Erzherzogtum Österreich
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Pflichten und Rechten von Ratsmitgliedern ?

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Beitrag von Froni Do Sep 10, 2015 10:04 am

§5 Bestellung und Pflichten von Amtsträgern

(1) Der Erzherzog bestimmt nach freiem Ermessen ein Mitglied des Hohen Rates zu seinem Stellvertreter.
(2) Amtierenden Bürgermeistern ist es grundsätzlich untersagt, das Amt des Erzherzogs auszuüben.
(3) Amtierenden Bürgermeistern ist es untersagt, das Amt des Richters, Handelsbevollmächtigten oder Kämmerers auszuüben. Gibt es keinen Kandidaten für diese Ämter, kann der Erzherzog eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
(4) Die Hafenmeister sowie der Dekan werden vom Hohen Rat gewählt.
(5) Die Hafenmeister können mit Zustimmung des Baumeisters einen Stellvertreter benennen.
(6) Der Dekan kann mit Zustimmung des Erzherzogs einen Stellvertreter benennen.
(7) Den Mitgliedern des Hohen Rates und dem Dekan ist es während ihrer Amtszeit verboten, das Gebiet des Erzherzogtums ohne schriftliche Genehmigung des Erzherzogs zu verlassen.
(Cool Den Bürgermeistern und Hafenmeistern ist es während ihrer Amtszeit verboten, die jeweilige Gemeinde ohne schriftliche Genehmigung des Erzherzogs zu verlassen.
(9) Der Rücktritt von einem Amt ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Erzherzogs zulässig.
(10) Verstöße gegen diesen Paragraphen sind als Verrat, in schweren Fällen als Hochverrat strafbar.
(11) Über Bürger, welche ein Reichsamt bekleiden, wird bei Vergehen gemäß der "Stille des Gesetzes" aus dem Richtervertrag geurteilt.

Da es gestern Missverständnisse gab, hab ich mir das hier mal durch gelesen.. und was soll ich sagen? Mir fiel was entscheidendes auf.
Da steht immer nur drin das Ratsmitglieder das und das dürfen oder nicht dürfen.
Was ist mit den Rechten und Pflichten eines Erzherzogen? Was sind meine Rechte und meine Pflichten als Ratsmitglied ? Steht der EHZ über allen, oder zählt er nur doppelt? Darf er wirklich Dinge alleine entscheiden oder werden Entscheidungen immer mit dem gesamten Rat gefällt?
Nehmen wir das typische Beispiel gestern. Da legte jemand den Posten nieder und lässt die Nachricht an den Regenten bringen.
Jetzt wie weiter verfahren? Der Regent bestimmt einfach so jemanden aus den Reihen, einen Leerposten und informiert hinterher dann die restlichen Ratsmitglieder.
Darf er das ? Oder sollte auch so ein Posten gemeinsam besprochen werden? Wenn das so ist, wieso wird dann eine Sitzung nach Wahlende gemacht um die Posten zu verteilen? Dann würde es doch reichen einfach einen Regenten zu bestimmen, und dieser teilt die Leute, die einzelnen Rätlinge dann ihrem bestimmten Posten zu. Dann braucht es doch keine Sitzung mehr in der alle Ämter besprochen werden.
Reicht es die Rätlinge nach der Entscheidung zu informieren oder sollten die Rätlinge mit einbezogen werden?
Ich hab mir die Nacht um die Ohren geschlagen weil mir das keine Ruhe ließ.
Was darf und soll ein Regent selbst entscheiden, und wo muss und soll der Rat angehört werden? Ich persönlich finde das die Leute, die Bevölkerung sehr zeitnah informiert gehören, aber ich nehme mir auch die Freiheit raus das ich als Ratsmitglied dann doch wenigstens mit eingebunden werden in manche Entscheidungen. So dumm sich das jetzt anhört, aber dann brauchts keinen Rat für so was, dann darf man nicht von einem Miteinander sprechen, sondern sagt das die einzelnen Ämter erledigt werden müssen und ansonsten der Regent alle Entscheidungen alleine trifft..
Mit diesen Worten will ich niemanden angreifen, auch wenns so vielleicht gesehen wird. Doch ich denke einfach so nicht zu fragen und alles hin zu nehmen wäre nicht richtig.. Ich bin hier weil ich das beste für Österreich will und das heißt auch gewisse Dinge zu ändern.. oder vor allem zu verstehen.
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Beitrag von Kryptokrat Do Sep 10, 2015 11:14 am

Nun, es ist nicht alles ganz genau in den Gesetzen fest geschrieben, da hast du recht. Seit ich das erste Mal im Rat war, hat es sich immer so verhalten: (Ich nehme da einfachheitshalber immer der EHZ (=Erzherzog), auch für weibliche Würdenträger, wenn es recht ist!)

Man muss unterscheiden: Beginnt die Ratsperiode oder tritt ein Notstand in einer Ratsperiode auf!

Prinzipiell kann der Erzherzog (fast) alles alleine bestimmen, Sicherheitsregeln, Ämternachbesetzungen etc., da wir eine Monarchie haben.

Bei Beginn der Ratsperiode wählen alle Räte bei der Postenvergabe. Ersens kann sich jeder Rat dafür melden, was er als Amt möchte und wofür er bereit ist, Zeit bereit zu stellen! Dann stimmt der gesamte Rat ab, ob dieser Kandidat auch für diese Ratsarbeit auch qualifiziert und vertrauenswürdig erscheint. Dann sollte es am Ende keinen geben, der/die zu etwas gezwungen wurde, was er/sie nicht machen will oder kann!

Um- oder Nachbesetzungen sind eigentlich ein Notstand, den der EHZ sofort beseitigen soll und muss, das ist Pflicht! Scheidet ein Rat gänzlich aus, rückt ein anderer aus dessen Wahlliste nach, nämlich der nächstgereihte! Bei einer Nachbesetzung des Posten soll das auch schnell gehen, am besten noch am selben Tag. Aus diesem Grund frägt der EHZ nach, wer den Posten übernehmen kann, meist Leerpostenträger oder Nachrücker, auch schon mal amtierende Räte mit Posten, wenn es für deren Posten Nachrücker gibt. Hier bedarf es keiner Abstimmung im Rat, eine Information genügt. Natürlich kann der EHZ auch abstimmen lassen und im Rat nachfragen, wer das Amt übernehmen will. Ich habe schon mehrfach erlebt, dass dies geschah, aber nicht am selben Tag der gesamte Rat darauf reagiert hat, wodurch eine Abstimmung nicht durchführbar gewesen wäre! Daher ist es doch gut, wenn durch den EHZ schnell gehandelt werden kann.

Richtungsentscheidungen für die ganze Rovinz oder teile aus Wirtschaft wie Steuern, Hafenausbau, Kriegskassenaufstockungen, Gesetzesänderungen etc. werden immer im gesamten Rat oder ein Teil davon (z.B. im Wirtschaftsrat, Armeerat oder eingerufene Gesetzeskommission) besprochen und diskutiert, dann werden die Vorschläge gebündelt und dann stimmt jedes Ratsmitglied selbst darüber ab. Das Ergebnis dieser Wahl ist dann verpflichtend.

Andererseits unterliegen z.B. die Prestigefeiern ganz alleine der Verantwortung des EHZ.

Meist versucht ein EHZ ein Problem oder neue Ideen mit dem Gesamten Rat zu erörtern und Lösungen zu finden, auch Nachbesetzungen von Posten. Letzters ist aber ein Notfall, wo dies meistz zu lange dauern würde und gleich gehandelt werden muss. Denn selten weiß ein Ratsmitglied zwei Wochen im Voraus, wenn es dann in 2 Wochen das Amt nicht mehr ausführen kann.
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Beitrag von avallyn Do Sep 10, 2015 12:45 pm

Den Ausführungen von Krypto ist fast nichts hinzuzufügen.

Ja, der EZH steht über allem und wenn er wollte könnte er auch fast alles alleine entscheiden, genau das haben wir vor gar nicht langer Zeit erlebt unter zwei anderen Regenten.
Der Rat ist dafür da, wie sein Name Rat schon sagt, um dem Regenten zu (be)raten.
Nicht mehr und nicht weniger.

Im Endeffekt muss der EHZ die meisten Entscheidungen alleine treffen, allerdings hält er auch seinen Kopf dafür hin..
Da kann er sich nicht darauf berufen, dass Ratsmitglied XYZ dies oder jenes gesagt, er trägt am Ende die Verantwortung bei allen Entscheidungen!

Ein kluger Regent wird sich in den meisten Fragen mit seinem Rat abstimmen um die Mehrheit des Rats hinter sich zu wissen.
Aber wie Krypto ebenfalls schon sagte gibt es Dinge die sofort entschieden werden müssen und in dem Fall trifft der Erzherzog die Entscheidung.

Was ich zu dem Fall von gestern herausgelesen habe, scheint ein Ratsmitglied plötzlich zurückgetreten zu sein
oder er/sie hat nur sein Amt aufgegeben um auf LP zu gehen.
Ist er zurückgetreten wird durch das System der nächste Listenkandidat nachrücken.
Das kann der EHZ ohnhin nicht beeinflussen.
Wenn es nun darum geht wer den verwaisten Posten übernimmt, so sollte der Regent aus Erfahrung wissen wem dieser Posten am ehesten zuzutrauen ist.
Viele Ratsmitglieder sind neu und wissen gar nicht wer als möglicher Kandidat infrage käme.

Trotzdem finde ich es gut, wenn derlei Dinge auch hinterfragt werden.
Nur so kann man Missverständnisse ausräumen.

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Beitrag von Froni Do Sep 10, 2015 7:29 pm

Ich bin recht Neu, und weiß leider nicht wo ich alles gleich auf Anhieb finde. Wo steht das mit der Monarchie, und ist es nicht so das wir auch einen König haben, der mitnichten nicht alles bestimmen und entscheiden kann? Ich kann nur für mich als einzelnes von einem Dutzend reden, aber ich fand bislang auf meinen Streifgängen keine Urkunde die das alles besagt.. Dennoch möchte ich anmerken, das es doch auch dann kein Miteinander ist, wenn jeder sein eigenes Ding durchzieht, und jeder nur auf seine Arbeit schaut ? Für mich sind das alles Fragen um zu verstehen, ich möchte ungerne als Neuling so unwissend bleiben, und wenn noch nichts nieder geschrieben steht.. Gilt dann das Gewohnheitsrecht oder steht das in einem gesonderten Gesetz ?
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Beitrag von Unnamedhero Do Sep 10, 2015 8:35 pm

Wir haben einen Kaiser der über allem steht, darunter den König, der dem Kaiser zu Treue verpflichtet ist. Natürlich gibt es noch einige weitere Instanzen bis wir dann beim hohen Rat sind. Alleine schon dass wir Kaiser und König haben sollte klarstellten, dass wir in einer Monarchie leben.
Die genauen Regelungen wie zum Beispiel:
Reichsbulle schrieb:
II. Die Regierung

7. Der deutsche König

(1) Der deutsche König regiert das Deutsche Königreich. Er ist dessen erster Repräsentant nach außen und oberster Befehlshaber der Armee.

oder:

Magna Charta schrieb:(2) Der Kaiser ist die höchste Autorität im Imperium. Seine Macht ist nur durch die Magna Charta beschränkt. Die Stimme des Kaisers ist Gesetz.

kannst du in der Dokumentenkammer des Reiches finden.
Der Regent hat genau so seine Aufgaben Rechte und Pflichten wie jeder andere von uns. Sollte also ein Amt verwaist sein, so ist es in erster Linie die Aufgabe des Regenten einen Nachfolger zu finden und diesen einzusetzen, da es nunmal zu den Aufgaben eines Regenten gehört die Posten zu verteilen und neu zu besetzen. Deine Aufgabe liegt in erster Linie darin, über Angeklagte zu richten. Es wäre einfach nicht durchführbar wenn wir über alle Entscheidungen einzelner Ratsmitglieder abstimmen müssten, denn das hätte einen kompletten Stillstand zur Folge.
Im Grunde müssten wir, streng genommen, nicht einmal nach einer Wahl eine Sitzung abhalten und die Posten vergeben, sondern einfach jeder für sich einen Regenten wählen, der dies dann nach eigenem Ermessen entscheiden würde. Da es für alle beteiligten jedoch mit Sicherheit besser ist eine Sitzung darüber abzuhalten und auch dem von dir erwähnten Grund des "miteinanders" entgegenkommt machen wir es.
Über die meisten, vorallem über wichtige Dinge, stimmen wir natürlich ab und wie du zum Beispiel im Gesetzestext zur Lehensvergabe nachlesen kannst, hat der Rat bei einigen Dingen durchaus auch das Recht Vorschläge des Regenten abzulehnen, bzw. in diesem Fall eine Lehensvergabe zu verhindern.

Meine Meinung zu diesem Thema ist, dass wir gerade im Sinne des Miteinanders und gerade wegen der Wichtigkeit der einzelnen Ämter zwar zusammenarbeiten sollen, es uns aber durch dauerndes Abstimmen (was wie Krypto oben schon erwähnte jedes Mal eine Ewigkeit dauern würde) nicht noch schwerer machen müssen, bzw. eher einfache Dinge nicht unnötig verkomplizieren sollten.
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Beitrag von Froni Do Sep 10, 2015 9:02 pm

Der König repräsentierte ja.. und ob er oberster Befehlshaber ist das kann sein.. in der Armee, da hab ich auch nichts zu sagen und kenne mich nicht aus. Aber wenn wir eine Monarchie sind.. wieso wählt das Volk den Rat und wird nicht einfach bestimmt? Und wieso muss man alles immer verkomplizieren? Es steht niergens wo geschrieben welche Rechte ein Regent hat, also frage ich einfach mal wieso man eine Sitzung abhält um Posten zu verteilen. Es muss doch irgendwo niedergeschrieben stehen.. und da steht nichts. Also könnte jetzt ein Regent einfach so machen was er will und der Rat schaut zu ? Kann ich mir nicht vorstellen.. Nicht nach dem was man über die Sache von Leonit hörte .
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Beitrag von Twoflower Do Sep 10, 2015 9:25 pm

Im Grunde gibt die großkaiserliche Administration einige (wenige) Dinge vor: Nämlich dass die 12 Ratsmitglieder einen aus ihrer Runde zum Regenten wählen und dieser dann die anderen Ratsposten besetzt.

Wie das genau durchgeführt wird, ist von Provinz zu Provinz unterschiedlich und es haben sich gewissen Vorgehensweisen, wie unsere Sitzung zur Ratspostenverteilung eingebürgert, weil sie sich bewährt haben. Das heißt aber nicht, dass man diese nicht hinterfragen und verbessern kann.
Ein kluger Regent wird natürlich dabei die Fähigkeiten, Erfahrungen und Wünsche der Ratsmitglieder berücksichtigen.

Ansonsten geben unsere Gesetze recht genau vor, was der Erzherzog darf und was nicht. Die Zielsetzung bei der Überarbeitung des EGfÖ im vorigen Jahr war aber, dass alles was möglich ist, auch erlaubt ist, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.
Dies trifft auf hier zu: Nachdem es der Erzherzogin möglich ist, Ratsmitglieder aus ihren Ämtern zu entlassen oder einzusetzen, darf sie das auch. Es steht auch in keinem Gesetz, dass die Richterin Urteile alleine fällen darf oder die Staatsanwältin Personen anklagen darf.
Aber selbstverständlich muss mit dieser Macht verantwortungsvoll umgegangen werden. Eine Erzherzogin, die mutwillig Posten umbesetzt, wird nicht lange Regentin sein. Genauso wie ein Staatsanwalt, der Unschuldige ohne konkrete Verdachtsmomente anklagt oder oder ein Richter, der Beweise oder Zeugenaussagen nicht würdigt.

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Beitrag von Froni Do Sep 10, 2015 9:42 pm

Die Aussagen sind dennoch mehr dazu hin, es ist erlaubt weils nicht verboten ist ? .. Gut, also ist es kein Gesetz es ist einfach so eingebürgert? Ich kann nicht nachvollziehen wieso es so gehandhabt wird. Das mit dem Urteile sprechen, das mag auch so stimmen. Doch hat auch ein Richter sich an Gesetze zu halten. Da kann ich auch nicht hin gehen und jemanden verurteilen, nur weil er mir nicht in den Kram passt. Ich unterliege der Kontrolle vieler. Ein Regent hat hier nun komplett freie Hand und kann entscheiden ob oder ob er nicht mit dem Rat zusammen arbeiten mag? Das mit der Monarchie kann ich immer noch nicht nachvollziehen, und von einem Notstand auszugehen, wegen der Besetzung eines Amtes wie Wortführer oder gar Richter, Oberster Feldrichter oder Marschall, Hauptamann, und auch Staatsanwalt. Das sind alles Ämter in denen man nicht zwingend jeden Tag etwas machen muss und da dann von Notstand sprechen halte ich für übertrieben. Was wäre denn passiert wenn erst 24 Stunden später das Amt besetzt worden wäre ? Ich mag für viele begriffststutzig wirken, aber ich mag mir einfach nicht vorstellen können das ein Regent so über allem steht.. War der König nicht vor einiger Zeit jemand der kaum einen Schritt tun konnte ohne das der Kronrat das genehmigte oder beschloss ? Für mich sehr kompliziert und nicht so einfach nachzuvollziehen wie für die Leute die damit schon länger sich beschäftigen.
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Beitrag von Twoflower Do Sep 10, 2015 10:11 pm

Auch der Regent muss sich an die Gesetze halten!
Und nein, es hat sich nicht so eingebürgert. Es ist die ureigenste Aufgabe des Regenten, die anderen Ämter zu besetzen.
Was ich mit "es hat sich eingebürgert" meinte, war die Postenverteilung am Beginn der Ratsperiode.

Und ja, jeder - nicht nur der Regent - hat die freie Wahl, ob er mit den anderen zusammenarbeiten will. Ich erinnere nur an Ratsdame Frieda, die sich in der letzten Ratsperiode geweigert hat, diese Räume zu betreten.
Inwieweit das sinnvoll ist, muss jeder für sich beantworten. Aber ein Regent, der nicht gewillt ist, mit seinem Rat zusammenzuarbeiten, wird nur schwerlich zum Wohle der Provinz arbeiten und noch schwerlicher lange Regent bleiben.

Mir ist auch nicht klar, ob wir nun eine allgemeine Diskussion über die Rechte des Regenten führen, oder ob es konkret um die Umbesetzung des Wortführers ging.
Wenn es um Letzteres geht, sehe ich das Problem nicht ganz: Joline ist von dem Amt der Wortführerin zurückgetreten. Nachdem ich, auch in der Sitzung zur Postenverteilung, nicht den Eindruck hatte, dass jemand mit dem Amt, das er erhalten hat unglücklich ist, bleiben nur die beiden Leerposten als mögliche Nachfolger. Mit beiden hat die Regentin gesprochen und dann ihre Wahl getroffen. Worüber hätten wir da noch lange diskutieren sollen?

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Beitrag von Froni Do Sep 10, 2015 10:30 pm

Nun gut, da du jetzt konkret zu dem Missverständnis von gestern Stellung beziehst, werde ich das auch machen. Ich habe und hatte nie verlangt das der Rat abstimmen muss, ich bemängelte lediglich das wir einfach wie das Volk vor Tatsachen gestellt wurden und nicht einmal wussten das Joline die Tätigkeit nicht mehr ausführen konnte oder möchte. Es ist nicht zu viel verlangt mitzuteilen das der WF Posten Vakant ist und man sich mit den jewiligen LP zusammen setzt. Ich hatte mehrmals nachgefragt ob mit beiden gesprochen wurde, darauf ging man mehr oder weniger nicht ein. Es hieß einfach ich hab das so entschieden. Was mich aber vor allem störte, es war beschlossen und wurde einfach so hin geschmettert. Jetzt haben wir ab sofort einen neuen WF. Keine richtige Erklärung nichts. Das musste ich dann im Aushang nach lesen. Nämlich das Joline es nicht mehr ausführt. Ist es da so verkehrt gewisse Dinge zu hinterfragen? Das hat mich dann auch beschäftigt und zwar so sehr das ich heute nacht nicht schlafen konnte und gesucht aber nichts gefunden habe. Ich will und wollte das alles verstehen, aber es wirft noch mehr Fragen auf für mich.
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Beitrag von Kryptokrat Do Sep 10, 2015 11:18 pm

Wofü ist ein sehr wichtiges Amt, dass bei den vielen Aushängen auch jeden Tag besetzt sein muss und mit dem Regenten eng zusammen arbeiten muss. Was nützt eine Diskussion darüber, wenn man wen bracht, der das Amt schnell und gut ausfüllen kann? Der Regent muss zügig handeln bei diesem Amt, ebenso bei Baumeister oder Kämmerer, bai OFR hätte man sogar ein paar Tage Zeit! Kommt eben darauf an, wie die tägliche Arbeit ausschaut im Amt!
Der Regent hat jamanden im Rat gefragt, der kein Amt .. und somit keine weiteren Umbesetzungen erforderte! .. und die Person hat zugesagt, die Aufgabe zu übernehmen. Punkt, fertig. Was willst du mehr?!
Es ist die Aufgabe des Regenten, die Ämter an Leute zu verteilen, die sie machen. Wenn wer eine Aufgabe übernehmen möchte, ist das doch perfekt.
Würdest du jetzt dein Amt zurücklegen, wäre Anna auch gefordert, innerhalb weniger Stunden das Richteramt neu zu besetzen! Dafür sind zuerst einmal die Leute auf den Leerposten zu fragen, da sie nun keine täglichen Aufgaben haben. Sollte keiner der beiden das machen wollen, wird im Rat gefragt.
Wenn du glaubst, du bist die erste, der wir das erklären müssen, nein bist du nicht. Und letztes Mal war es auch sehr mühsam mit der Dame.

Abschließend würde ich sagen, wir haben alles nun besprochen.
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Beitrag von Kryptokrat Do Sep 10, 2015 11:24 pm

Was das Regentenamt allgemein angeht:
Ja, der Regent darf prinzipiell alles und ganz alleine bestimmen!
NUR, wenn er in den Rat holt, wen er will, wird er in Österreich keine Unterstützung mehr haben, weil das jeder sieht! Sollte er auch noch gegen seine Listenmitglieder durchsetzen, ist er nach der Periode weg vom Fenster! Ausserdem, ein Regent kriegt alleine gar nichts geregelt!
Der Großkaier hat dem Regenten und den diversen Ratsämtern gewisse Aufgaben zugeteilt, die auch nur diese Räte machen können, und sonst keiner! Z.B. kann nur der Baumeister Hafenmeister einsetzen, oder der Handelsbevollmächtigter diverse Güter beschaffen, und sonst niemand!

Jetzt sollten alle Fragen beantwortet sein, denk ich mal.
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Beitrag von avallyn Do Sep 10, 2015 11:31 pm

Rein rechtlich gesehen dürfte das hier gar nicht angesprochen werden, da es um Personalfragen geht und diese nur intern besprochen werden dürfen.

Allerdings sehe ich an dem was ich hier lese absolut keinen Fehler den die Regentin begangen haben soll.
Die WF ist von ihrem Amt zurückgetreten, Anna hat mit den LP gesprochen und ihre Entscheidung getroffen.
Was soll daran falsch sein?
Sie hat als Regentin völlig pflichtbewusst gehandet, ja sie musste sogar so handeln, ansonsten hätte sie nicht zum Wohle Österreichs gearbeitet.




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Beitrag von Froni Do Sep 10, 2015 11:56 pm

Ich glaube ich spreche die falsche Sprache, wieso glauben alle ich wollte sie in ihrer Entscheidung  einschränken. Mir gings lediglich darum das man den Rat nicht informierte. Ein kurzer Hinweis wäre angebracht gewesen. So sehe ich das einfach.. Und ich möchte doch die werte Avallyn bitten mir aufzuzeigen wo das mit diesen Personalfragen steht.. Irgendwie hab ich nur das hier gefunden. Demnach bestimme ich in erster Linie wo ich es zur Sprache bringe. Und ich halte es gerne so so das ich auch andere Stimmen hören möchte. Soll ja auch interessierte Bürger geben die sich mit einbringen können. Natürlich kann hier die EHZ dann alles verschließen, sehe ich aber keinen Grund zu.
Oh ich vergas. Das hier fand ich . Da steht leider nicht das was ihr mir sagtet. Wo finde ich das bitte ?

§7 Vertraulichkeit

(1) Informationen, die im Zuge der Ausübung eines Amtes erhalten werden, unterliegen strengster Geheimhaltung.
(2) Es gibt drei Sicherheitsstufen:
Sicherheitsstufe 0: Die Informationen unterliegen nicht der Geheimhaltung und können frei in die Öffentlichkeit getragen werden.
Sicherheitsstufe I: Die Informationen sind vertraulich und dürfen nur an Ratsmitglieder sowie Bürgermeister und Mitglieder des Armeestabs, wenn sie davon betroffen sind, weitergegeben werden.
Sicherheitsstufe II: Die Informationen sind streng geheim und dürfen nur im Rat besprochen werden.
(3) Der Initiator einer Diskussion bestimmt deren Sicherheitsstufe. Sie kann vom Erzherzog jederzeit geändert werden.
(4) Der Rat kann zu Beratungen nach eigenem Ermessen Experten hinzuziehen. Für diese gelten die Vertraulichkeitsbestimmungen in vollem Umfang.
(5) Der Erzherzog kann die Weitergabe von vertraulichen Informationen genehmigen.
(6) Verstöße gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen sind als Verrat, in schweren Fällen als Hochverrat strafbar.

Im übrigen möchte ich noch anmerken das ich der EHZ weder einen Fehler unterstellte noch sie damit angreifen wollte. Im Gegenteil, ich möchte einfach nur das auch informiert wird und nicht  einfach mal so zwischen Tür und Angel ein Satz fallen gelassen wird. Mir ist immer wichtig etwas nachvollziehen zu können.
Schade finde ich das man sich darüber echauffiert über meine Worte und einer Geheimhaltungspflicht, wo man doch immer und überall hört das die Leute gerne so viel wie möglich öffentlich diskutiert haben wollten.
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Beitrag von Kryptokrat Fr Sep 11, 2015 12:07 am

Der Regent MUSS nicht informieren, wenn umbesetzt wird. Jetzt klar?
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Beitrag von Kryptokrat Fr Sep 11, 2015 12:09 am

Die allgemeinen Diskussionen im Rat und die Abläufe unterliegen per Deffinition schon der Sicherheitsstufe I, sofern der Regent nichts dazu sagt.
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Beitrag von Mia_sophiie Fr Sep 11, 2015 1:18 am

Werte Froni, entschuldige mein Tonfall aber, mittlerweile sollte dir jetzt klar sein dass die Regentin nicht informieren muss. Es haben sich jetzt glaube ich genügend geäussert dazu und versuchten dir klar zu machen wie es genau geht. Warum reitest du noch so lange drauf rum? Akzeptier es doch jetzt einfach so wie es ist. Sie muss nicht informieren. Es ist gut dass du nach fragst, aber du hast die Antwort gekriegt. Aber das Thema wird endlos in die Länge gezogen und es ist mittlerweile eine nutzlose Diskussion finde ich.

Dies ist nun meine Meinung und auch ich will dich hier nicht angreiffen Froni, aber langsam ist es bisschen nervenaufreibend zu lesen, dass hier alle irgendwie versuchen dasselbe zu sagen, aber nicht verstanden wird.
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Beitrag von Froni Fr Sep 11, 2015 2:30 am

Oh ich hab das jetzt sehr wohl mit bekommen.. vielen Dank Mia. Ich hab jetzt verstanden. Es muss nicht informiert werden. Ich werde nicht weiter nachfragen.
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Beitrag von Joline So Sep 13, 2015 11:35 am

ich muss da Mia wirklich mal zustimmen. Fragen, Fragen, Fragen. Verständlich, dass man als sogenannter "Neuling" viele Fragen stellt, aber ich kann allen beteiligten, die sich zu deinen 100 Fragen dazu äusserten Recht geben.
Der/die EHZ kann im Notfall direkte Entscheidungen treffen. Ich will mich nun nicht dazu äussern, warum ich das Amt abgetreten habe, aber es war notwendig und Anna musste so schnell wie möglich neu besetzen. Das mal wiederholt. Meine Abtretung habe ich im Regentbüro abgeben und es konnte direkt nachgelesen werden. Wieso und weshalb, geht niemanden etwas an. Punkt.
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Beitrag von frieda19 Do Sep 17, 2015 11:47 am

Also, Froni gefällt mir immer besser! Weiter so.... nicht locker lassen..
Ich meine das jetzt ganz im Ernst und ohne Ironie.

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Beitrag von frieda19 Do Sep 17, 2015 11:48 am

schon cool, jetzt kann das gemeine Volk bei solchen Diskussionen mit lesen und mit reden, wer hätte das gedacht.

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