Erzherzogtum Österreich
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Diskussion, Änderung §8 EGfÖ

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Beitrag von Corbie Mi Aug 24, 2011 10:39 pm

Unser Ziel hier es, eine Formulierung zu finden, die eine Mehrheit bekommt. Und zwar eine klare Mehrheit, sonst ist sie nicht gut. Bitte sagt einfach klar, wenn ihr keine Änderung wollt, bzw welche Änderung ihr euch vorstellen könnt.


Ich sehe es übrigens nicht als Furcht vor dem Damoklesschwert der Göttlichkeit, sondern als Augen öffnen vor den Tatsachen. Gerade zu Zeiten wo sich sehr deutlich zeigt, dass die "Göttlichkeit" zupacken und Existenzen zerschmettern kann. Und es auch tut. Dinge die früher gang und gäbe waren werden jetzt verboten und bestraft. Es wäre mir lieber, für diesen Fall schon vorgesorgt zu haben, damit Österreich keinen Schaden nimmt.

Aber natürlich können wirs auch drauf ankommen lassen und warten, bis sich das Problem von selbst löst, weils jemand durchfechten will. Bis es so weit ist, können wir gern entscheiden und überlegen, was wir gern hätten in Österreich.

Was wir aber gleich brauchen, ist eine klare Ausnahmeregelung für Nachrücker.
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Beitrag von echton Mi Aug 24, 2011 11:26 pm

Die Ausnahmeregelung besteht ja bereits durch die erzherzögliche Genehmigung. Sie muss nur eingesetzt werden.
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Beitrag von Gast Do Aug 25, 2011 8:16 am

Keine Rede davon, Echton, ich spar mir das Wort Sorge, vor einem guten Monat hätte mich so etwas vielleicht noch getroffen, mittlerweile bin ich ziemlich Desillusioniert und schütz mich selber indem ichs mit Humor nehme.


Quarke stellt im heurigen die Frage, weshalb nur bei den Bm das Problem derart gesehen wird, vllt kann mans hier her holen.

Was mir noch nicht gefällt am bestehenden § ist die drei Tage Regelung mit dem Rücktritt aus dem BM Amt, sollte man in den Rat gewählt werden, das könnt sich ziemlich ungut auswirken mit den Wahlterminen. Vllt könnte man hier über eine Liberalere Lösung, Formulierung nachdenken.


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Beitrag von Corbie Do Aug 25, 2011 9:07 am

Ich habe im Gesetz nichts über eine bestehende Ausnahmeregelung gefunden, wo genau steht das? In der letzten Amtsperiode gabs einige Diskussionen.

Wegen Bürgermeistern: Wie schon vor einiger Zeit genau in dieser Diskussion festgestellt ist das Wort "Amt" zu allgemein gefasst, es geht im Grunde nur um bestimmte ((Ingame-))-Ämter, die anderen sind freie Ermessenssache der Menschen, da redet uns keiner drein. Von diesen Ämtern: Ratsmitglied, Bürgermeister, Dekan, Hafenmeister, werden die ersten 2 in Kombination am ehesten kritisch gesehen (siehe auch meine Antwort an Quarke im Heurigen). Wir können die Diskussion jetzt wieder von vorne beginnen, ob wir des Gesetz verschärfen wollen, indem wir zusätzliche Ämter reinnehmen, oder wir machen weiter und passen ein existierendes Gesetz an.

Die 3 Tage Regelung halte ich sowieso für nicht sinnvoll, ich bin dafür den Einzelfall genau anzuschauen und danach zu entscheiden, nicht alles über eine Bank zu brechen.
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Beitrag von Corbie Fr Aug 26, 2011 3:22 pm

Um mal wieder Richtung Ergebnis zu kommen, bitte um Info wie die Ratsmitglieder zu den einzelnen Punkten stehen. Natürlich hängen sie zusammen, bzw sind Ausnahmegenehmigungen nicht mehr nötig wenn das Verbot aufgehoben wird, trotzdem bitte alle 3 Punkte anführen. Gerne können die Punkte zusätzlich erläutert werden.

- Beibehaltung des Verbots der Kombination Bürgermeister + Ratsmitglied
dafür / dagegen / Enthaltung

- Ausweitung des Verbots auf andere Ämter
dafür / dagegen / Enthaltung

- Schaffung der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung statt der 3-Tages-Grenze, zb für Nachrücker oder bei zeitlichen Überschneidungen von Ämtern
dafür / dagegen / Enthaltung
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Beitrag von Serxon Fr Aug 26, 2011 3:26 pm

dafür/enthaltung/dafür
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Beitrag von Woelfin Fr Aug 26, 2011 3:46 pm

dafür/dafür/dafür

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Beitrag von Corbie Fr Aug 26, 2011 10:04 pm

dagegen/dagegen/dafür
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Beitrag von Belafarinrod Fr Aug 26, 2011 10:15 pm

dagegen/dagegen/dafür.

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Beitrag von avallyn Fr Aug 26, 2011 10:54 pm

dagegen/dagegen/dafür.

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Beitrag von Blaue*Fee Fr Aug 26, 2011 11:54 pm

dagegen/dagegen/dafür
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Beitrag von Gast Sa Aug 27, 2011 9:40 am

enthaltung /enthaltung /dafür.

Mir wäre dennoch eine Stellungnahme oder Veröffentlichung recht, in der zumindest klar gestellt wird, dass grundsätzlich möglichst überhaupt keine Doppelämter angestrebt werden sollten.

Ich versteh nicht, wie manche das schaffen, ich selber musste das einmal machen, weil ich jemanden im wort war für eine LP aber ich war heilfroh als cih mich auf eine Aufgabe dann konzentrieren konnte.

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Beitrag von echton Sa Aug 27, 2011 11:32 am

dafür / dagegen / dafür
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Beitrag von Grantz Sa Aug 27, 2011 3:05 pm

dafür/enthaltung/dafür

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Beitrag von Corbie Di Aug 30, 2011 9:45 am

Zwischenstatus (es fehlen Hera (entschuldigt) und Dietz)

- Beibehaltung des Verbots der Kombination Bürgermeister + Ratsmitglied
dafür: 4 / dagegen: 4 / Enthaltung: 2

- Ausweitung des Verbots auf andere Ämter
dafür: 1 / dagegen: 5 / Enthaltung: 4

- Schaffung der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung statt der 3-Tages-Grenze, zb für Nachrücker oder bei zeitlichen Überschneidungen von Ämtern
dafür: 10 / dagegen / Enthaltung

Derzeit gibt es also keine Mehrheit für eine Änderung des Unvereinbarkeitsparagraphen, aber auch eine Ausweitung auf andere Ämter wird nicht gewünscht.

In jedem Fall kommen wird eine Regelung für Ausnahmen, anstatt der starren 3-Tages-Grenze.

Editiert: Etschis Stimme eingefügt


Zuletzt von Corbie am Di Aug 30, 2011 8:19 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Etschi Di Aug 30, 2011 7:42 pm

Arrow enthaltung
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Beitrag von Corbie Do Sep 01, 2011 2:09 pm

Hier die gewünschte Ausnahmeregelung durch den Erzherzog. Da eine Änderung von § 3.3 keine Mehrheit findet, bleibt er unverändert.

3.3 Mitgliedern des Hohen Rates ist es während Ihrer Amtszeit untersagt, das Amt des Bürgermeisters einer Gemeinde des Erzherzogtums Österreich zu bekleiden. Ein Ratsmitglied kann in Krisenzeiten durch den Erzherzog in das Amt des Bürgermeisters einer Gemeinde des Erzherzogtums Österreich eingesetzt werden.

3.4 Der Erzherzog kann in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von 3.3 erteilen. Ein Bürgermeister darf nicht die Posten des Regenten, Kämmerers, HBVs oder Richters besetzen.


Zuletzt von Corbie am Do Sep 01, 2011 3:21 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Grantz Do Sep 01, 2011 2:48 pm

3.4 Der Erzherzog kann in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von 3.4 erteilen.

müsste 3.3 lauten?

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Beitrag von Corbie Do Sep 01, 2011 3:22 pm

*grins* den Fehler hab ich nur für dich eingebaut, lieber Grantz Smile - und danke, ist korrigiert
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Beitrag von echton Do Sep 01, 2011 6:35 pm

finde diese Änderung in Ordnung
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Beitrag von Serxon Do Sep 01, 2011 8:48 pm

Öffentliche Urne?
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Beitrag von echton Do Sep 01, 2011 11:10 pm

von meiner Seite aus, gern
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Beitrag von Corbie Fr Sep 02, 2011 2:02 pm

ja bitte
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Beitrag von Woelfin Fr Sep 02, 2011 6:09 pm

*nickt zustimmend*

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Beitrag von Serxon Fr Sep 02, 2011 6:49 pm

Wenn bist heute Mitternacht keine Einwände kommen, wird dem so geschehen.
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