Erzherzogtum Österreich
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Dekrete der Haupstadt Wien

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Beitrag von Slieve_amon Mi Jun 08, 2022 9:54 am

NEUES AKTUALISIERTES Dekret von Wien. Ich ersuche das Dekret zu genehmigen.Erst dann tritt es in Kraft.



>>>Wer eine Milizstelle annimmt wird ersucht, die Sichtungen an der Wand für Büttel aufzuschreiben, oder dem Bürgermeister bekannt zu geben!<<<


Herzlich willkommen in Wien!

--------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Stadt Wien ist Hauptstadt des Erzherzogtums Österreich und alle Gesetze der Provinz haben auch innerhalb der Stadtmauern ihre Gültigkeit.

- Übersicht aller Gesetze im Erzherzogtum:
https://ezhoesterreich.forumieren.de/f4-gesetze-und-erlässe

Ergänzend zu den Gesetzen und Erlässen des Erzherzogtums Österreich treten folgende Dekrete in Kraft:

1. Gültigkeit
Die Dekrete gelten für alle Personen, die sich in der Hauptstadt Wien aufhalten. (Händler, Reisende, Ortsansässige, Personen ohne Nachweis in grosskaiserlichen Listen usw.). Ausnahmeregelungen können nur durch den Erzherzog von Österreich oder durch den Kaiser gestellt werden.

2. Handel
(1) Es ist untersagt, Wollknäuel an das Rathaus zu verkaufen.
(2) Holz zu je 3,90 Taler ist ausschließlich für einheimische Schmiede, Zimmermänner und Bäcker! Max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden.
Das Rathaus versucht immer, ausreichend Holz zu lagern, so dass Hamsterkäufe in der Regel nicht notwendig sind. Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Wiener Handwerker.
(2a) Erz wird zu 19,50 Talern vom Rathaus an die einheimischen Schmiede herausgegeben.
(3) Brot, Holz und Gemüse zu 2,00 Taler dienen zur Entlohnung und dürfen nur vom jeweiligen Mandatsbesitzer erworben werden.
(3a) Die Waren, die zum Mindestpreis vom Mandat ins Inventar geschoben werden ,oder umgekehrt,und von nicht authorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden.
Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren.
(4) Wer Waren kauft um sie innerhalb einer Woche zu höheren Preis auf den Markt stellt, unabhängig davon, welche Waren er selbst produziert, macht sich der Spekulation strafbar und wird nach Ermahnung zur Rückgabe, wenn diese nicht unmittelbar erfolgt, angezeigt.
(5) Der Wiener Markt ist lizenzfrei und erfordert keiner weiteren Genehmigungen.
(6) Rathaus und Bürgermeister sind vom §1 ausgenommen.

3. Wahl- und Stimmrecht
Das aktive und passive Wahl- sowie das aktive Stimmrecht steht nur Bürgern Wiens offen, die in den grosskaiserlichen Listen des Rathauses Wiens verzeichnet sind.
Das aktive Wahl- und Stimmrecht kann nicht per Brief oder Bote wahrgenommen werden.

4. Bürgervertreter
Ein jeder wahlberechtigte Bürger Wiens, welcher der deutschen Sprache mächtig ist, hat das Recht sich gemäß EGfÖ (§ 10) zum Bürgervertreter wählen zu lassen.
Kandidaten müssen für eine Dauer von drei Monaten ein unbescholtenen Leumund nachweisen.
Es gelten die Bestimmungen aus dem EGfÖ.

5. Verkauf an das Rathaus
Es ist untersagt dem Rathaus, ohne dessen ausdrückliche Genehmigung, Wolle zu 11.00 Taler zu verkaufen. Das Angebot ist zu ignorieren, wird es doch durch nicht autorisierte Käfer verursacht, die nicht ausgetrieben werden können. ((Beim Autokauf handelt es sich um einen Bug, eine Zuwiderhandlung kann zur Löschung Eures Accounts führen.))

6. Schlussbestimmung
Diese Dekrete treten mit Beginn des 8.6.1470 in Kraft und ersetzt alle bisherigen.

*************************************************************************

Die Hauptstadt Wien unterhält einen freien Markthandel ohne Lizenzen.

- Brot gibt es  zu 5,40 im Wirtshaus
Wer für eine Reise mal mehr benötigt kann sich gerne im Rathaus melden.

- Es kann leider nicht immer direkt alles am Markt sein, da viele Händler auch gerne alles wegkaufen, sollte also was an Waren oder Rohstoffe fehlen die ihr benötigt, meldet euch bitte beim Bürgermeister.

Erz Zu 19,50 ist ausschließlich von Handwerkern der Stadt zu kaufen und muss beim BM bestellt werden. Das gleiche gilt auch für Doppelzentner Steine und Holz.

Werkzeuge die unter einer Haltbarkeit von 80% haben dürfen nicht mehr verkauft werden.
-Ausnahme: Spitzhacke da diese bei z.b. 40/100 ja noch den Wert einer Schaufel hätte


-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das Rathaus kauft

- Brot zu 5,30
- Holz bis max 3,90
- Weizen 11,00
- Mehl 12,00
- Fisch 16,80
- Fleisch: 16,50
- Obst/Gemüse: 7,85

gerne eine Nachricht an den Bürgermeister.
Danke!

_____________________________

- Die Pilgerstätte und Stadtkirche von Wien

--------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das Rathaus empfiehlt:

- Felder für Mais, Weizen und Gemüse

- Beruf: Müller/Gärtner

- Obst pflücken im Garten

- für die Miliz verpflichten

- arbeiten in den Bergwerken

--------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mitarbeiter:

- Leiter/in des Einbürgerungsvereins: Aki_devre

- Planungsgehilfe/in: Slieve_Amon

- Aktivitätsgehilfe/in:

- Stadtkommandant/in:

- Hafenmeister/in:  Slieve_Amon

Dieses Dekret tritt mit Beginn des 8.6.1470 in Kraft und ersetzt alle bisherigen.

Herzlichst

euer Bürgermeister
Slieve Amon

8.6.1470
Slieve_amon
Slieve_amon

Anzahl der Beiträge : 906
Anmeldedatum : 06.02.22

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Beitrag von Slieve_amon Di Aug 16, 2022 10:07 am

[rp]




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Herzlich Willkommen im Rathaus der Stadt Wien!

Dekret der Stadt Wien

1. Mindestlöhne
2. Ämter und Ansprechpartner der Gemeinde
3. Dekret der Stadt Wien
4. Verteidigung der Stadt / Milizen
6. Steuern

Bitte unbedingt auch die Aushänge in der Dorfhalle und der Weinstube beachten!
((Forum: http://forum.renaissancekingdoms.com/viewforum.php?f=1736 ))

Bei jeglichen Anliegen bin ich per Brief und in der Dorfhalle erreichbar.

Kommt auch gerne in den "Wiener Schlossgarten", dem Wirtshaus der Stadt Wien.

*************************************************************************

Obst ist Wiener Handelsware. Geht in den Obstgarten und verkauft das Obst auf dem Markt.
Leiter verwenden bringt mehr Ertrag. Leitern kann man bei Zimmermännern und beim Bürgermeister ankaufen.

Nutzt auch die Möglichkeit im Bergwerk zu arbeiten.
Es sind hier die Aushänge in der Weinstube zu beachten.

Gerne können die Waren, nur nach Rücksprache mit dem Bürgermeister, auch auf meinen Namen reserviert auf den Markt gestellt werden.


*****************************************************************

1. Mindestlöhne

In Österreich gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:

[EGfÖ#t2212789] §11 Mindestlöhne
(1) Der Mindestlohn für Feldarbeiten beträgt:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten

(2) Verstöße gegen den Mindestlohn sind als Sklaverei strafbar und werden zur Anzeige gebracht.

*****************************************************************

2. Ämter und Ansprechpartner der Gemeinde

[Das Rathaus#t2405592]

Bürgermeister: Slieve_amon
Stadtkommandant: ----
Pfarrer: Sandra_sophie
Büttel: ---
EBV-Leiter: Aki_morgenstern
Kulturbeautragte/r: ---
Planungsgehilfe: Slieve_Amon

Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.


*****************************************************************

3. Dekret der Stadt Wien

I Wiener Markt

1. In Wien besteht keine Lizenzpflicht.

2. Es ist untersagt, günstige Waren vom Wiener Markt zu kaufen und auf Selbigem teurer wieder anzubieten.
Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht.

3. Es ist absolut verboten, Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen! In schweren Fällen wird vorm Großkaiser Anzeige erstattet werden. ((Bug Abuse))

4. Eisenerz auf dem Markt darf ausschliesslich von Wiener Handwerkern angekauft werden.
Ausgenommen hiervon sind abgemachte Handelsvorhaben, bzw. Händler mit Erlaubnis des Bürgermeisters.

5. Holz bis einschließlich 3,90 Taler darf nur von Wiener Handwerkern erworben werden.
Ausgenommen hiervon sind abgemachte Handelsvorhaben, bzw. Händler mit Erlaubnis des Bürgermeisters.

6. Das Rathaus und dessen Bürgermeister sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da sich die Stadt mittels Handel finanziert.
Das gleiche gilt für die Provinz.


II Bürgervertreter (BV)

a) Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wien, sind zur Wahl des Bürgervertreters von Wien zugelassen.
b) Die Nominierungsphase, sowie die Wahl finden öffentlich in der Dorfhalle statt.
c) Nominierungen, Nominierungsbestätigungen und Stimmabgaben per Brief an den Bürgermeister sind nicht zulässig.
d) Die Nominierungsphase dauert mindestens 5 Tage, Nominierungen sind vom Nominierten bis 1 Tag nach der Nominierungsphase zu bestätigen.
e) Die Wahl zum Bürgervetreter dauert mindestens 3 Tage.
f) Die Amtszeit der Wiener Bürgervertreter beträgt 6 Monate. Eine Wiederwahl ist selbstverständlich möglich.
g) Kandidaten müssen für eine Dauer von drei Monaten ein unbescholtenen Leumund nachweisen.
h) Die Abwahl erfolgt gemäß EGfÖ §10.

Information zum Bürgervertreter: [Informationen#f1894]
[EGfÖ#t2212789] §10 Bürgervertreter


**********************************************************************************************

4. Verteidigung der Stadt / Bürgerwehr

Ein Überfall auf das Rathaus lohnt nicht!
Alle Waren und Barmittel werden außerhalb des Rathauses gesichert.

Zur Verteidigung der Stadt stellt das Rathaus täglich Milizen zu je 18,00 Talern ein.
Wer eine Bürgerwehrstelle annimmt, verpflichtet sich, seine Sichtungen an den Bürgermeister zu senden oder in das Wachbuch einzutragen (Weinstube).

Zudem verfügt Wien über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert.
Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.

*****************************************************************
5. Steuern
Derzeit werden in der Stadt Wien keine Steuern eingehoben.


*******************************************************


Slieve Amon
Bürgermeister der Stadt Wien
Dekrete der Haupstadt Wien - Seite 2 20170717192402-1bc38bbe

Gültig ab 15.08.1470 und ersetzt alle bisherigen Dekrete
Slieve_amon
Slieve_amon

Anzahl der Beiträge : 906
Anmeldedatum : 06.02.22

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Beitrag von Rafael_Morgenstern Mo Apr 24, 2023 1:51 pm

Dekret der Stadt Wien

1. Mindestlöhne
2. Ämter und Ansprechpartner der Gemeinde
3. Dekret der Stadt Wien
4. Verteidigung der Stadt / Milizen
6. Steuern

Bitte unbedingt auch die Aushänge in der Dorfhalle und der Weinstube beachten!
((Forum: http://forum.renaissancekingdoms.com/viewforum.php?f=1736 ))

Bei jeglichen Anliegen bin ich per Brief und in der Dorfhalle erreichbar.

Kommt auch gerne in den "Wiener Schlossgarten", dem Wirtshaus der Stadt Wien.

*************************************************************************

Obst ist Wiener Handelsware. Geht in den Obstgarten und verkauft das Obst auf dem Markt.
Leiter verwenden bringt mehr Ertrag. Leitern kann man bei Zimmermännern und beim Bürgermeister ankaufen.

Nutzt auch die Möglichkeit im Bergwerk zu arbeiten.
Es sind hier die Aushänge in der Weinstube zu beachten.

Gerne können die Waren, nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin, auch auf meinen Namen reserviert auf den Markt gestellt werden.


*****************************************************************

1. Mindestlöhne

In Österreich gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:

EGfÖ §11 Mindestlöhne
(1) Der Mindestlohn für Feldarbeiten beträgt:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten

(2) Verstöße gegen den Mindestlohn sind als Sklaverei strafbar und werden zur Anzeige gebracht.

*****************************************************************

2. Ämter und Ansprechpartner der Gemeinde

Das Rathaus

Bürgermeister: Rafael_Morgenstern
Stadtkommandant: ----
Pfarrer: Vasileios84
Büttel:Aki_morgenstern
EBV-Leiter: Aki_morgenstern
Kulturbeautragte/r: Saxana
Planungsgehilfe: Saxana
Aktivitätsgehilfe: Steffen_von_hessen

Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an das Rathaus.


*****************************************************************

3. Dekret der Stadt Wien

I Wiener Markt

1. In Wien besteht keine Lizenzpflicht.

2. Es ist untersagt, günstige Waren vom Wiener Markt zu kaufen und auf Selbigem teurer wieder anzubieten.
Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht.

3. Es ist absolut verboten, Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen! In schweren Fällen wird vorm Großkaiser Anzeige erstattet werden. ((Bug Abuse))

4. Eisenerz auf dem Markt darf ausschliesslich von Wiener Handwerkern angekauft werden.
Ausgenommen hiervon sind abgemachte Handelsvorhaben, bzw. Händler mit Erlaubnis des Bürgermeisters.

5. Holz bis einschließlich 3,90 Taler darf nur von Wiener Handwerkern erworben werden.
Ausgenommen hiervon sind abgemachte Handelsvorhaben, bzw. Händler mit Erlaubnis des Bürgermeisters.

6. Das Rathaus und dessen Bürgermeister sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da sich die Stadt mittels Handel finanziert.
Das gleiche gilt für die Provinz.


II Bürgervertreter (BV)

a) Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wien, sind zur Wahl des Bürgervertreters von Wien zugelassen.
b) Die Nominierungsphase, sowie die Wahl finden öffentlich in der Dorfhalle statt.
c) Nominierungen, Nominierungsbestätigungen und Stimmabgaben per Brief an den Bürgermeister sind nicht zulässig.
d) Die Nominierungsphase dauert mindestens 5 Tage, Nominierungen sind vom Nominierten bis 1 Tag nach der Nominierungsphase zu bestätigen.
e) Die Wahl zum Bürgervertreter dauert mindestens 3 Tage.
f) Die Amtszeit der Wiener Bürgervertreter beträgt 6 Monate. Eine Wiederwahl ist selbstverständlich möglich.
g) Kandidaten müssen für eine Dauer von drei Monaten ein unbescholtenen Leumund nachweisen.
h) Die Abwahl erfolgt gemäß EGfÖ §10.

Information zum Bürgervertreter: Informationen
EGfÖ §10 Bürgervertreter


**********************************************************************************************

4. Verteidigung der Stadt / Bürgerwehr

Ein Überfall auf das Rathaus lohnt nicht!
Alle Waren und Barmittel werden außerhalb des Rathauses gesichert.

Zur Verteidigung der Stadt stellt das Rathaus täglich Milizen zu je 18,00 Talern ein.
Wer eine Bürgerwehrstelle annimmt, verpflichtet sich, seine Sichtungen an die Bürgermeisterin zu senden oder in das Wachbuch einzutragen (Weinstube).

Zudem verfügt Wien über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert.
Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.

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5. Steuern
Derzeit werden in der Stadt Wien keine Steuern eingehoben.

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Bürgermeister der Stadt Wien

Gültig ab 1.4.1471 und ersetzt alle bisherigen Dekrete

Dekrete der Haupstadt Wien - Seite 2 20170717192402-1bc38bbe

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