zum 10.10.1468 20:15, frühestens wenn alle 12 Ratsmitglieder ihre Stimme in welcher Form auch immer abgegeben haben.

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Beitrag von Twoflower Do Okt 08, 2020 8:24 pm

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Beitrag von Belafarinrod Do Okt 08, 2020 8:46 pm

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Beitrag von Eidgenosse Do Okt 08, 2020 8:52 pm

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Beitrag von Chibalein Do Okt 08, 2020 9:06 pm

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Beitrag von Anna_die_Rose Do Okt 08, 2020 9:07 pm

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Beitrag von joholi1 Do Okt 08, 2020 9:10 pm

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Beitrag von Lorencz Do Okt 08, 2020 9:26 pm

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Beitrag von avallyn Do Okt 08, 2020 10:36 pm

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Beitrag von Arndis Fr Okt 09, 2020 4:54 am

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Beitrag von Amaliia Fr Okt 09, 2020 5:29 am

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Beitrag von Marie Valerie Sa Okt 10, 2020 8:11 am

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Beitrag von Amenos Sa Okt 10, 2020 12:45 pm

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Beitrag von Belafarinrod Sa Okt 10, 2020 1:01 pm

10.10.1468 zur 13. Stunde

Änderungsantrag wurde mit 12 Dafür stimmen keiner Enthaltung und keiner Gegenstimme damit einstimmig durch denn Rat von Österreich angenommen.

Abstimmung beendet.

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